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Behandlung wie Privatpatient
Denn auch die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten ihren Versicherten an, eine Leistung wie Privatpatienten auf Rechnung in Anspruch zu nehmen und sich die Kosten (komplett oder teilweise) von den Krankenkassen anschließend erstatten zu lassen. So gelten diese Patienten bei Ärzten und Therapeuten als Selbstzahler und können gegebenenfalls schneller Termine bekommen, sofern Praxen Termine speziell für Privatpatienten und Selbstzahler vorhalten.
Kostenerstattungstarife der gesetzlichen Krankenkassen
Welche Höhe der Kosten die Krankenkassen übernehmen, ist verschieden. Meist erstattet die Krankenkasse nur die Kosten, die sie normalerweise für die Behandlung bei Abrechnung über die Versichertenkarte zahlen würde (abzüglich eines Verwaltungskostenaufschlags). Die Differenz zu den Selbstzahlerpreisen trägt dann der Patient. Meist ist der Versicherte bei Wahl der Kostenerstattung dann mindestens für ein Quartal an das Kostenerstattungsverfahren gebunden. Die Wahl der Kostenerstattung kann allerdings auch auf ausgewählte Versorgungsbereiche beschränkt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre, zahnärztliche Leistungen oder auch Heilmittel. Manche Kassen bieten aber auch spezielle Kostenerstattungstarife an, bei denen höhere Vergütungen vereinbart werden können als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Allerdings verlangen die Krankenkassen dafür eine zusätzliche Prämie.
Volle Kostenerstattung im Versorgungsnotstand
Bei akuten Beschwerden und dringendem Behandlungsbedarf ist das nicht nur sehr unangenehm für Patienten, sondern mit eventuell auch mit Folgeschäden verbunden. Sollte der Patient beispielsweise ein Rezept für Physiotherapie vom Arzt erhalten haben und keine zeitnahe Behandlung in der Region bekommen, ist das ein Versorgungsnotstand. In diesem Fall kann der Betroffene bei seiner Krankenkasse sogar eine 100-prozentige Erstattung erhalten.* Nachweisen muss er dann allerdings sowohl die Dringlichkeit, als auch die Chancenlosigkeit, eine Therapie als gesetzlich Versicherter in Anspruch nehmen zu können. Am besten werden dann die zu übernehmenden Kosten und die Dauer der Behandlung zwischen Kasse und Patient fixiert, damit es im Nachhinein nicht zu Unstimmigkeiten kommt.
dh / physio.de
* Die Ergotherapeutin Elke Kumar hat auf Ihrer Homepage Tipps und Hintergrundinformationen zum Thema Kostenerstattungsverfahren zusammengestellt.
Abrechnung
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tinki schrieb:
Jipp, sehe ich genauso. Bei mir gibt es auch keine GKV oder PP Zeiten.
Damit sichere ich meine Zukunft und die meiner Familie ab. Warum sollte ich der Altersarmut mit offenen Armen entgegenrennen?
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302er schrieb:
Bei uns gibt es für GKV-Patienten das was wir vertraglich vereinbart haben (Ergo = 25 Std/Praxis), der Rest steht PP bevorzugt zur Verfügung.
Damit sichere ich meine Zukunft und die meiner Familie ab. Warum sollte ich der Altersarmut mit offenen Armen entgegenrennen?
Mfg:)
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Ingo Friedrich schrieb:
@302er Nach jahrelangen Müsli mit Rosinen kann man freilich Rosinen picken. Ehrlich gesagt verstehe ich diese Haltung nicht mehr. Seit mehreren Jahren sind in einem gut organisierten Laden gute Geschäfte mit guten Einkommen möglich. Beim Glaubenssatz, man gehöre einer echt elitären Gemeinschaft an, welche bei erzielbaren GKV-Umsätzen am Hungertuch nagt, schaut es natürlich anders aus.
Mfg:)
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302er schrieb:
@Ingo Friedrich Das ist garnicht klagend gemeint. Es ist einfach meine unternehmerische Entscheidungen mit der ich meine Türen auch für GKV Patienten öffne.
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Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Warum sollte ein Patient mit Privatrezept bei mir eher einen Behandlungstermin bekommen als mit einem GKV-Rezept ? Ich habe noch nie bei der Terminvergabe danach entschieden .
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