für unsere Physiotherapie- Praxis
suchen wir Dich,
ein/e Physiotherapeut:In mit Herz,
auch frischgebackene
Berufsanfänger:Innen sind
willkommen. Vollzeit oder Teilzeit
(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
Zertifikatsinhaber (Manuelle
Therapie, Bobath oder PNF) erhalten
ein besonders ansprechendes Gehalt.
Wir bieten Ihnen / Dir:
- einen kreativen Arbeitsplatz in
einer sehr gut etablierten Praxis
- eine überdurchschnittliche
Vergütung, Urlaubs- und
Weihnachtsgeld, sowie eine kleine
Betriebsr...
suchen wir Dich,
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(ab 15 Std. wö.) ist möglich!
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Zusätzlich zu diesen Zuschüssen haben die meisten Bundesländer noch eigene Sofortprogramme für kleine Selbstständige ins Leben gerufen.
In den allermeisten Fällen kann dieses Geld zusätzlich zum Bundeszuschuss beantragt werden.
Baden-Württemberg.
Zuschusshöhe:
- • 9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen:• 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte)
• 30.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte)
- • Antragsteller ist Soloselbstständiger oder Freiberufler (alle selbstständigen Physiotherapeuten fallen darunter),
Antragstellung hier• Selbstständige mit weniger als fünf Beschäftigten sind nur dann antragsberechtigt, wenn das Haupteinkommen oder ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens durch die Selbstständigkeit bestritten wird
• Liquiditätsengpässe vor dem 11.03.2020 (Tag der Pandemieerklärung der WHO) werden nicht bezuschusst
• Antragsteller hat noch keine ähnliche Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes erhalten
Bayern
Zuschusshöhe:
- • 5.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
Voraussetzungen:• 7.500 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
• 15.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige)
• 30.000 Euro (bis zu 250 Erwerbstätige)
- • Freiberufler mit max. bis zu 250 Mitarbeitern
Antragstellung hier und Richtlinie hier• Der Unternehmensstandort befindet sich in Bayern.
• bei verbundenen Unternehmen: Liquiditätsengpass vorhanden (laufende Verpflichtungen können nicht mehr bezahlt werden)
• Der Liquiditätsengpass muss genau beziffert werden, unspezifische Engpässe werden nicht berücksichtigt.
• (Bedingung: Vorhandenes Privatvermögen ist vor Beanspruchung der Corona-Soforthilfe einzusetzen.)update vom 8.4.20: diese Regelung wurde mittlerweile außer Kraft gesetzt
Berlin
Zuschusshöhe:
- • bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Fall für kleine Unternehmen (bis zu 5 Mitarbeiter) möglich
Voraussetzungen:- • Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Antragstellung hier• Alle Personen und Firmen müssen ihren Firmensitz in Berlin haben
Anmerkung:
Die Antragstellung ist seit gestern möglich. Tests der Redaktion zeigten allerdings, dass es – gelinde gesagt – noch suboptimal läuft, so kam es bei unseren Testläufen zu exorbitant hohen Wartezeiten von errechneten mehreren tausend Stunden. Wir hoffen, dass sich dies noch „zurechruckelt“.
Brandenburg.
Zuschusshöhe:
- • bis zu 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
Voraussetzungen:• bis zu 15.000 Euro (bis zu 15 Erwerbstätige)
• bis zu 30.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige)
• bis zu 60.000 Euro (bis zu 100 Erwerbstätige)
- • Antragsteller ist Freiberufler mit bis zu 100 Beschäftigten oder Soloselbstständiger.
Antragstellung hier• Betriebs- bzw. Arbeitsstätte befindet sich in Brandenburg.
• Unternehmen darf nicht bereits vor der Krise (11.03.2020) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Bremen
Zuschusshöhe:
- • Geplant waren bis zu 20.000 €.
Voraussetzungen:• Auf Grund der hohen Nachfrage werden zurzeit aber max. 5.000 € ausgezahlt.
- • Antragsteller ist Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. EURO Jahresumsatz. Die Berechnung der Zahl der Mitarbeiter erfolgt gemäß der KMU Richtlinie der EU-Kommission. Grundsätzlich ist nicht die reine Zahl der Mitarbeiter entscheidend, sondern die Anzahl von sog. „Vollzeitäquivalenten“: Mehrere Teilzeitmitarbeiter ergeben ein Vollzeitäquivalent („Vollzeitstelle“).
Antragstellung hierNeben den festangestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen auch geringfügig Beschäftigte (sog. 450 Euro Kräfte) sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber mit ihrer regulären Wochenarbeitszeit eingerechnet werden.
Auszubildende müssen nicht mitgezählt werden.
Saisonarbeitskräfte werden nur anteilig mitgezählt (Beispiel: eine Saisonarbeitskraft arbeitet 3 Monate im Jahr Vollzeit= 0,25 Vollzeitäquivalente).
• Antragsteller ist ein hauptberuflich freiberuflich Tätiger/Soloselbstständige.
• Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers befindet sich seit mindestens 6 Monaten (seit 1.9.2019) im Land Bremen.
Hamburg.
Zuschusshöhe:
- • 2.500 Euro für Einzelkämpfer
Voraussetzungen:• 5.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeiter
• 10.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 50 Mitarbeiter
• 25.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 250 Mitarbeiter
- • Antragsteller ist ein kleinerer oder mittlerer Betrieb oder Freiberufler, der als Adressat der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten ist.
Antragstellung: ab 30. März hierHessen
Zuschusshöhe:
- • 10.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen und Antragstellung:• 20.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte)
• 30.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte)
Voraussichtlich ab 30. März hier
Mecklenburg-Vorpommern.
Zuschusshöhe:
- • 9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter)
Voraussetzungen:• 15.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeiter)
• 25.000 Euro (bis zu 24 Mitarbeiter)
• 40.000 Euro (bis zu 49 Mitarbeiter)
- • Antragsteller ist Soloselbstständiger und Angehöriger der Freien Berufe mit bis zu 49 Beschäftigten
Antragstellung hier• Antragsteller ist die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten.
• Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Niedersachsen
Zuschusshöhe:
- • 3.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen:• 5.000 Euro (bis 10 Beschäftigte)
• 10.000 Euro (bis 30 Beschäftigte)
• 20.000 Euro (bis 49 Beschäftigte)
- • Antragsteller ist freiberuflich Tätiger und/oder Solo-Selbständiger.
Antragstellung hier• Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.
Nordrhein-Westfalen.
Zuschusshöhe:
- • 9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen:• 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte)
• 25.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte)
- • Antragsteller ist Freiberufler, Solo-Unternehmer, oder führt ein kleines bzw. mittleres Unternehmen mit höchstens 50 Vollzeit-Mitarbeitern.
