Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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Wutschnaubende Empörung ist das eine, sachliche Auseinandersetzung damit das andere. Lesen Sie daher heute, mit freundlicher Genehmigung der Therapeuten-am-Limit, eine Stellungnahme ihres Gesundheitsökonomen Volker Brünger:
Aktuell veröffentlichte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach Beschluss vom 19.09.2019 die mit insgesamt 744 Seiten sehr umfangreiche zusammenfassende Dokumentation zur Überarbeitung der Heilmittelrichtline (HeilM-RL). Diese beinhaltet auch ein Wortprotokoll der ersten nicht öffentlichen Anhörung vom 25.10.2018. In diesem Rahmen wurde von der Vertreterin des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) folgende Aussage getätigt:
„Damit, dass wir einen Regelfall haben, der im Umfang begrenzt ist, haben wir kein Problem. Es ist auch nicht anders zu lösen. Wenn man den Therapeuten freie Hand gibt, dann explodiert das System, das wissen wir auch.“
Diese Aussage wurde im Zusammenhang mit einer Frage des Vertreters der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach einer alternativen Regelung für orientierende Behandlungsmengen getätigt. Als Erklärung wurde dazu von Seiten der KBV ausgeführt, dass in Baden-Württemberg früher ca. 90% der TherapeutInnen immer eine Fortsetzung der Therapie empfohlen hätten. (Diese Aussage wurde nicht durch Quellen belegt). Die KBV unterstellt demnach ein fehlendes Verantwortungsbewusstsein auf Seiten der Leistungserbringer. Diese Unterstellung wird aus unserer Sicht durch die oben zitierte Einlassung bestätigt und führt in der Folge auch zu der Randnotiz im Wortprotokoll der Sitzung; „Beifall der KBV“
(Nachzulesen hier auf Seite 260f).
Genau dieser Punkt ist für uns ein elementarer Baustein dafür, dass bisher seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und auch Teilen der Politik und der Kostenträger, eine Übertragung von mehr Verantwortung an die TherapeutInnen konsequent versagt bleibt: man traut es den TherapeutInnen schlicht nicht zu, mehr Verantwortung zu übernehmen. Die Tatsache, dass der SHV dieses Vorurteil bedient und andere maßgebliche Verbände, die selbst anwesend waren, hier nicht interveniert haben, können wir nicht unkommentiert lassen.
„Wenn man den Therapeuten freie Hand gibt, dann explodiert das System“ – Stimmt diese Aussage?
In jüngster Vergangenheit gab es in Deutschland zwei Modellversuche, die ein Versorgungsmodell (Blankoverordnung) untersuchten, bei dem der Therapeut in Bezug auf die Behandlungsmenge die Dauer und Frequenz selbst auswählen konnte. Ein Modell unter Beteiligung des VPT untersuchte das Ergebnis von 196 Patienten, die in 27 Praxen, hauptsächlich in Berlin, behandelt wurden. Im Ergebnis war die Anzahl der Behandlungen dreifach höher als in der Kontrollgruppe. Allerdings wurde auch in 75% der Fälle die manuelle Therapie als Heilmittel gewählt, in der Kontrollgruppe waren es nur 41%.
Eine weitere Studie unter der Federführung des IFK schloss 334 Patienten in der Modellgruppe ein und kam hingegen zu dem Ergebnis, dass die Behandlung durchschnittlich zwei Wochen kürzer ausfiel und auch die Anzahl der Behandlungseinheiten geringer war, als in der Kontrollgruppe.
Weitere Daten, die einen Ausblick auf eine mögliche Mengenentwicklung unter freier Verantwortung der Leistungserbringer ermöglichen, liegen aktuell nicht vor, erst recht nicht für andere Leistungsbereiche wie Ergotherapie, Podologie oder Logopädie.
Aus den Gesundheitswissenschaften wissen wir, dass es zudem für die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen viele unterschiedliche Faktoren gibt, die in solchen Fällen, in denen man von Mengenausweitung spricht, ebenfalls mit betrachtet werden müssen. Diese können auf der persönlichen Ebene des Patienten angesiedelt sein oder auch regional unterschiedliche Rahmenbedingungen darstellen. Allein deshalb sind Untersuchungen, die nur eine geringe Fallzahl abbilden, persönliche Faktoren unbeachtet lassen und nur regional begrenzt eingesetzt werden, in Bezug auf eine Mengenentwicklung nicht aussagekräftig. Hinzu kommt die Tatsache, dass unabhängig von jeder Mengendiskussion nicht einmal die Betrachtungsgrundlage in Form von aktuellen Versorgungsquoten verfügbar ist.
Aus unserer Sicht ist die Aussage somit nicht belegbar und spiegelt eine persönliche Meinung wider, die wir nicht teilen.
Warum halten wir eine Stellungnahme für notwendig?
Grundsätzlich glauben wir, dass unterschiedliche Meinungen wichtig sind, um in der Sachdiskussion verschiedene Ebenen zu beleuchten und letztendlich innerhalb eines Entwicklungsprozesses ein besseres Ergebnis zu erreichen. Ein wichtiger Punkt, der in den Brandbriefen immer wieder beschrieben wurde, war die fehlende Anerkennung und das Absprechen von Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein, die die TherapeutInnen ans Limit brachte und weiterhin auch bringt.
