Ihre Aufgaben:
Eigenständige Dokumentation und
Organisation Ihrer Therapie und
Terminplanung mit Theorg
Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
Patientenorientiertheit
Selbständiges, flexibles und
eigenverantwortliches Arbeiten
Was wir bieten:
eine anspruchsvolle und attraktive
Tätigkeit
unbefristetes Arbeitsverhältnis
angenehmes Arbeitsklima
regelmäßige Teambesprechungen
angemessene Ver...
Eigenständige Dokumentation und
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Was Sie mitbringen sollten:
abgeschlossene Berufsausbildung als
Physiotherapeut/in
Teamgeist, Engagement und
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Die Lage
Das Virus breitet sich weltweit extrem schnell aus. Das liegt mitunter an der Tatsache, dass man im Unterschied zu bisherigen Grippepandemien bereits hochansteckend ist, noch bevor man sich selbst krank fühlt. Die Angaben über die Letalität variieren von 0,5 Prozent bis 2 Prozent.
Die „gute Nachricht“ ist aber, dass 80 Prozent der Patienten nur einen milden Verlauf erleben oder gar keine Symptome bemerken. Problematisch ist das Virus vor allem für Ältere und für Personen, welche auf Grund von Vorerkrankungen bereits geschwächt sind.
Kinder zum Beispiel erkrankten bisher nur selten. Auch Schwangere seien laut Experten nicht besonders gefährdet.
Maßnahmen
Den zuständigen Stellen geht es vor allem darum das Ausbruchsgeschehen unter Kontrolle zu bringen, indem sie versuchen die Infektionsketten zu unterbrechen. Dies geschieht dadurch, dass man Infizierte möglichst frühzeitig erkennt, absondert, unter Quarantäne stellt und symptomatisch behandelt.
Auch hat die Bundesregierung mittlerweile einen Krisenstab eingerichtet.
Die Hoffnung der Experten liegt laut Christian Drosten, dem Leiter des Institutes für Virologie an der Charité, auch darauf, „dass man es bis in den Sommer schafft“. Im Sommer haben es Viren schwerer, sich zu verbreiten. Dies liege an der UV-Strahlung, der Trockenheit und der Tatsache, dass sich weniger Menschen auf engem und schlecht belüfteten Raum aufhalten.
Ein Impfstoff steht laut Drosten frühestens im Sommer nächsten Jahres zur Verfügung.
Prophylaxe / Maßnahmen für Heilmittelpraxen
Die Experten des Robert Koch Institutes empfehlen:
- • die Hustenetikette einzuhalten
Auch das Aufstellen von Patienteninformationen mit der Bitte bei Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben und diese erst mit dem Arzt telefonisch abzuklären, wird schon empfohlen und praktiziert.• die Handhygiene zu beachten
• sich nicht zu oft am Tag ins Gesicht zu fassen, um nicht Erreger in die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund zu bringen
Differenziert ist das Tragen von Mundschutzmasken zu betrachten. Für bereits an Grippesymptomen Erkrankten ist dies unbedingt zu empfehlen. Ob es auch Gesunde vor einer Infektion schützt, darüber gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Finanzielle Aspekte der Epidemie für Angestellte und Selbstständige
Angestellte
Wenn ein Arbeitnehmer an Covid 19 erkrankt, erhält er wie bei jeder anderen Erkrankung auch sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Sollte ein Angestellter von Amtswegen als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger oder Krankheitsverdächtiger gelten, bekommt er ein Berufsausübungsverbot und wird unter Quarantäne gestellt. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz erhält er die ersten sechs Wochen seinen Lohn weiterhin vom Arbeitgeber. Danach übernimmt die Zahlung die dafür zuständige Stelle (meist Gesundheitsamt), allerdings nur in Höhe des Krankengeldes. Dies muss der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.
Allein die Furcht vor einer Ansteckung allerdings berechtigt keinen Arbeitnehmer dazu, zu Hause zu bleiben.
Selbstständige
Sollte einer seiner Angestellten mit einem amtlichen Berufsverbot belegt worden sein, kann sich der Arbeitgeber die Lohnkosten innerhalb von drei Monaten von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Auch wenn der Selbstständige selbst unter das Berufsverbot nach §56 des Infektionsschutzgesetzes fallen sollte, erhält er Leistungen nach oben genannten Infektionsschutzgesetz. Hierzu muss er den zuständigen Stellen die dem Finanzamt gemeldeten Einkommen der letzten Jahre nachweisen. Grundlagen sind die Steuerbescheide nach § 15 SGB IV. Bei der zuständigen Behörde erhält er auch alle weiteren Informationen bzgl. der Antragstellung, der Auszahlung. etc.
Je nach individuell abgeschlossenem Versicherungsvertrag kann es auch sein, dass Praxisinhaber einen Anspruch gegenüber ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung haben.
Kurzarbeitergeld
Etliche Praxisinhaber befürchten auch, dass Patienten aus Gründen großer Verunsicherung zu Hause bleiben und dadurch große Lücken in den Plänen entstehen könnten. Hier kann das Kurzarbeitergeld (KUG) der Agentur für Arbeit eine Hilfe sein. Vorraussetzung hierfür ist allerdings, dass die „nach Hause geschickten“ Therapeuten erst ihre Arbeitszeitkonten und ihren Urlaub aufbrauchen.