Antragstellung hierRheinland-Pfalz
Dieses Bundesland bietet vor allem Darlehen an. Bezuschusst wird nur wer auch ein Darlehen erhalten hat und zwischen 11 und 30 Beschäftigte hat.
Die Zuschusshöhe beträgt 30% der Darlehenssumme.
Die Darlehenshöchstsummen sind:
- • bis zu 10 Mitarbeiter: 10.000 €
Antragstellung: ab Montag 30. März hier• bis zu 30 Mitarbeiter: 30.000 €
Saarland
Zuschusshöhe:
- • 0 bis 1 Mitarbeiter: bis zu 3.000 €
Mitarbeiterberechnung:• bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 6.000 €
• bis zu 10 Mitarbeiter: bis zu 10.000 €
- • bis zu 20 Stunden/Woche: Faktor 0,5
Einschränkung:• bis zu 30 Stunden/Woche: Faktor 0,75
• über 30 Stunden/Woche: Faktor 1
• Mitarbeiter auf 450€-Basis: Faktor 0,3
- • Der Zuschuss kann zu bestehenden Bundeshilfen als Landeshilfe hinzugezogen werden, allerdings nur bis zur maximalen Zuschusshöhe der Landesregierung.
Voraussetzungen:- • Es muss durch Corona eine existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. ein Liquiditätsengpass entstanden sein.
Antragstellung hier• Anträge auf Steuerstunden müssen bereits gestellt sein.
• Im Falle von angestellten Mitarbeitern muss für diese Kurzarbeitergeld beantragt sein.
• Zudem müssen zur Behebung der wirtschaftlichen Not bereits erfolglose Gespräche mit einer Bank stattgefunden haben.
Sachsen.
Dieses Bundesland bietet keine Zuschüsse an, nur Darlehen.
Zur zuständigen Stelle gelangen Sie hier.
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 EUR für haupterwerblich Tätige in allen Branchen mit Sitz in Dresden. (update vom 7.4.20: die Mittel für dieses Programm sind mittlerweile ausgeschöpft - Anträge werden daher nicht mehr angenommen.)
Sachsen-Anhalt
Zuschusshöhe:
- • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro
Weitere Informationen: voraussichtlich ab 30. März hier.• 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro
• 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro
• 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro
Schleswig-Holstein.
Zuschusshöhe:
- • 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
Voraussetzungen:• 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter
• 10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
- • Antragsteller ist Kleinstunternehmer oder Solo-Selbstständiger in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für ihn in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.
Antragstellung hierThüringen.
Zuschusshöhe:
- • 1 bis 5 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 5.000 EUR
Voraussetzungen:• 6 bis 10 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 10.000 EUR
• 11 bis 25 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 20.000 EUR
• 26 bis 50 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 30.000 EUR
- • Antragsteller ist im Haupterwerb tätiger gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) oder Unternehmer der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
Antragstellung hier• Betriebstätte befindet sich in Thüringen.
• Antragsteller hat max. 49 Angestellte
Viel Glück und bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
Update: Der Zuschuss für Kleinstunternehmen in Dresden sowie die Darlehensregelungen in Rheinland-Pfalz wurden hinzugefügt.
update vom 23.4.2020: Einen schönen Navigator durch all die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auch hier.
Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil III: Corona - finanzielle Hilfen für Selbstständige durch den Bund
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaFinanzenZuschüsseBundesländer
Da haben wir wieder das Problem des liquiden Privatvermögens. :confused:
Meine Praxis muss quasi auf einen nächsten Rettungsschirm mit Ausgleichszahlungen der GKV‘s warten/hoffen.
Das Privatvermögen benötigen wir für einen im letzten Jahr April begonnen Wohnungsbau.
Ein schönes Wochenende euch Allen
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So horrende hoch - verglichen mit der Betriebsgrösse - sind die Summen eh nicht.
Schlimm finde ich es hingegen, wie unterschiedlich die Länder das handhaben, vor allem RP und Sachsen, die überhaupt keine Soforthilfe bieten.
Ich freue mich für alle, die mit dieser Soforthilfe eine kleine, sehr unbürokratische Hilfe angeboten bekommen.
Darüber hinaus gibt es ja noch andere Möglichkeiten der Unterstützung.
Und wohl kaum einer wird vorsätzlich so schlecht gewirtschaftet haben, dass er nun Anspruch auf diese Hilfe hat. Konnte ja niemand die jetzige Situation vorhersehen.
Gruß
Winnie
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WinnieE schrieb:
wenn ich mich entscheiden müsste, ob ich lieber liquides Privatvermögen habe, oder wegen fehlendem Privatvermögen Antrag auf Soforthilfe stellen muss, würde ich mich klar für die erste Option entscheiden.
So horrende hoch - verglichen mit der Betriebsgrösse - sind die Summen eh nicht.
Schlimm finde ich es hingegen, wie unterschiedlich die Länder das handhaben, vor allem RP und Sachsen, die überhaupt keine Soforthilfe bieten.
Ich freue mich für alle, die mit dieser Soforthilfe eine kleine, sehr unbürokratische Hilfe angeboten bekommen.
Darüber hinaus gibt es ja noch andere Möglichkeiten der Unterstützung.
Und wohl kaum einer wird vorsätzlich so schlecht gewirtschaftet haben, dass er nun Anspruch auf diese Hilfe hat. Konnte ja niemand die jetzige Situation vorhersehen.
Gruß
Winnie
Es gibt mit Sicherheit einige Praxen, die nicht absichtlich unwirtschaftlich handeln und jetzt Probleme bekommen. Es gibt aber auch Praxen, wo die PI‘s immer das Maximum aus ihrer Firma ziehen und „verbrassen“. Und dass diese Praxen dann auch noch Soforthilfe beantragen können und diese schnell bekommen, finde ich schon ... naja ... nicht gerecht. Solidarität hin oder her. Jede Praxis sollte versuchen Reserven aufzubauen allein um ihre AN zu schützen.
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M83Axel schrieb:
Wenn das liquide Privatvermögen aber verplant ist und es für die Krise nicht gedacht ist, bringt es dir auch nichts für die Firma.
Es gibt mit Sicherheit einige Praxen, die nicht absichtlich unwirtschaftlich handeln und jetzt Probleme bekommen. Es gibt aber auch Praxen, wo die PI‘s immer das Maximum aus ihrer Firma ziehen und „verbrassen“. Und dass diese Praxen dann auch noch Soforthilfe beantragen können und diese schnell bekommen, finde ich schon ... naja ... nicht gerecht. Solidarität hin oder her. Jede Praxis sollte versuchen Reserven aufzubauen allein um ihre AN zu schützen.
