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Hyaluronsäure
Der IGeL sticht wieder zu
Der Medizinische Dienst des Bundes veröffentlicht seine aktualisierten Versionen zur Hyaluron-Injektion.
22.09.2025 • 0 Kommentare

Wir berichteten bereits mehrfach über die Einschätzungen des IGeL-Monitors. Dieser befasst sich mit den wissenschaftlichen Daten zu – wie der Name bereits verrät – Individuellen GesundheitsLeistungen (kurz: IGeL). Diese Angebote sind keine Kassenleistungen und müssen vollständig aus dem eigenen Geldbeutel bezahlt werden. Die jüngsten Veröffentlichungen befassen sich mit dem Nutzen-Risiko-Verhältnis von Hyaluron-Injektionen in das Knie- und Hüftgelenk.

Erkrankungen
In den beiden genannten Gelenken kommt es – wie überall im Körper – im Laufe des Lebens zu Verschleißerscheinungen. Dieser Prozess (Arthrose) ist vollkommen natürlich und macht im Idealfall kaum gravierende Beschwerden. Durch ein zu geringes Bewegungsverhalten der Menschen kommt es jedoch immer wieder zu Schmerzepisoden und entzündlichen Reaktionen (Arthritis).

Um das Gelenk zu schmieren und den Knorpel zu ernähren, wird eine qualitativ hochwertige Synovialflüssigkeit (Hyaluronan) benötigt. Sie besteht im Wesentlichen aus einer langkettigen Aneinanderreihung von Zucker-Aminosäure-Verbindungen (Glukosaminglycan). Diese binden – wie Zucker dies bekanntlich gerne macht – extrem gut Wasser. Durch diese Struktur ermöglicht sie ein reibungsarmes Gleiten der Gelenkflächen – sogar bei hohem Druck.

Wie jede Substanz im menschlichen Organismus wird auch die „Gelenkschmiere“ regelmäßig ausgetauscht. Sie hat dabei einen ähnlichen Zyklus wie Hautzellen von etwa drei Wochen. Dieser Prozess bedarf allerdings ausreichender Reize. In diesem Fall wäre dieser Reiz getreu dem Motto: „Motion is Lotion“, die Bewegung.

Hyaluron-Injektionen
Grundsätzlich ist die Schlussfolgerung, die zur Entwicklung der Hyaluron-Injektion als Intervention geführt hat, logisch. Mehr Schmiermittel bedeutet weniger Reibung zwischen den aufgerauten (arthrotischen) Gelenkflächen. Also müssten die Symptome folglich auch nachlassen. Im praktischen Alltag hören HeilmittelerbringerInnen häufig von ihren PatientInnen, dass die Injektionen in das Gelenk sehr geholfen haben. Das dieser „positive Effekt“ vor allem auf die massive Placebowirkung von Spritzen zurückzuführen ist, ist bereits seit Jahrzehnten recht eindeutig belegt. Dadurch, dass die ÄrztInnen zusätzlich empfehlen, sich viel zu bewegen, damit „die Spritze besser wirkt“, kommt es zu weiterer Symptomreduktionen durch das gestiegene Aktivitätsniveau. All dies sind Gründe, warum es Hyaluron bis heute nicht in die Regelversorgung geschafft hat und weiterhin als IGeL geführt wird.

Nebenwirkungen
Bei heutigen Präparaten sind allergische Reaktion deutlich seltener als vor einigen Jahren. Dies liegt vor allem an modernerer Herstellung. Hyaluron aus Hühnereiweiß ist durch biotechnische/genetische Produktion ersetzt worden. Dennoch kommt es in seltenen Fällen (1 von 10.000 bis 1 von 1.000) zu lokalen Reizzuständen und „sehr selten“ (weniger als ein Fall pro 10.000) zu globalen Reaktionen bis hin zum anaphylaktischen Schock.

Gegenüber der geringen Wirkung, die nahezu vollständig dem Placeboeffekt und Kontextfaktoren zugeschrieben werden kann, sind diese Nebenwirkungen trotz ihrer Seltenheit als kritisch einzustufen.

Kosten
Je nach Produkt liegen die Kosten für die „Hyaluronkur“ (mehrere Anwendungen in regelmäßigen Abständen) bei durchschnittlich 220 bis 300 Euro. Je nach Produkt sind aber auch Preise über 500 Euro möglich.

Man bedenke, wie viele Bewegungsangebote für dieses Geld von PatientInnen wahrgenommen werden könnten.

Der Aufschrei
Natürlich lässt die Ärzteschaft, die reichlich Geld mit den IGeLn verdient (wir berichteten), dies nicht auf sich sitzen. Sie beschuldigt den Medizinischen Dienst, die wissenschaftlichen Daten falsch wiederzugeben. Dazu zieht der Bundesverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) eine mittlerweile sechs Jahre alte internationale Leitlinie heran. Nimmt man hingegen die aktuelle – gerade einmal ein Jahr alte – deutsche Leitlinie zur Hand, findet man folgende Aussage: „Es kann aufgrund der widersprüchlichen Evidenz keine Empfehlung zum Einsatz von intraartikulärer Hyaluronsäure-Injektion abgegeben werden.“

Dies führt der BVOU auch in seiner Stellungnahme an, bagatellisiert die Aussage allerdings im nächsten Absatz mit den Worten: „[Es] kam deshalb keine Empfehlung zustande, da die Evidenzlage in den Studien zu widersprüchlich ist“. Das Abstruse daran: Die deutsche Leitlinie entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) und Mitwirkung der BVOU – und Pssst: Beide teilen sich sogar die Geschäftsstelle.

Im Fazit schließt der BVOU mit: „Patientinnen und Patienten sollten sich bei der Auswahl ihrer Therapien auf die Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und die Empfehlungen der Ärztinnen und Ärzte verlassen, aber nicht auf die Erstattungspraxis der Kassen und die Publikationen des Medizinischen Dienstes – beide genügen wissenschaftlichen Kriterien nicht.“

Eine äußerst widersprüchliche Aussage, wenn man selbst als Berufsverband gegen die wissenschaftlichen Daten der Leitlinie argumentiert.

Fazit
Auf Basis der herangezogenen Übersichtsarbeiten kommt der IGeL-Monitor sowohl beim Knie- als auch dem Hüftgelenk zu dem Schluss, dass die Risiken und Kosten für die Injektionen den Nutzen deutlich übersteigen. Daher vergeben sie die schlechteste Note in ihrem Ranking: „negativ“. Es wird also klar davon abgeraten, Hyaluron in eines der beiden Gelenke injizieren zu lassen.

Die DGOU und BVOU haben in der aktuellen Leitlinie eine klare Aussage getätigt. Es fehlt an wissenschaftlichen Daten, die einen Nutzen klar nachweisen können. Gleichzeitig weisen sie auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen hin. Ergo ist der potenzielle Schaden größer als der Nutzen.

Und ganz nebenbei sei erwähnt, dass unter dem Suchstrang „Hyaluron Arthrose“ fast 500 randomisiert kontrollierte Studien aus den letzten 40 Jahren zu finden sind. Wie oft will man also noch versuchen, eine Wirkung nachzuweisen? Wenn es in diesen 500 Studien – davon 116 seit 2021 – nicht geschafft wurde, ist es doch sehr unwahrscheinlich, dass die Datenlage eine 180-Grad-Wende vollführt.

Martin Römhild B.Sc. / physio.de

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