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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
Die Lage
Das Virus breitet sich weltweit extrem schnell aus. Das liegt mitunter an der Tatsache, dass man im Unterschied zu bisherigen Grippepandemien bereits hochansteckend ist, noch bevor man sich selbst krank fühlt. Die Angaben über die Letalität variieren von 0,5 Prozent bis 2 Prozent.
Die „gute Nachricht“ ist aber, dass 80 Prozent der Patienten nur einen milden Verlauf erleben oder gar keine Symptome bemerken. Problematisch ist das Virus vor allem für Ältere und für Personen, welche auf Grund von Vorerkrankungen bereits geschwächt sind.
Kinder zum Beispiel erkrankten bisher nur selten. Auch Schwangere seien laut Experten nicht besonders gefährdet.
Maßnahmen
Den zuständigen Stellen geht es vor allem darum das Ausbruchsgeschehen unter Kontrolle zu bringen, indem sie versuchen die Infektionsketten zu unterbrechen. Dies geschieht dadurch, dass man Infizierte möglichst frühzeitig erkennt, absondert, unter Quarantäne stellt und symptomatisch behandelt.
Auch hat die Bundesregierung mittlerweile einen Krisenstab eingerichtet.
Die Hoffnung der Experten liegt laut Christian Drosten, dem Leiter des Institutes für Virologie an der Charité, auch darauf, „dass man es bis in den Sommer schafft“. Im Sommer haben es Viren schwerer, sich zu verbreiten. Dies liege an der UV-Strahlung, der Trockenheit und der Tatsache, dass sich weniger Menschen auf engem und schlecht belüfteten Raum aufhalten.
Ein Impfstoff steht laut Drosten frühestens im Sommer nächsten Jahres zur Verfügung.
Prophylaxe / Maßnahmen für Heilmittelpraxen
Die Experten des Robert Koch Institutes empfehlen:
- • die Hustenetikette einzuhalten
Auch das Aufstellen von Patienteninformationen mit der Bitte bei Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben und diese erst mit dem Arzt telefonisch abzuklären, wird schon empfohlen und praktiziert.• die Handhygiene zu beachten
• sich nicht zu oft am Tag ins Gesicht zu fassen, um nicht Erreger in die Schleimhäute von Augen, Nase oder Mund zu bringen
Differenziert ist das Tragen von Mundschutzmasken zu betrachten. Für bereits an Grippesymptomen Erkrankten ist dies unbedingt zu empfehlen. Ob es auch Gesunde vor einer Infektion schützt, darüber gibt es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Finanzielle Aspekte der Epidemie für Angestellte und Selbstständige
Angestellte
Wenn ein Arbeitnehmer an Covid 19 erkrankt, erhält er wie bei jeder anderen Erkrankung auch sechs Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und danach Krankengeld von seiner Krankenkasse.
Sollte ein Angestellter von Amtswegen als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger oder Krankheitsverdächtiger gelten, bekommt er ein Berufsausübungsverbot und wird unter Quarantäne gestellt. Gemäß dem Infektionsschutzgesetz erhält er die ersten sechs Wochen seinen Lohn weiterhin vom Arbeitgeber. Danach übernimmt die Zahlung die dafür zuständige Stelle (meist Gesundheitsamt), allerdings nur in Höhe des Krankengeldes. Dies muss der Betroffene aber selber bei der dafür zuständigen Landesbehörde beantragen. Darüber hinaus ist er verpflichtet, sich bei seinem Arbeitgeber abzumelden und ihn über die voraussichtliche Dauer der Quarantäne zu informieren.
Allein die Furcht vor einer Ansteckung allerdings berechtigt keinen Arbeitnehmer dazu, zu Hause zu bleiben.
Selbstständige
Sollte einer seiner Angestellten mit einem amtlichen Berufsverbot belegt worden sein, kann sich der Arbeitgeber die Lohnkosten innerhalb von drei Monaten von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Auch wenn der Selbstständige selbst unter das Berufsverbot nach §56 des Infektionsschutzgesetzes fallen sollte, erhält er Leistungen nach oben genannten Infektionsschutzgesetz. Hierzu muss er den zuständigen Stellen die dem Finanzamt gemeldeten Einkommen der letzten Jahre nachweisen. Grundlagen sind die Steuerbescheide nach § 15 SGB IV. Bei der zuständigen Behörde erhält er auch alle weiteren Informationen bzgl. der Antragstellung, der Auszahlung. etc.