Irgend jemand beschwerte sich hier irgendwo, er müsse seine private Altersvorsorge nun angreifen.
Warum? Die gesetzlichen RV-Beiträge werden doch auch nicht angetastet.
Man muss im Übrigen versichern, dass man berechtigte Gründe für die Soforthilfe hat. Zwar läuft das ganze nun sehr unbürokratisch, jedoch kann ggf genauer geprüft werden. Und dann ist mit Rückzahlung zu rechnen oder aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Hast Du andererseits bessere Ideen, die derzeitige Situation zu handhaben?
ich finde, die Politiker haben hier keinen schlechten Job gemacht - jenseits der ewig üblichen, nervenden Querelen zwischen den Parteien.
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WinnieE schrieb:
kann man denn ein Vermögen, das fest verplant ist, als liquide betrachten? Frag doch mal bei den Hotlines nach.
Irgend jemand beschwerte sich hier irgendwo, er müsse seine private Altersvorsorge nun angreifen.
Warum? Die gesetzlichen RV-Beiträge werden doch auch nicht angetastet.
Man muss im Übrigen versichern, dass man berechtigte Gründe für die Soforthilfe hat. Zwar läuft das ganze nun sehr unbürokratisch, jedoch kann ggf genauer geprüft werden. Und dann ist mit Rückzahlung zu rechnen oder aber auch mit strafrechtlichen Konsequenzen.
Hast Du andererseits bessere Ideen, die derzeitige Situation zu handhaben?
ich finde, die Politiker haben hier keinen schlechten Job gemacht - jenseits der ewig üblichen, nervenden Querelen zwischen den Parteien.
Aber es entstehen halt Umsatzeinbußen und die kann man nicht füllen indem man nur KUG beantragt. Denn als PI bekommt man keine KUG oder Sonstiges. Man muss die Notfälle behandeln und schauen, dass man seine Fixkosten deckt.
Steuerstundung hin oder her... nach der Krise wird eh wieder mehr behandelt, allein um Rezepte der abgesagten Patienten abzuarbeiten. Demnach wird sich an der Steuerzahlung nichts ändern.
Ich hoffe um Ausgleichszahlungen der GKV‘s.
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M83Axel schrieb:
Nein... um Gottes Willen. Ich finde auch dass die Politik einen guten Job macht.
Aber es entstehen halt Umsatzeinbußen und die kann man nicht füllen indem man nur KUG beantragt. Denn als PI bekommt man keine KUG oder Sonstiges. Man muss die Notfälle behandeln und schauen, dass man seine Fixkosten deckt.
Steuerstundung hin oder her... nach der Krise wird eh wieder mehr behandelt, allein um Rezepte der abgesagten Patienten abzuarbeiten. Demnach wird sich an der Steuerzahlung nichts ändern.
Ich hoffe um Ausgleichszahlungen der GKV‘s.
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WinnieE schrieb:
diese Ausgleichszahlengen der GKVen wären aber womöglich auch nur eine Art Kredit. Und dafür gibt es doch nun Sonderprogramme.
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M83Axel schrieb:
Die da wären?
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WinnieE schrieb:
nach meinem Wissen KUG und KFW
Ich für meinen Teile betreibe meine Praxis wirtschaftlich und zahle eher regional überdurchschnittliche Löhne. Da die Lohnkosten mit Abstand den größten Posten ausmachen frage ich dich jetzt mal ganz direkt, in welcher Form man die Rücklagen bilden solle und für welchen Zeitraum.
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, allen Mitarbeitern 10% weniger Lohn - damit könnte ich Rücklagen für einen katastrophalen Monat pro Jahr ohne Arbeit bilden. Damit kann ich mich nicht anfreunden. Hast du einen Vorschlag?
MfG :smile:
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Ingo Friedrich schrieb:
@Axel: Grundsätzlich stimme ich dir bei deiner Aussage zu Reserven zu.
Ich für meinen Teile betreibe meine Praxis wirtschaftlich und zahle eher regional überdurchschnittliche Löhne. Da die Lohnkosten mit Abstand den größten Posten ausmachen frage ich dich jetzt mal ganz direkt, in welcher Form man die Rücklagen bilden solle und für welchen Zeitraum.
Aus dem Bauch raus würde ich sagen, allen Mitarbeitern 10% weniger Lohn - damit könnte ich Rücklagen für einen katastrophalen Monat pro Jahr ohne Arbeit bilden. Damit kann ich mich nicht anfreunden. Hast du einen Vorschlag?
MfG :smile:
KfW ist auch nur ein Darlehen
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M83Axel schrieb:
KUG wie oben beschrieben wird beantragt
KfW ist auch nur ein Darlehen
Und auch wir zahlen deutlich mehr Gehalt als die Praxen um uns herum.
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M83Axel schrieb:
Es kommt natürlich ganz darauf an wieviel sich jeder PI monatlich entnimmt. Mein Geschäftspartner und ich legen jeden Monat 2.000€ für Reserven zurück. Dadurch hat sich einiges an Praxisvermögen angespart.
Und auch wir zahlen deutlich mehr Gehalt als die Praxen um uns herum.
Wir alle werden unseren Beitrag zu dieser Krise leisten. Dass zukünftig aber die Rahmenverträge und Vergütungen anders aussehen müssen sollte mittlerweile auch den Kostenträgern klar sein.
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tom1350 schrieb:
Genau so ist es. Entweder man hat vorgearbeitet oder man arbeitet nach. Die Soforthilfe ist keine Vollkasko-Umsatzausfall-Entschädigung. Die wäre ein Rettungsschirm übrigens auch nicht.
Wir alle werden unseren Beitrag zu dieser Krise leisten. Dass zukünftig aber die Rahmenverträge und Vergütungen anders aussehen müssen sollte mittlerweile auch den Kostenträgern klar sein.
Hilfsprograme sind gedacht für Hilfsbedürftige.
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WinnieE schrieb:
ist es Dir eigentlich bewusst, in welcher vorteilhaften Lage Du Dich befindest?
Hilfsprograme sind gedacht für Hilfsbedürftige.
Wir fragen uns nur immer wieder wieso es langjährige Praxen gibt, die keinerlei Rücklagen auf dem Praxiskonto haben.
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M83Axel schrieb:
Ja wissen wir. Und wir wollen auch definitiv nicht jammern.
Wir fragen uns nur immer wieder wieso es langjährige Praxen gibt, die keinerlei Rücklagen auf dem Praxiskonto haben.
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WinnieE schrieb:
was bringt Dir die Frage?
Wenn zuerst das Privatvermögen, erwirtschaftet durch Praxiseinnahmen, aufgebraucht werden muß/soll, dann ist doch erstmal Schicht mit Bauen und Autokauf, oder nicht?
