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IGeL: weiter umstritten
Debatte um IGeL
Eine Umfrage der AOK zu den individuellen Gesundheitsleistungen liefert aktuelle Zahlen.
08.04.2019 • 0 Kommentare

Sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wurden im letzten Jahr laut einer Umfrage des wissenschaftlichen Instituts der AOK jedem vierten Versicherten angeboten. In einem Großteil der Fälle geht das Angebot vom behandelnden Mediziner aus. Drei Viertel der Patienten, denen eine Leistung angeboten wurde, nahmen diese auch in Anspruch. Feststellen konnte die Studie zudem, dass bei der Beratung zu Privatleistungen offenbar weniger medizinische Faktoren entscheidend sind als das Einkommen und der Bildungsstand.

Die zahlreichen ärztlichen Methoden, welche nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Versicherung gehören, reichen von Reiseimpfungen, Glaukom-Früherkennungen, Blutuntersuchungen, Akupunktur, Knochendichtemessung, EKG, Krebsfrüherkennung und Heilmitteln bis zu erweiterten Schwangerschaftsuntersuchungen. Laut Hochrechnungen belaufen sich die Kosten in Deutschland auf rund eine Milliarde Euro im Jahr. Zudem gibt die AOK bekannt, dass Ärzte bei etwa der Hälfte der befragten Patienten nicht nach rechtlichen Vorgaben gehandelt haben. Eine schriftliche Leistungsvereinbarung sowie eine Rechnung sind juristisch zwingend notwendig. Besonders häufig kommen IGe-Leistungen bei Fachärzten zum Einsatz. Unter anderem Frauenärzten (28% aller privaten Leistungen), Augenärzte (22%), Orthopäden (13%), Hautärzte (6%), Urologen (3%), Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner (19%) berechneten Patienten IGeL.

Die Privatleistungen sind bei den Krankenkassen umstritten. Kritisch betrachten sollten Versicherte den Grund, warum die Krankenkassen eine Leistung nicht bezahlt: Weil es keinen ausreichenden wissenschaftlichen Hinweis auf einen Nutzen gibt. Ein Beispiel hierfür ist die häufig durchgeführte Ultraschalluntersuchung der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung.

Andere Stimmen stellen klar, dass gesetzliche Krankenkassen hier mit zweierlei Maß messen, denn wissenschaftlich nicht fundierte Therapien wie beispielsweise Homöopathie werden aufgrund der hohen Nachfrage von einigen Versicherungen übernommen. Während manche Krankenkassen Leistungen wie Hautkrebsvorsorge, spezielle Impfungen oder den PSA-Wert zur Prostatavorsorge bezahlen, lehnen andere Krankenkassen die Leistungsvergütung ab und machen sie damit zu IGe-Leistungen.

Daniela Pfleger / physio.de

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