Je nach individuell abgeschlossenem Versicherungsvertrag kann es auch sein, dass Praxisinhaber einen Anspruch gegenüber ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung haben.
Kurzarbeitergeld
Etliche Praxisinhaber befürchten auch, dass Patienten aus Gründen großer Verunsicherung zu Hause bleiben und dadurch große Lücken in den Plänen entstehen könnten. Hier kann das Kurzarbeitergeld (KUG) der Agentur für Arbeit eine Hilfe sein. Vorraussetzung hierfür ist allerdings, dass die „nach Hause geschickten“ Therapeuten erst ihre Arbeitszeitkonten und ihren Urlaub aufbrauchen.
Zwei Erklärvideos der Agentur für Arbeit über die Voraussetzungen und das Verfahren in Sachen Kurzabeitergeld finden Sie hier.
Was es sonst zu sagen gäbe
• Stets aktuelle Informationen rund um Covid 19 finden Sie auf der Seite des staatlichen Robert Koch-Institutes und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
• Unter jedem Newsletter von physio.de lesen Sie es und diesmal meinen wir es erst recht: Bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
Hier finden Sie unsere Reihe "Corona - Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil III: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige durch den Bund
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Rettungsschirm für Therapeuten kommt
CoronaRobert-Koch-InstitutSelbstständigeAngestellteAngestellteCorona
Für Sie auch gute Gesundheit und bleiben Sie bitte dran, wir brauchen Ihre sachkundige Information, Danke!
Eileen Richter
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Auch wenn es egal ist: manchmal frag ich mich, warum jemand ein schlichtes "Dankeschön" mit einer Negativbewetung versieht. Kann der oder diejenige mir dasmal erklären?
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Susulo schrieb:
Schließe mich dem Dank gerne an.
Auch wenn es egal ist: manchmal frag ich mich, warum jemand ein schlichtes "Dankeschön" mit einer Negativbewetung versieht. Kann der oder diejenige mir dasmal erklären?
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Eileen1954 schrieb:
Vielen Dank für diese wertvolle Information. Als Praxisinhaberin bin ich sehr gespannt wie sich die Lage weiter entwickelt wird. Es wird sich zeigen und die Hoffnung, dass es im Sommer alles vorbei sein wird, gibt mir Hoffnung.
Für Sie auch gute Gesundheit und bleiben Sie bitte dran, wir brauchen Ihre sachkundige Information, Danke!
Eileen Richter
„Unternehmen schließt wegen Coronavirus:
Erhalten Arbeitnehmer weiter Lohn und Gehalt?
Muss ein Unternehmen vorübergehend schließen, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern, sieht der Fall ganz anders aus. Den Angestellten wird ihr Gehalt dann weiter gezahlt. „Es handelt es sich in diesem Fall um die Risikosphäre des Arbeitgebers. Die Fürsorgepflicht wiegt hier mehr als der Beschäftigungsanspruch“, so Anwalt Agster.
Auch das Bundesarbeitsministeriums bestätigt das: „Kann der Arbeitgeber bei Auftreten des Coronavirus aufgrund einer behördlichen Anordnung des Infektionsschutzes Arbeitnehmer nicht beschäftigen, werden diese von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland einen Ministeriumssprecher. Die Erbringung der Arbeitsleistung sei ihnen ja unmöglich. Der Arbeitgeber bleibe aber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, „wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der Arbeitgeber sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen“."
(Internet) fr.de/wissen/coronavirus-sars-cov-2-quarantaene-betriebsschliessung-arbeitnehmer-wissen-muessen-lohn-gehalt-13562331.html
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tom1350 schrieb:
Zur Vervollständigung:
„Unternehmen schließt wegen Coronavirus:
Erhalten Arbeitnehmer weiter Lohn und Gehalt?
Muss ein Unternehmen vorübergehend schließen, um die Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu verhindern, sieht der Fall ganz anders aus. Den Angestellten wird ihr Gehalt dann weiter gezahlt. „Es handelt es sich in diesem Fall um die Risikosphäre des Arbeitgebers. Die Fürsorgepflicht wiegt hier mehr als der Beschäftigungsanspruch“, so Anwalt Agster.