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vdv schrieb:
Das verstehe ich grad nicht,Reserven aufbauen für den privaten Wohnungsbau oder für die Praxis?
Wenn zuerst das Privatvermögen, erwirtschaftet durch Praxiseinnahmen, aufgebraucht werden muß/soll, dann ist doch erstmal Schicht mit Bauen und Autokauf, oder nicht?
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M83Axel schrieb:
Zu verstehen warum keine Rücklagen gebildet werden konnten.
So sehe ich das auch. Einen Beitrag werden wir alle leisten müssen. Es gab hier Zeiten wo himmelhoch bedenkenlos gefordert wurde, Vergütungserhöhungen 1:1 weiterzugeben. Ich stecke da ebenso in der Zwickmühle, da ich als erstes daran dachte, Mitarbeiter durch Erhöhungen zu halten. Verständnis, dass ich den Mehrgewinn in Rücklagen und nicht in Löhne gesteckt hätte, hat wahrscheinlich jetzt jeder. Meine weitere große Lehre aus dem Ganzen, wird langfristig der Abbau der Minijobber sein.
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Ingo Friedrich schrieb:
@tom:
So sehe ich das auch. Einen Beitrag werden wir alle leisten müssen. Es gab hier Zeiten wo himmelhoch bedenkenlos gefordert wurde, Vergütungserhöhungen 1:1 weiterzugeben. Ich stecke da ebenso in der Zwickmühle, da ich als erstes daran dachte, Mitarbeiter durch Erhöhungen zu halten. Verständnis, dass ich den Mehrgewinn in Rücklagen und nicht in Löhne gesteckt hätte, hat wahrscheinlich jetzt jeder. Meine weitere große Lehre aus dem Ganzen, wird langfristig der Abbau der Minijobber sein.
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tom1350 schrieb:
Sicher werden die Angestellten nach der Krise genauso denken. Schließlich haben viele eine Zeitlang nur 60/67% erhalten. Die Refinanzierung muss für alle über stark gestiegene Vergütung bzw. Gehälter geschehen. Das Gesundheitswesen wird der Gesellschaft zukünftig deutlich mehr kosten (müssen).
ich weiss nicht, wie ich die Zeit am günstigsten für meine Mitarbeiter und mich überbrücke:
derzeit habe ich Kurzarbeitergeld beantragt, oder ist es günstiger wenn der Angestellte sich krank schreiben lässt oder gar eine Kündigung mit der Option bei besserer Auslastung zurück zu kommen. Die Auslastung geht ja fast auf 0 zurück.
Massnahmen um die Praxis am Leben zu halten.
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Dirk Lohmeier schrieb:
ich hab mal eine Frage:
ich weiss nicht, wie ich die Zeit am günstigsten für meine Mitarbeiter und mich überbrücke:
derzeit habe ich Kurzarbeitergeld beantragt, oder ist es günstiger wenn der Angestellte sich krank schreiben lässt oder gar eine Kündigung mit der Option bei besserer Auslastung zurück zu kommen. Die Auslastung geht ja fast auf 0 zurück.
Massnahmen um die Praxis am Leben zu halten.
Bei Krankmeldung bekommt zwar der AN alles von dir, aber du bekommst von der GKV nicht alles , zudem musst du die Sozialabgaben zahlen.
Bei Kündigungen bekommt er auch nur Arbeislosengeld.
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M83Axel schrieb:
Definitiv Kurzarbeit!
Bei Krankmeldung bekommt zwar der AN alles von dir, aber du bekommst von der GKV nicht alles , zudem musst du die Sozialabgaben zahlen.
Bei Kündigungen bekommt er auch nur Arbeislosengeld.
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Ingo Friedrich schrieb:
Wie Axel schon schrieb Kurzarbeit. Ganz übel ist es, wenn du Minijobber hast. Dann guckst du erstmal in die Röhre bis du handeln musst.
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M83Axel schrieb:
Wie meinst du das? Wir haben unsere Minijobber quasi unbezahlt freigestellt für diese Zeit. Ist besser als sie mit Begründung „wirtschaftliche Engpässe“ gleich zu kündigen.
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vdv schrieb:
unbezahlt freigestellt? das geht ? oder nur bei minijobbern? fair ist das nicht
Meine Minijobber versuche ich natürlich durchzuziehen, ohne die von dir erwähnte unbezahlte Freistellung (damit übernimmt übrigens der AN das volle Risiko).
Zur Frage wie ich das meinte: Trotz nicht geringer Abgabenlast auf diese Jobs erhält der AN quasi keinerlei Leistungen eines Sozialstaates. Kein Krankengeld ab 7. Woche, kein Arbeitslosengeld bei Arbeitsplatzverlust. Der AG kann bei plötzlichen Auftragsverlust noch nicht mal Kurzarbeit beantragen. Will ich das langfristig? AN ohne echten Sozialleistungsanspruch beschäftigen.
War ja schon immer so und bis vor ein paar Wochen hätte ich gesagt, was soll denn schon kommen?
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Ingo Friedrich schrieb:
@Axel:
Meine Minijobber versuche ich natürlich durchzuziehen, ohne die von dir erwähnte unbezahlte Freistellung (damit übernimmt übrigens der AN das volle Risiko).
Zur Frage wie ich das meinte: Trotz nicht geringer Abgabenlast auf diese Jobs erhält der AN quasi keinerlei Leistungen eines Sozialstaates. Kein Krankengeld ab 7. Woche, kein Arbeitslosengeld bei Arbeitsplatzverlust. Der AG kann bei plötzlichen Auftragsverlust noch nicht mal Kurzarbeit beantragen. Will ich das langfristig? AN ohne echten Sozialleistungsanspruch beschäftigen.
War ja schon immer so und bis vor ein paar Wochen hätte ich gesagt, was soll denn schon kommen?
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M83Axel schrieb:
Durchzuziehen? Du zahlst sie obwohl sie nicht arbeiten?
MfG :smile:
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Ingo Friedrich schrieb:
Axel: natürlich. Wie auch sonst. Das sind weder Springer noch Aushilfen. Das sind ganz normale AN mit gleichen Rechten.
MfG :smile:
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M83Axel schrieb:
Krass... Respekt! Können wir uns wirtschaftlich nicht leisten.