Wir sind der festen Überzeugung, dass der größte Teil der TherapeutInnen kompetent und verantwortungsvoll mehr Verantwortung im Versorgungsgeschehen übernehmen kann, auch im Hinblick auf die Mengenentwicklung. Die Sicherstellung der wohnortnahen Versorgung mit notwendigen Heilmitteln gelingt heute nur unter schwierigen Bedingungen. Oftmals entstehen lange Wartezeiten für Patienten, während die Folgen der demografischen Entwicklung einerseits den Fachkräftemangel verschärfen und andererseits für einen deutlich steigenden Bedarf sorgen. Dieser Prozess beginnt gerade erst. Schon jetzt berichten viele TherapeutInnen von Überforderung und steigendem psychischem Druck, der dem Umstand geschuldet ist, regelmäßig Patienten zu vertrösten, die dringend eine Therapie benötigen. In dieser Situation hat niemand ein Interesse daran, Behandlungen künstlich zu verlängern und sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Niemand würde das System zum „explodieren“ bringen.
Im weiteren Verlauf der Einlassung wird ein zweiter Punkt angesprochen, der häufig im Zusammenhang mit Mengenausweitungen erwähnt wird. Es wird vermutet, Patienten würden Schlupflöcher im System suchen und auch finden, um mehr Behandlungen zu erhalten. Diese Behauptung zieht sich wie ein roter Faden durch die Argumentationen der Ärztefunktionäre und der Kostenträger. Natürlich kennt jeder diesen einen Patienten, der das System ausnutzt. Auf die Gesamtheit der Patienten ist diese Blaming-the-victim Strategie jedoch keinesfalls anwendbar, bisher fehlt für diese Behauptung jeglicher wissenschaftliche Beweis. Besser wird diese Idee auch nicht, wenn sie von Therapeutenseite nacherzählt wird.
Ganz explizit zeigt diese Diskussion das Kernproblem und den Hauptgrund für die Misere der Therapieberufe. Ein Jahr lang basteln sich Kostenträger und Ärztefunktionäre einen Rahmen für eine neue Heilmittelrichtlinie, für das fertige Produkt wird den Therapeutenvertretern eine Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt. Diese Stellungname ist dann notwendigerweise kleinteilig und detailliert, so dass grundlegende Überlegungen, die beispielsweise die Passgenauigkeit einer generellen Verordnungssystematik in Bezug auf aktuelle Entwicklungen in der Patientenversorgung gezielt hinterfragen und auf den Prüfstand stellen, nicht in den Diskussionsprozess gelangen. So festigen sich Mythen und liebgewonnene Rituale, aber auch unsinnige Hierarchien.
Wir nehmen deshalb diese Diskussion zum Anlass erneut ein konsequentes Fehlermanagement von den Verbänden zu fordern, die die Interessen der TherapeutInnen vertreten. Hören Sie bitte auf sich die Situation schön zu reden, öffnen Sie sich für Kritik und hinterfragen Sie Ihr eigenes Handeln. Als Aktionsbündnis „Therapeuten am Limit“ sehen wir uns im Sinne der Autoren der Brandbriefe weiterhin verpflichtet auf Fehlentwicklungen hinzuweisen. Gerne sind wir auch bereit Prozesse anzustoßen und zu moderieren.
Lesen Sie hier die Erläuterungen Frau Rädleins zu ihrem Zitat.
TALZVKG-BA
Ich hab in Letzter Zeit da stark gekürzt aus einem einfachen Grund:
Da war keine Indikation für Physiotherapie. Man sollte einfach mit alten psychisch instabilen Männern/Frauen aufstehen und ein Stückchen laufen (Schlagwort Mobilisation).Das ist meiner Meinung nach eine pflegerische Maßnahme die nicht in den therapeutischen Alltag gehört. Lieber nehme ich doch den Schlaganfallpatienten dran der wirklich auf unsere Hilfe angewiesen ist und lasse mir nicht meine Hausbesuchszeiten (15 die Woche) durch pflegerische Maßnahmen verstopfen.
Dies kommt sicher auch durch die Unkenntnis der Ärzte über unseren Beruf.
Welche Studie untersucht denn diesen Umstand?
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MikeL schrieb:
DAS wäre doch tatsächlich mal ein sinnvolles Thema für eine Bachelor-Thesis!
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Problem beschreiben
Gisela Auctor schrieb:
Habt Ihr schon mal an ein Zuviel von Hausbesuchen nachgedacht?
Ich hab in Letzter Zeit da stark gekürzt aus einem einfachen Grund:
Da war keine Indikation für Physiotherapie. Man sollte einfach mit alten psychisch instabilen Männern/Frauen aufstehen und ein Stückchen laufen (Schlagwort Mobilisation).Das ist meiner Meinung nach eine pflegerische Maßnahme die nicht in den therapeutischen Alltag gehört. Lieber nehme ich doch den Schlaganfallpatienten dran der wirklich auf unsere Hilfe angewiesen ist und lasse mir nicht meine Hausbesuchszeiten (15 die Woche) durch pflegerische Maßnahmen verstopfen.
Dies kommt sicher auch durch die Unkenntnis der Ärzte über unseren Beruf.
Welche Studie untersucht denn diesen Umstand?
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