Auch das Bundesarbeitsministeriums bestätigt das: „Kann der Arbeitgeber bei Auftreten des Coronavirus aufgrund einer behördlichen Anordnung des Infektionsschutzes Arbeitnehmer nicht beschäftigen, werden diese von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung frei“, zitiert das Redaktionsnetzwerk Deutschland einen Ministeriumssprecher. Die Erbringung der Arbeitsleistung sei ihnen ja unmöglich. Der Arbeitgeber bleibe aber grundsätzlich weiter zur Entgeltzahlung verpflichtet, „wenn die Arbeitnehmer arbeitsfähig und arbeitsbereit sind, aber der Arbeitgeber sie aus Gründen nicht beschäftigen kann, die in seiner betrieblichen Sphäre liegen“."
(Internet) fr.de/wissen/coronavirus-sars-cov-2-quarantaene-betriebsschliessung-arbeitnehmer-wissen-muessen-lohn-gehalt-13562331.html
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ella426 schrieb:
Ich würde das Gesundheitsamt einmal verständigen, ganz unabhängig von Corona frage ich mich, wie solch eine Praxis überhaupt eine Zulassung bekommt. Sowohl für Patienten als uch die AN eine Zumutung.
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ltd. Physiotherapeut schrieb:
.....evtl. Klimaanlage mit automatischem Belüftungssystem wie in vielen Bürogebäuden auch...???
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WinnieE schrieb:
jau, mit Klimaanlage kriegt man die Bazillen am besten gleichmäßig verteilt.
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kvet schrieb:
Ich arbeite in einer Praxis, in der nicht ausreichend gelüftet werden kann, da die Fenster nicht zu öffnen sind! Was macht man in dem Fall?
irgend ein Subjektivstatment und dann ght irgend eine stupide, jeeder Sachbrundlage und Kenntnis
entbehrende Hetze los.
Hab schon drauf gewartet, beim Nächsten Newsletter würde ich mal ein
Hetzeroulett anregen.
Wer den Zeitpunkt errät an dem es losgeht gewinnt den Jackpt
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Maik1906 schrieb:
Geil! Es ist wie immer. Spätestens nach 5 Kommentaren kommt
irgend ein Subjektivstatment und dann ght irgend eine stupide, jeeder Sachbrundlage und Kenntnis
entbehrende Hetze los.
Hab schon drauf gewartet, beim Nächsten Newsletter würde ich mal ein
Hetzeroulett anregen.
Wer den Zeitpunkt errät an dem es losgeht gewinnt den Jackpt
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mbone schrieb:
Vielen Dank für die Info!
Das kann man wohl getrost knicken, meine Vers. sichert so etwas grundsätzlich nicht ab und erklärte mir einigermassen glaubhaft, dass es wohl kaum eine Versicherung täte - es sei denn mit horrenden Beiträgen.
Wenn hier jemand etwas anderes weiss, z.B. von seiner eigenen Vers., bitte mach uns schlauer.
Eine Betriebsschliessung müsste doch bereits stattfinde, wenn auch nur ein MA unter Verdacht fällt, oder?
Er könnte ja die Kollegen bereits infiziert haben.
Könnten z.B. Hausbesuche von nachweislich nicht infizierten MA´s weiter gemacht werden?
Und zu den "gut gemeinten" Tipps zum Schutz ist es ja wohl ein Oberwitz, dass es bereits jetzt im Anfangsstadium Versorgungsengpässe gibt bei Desinfektions- und sonstigen Mitteln, da die Produktionsstätten vielfach ausgelagert wurden.
Anlässlich der Gesamtsituation fände ich es sinnvoll, die Globalisierung einmal mehr mit neuem Blick zu betrachten.
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Globalisierung? Das klingt so nett. Ich würde eher sagen: komplette Abhängigkeit von Billiglohnländern, die die Menschenwürde oft mit Füßen treten, damit wir uns weiter unseren Lebensstil leisten können. Dann aber gerne die moralische Keule schwingen.
Wir haben uns alle verkauft.
Ja, Umdenken wäre ein erfreulicher Nebeneffekt.
"Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube" (Goethe, Faust)
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Susulo schrieb:
@Winnie: :clap:
Globalisierung? Das klingt so nett. Ich würde eher sagen: komplette Abhängigkeit von Billiglohnländern, die die Menschenwürde oft mit Füßen treten, damit wir uns weiter unseren Lebensstil leisten können. Dann aber gerne die moralische Keule schwingen.
Wir haben uns alle verkauft.
Ja, Umdenken wäre ein erfreulicher Nebeneffekt.
"Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube" (Goethe, Faust)
Aber es ist ja quasi ein kosmisches Gesetz: nach maximaler Expansion erfolgt die Umkehr Richtung Kontraktion. Ist nur spannend, wie groß bis dahin der Flurschaden ist.