Wenn ich wieder öffne, geht mein Physio erstmal in den Urlaub. Nach Ostern schaue ich mir nochmal die Pläne an und entscheide dann weiter. Allerdings sehen die Pläne meiner Masseurin jetzt schon ziemlich mau aus
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Nicole Zachariä schrieb:
Ich habe aktuell auch geschlossen. Mein angestellter physio liegt mit Grippe flach und meine Masseurin hat noch Resturlaub vom letzten Jahr. Genau wie meine Rezeptionskräfte. Zudem sind flächendesi, Mundschutz und Handschuhe nahezu aufgebraucht. Ich versuche gerade alles ran zu bekommen, muss aber immer wieder feststellen, das Handschuhe zum Beispiel bei pino auf 1 Packung (100 Stück) pro Bestellung limitiert sind. Ich lach mich schlapp.... wie weit komme ich mit 1 Packung, zumal mehrere bei uns M tragen... ich habe auch eine Verantwortung gegenüber meinen Patienten, als aich meinen Angestellten. Deswegen arbeite ich aktuell nur die dringend notwendigen Behandlungen ab, von denen auch schon viele abgesagt haben, aus Angst vor Ansteckung.
Wenn ich wieder öffne, geht mein Physio erstmal in den Urlaub. Nach Ostern schaue ich mir nochmal die Pläne an und entscheide dann weiter. Allerdings sehen die Pläne meiner Masseurin jetzt schon ziemlich mau aus
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uhu-schuhu schrieb:
... warum arbeiten die dann nicht sv-pflichtig z.b. für € 460 im Gleitzonenbereich, dann hätten sie Anspruch auf KuG und der AG auch eine Entlastung. Aber das wollen die meisen Minijobber nicht, da dann zu wenig übrigbleibt, obwohl die guten Stundensatz haben... den Fall habe ich bei mir. Da habe ich dann kein Verständnis für die Minijobber, man kann nicht alles haben... im übrigen sin die Abzüge für den AN in der Gleitzone recht niedrig...
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Nicole Zachariä schrieb:
Meine minijobberin (Rezi) stockt ihre Rente auf. Sie ist Witwe und die kürzen jetzt schon ordentlich die Witwenrente ein. Sie muss arbeiten, damit sie sich auch mal was leisten kann. Geht also nicht immer mit mehr. Manchmal muss man Mini auch hinterfragen.
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Ingo Friedrich schrieb:
Die Sozialabgaben sind gering, die Steuerlast überproportional hoch. 450€ Jobs hat die Politik geschaffen. Nach Corona wäre bei den Minijobs, vor allem bei Zweitjobs, die Politik gefragt.
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Horatio72 schrieb:
Beispiel gefälig? : 3 Jahre Ausbildung selbst bezahlt. keinen Urlaub, keinerlei Rücklagen, Kredit aufgenommen um über die Runden zu kommen. 8 Jahre Rehaklinik: Miese Gehalt, viele Fortbildungen selbst bezahlt, Frau und Kind, Miete und alle 2 Jahre eine Woche Urlaub drin. Kredit abbezahlt. Selbständig gemacht. wieder Kredit aufgenommen, Praxis aufgebaut mit Patientenstamm, 5 Jahre 6 Tage Woche so gut wie kein Urlaub, wenn dann höchstens ne Woche . Nebenher immer geschaut das ich was für die Altersvorsorge habe.. Nach und nach Kredit abbezahlt , seit halbm Jahr Kreditfrei, Löhne erhöht und jetzt Corona.! So einfach geht das. Und glaub mir, nochmal mach ich das nicht mit. Bevor ich mich wegen dem Mist wieder verschulde mach ich dicht! Ich nehm das Geld aus dem Rettungsschirm gerne, weil ich fast 20 Jahre jetzt immer am Limit gearbeitet habe . Es ist schön wenn man Geld neben liegen hat, ich habs nicht. Wenn jemand tauschen will, bitte PN.
Entweder muss im Vertrag eine regelmässige Arbeitszeit angegeben sein, oder aber es ist auch aufgrund "gewohnheit" der letzten Monate/Jahre ersichtlich.
Viele handhaben es so, bei einer Betriebsprüfung kannst du damit aber gewaltig (zurecht) auf die Fresse fallen, oder aber wenn die Minijobber sich wehren.
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Gert Winsa schrieb:
Da verstößt du aber ganz klar gegen geltendes Recht. Ich hoffe dass sich die Minijobbler wenigstens auskennen, das tun leider die wenigsten. Auch Minijobber haben rechte, du kannst sie nicht wie Freiberufler einsetzen, denn so werden sie ja auch nicht bezahlt.
Entweder muss im Vertrag eine regelmässige Arbeitszeit angegeben sein, oder aber es ist auch aufgrund "gewohnheit" der letzten Monate/Jahre ersichtlich.
Viele handhaben es so, bei einer Betriebsprüfung kannst du damit aber gewaltig (zurecht) auf die Fresse fallen, oder aber wenn die Minijobber sich wehren.
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Problem beschreiben
M83Axel schrieb:
Guten Morgen...
Da haben wir wieder das Problem des liquiden Privatvermögens. :confused:
Meine Praxis muss quasi auf einen nächsten Rettungsschirm mit Ausgleichszahlungen der GKV‘s warten/hoffen.
Das Privatvermögen benötigen wir für einen im letzten Jahr April begonnen Wohnungsbau.
Ein schönes Wochenende euch Allen
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Diese Rettungsschirme sind nach meinem Wissen alles Finanzierungsangebote, die auch zurückgezahlt werden müssen.
Einzig diese Soforthilfe braucht nicht zurückgezahlt werden.
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WinnieE schrieb:
Damit kommt Physio-Deutschland allerdings sehr spät um die Ecke. Am 25.03. wurden bereits die Gesetzesentwürfe vom 23.03. verabschiedet und dann am Freitag noch abgenickt.
Diese Rettungsschirme sind nach meinem Wissen alles Finanzierungsangebote, die auch zurückgezahlt werden müssen.
Einzig diese Soforthilfe braucht nicht zurückgezahlt werden.
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M83Axel schrieb:
Schauen wir mal ob es überhaupt dazu kommt.
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Problem beschreiben
M83Axel schrieb:
Coronakrise: „Zweiter Rettungsschirm muss auch Physiotherapeuten einschließen“ – pt Zeitschrift für Physiotherapeuten
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M83Axel schrieb:
Finde ich auch krass...
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Stefan Arnold schrieb:
Schön dass wir in Sachsen unsere Praxen haben, da gibt es gleich gar nichts ausser Darlehen. Daumen hoch Herr Kretschmer.
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Inche schrieb:
Anträge in RLP ab Montag Nachmittag
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Tauschen wir?
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Philipp Morlock schrieb:
Du hast die Welt bisher als nett freundlich ausgeglichen und fair erlebt?