Zwei Erklärvideos der Agentur für Arbeit über die Voraussetzungen und das Verfahren in Sachen Kurzabeitergeld finden Sie hier.
Was es sonst zu sagen gäbe
• Stets aktuelle Informationen rund um Covid 19 finden Sie auf der Seite des staatlichen Robert Koch-Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
• Unter jedem Newsletter von physio.de lesen Sie es und diesmal meinen wir es erst recht: Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
Hier finden Sie unsere Reihe "Corona - Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil III: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige durch den Bund
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Rettungsschirm für Therapeuten kommt
CoronaRobert-Koch-InstitutSelbstständigeAngestellteAngestellteCorona
Wahrscheinlich erwischt es alle, es stellt sich mehr die Frage ob man, falls die Symptome milde sind es meldet.
Skrupel sind bei wirtschaftlichen Interessen öfters Mangelware.
Und Pflichttests sind aktuell keine Gefahr, bei der Überforderung.
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Philipp Morlock schrieb:
Krankheitsbedingt Kündigung ist bedingt.
Wahrscheinlich erwischt es alle, es stellt sich mehr die Frage ob man, falls die Symptome milde sind es meldet.
Skrupel sind bei wirtschaftlichen Interessen öfters Mangelware.
Und Pflichttests sind aktuell keine Gefahr, bei der Überforderung.
Damit das Gesundheitsamt überhaupt Interesse daran entwickelt zu testen, muss man 15 Minuten direkt Kontakt (die Mitarbeiterin meinte intensiv, was immer das heißen soll) mit einem nachweislich Infizierten gehabt haben.
Halbe Stunde im Bus mit Schülern deren Lehrer nachweislich Infiziert ist und selbst ungewöhnlich milde Erkältung reicht nicht.
Es wird also mit höherer Wahrscheinlichkeit die meisten Physios in Deutschland erwischen.
Oder gibt es schon Physios die interaktive Tele-Instruktion betreiben?
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Philipp Morlock schrieb:
Manche Praxis hat keine Abstrichstaebchen.
PCR auf respiratorische Erreger 300€
Wieviel kostet ein Labortest? | Mein Direktlabor Preise
Und die Folgekosten sind VIEL unappetittlicher.
Mal schauen was die Krankenkassen sich einfallen lassen um Tests zu unterbinden.
Aber auch als Physio möchte man nicht testen. Man möchte ja seinen Job behalten.
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Philipp Morlock schrieb:
Kein Wunder
PCR auf respiratorische Erreger 300€
Wieviel kostet ein Labortest? | Mein Direktlabor Preise
Und die Folgekosten sind VIEL unappetittlicher.
Mal schauen was die Krankenkassen sich einfallen lassen um Tests zu unterbinden.
Aber auch als Physio möchte man nicht testen. Man möchte ja seinen Job behalten.
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Philipp Morlock schrieb:
Ich habe gerade festgestellt:
Damit das Gesundheitsamt überhaupt Interesse daran entwickelt zu testen, muss man 15 Minuten direkt Kontakt (die Mitarbeiterin meinte intensiv, was immer das heißen soll) mit einem nachweislich Infizierten gehabt haben.
Halbe Stunde im Bus mit Schülern deren Lehrer nachweislich Infiziert ist und selbst ungewöhnlich milde Erkältung reicht nicht.
Es wird also mit höherer Wahrscheinlichkeit die meisten Physios in Deutschland erwischen.
Oder gibt es schon Physios die interaktive Tele-Instruktion betreiben?
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Die Frage ist ob man es in Kauf nimmt Patienten angesteckt zu haben, und die dran sterben.
Es gibt Leute die willentlich andere infizieren.
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Philipp Morlock schrieb:
Solange man sich an die Vorgaben des Gesundheitsamtes hältst, gibt es rechtlich keine Probleme.
Die Frage ist ob man es in Kauf nimmt Patienten angesteckt zu haben, und die dran sterben.
Es gibt Leute die willentlich andere infizieren.
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Katja Aichele schrieb:
Was ist eigentlich, wenn ich evtl Überträger bin und meine Pat. die zur Risikogruppe gehören anstecke?
Wie sieht die Situation für schwangere Mitarbeiterinnen aus? Wird normal in der Praxis weitergearbeitet?
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enali schrieb:
Guten Tag,
Wie sieht die Situation für schwangere Mitarbeiterinnen aus? Wird normal in der Praxis weitergearbeitet?
Fieber bekommen eher Leute bei denen es auf die Lunge geht.
Wenn es auf der Lunge ist, sind Testungen im Rachenraum teilweise negativ.
Anscheinend kostet ein Test doch nur 160,-€.
Das einzige Land das effektiv bremst ist Taiwan.
Zahlen aus Italien und Frankreich sind nicht aktuell, keine Zeit mehr.
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Philipp Morlock schrieb:
Testen darf man wenn man 15 Minuten intensiven Kontakt mit einem nachweislich Infizierten hatte und Fieber hat.
Fieber bekommen eher Leute bei denen es auf die Lunge geht.
Wenn es auf der Lunge ist, sind Testungen im Rachenraum teilweise negativ.
Anscheinend kostet ein Test doch nur 160,-€.
Das einzige Land das effektiv bremst ist Taiwan.
Zahlen aus Italien und Frankreich sind nicht aktuell, keine Zeit mehr.
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