Ausserdem fällt mir da gerade der kurze Auftritt des chinesischen Arztes ziemlich zu Beginn der medialen Berichterstattung ein. Er warnte vor dem Virus und wurde von der Regierung gnadenlos niedergemacht und nun ist er - wie auch immer ??? - tot.
Man munkelt, dass in den Labors dort was schief gelaufen ist.
Hab nicht gehört, dass irgend jemand dem nachgeht.
(man möge sich mal vorstellen, was einem dazu z.B zu Schadenersatz einfallen könnte.....)
Also unterstützt mal alle dieses "grandiose" System!
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WinnieE schrieb:
ja, und was gerade abgeht, ist doch Globalisierung "@ it´s best".....wer das nicht ernsthaft reflektiert, ist meiner Meinung nach nicht mündig für Demokratie. Die jungen noch-nicht-Wähler sind da so manchem Erwachsenen einen guten Schritt voraus.
Aber es ist ja quasi ein kosmisches Gesetz: nach maximaler Expansion erfolgt die Umkehr Richtung Kontraktion. Ist nur spannend, wie groß bis dahin der Flurschaden ist.
Ausserdem fällt mir da gerade der kurze Auftritt des chinesischen Arztes ziemlich zu Beginn der medialen Berichterstattung ein. Er warnte vor dem Virus und wurde von der Regierung gnadenlos niedergemacht und nun ist er - wie auch immer ??? - tot.
Man munkelt, dass in den Labors dort was schief gelaufen ist.
Hab nicht gehört, dass irgend jemand dem nachgeht.
(man möge sich mal vorstellen, was einem dazu z.B zu Schadenersatz einfallen könnte.....)
Also unterstützt mal alle dieses "grandiose" System!
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WinnieE schrieb:
"Je nach individuell abgeschlossenem Versicherungsertrag kann es auch sein, dass Praxisinhaber einen Anspruch gegenüber ihrer Betriebsunterbrechungsversicherung haben."
Das kann man wohl getrost knicken, meine Vers. sichert so etwas grundsätzlich nicht ab und erklärte mir einigermassen glaubhaft, dass es wohl kaum eine Versicherung täte - es sei denn mit horrenden Beiträgen.
Wenn hier jemand etwas anderes weiss, z.B. von seiner eigenen Vers., bitte mach uns schlauer.
Eine Betriebsschliessung müsste doch bereits stattfinde, wenn auch nur ein MA unter Verdacht fällt, oder?
Er könnte ja die Kollegen bereits infiziert haben.
Könnten z.B. Hausbesuche von nachweislich nicht infizierten MA´s weiter gemacht werden?
Und zu den "gut gemeinten" Tipps zum Schutz ist es ja wohl ein Oberwitz, dass es bereits jetzt im Anfangsstadium Versorgungsengpässe gibt bei Desinfektions- und sonstigen Mitteln, da die Produktionsstätten vielfach ausgelagert wurden.
Anlässlich der Gesamtsituation fände ich es sinnvoll, die Globalisierung einmal mehr mit neuem Blick zu betrachten.
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Maik1906 schrieb:
Beitrag entfernt. Er ist nicht nicht sachlich oder differenziert formuliert. /Die Redaktion
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Über kurz oder lang wird das eine neue Form der Grippe der wir uns jedem Jahr stellen müssen. Auch ohne Vorräte im Keller....
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Stefan Arnold schrieb:
Auch diese Krise werden wir überstehen. Werde jeden Tag mit tausenden Keimen überschüttet, einer mehr wird es nicht mehr fett machen.
Über kurz oder lang wird das eine neue Form der Grippe der wir uns jedem Jahr stellen müssen. Auch ohne Vorräte im Keller....
Die Folge daraus wird wohl der absolute Bankrott sein wenn man sich nicht versichert hat mit einer Betriebsschließungsversicherung.
Es ist ist ja schön dass das Gesundheitsamt nach Beantragung den Lohn zahlen würde aber als Betriebsinhaber bin ich dazu verpflichtet meinen Mitarbeiter die Lohnfortzahlung zu leisten und meine anderen Fixkosten auch zu bedienen z.b. Miete, Telefon, Firmenwagen usw.