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Arlett Göthel schrieb:
Ist Sachsen so arm dran, das es keine Zuschüsse zahlen kann? Wenn man das mit Thüringen vergleicht...? Warum kann sich Dresden das mit 1000€ leisten? Ich fühle mich ungerecht benachteiligt
Ich finde hier sollte ein deutlicherer Vermerk sein, dass der Liquiditätsbedarf Rückwirkend in jedem Fall geprüft wird, sobald die Kapazitäten da sind. Das wäre sehr einfach, Steuerbescheid der letzten 2 Jahre beifügen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Das kann auch im Nachhinein geprüft werden, und würde leute die schnell was abstauben wollen darin hindern. Die die es wirklich brauchen wird es nicht hindern das in Anspruch zu nehmen.
Ich kenne leider Ad hoc einige PIs die hier ohne mit der Wimper zu zucken das beantragen, obwohl es Ihnen finanziell gut geht. Begründung: Umsatzeinbruch.
Dafür ist es nicht gedacht, aber einfach so zu nutzen.
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Gert Winsa schrieb:
Ich bin generell ein bisschen skeptisch bei dieser Soforthilfe, klar eine Prüfung der Liquidität wäre aufwendig und würde zu lange dauern, da man hier nur angeben muss ob man liquide ist oder nicht, kann das an sich fast jeder angeben, einer Ausnutzung ist Tür und Tor geöffnet, und das ist nicht im Sinne einer solch großen Hilfsaktion und wäre Betrug an denen die wirklich keine Rücklagen haben z.b. weil sie erst kürzlich eröffnet haben.
Ich finde hier sollte ein deutlicherer Vermerk sein, dass der Liquiditätsbedarf Rückwirkend in jedem Fall geprüft wird, sobald die Kapazitäten da sind. Das wäre sehr einfach, Steuerbescheid der letzten 2 Jahre beifügen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate. Das kann auch im Nachhinein geprüft werden, und würde leute die schnell was abstauben wollen darin hindern. Die die es wirklich brauchen wird es nicht hindern das in Anspruch zu nehmen.
Ich kenne leider Ad hoc einige PIs die hier ohne mit der Wimper zu zucken das beantragen, obwohl es Ihnen finanziell gut geht. Begründung: Umsatzeinbruch.
Dafür ist es nicht gedacht, aber einfach so zu nutzen.
es ist wieder der alte riss in unserer geselllschaft, den ich hier spüre und den ich so ungerecht finde. "alle" müssen zahlen stimmt nicht ganz. alle in kurzarbeit und alle unternehmer legen mindestens 10 % ihres jahreseinkommens auf den tisch, wenn das ganze länger als 4 wochen geht, wovon auszugehen ist. zeit, einen solidarbeitrag zu fordern von denen, die aus welchen gründen auch immer keine finanziellen einbußen haben werden.
um es kurz zu machen: ich glaube nicht daran, dass es diese art der lastverteilung geben wird. warum? ist mir eigentlich schleicherhaft. möglicherweise weil heimlich immer noch sehr viele davon träumen, irgendwann teil dieses tollen verteilungssystems sein zu können?
wie gesagt, nur am rande erwähnt
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Übrigens genau dieser Teil ist jetzt sehr wichtig für die Gesellschaft, denn dieser Teil kann weiterhin konsumieren, und das ist im moment dringendst notwendig um unser Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten. Ich habe einige Lehrer und andere Beamte in meinem Umfeld, sie sind sich Ihrer Verantwortung bewusst und ordern jetzt regelmässig Essen bei den geschlossenen Gastro Betrieben, obwohl sie jetzt Zeit zum selber kochen hätten.
Dass ein gewisser Bevölkerungsteil weiter ungehindert Konsumieren kann stützt uns vor der absoluten Rezession.
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Gert Winsa schrieb:
Ich würde nicht Beamter werden wollen, aber jeder weiss dass Beamtentum ein 100% sicheres Einkommen generiert.
Übrigens genau dieser Teil ist jetzt sehr wichtig für die Gesellschaft, denn dieser Teil kann weiterhin konsumieren, und das ist im moment dringendst notwendig um unser Wirtschaftssystem aufrechtzuerhalten. Ich habe einige Lehrer und andere Beamte in meinem Umfeld, sie sind sich Ihrer Verantwortung bewusst und ordern jetzt regelmässig Essen bei den geschlossenen Gastro Betrieben, obwohl sie jetzt Zeit zum selber kochen hätten.
Dass ein gewisser Bevölkerungsteil weiter ungehindert Konsumieren kann stützt uns vor der absoluten Rezession.
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Martin schrieb:
ich will eure diskussion nicht stören, daher nur am rande: der öffentliche dienst? beamte (die nicht gerade hart arbeiten müssen)? auch wenn ich es ungern erwähne "die rentner"? wetten, dass die alle grad ganz kleinlaut sind... ich schätze, dass ungefähr 1/3 unserer gesellschaft gerade keine einbußen haben - wie durch zufall auch alle "entscheider" hier in unserem ach so gerechten land.
es ist wieder der alte riss in unserer geselllschaft, den ich hier spüre und den ich so ungerecht finde. "alle" müssen zahlen stimmt nicht ganz. alle in kurzarbeit und alle unternehmer legen mindestens 10 % ihres jahreseinkommens auf den tisch, wenn das ganze länger als 4 wochen geht, wovon auszugehen ist. zeit, einen solidarbeitrag zu fordern von denen, die aus welchen gründen auch immer keine finanziellen einbußen haben werden.
um es kurz zu machen: ich glaube nicht daran, dass es diese art der lastverteilung geben wird. warum? ist mir eigentlich schleicherhaft. möglicherweise weil heimlich immer noch sehr viele davon träumen, irgendwann teil dieses tollen verteilungssystems sein zu können?
wie gesagt, nur am rande erwähnt
ich kann von mir sagen, dass ich aktuell an fixkosten pro arbeitsplatz mindestens 800 € bis hin zu 1100 € habe, je nachdem, was ich als primär zugehörig definiere oder nicht. diese kosten fallen bei mir jeden monat an, "damit" jemand seine finger krumm machen kann (berechnung: fixkosten durch arbeitnehmer / je kopf / je 100% arbeitskapazität).
was ich damit meine: wir sollten wegkommen von dieser flickschustereidiskussion bzgl. liquidität versus bedürftigkeit und hin zu einer einigermaßen gerechten kostenverteilung kommen. Soforthilfen und zuschüsse sollten sich nach den kosten für die zu erhaltenden arbeitsplätzen richten und nicht nur als almosen oder zukleistermaterial verstreut werden.
dann entfiele auch dieser unleidliche nachweis einer bedürftigkeit. wie in meinem beitrag vorher erwähnt wäre das das mindeste, was man denjenigen zukommen lassen sollte, denen die aktuellen geschehnisse ohne eigenes verschulden und durch direktiven der politik enorme finanzielle möglichkeiten genommen werden. noch ist zeit, die diskussion umzulenken. es geht nicht allein um bedürftigkeit, sondern vor allem um den erhalt der wirtschaftskraft unseres landes.
