Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
Aktuell sind bereits Videobehandlungen aufgrund pandemiebedingter Corona-Sonderregelungen erlaubt. Entsprechend der Änderung der Heilmittel-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf der Grundlage des Digitale-Versorgung-und-
In den Verhandlungen verständigten sich die Beteiligten über die Art der Heilmittelbehandlungen, die per Video durchgeführt werden können. Ebenso einigte man sich über die Anzahl der Behandlungseinheiten pro Verordnung, die als Videotherapie abgegeben werden können. Auch hinsichtlich der nötigen Hard- und Software kam man überein. Eine Physiotherapiepraxis, die Videotherapien anbieten möchte, muss eine Investition in die nötige Hard- und Software tätigen. Damit entstehen zusätzliche Kosten für den Leistungserbringer.
In anderen Leistungsbereichen des Gesundheitswesens, in denen die Videobehandlung bereits eine Regelleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist, erhalten die Leistungserbringer beispielsweise Technik- bzw. Förderpauschalen zur Refinanzierung der erforderlichen technischen Ausstattung. Nach Meinung der Physiotherapieverbände sind Zuschläge für entsprechende Investitionen in die Hard- und Software auch für Physiotherapeuten gerechtfertigt. Heilmittelerbringer sollten die zusätzlichen Kosten vergütet bekommen, die im Rahmen der Leistungserbringung entstehen. Denn: Regelhafte Videobehandlungen sind zukünftig eine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Finanzierung dieser Maßnahmen muss daher durch die Kostenträger refinanziert werden, nicht durch die Leistungserbringer.
In den Verhandlungen nahm der GKV-SV nach zahlreichen Verhandlungsrunden eine erstaunliche Haltung ein. So stimmte er der Tatsache zu, dass eine Technik- bzw. Förderpauschale gerechtfertigt sei. Allerdings war er auch der Ansicht, dass Leistungen der Videotherapie deutlich niedriger vergütet werden sollten als die klassische Therapie in Präsenz. Im Ergebnis – Leistungsvergütung plus Technik- bzw. Förderpauschale – wären damit die Vergütungssätze für videotherapeutische Behandlungen niedriger als die derzeitigen Vergütungssätze.
Da die Verhandlungspartner in diesem Punkt keine Einigung erzielen konnten, wurden die Verhandlungen abgebrochen. Bis zum 31. Dezember 2021 hätten – laut Gesetzgeber – der GKV-Spitzenverband und die vier physiotherapeutischen Verbände die Verhandlungen über die Erbringung telemedizinischer Leistungen abschließen müssen. Mit Ablauf der Frist und dem Erklären des Scheiterns der Verhandlungen beginnt nun das offizielle Schiedsverfahren.
Pressemeldung der vier maßgeblichen Berufsverbände vom 24. Januar 2022
VideotherapieVerbändeSchiedsverfahren
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mark760 schrieb:
Dass die Vergütung für Videotherapie, also die eigentliche Leistung, geringer als Präsenztherapie sein soll kann ich mir nur damit erklären, dass damit die Zeit für Vor- und Nachbereitung wegfällt, also die Kassen mit einer zehn bis fünfzehnminütigen Einheit zufrieden wären. Schade, dass die Verbände hier erneut die Vorschläge der Kassen nicht offen und ehrlich kommunizieren.
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Inche schrieb:
Rechner im Extra Raum Kamera Softwear und vieles mehr müssen angeschafft werden.Der Umgang geschult werden.Wie hole ich mir die Rezeptgebühr oder das Rezept.Gibt es eine Digitale unterschrift.Evtl vorab eine Material und übungsliste über mitteln damit der Patient weiß was er braucht.Da kommen einige kosten auf uns zu.Natürlich brauche ich vor u nachbereitungszeit.Das muss alles bezahlt werden.
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doreens schrieb:
Naja also die Vor und Nachbehandlungszeit fällt nicht ganz weg. Das Einloggen, Link erstellen braucht für uns mehr Vorbereitungszeit als mal eben eine Liege zu desinfizieren und Raum zu lüften. Ebenso benötige ich im Kinderbereich Materialien und Puppe zum zeigen, das macht eigentlich keinen Unterschied zur Präsenzbehandlung. Gefühlt ist die Videobehandlubg für mich aufwendiger, ich stand aber noch nicht mit der Stoppuhr daneben.
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Daniel Bombien schrieb:
Absolut. Leider nehmen nicht viele Patient*innen das Angebot an, aber da es meistens um Coaching und Belastungssteuerung geht ist das Medium an sich kein Problem
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MeFe89 schrieb:
Jap habe 2 Patienteninnen direkt am Anfang von corona von einer Kollegin, welche hauptsächlich mit passiven Techniken behandelt, übernommen...die beiden älteren Damen anfang 70 trainieren nun jede Woche 40min mit mir Vorort zu einem spezifischen Thema welches wir davor festlegen. Würden aber bei Bedarf wieder auf teletherapie umsteigen. Die beiden wollen die trainingseinheiten nichtmehr missen. Das bekomme ich regelmäßig auch als Feedback und das ist ganz toll!
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Inche schrieb:
Ich bin sogar mit Kursen online gegangen Aktuell sogar Hybride funktioniert super
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Rud schrieb:
kurze Frage: hat jemand von den Physiotherapeuten schon mal einen signifikanten Erfolg per "Videobehandlung" gehabt ? Erfolg ist gemeint: Schmerzlinderung, Aufklärung, Wiederherstellung der körperlichen Einsatzkraft, Empathie?
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