Dies kann ich aber nicht wenn meine Praxis dann geschlossen ist und ich somit keine Einnahmen verzeichnen kann. Und wenn ich dann auch noch Nachweisen muss die Einnahmen der letzten Jahre um an die Kohle zu kommen dann wissen wir auch alle dass die Mühlen der Bürokratie sehr langsam mahlen. Das heißt man sollte sich gut versichern die Infektionsschutzmaßnahmen einhalten und darauf hoffen dass es keinen von uns erwischt
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ich hatte mich vor einiger Zeit schon bei der Versicherung erkundigt. Einen Ertragsausfall aufgrund von Epidemie oder Pandemie kann nicht versichert werden!!! Die einzige Change ist das Gesundheitsamt, alternativ das Kurzarbeitergeld.
Wenn es um Lohnfortzahlung geht, mahlen die Mühlen in Deutschland ziemlich schnell! (Erfahrung mit einer Praxisschließung durch Wasserschaden)
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schaumormal schrieb:
Hallo Michael,
ich hatte mich vor einiger Zeit schon bei der Versicherung erkundigt. Einen Ertragsausfall aufgrund von Epidemie oder Pandemie kann nicht versichert werden!!! Die einzige Change ist das Gesundheitsamt, alternativ das Kurzarbeitergeld.
Wenn es um Lohnfortzahlung geht, mahlen die Mühlen in Deutschland ziemlich schnell! (Erfahrung mit einer Praxisschließung durch Wasserschaden)
Das was du da beschreibst hört sich eher so an dass es sich um eine Ertragsausfallversicherung handelt es gibt aber auch eine Betriebsschließungsversicherung für Physiotherapien.
Schau mal hier z.BBetriebsschlie
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Michael Ringk schrieb:
Hallo schaumormal
Das was du da beschreibst hört sich eher so an dass es sich um eine Ertragsausfallversicherung handelt es gibt aber auch eine Betriebsschließungsversicherung für Physiotherapien.
Schau mal hier z.BBetriebsschlie
meine Versicherungstante meinte gerade das diese Versicherung nur für die Lebensmittelindustrie zur Verfügung steht (zumindest bei ihrer Firma). Bei welchem Anbieter bist du versichert?
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schaumormal schrieb:
Hallo Michael,
meine Versicherungstante meinte gerade das diese Versicherung nur für die Lebensmittelindustrie zur Verfügung steht (zumindest bei ihrer Firma). Bei welchem Anbieter bist du versichert?
Du gehst Bankrott, wenn Du einen Monat die Praxis schliessen muesstest als Beispiel ?
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ali schrieb:
Lieber Michael,
Du gehst Bankrott, wenn Du einen Monat die Praxis schliessen muesstest als Beispiel ?
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Podo72 schrieb:
Hallo ich bin selbstständige Podologin und habe auch mal eine Frage an euch. Kann es eventuell sein das wir die Praxen vom Gesundheitsamt geschlossen bekommen auch wenn wir keine Coronafälle haben und wer würde uns dies mitteilen. Ich bin im Moment total verwirrt. Lieber Gruß
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Michael Ringk schrieb:
Also wenn ich als Inhaber mich anstecke oder eine meiner Angestellten oder ein Patient der nachweislich den coronavirus hat der bei mir aber in der Praxis behandelt worden ist, wird wohl logischerweise die Praxis vorsorglicherweise aufgrund zur Sicherheit für alle anderen geschlossen werden.
Die Folge daraus wird wohl der absolute Bankrott sein wenn man sich nicht versichert hat mit einer Betriebsschließungsversicherung.
Es ist ist ja schön dass das Gesundheitsamt nach Beantragung den Lohn zahlen würde aber als Betriebsinhaber bin ich dazu verpflichtet meinen Mitarbeiter die Lohnfortzahlung zu leisten und meine anderen Fixkosten auch zu bedienen z.b. Miete, Telefon, Firmenwagen usw.
Dies kann ich aber nicht wenn meine Praxis dann geschlossen ist und ich somit keine Einnahmen verzeichnen kann. Und wenn ich dann auch noch Nachweisen muss die Einnahmen der letzten Jahre um an die Kohle zu kommen dann wissen wir auch alle dass die Mühlen der Bürokratie sehr langsam mahlen. Das heißt man sollte sich gut versichern die Infektionsschutzmaßnahmen einhalten und darauf hoffen dass es keinen von uns erwischt
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MikeL schrieb:
Dich scheint bereits eine viel schlimmere Erkrankung heimgesucht zu haben!
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Maik1906 schrieb:
Die Erkenntnis
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Maik1906 schrieb:
Lass das nicht mit mir machen. Die Kündigungen sind schon geschrieben.
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