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Wenn der Deutsche Staat jedem klein/Mittel und Grossbetrieb eine solche Hilfe zukommen lässt haben wir eine Staatspleite. Wenn die Notenbanken das ausgleichen sollten haben wir Hyperinflation wie in Venezuela, wollen wir das ?
Leider ist das doch etwas komplexer, es ist essenziell dass nur die Unterstützt werden die es wirklich brauchen z.b. relativ neue Gründungen.
Übrigens ist es für eine "Wirtschaft" gesund wenn in Krisenphasen ein gewisser Anteil an uneffektiv arbeitenden Unternehmen (man nennt diese tatsächlich in der Fachsprache "Zombieunternehmen") Pleite gehen, das gilt für jede Branche. D.h. retten wer an sich bodenständig wirtschaftet, aber nicht jeden Retten der nicht eine kleinste Durststrecke durchhalten kann, weil dieses Unternehmen an sich nicht gut aufgestellt ist.
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Gert Winsa schrieb:
Es tut mir Leid, aber Staatshilfen sind nicht als Aufrechterhaltung des Umsatzes gedacht. Jedes "gesunde" Unternehmen muss das für ein paar Wochen oder 1-3 Monate schultern können. Das gilt auch für Grossbetriebe. Schon einige wie VW haben angekündigt keine Staatshilfen in Anspruch nehmen zu wollen.
Wenn der Deutsche Staat jedem klein/Mittel und Grossbetrieb eine solche Hilfe zukommen lässt haben wir eine Staatspleite. Wenn die Notenbanken das ausgleichen sollten haben wir Hyperinflation wie in Venezuela, wollen wir das ?
Leider ist das doch etwas komplexer, es ist essenziell dass nur die Unterstützt werden die es wirklich brauchen z.b. relativ neue Gründungen.
Übrigens ist es für eine "Wirtschaft" gesund wenn in Krisenphasen ein gewisser Anteil an uneffektiv arbeitenden Unternehmen (man nennt diese tatsächlich in der Fachsprache "Zombieunternehmen") Pleite gehen, das gilt für jede Branche. D.h. retten wer an sich bodenständig wirtschaftet, aber nicht jeden Retten der nicht eine kleinste Durststrecke durchhalten kann, weil dieses Unternehmen an sich nicht gut aufgestellt ist.
die einen sollen unangetastet bleiben, damit sie konsumieren können. den anderen soll nicht geholfen werden, obwohl sie dann konsumieren könnten (und ihre mitarbeiter, wenn man weiter denkt). die einen können tun und lassen, was sie wollen (effektiv lebend oder nicht ... öffentlicher dienst) und bei den anderen soll der markt bereinigend wirken... .
ich wollte (und werde) mich dafür einsetzen, dass die hilfen in dieser besonderen zeit breiter und sinnvoll verteilt werden. dazu könnte der fokus auf einen mittelwert der kosten pro arbeitsplatz und die dazu passende förderung beitragen und nicht diese willkürlichen mitarbeitergrenzen wie 5, 10, 25, 50 oder was auch immer.
ich kenne solche diskussionen und ihre tendenz zum ausufern zur genüge und das wollte ich mit meinem kommentar nicht bezwecken. lassen wir dem thread seine richtung. wenn du magst, gert, schreib mir ne nachricht. ich jedenfalls hoffe, dass die länder den selbständigen dergestalt unter die arme greifen, dass sich für alle gerecht verteilte zukunftsaussichten ergeben. eine formel dazu kann ich aktuell nicht bieten, aber ich bin sicher, dass solche konzepte in den schubladen von ökonomen existieren.
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Martin schrieb:
Gert, so viel widersprüchlichkeit in deinen antworten...
die einen sollen unangetastet bleiben, damit sie konsumieren können. den anderen soll nicht geholfen werden, obwohl sie dann konsumieren könnten (und ihre mitarbeiter, wenn man weiter denkt). die einen können tun und lassen, was sie wollen (effektiv lebend oder nicht ... öffentlicher dienst) und bei den anderen soll der markt bereinigend wirken... .
ich wollte (und werde) mich dafür einsetzen, dass die hilfen in dieser besonderen zeit breiter und sinnvoll verteilt werden. dazu könnte der fokus auf einen mittelwert der kosten pro arbeitsplatz und die dazu passende förderung beitragen und nicht diese willkürlichen mitarbeitergrenzen wie 5, 10, 25, 50 oder was auch immer.
ich kenne solche diskussionen und ihre tendenz zum ausufern zur genüge und das wollte ich mit meinem kommentar nicht bezwecken. lassen wir dem thread seine richtung. wenn du magst, gert, schreib mir ne nachricht. ich jedenfalls hoffe, dass die länder den selbständigen dergestalt unter die arme greifen, dass sich für alle gerecht verteilte zukunftsaussichten ergeben. eine formel dazu kann ich aktuell nicht bieten, aber ich bin sicher, dass solche konzepte in den schubladen von ökonomen existieren.
Beamte werden nunmal die nach Umsatz bezahlt, müssen daher das machen was der Staat Ihnen sagt. Übrigens führen auch fast alle Beamten gerade Ihre Tätigkeit vollständig aus. Polizisten, Verwaltungsangestellte, Bürgermeister etc. lediglich Lehrer sitzen daheim, machen aber dafür auch teilweise digitalen Unterricht.
Wer als selbstständiger die Sicherheit eines Beamten haben will, ist kein selbstständiger.
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Gert Winsa schrieb:
Da vermischst du eher etwas. Jeder weiss doch bevor er sich für Beamtentum oder Selbstständigkeit entscheidet die unterschiede in der Sicherheit....
Beamte werden nunmal die nach Umsatz bezahlt, müssen daher das machen was der Staat Ihnen sagt. Übrigens führen auch fast alle Beamten gerade Ihre Tätigkeit vollständig aus. Polizisten, Verwaltungsangestellte, Bürgermeister etc. lediglich Lehrer sitzen daheim, machen aber dafür auch teilweise digitalen Unterricht.
Wer als selbstständiger die Sicherheit eines Beamten haben will, ist kein selbstständiger.
Die Situation ist gar nicht so einfach und drüber reden ist für manchen hier sehr leicht. Ich mache wie die meisten hier eine EÜR fürs Finanzamt. Was übrigbleibt wird immer versteuert, egal auf welchem Konto es liegt. Buchhalterisch Rücklagen auf die Firma ansammeln ist also nicht. Ich habe 10 Mitarbeiter - soll ich ein Vielfaches ihrer Löhne plus Sozialabgaben für mehrere Monate vorrätig auf meinem Konto haben? Willkommen in der Realität.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
@Gert: Jetzt erkläre doch mal mir (ich bilanziere nicht) in welcher Form Rücklagen für ein Geschäft gemacht werden könnten.
Die Situation ist gar nicht so einfach und drüber reden ist für manchen hier sehr leicht. Ich mache wie die meisten hier eine EÜR fürs Finanzamt. Was übrigbleibt wird immer versteuert, egal auf welchem Konto es liegt. Buchhalterisch Rücklagen auf die Firma ansammeln ist also nicht. Ich habe 10 Mitarbeiter - soll ich ein Vielfaches ihrer Löhne plus Sozialabgaben für mehrere Monate vorrätig auf meinem Konto haben? Willkommen in der Realität.
MfG
Das verstehe ich nicht. Genau weil du deinen Überschuss ja in dein Privavermögen fliessen lässt sind da ja die Rüchlagen. Du hast 10 Mitarbeiter wie hoch ist denn der Umsatz ? Und wie hoch sind denn die Betriebskosten ? Dann sehen wir die Gewinnverhältnisse, gerne auch als PN.
Wieso müsstest du Lohnkosten für 10 Mitarbeiter zurückhalten ? Dafür gibts KUG.
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Gert Winsa schrieb:
Dein Argument ist dass du keine Rücklagen bilden kannst weil du Steuern zahlen musst ?
Das verstehe ich nicht. Genau weil du deinen Überschuss ja in dein Privavermögen fliessen lässt sind da ja die Rüchlagen. Du hast 10 Mitarbeiter wie hoch ist denn der Umsatz ? Und wie hoch sind denn die Betriebskosten ? Dann sehen wir die Gewinnverhältnisse, gerne auch als PN.
Wieso müsstest du Lohnkosten für 10 Mitarbeiter zurückhalten ? Dafür gibts KUG.
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Martin schrieb:
und wieder zum thema zurück - soforthilfen sollten unabhängig von den wirtschaftlichen gegebenheiten eines unternehmens geleistet werden. was kostet es, einen arbeitsplatz zur verfügung zu stellen und zu finanzieren? ökonomen haben darauf sicher sehr zuverlässige antworten.
ich kann von mir sagen, dass ich aktuell an fixkosten pro arbeitsplatz mindestens 800 € bis hin zu 1100 € habe, je nachdem, was ich als primär zugehörig definiere oder nicht. diese kosten fallen bei mir jeden monat an, "damit" jemand seine finger krumm machen kann (berechnung: fixkosten durch arbeitnehmer / je kopf / je 100% arbeitskapazität).
was ich damit meine: wir sollten wegkommen von dieser flickschustereidiskussion bzgl. liquidität versus bedürftigkeit und hin zu einer einigermaßen gerechten kostenverteilung kommen. Soforthilfen und zuschüsse sollten sich nach den kosten für die zu erhaltenden arbeitsplätzen richten und nicht nur als almosen oder zukleistermaterial verstreut werden.
dann entfiele auch dieser unleidliche nachweis einer bedürftigkeit. wie in meinem beitrag vorher erwähnt wäre das das mindeste, was man denjenigen zukommen lassen sollte, denen die aktuellen geschehnisse ohne eigenes verschulden und durch direktiven der politik enorme finanzielle möglichkeiten genommen werden. noch ist zeit, die diskussion umzulenken. es geht nicht allein um bedürftigkeit, sondern vor allem um den erhalt der wirtschaftskraft unseres landes.
9000 Euro vom Bund ( geplant )
+ zumeist 9000 Euro vom jeweiligen Land......in den meisten Fällen wird hier geschrieben vin 3 Monaten...,
Also können nach 3 Monaten wieder 9000 beanteagt werden..Wie lange dauert Corona.....18 Monate oder doch besser
hochfahren und nur noch Risikogruppen warnen......Ich möchte noch in Jens Spahns Haut stecken
Und ja.....Beamte sind sicher.....haben aber kein Streikrecht
Meine Bekannte übrigens.....angestellt 30 h beim öffentl Dienst.....1500 Netto.....in einer Uni....
Home office vorher gefordert....Chefin wollte nicht.....zur höheren Chefin gegangen,,,,,Begründung 2 kleine Kinder...
genehmigt bekommen allerdings mit 2 variablen Pendlertagen.
Eigentl Grund war dass Eigenheim auf elterl. Hof gebaut wurde mit 60 % Zuschuss .....max Fördersumme nicht rückzahlbar von 150 000 haben sie erhalten.
Durch die Pendlertage kann fast gesamte Lohnsteuer als Fahrweg abgesetzt werden.
Ihr Mann erhielt Dienstwagen mit 1% Regelung .
Sie feiert nun Corona, denn nun muss sie gar nicht mehr pendeln und viel zu tun ist ja auch nicht, sind eh keine Studenten da .
Das gibt es eben auch .
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Maik1906 schrieb:
Land und Bund werden gegengerechnet
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susanne895 schrieb:
Ich finde die Regelungen sehr grosszügig...
9000 Euro vom Bund ( geplant )
+ zumeist 9000 Euro vom jeweiligen Land......in den meisten Fällen wird hier geschrieben vin 3 Monaten...,
Also können nach 3 Monaten wieder 9000 beanteagt werden..Wie lange dauert Corona.....18 Monate oder doch besser
hochfahren und nur noch Risikogruppen warnen......Ich möchte noch in Jens Spahns Haut stecken
Und ja.....Beamte sind sicher.....haben aber kein Streikrecht
Meine Bekannte übrigens.....angestellt 30 h beim öffentl Dienst.....1500 Netto.....in einer Uni....
Home office vorher gefordert....Chefin wollte nicht.....zur höheren Chefin gegangen,,,,,Begründung 2 kleine Kinder...
genehmigt bekommen allerdings mit 2 variablen Pendlertagen.
Eigentl Grund war dass Eigenheim auf elterl. Hof gebaut wurde mit 60 % Zuschuss .....max Fördersumme nicht rückzahlbar von 150 000 haben sie erhalten.
Durch die Pendlertage kann fast gesamte Lohnsteuer als Fahrweg abgesetzt werden.
Ihr Mann erhielt Dienstwagen mit 1% Regelung .
Sie feiert nun Corona, denn nun muss sie gar nicht mehr pendeln und viel zu tun ist ja auch nicht, sind eh keine Studenten da .
Das gibt es eben auch .
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kroetzi schrieb:
Was ist das für ein wirres Geschreibsel.!?
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