Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Zusätzlich zu diesen Zuschüssen haben die meisten Bundesländer noch eigene Sofortprogramme für kleine Selbstständige ins Leben gerufen.
In den allermeisten Fällen kann dieses Geld zusätzlich zum Bundeszuschuss beantragt werden.
Baden-Württemberg.
Zuschusshöhe:
- • 9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen:• 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte)
• 30.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte)
- • Antragsteller ist Soloselbstständiger oder Freiberufler (alle selbstständigen Physiotherapeuten fallen darunter),
Antragstellung hier• Selbstständige mit weniger als fünf Beschäftigten sind nur dann antragsberechtigt, wenn das Haupteinkommen oder ein Drittel des Haushaltsnettoeinkommens durch die Selbstständigkeit bestritten wird
• Liquiditätsengpässe vor dem 11.03.2020 (Tag der Pandemieerklärung der WHO) werden nicht bezuschusst
• Antragsteller hat noch keine ähnliche Hilfe des Landes Baden-Württemberg oder eines anderen Bundeslandes erhalten
Bayern
Zuschusshöhe:
- • 5.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
Voraussetzungen:• 7.500 Euro (bis zu 10 Erwerbstätige)
• 15.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige)
• 30.000 Euro (bis zu 250 Erwerbstätige)
- • Freiberufler mit max. bis zu 250 Mitarbeitern
Antragstellung hier und Richtlinie hier• Der Unternehmensstandort befindet sich in Bayern.
• bei verbundenen Unternehmen: Liquiditätsengpass vorhanden (laufende Verpflichtungen können nicht mehr bezahlt werden)
• Der Liquiditätsengpass muss genau beziffert werden, unspezifische Engpässe werden nicht berücksichtigt.
• (Bedingung: Vorhandenes Privatvermögen ist vor Beanspruchung der Corona-Soforthilfe einzusetzen.)update vom 8.4.20: diese Regelung wurde mittlerweile außer Kraft gesetzt
Berlin
Zuschusshöhe:
- • bis zu 5.000 Euro Zuschuss pro Fall für kleine Unternehmen (bis zu 5 Mitarbeiter) möglich
Voraussetzungen:- • Soloselbständige und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
Antragstellung hier• Alle Personen und Firmen müssen ihren Firmensitz in Berlin haben
Anmerkung:
Die Antragstellung ist seit gestern möglich. Tests der Redaktion zeigten allerdings, dass es – gelinde gesagt – noch suboptimal läuft, so kam es bei unseren Testläufen zu exorbitant hohen Wartezeiten von errechneten mehreren tausend Stunden. Wir hoffen, dass sich dies noch „zurechruckelt“.
Brandenburg.
Zuschusshöhe:
- • bis zu 9.000 Euro (bis zu 5 Erwerbstätige)
Voraussetzungen:• bis zu 15.000 Euro (bis zu 15 Erwerbstätige)
• bis zu 30.000 Euro (bis zu 50 Erwerbstätige)
• bis zu 60.000 Euro (bis zu 100 Erwerbstätige)
- • Antragsteller ist Freiberufler mit bis zu 100 Beschäftigten oder Soloselbstständiger.
Antragstellung hier• Betriebs- bzw. Arbeitsstätte befindet sich in Brandenburg.
• Unternehmen darf nicht bereits vor der Krise (11.03.2020) in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Bremen
Zuschusshöhe:
- • Geplant waren bis zu 20.000 €.
Voraussetzungen:• Auf Grund der hohen Nachfrage werden zurzeit aber max. 5.000 € ausgezahlt.
- • Antragsteller ist Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. EURO Jahresumsatz. Die Berechnung der Zahl der Mitarbeiter erfolgt gemäß der KMU Richtlinie der EU-Kommission. Grundsätzlich ist nicht die reine Zahl der Mitarbeiter entscheidend, sondern die Anzahl von sog. „Vollzeitäquivalenten“: Mehrere Teilzeitmitarbeiter ergeben ein Vollzeitäquivalent („Vollzeitstelle“).
Antragstellung hierNeben den festangestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten müssen auch geringfügig Beschäftigte (sog. 450 Euro Kräfte) sowie mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber mit ihrer regulären Wochenarbeitszeit eingerechnet werden.
Auszubildende müssen nicht mitgezählt werden.
Saisonarbeitskräfte werden nur anteilig mitgezählt (Beispiel: eine Saisonarbeitskraft arbeitet 3 Monate im Jahr Vollzeit= 0,25 Vollzeitäquivalente).
• Antragsteller ist ein hauptberuflich freiberuflich Tätiger/Soloselbstständige.
• Sitz oder Betriebsstätte des Antragstellers befindet sich seit mindestens 6 Monaten (seit 1.9.2019) im Land Bremen.
Hamburg.
Zuschusshöhe:
- • 2.500 Euro für Einzelkämpfer
Voraussetzungen:• 5.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 10 Mitarbeiter
• 10.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 50 Mitarbeiter
• 25.000 Euro für Kleinunternehmen bis zu 250 Mitarbeiter
- • Antragsteller ist ein kleinerer oder mittlerer Betrieb oder Freiberufler, der als Adressat der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten ist.
Antragstellung: ab 30. März hierHessen
Zuschusshöhe:
- • 10.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen und Antragstellung:• 20.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte)
• 30.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte)
Voraussichtlich ab 30. März hier
Mecklenburg-Vorpommern.
Zuschusshöhe:
- • 9.000 Euro (bis zu 5 Mitarbeiter)
Voraussetzungen:• 15.000 Euro (bis zu 10 Mitarbeiter)
• 25.000 Euro (bis zu 24 Mitarbeiter)
• 40.000 Euro (bis zu 49 Mitarbeiter)
- • Antragsteller ist Soloselbstständiger und Angehöriger der Freien Berufe mit bis zu 49 Beschäftigten
Antragstellung hier• Antragsteller ist die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten.
• Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten zum Stichtag 31.12.2019 gemäß Art 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.
Niedersachsen
Zuschusshöhe:
- • 3.000 Euro (bis 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen:• 5.000 Euro (bis 10 Beschäftigte)
• 10.000 Euro (bis 30 Beschäftigte)
• 20.000 Euro (bis 49 Beschäftigte)
- • Antragsteller ist freiberuflich Tätiger und/oder Solo-Selbständiger.
Antragstellung hier• Auch Start-ups die jünger als 5 Jahre sind erhalten den Zuschuss.
Nordrhein-Westfalen.
Zuschusshöhe:
- • 9.000 Euro (bis zu 5 Beschäftigte)
Voraussetzungen:• 15.000 Euro (bis zu 10 Beschäftigte)
• 25.000 Euro (bis zu 50 Beschäftigte)
- • Antragsteller ist Freiberufler, Solo-Unternehmer, oder führt ein kleines bzw. mittleres Unternehmen mit höchstens 50 Vollzeit-Mitarbeitern.
Antragstellung hierRheinland-Pfalz
Dieses Bundesland bietet vor allem Darlehen an. Bezuschusst wird nur wer auch ein Darlehen erhalten hat und zwischen 11 und 30 Beschäftigte hat.
Die Zuschusshöhe beträgt 30% der Darlehenssumme.
Die Darlehenshöchstsummen sind:
- • bis zu 10 Mitarbeiter: 10.000 €
Antragstellung: ab Montag 30. März hier• bis zu 30 Mitarbeiter: 30.000 €
Saarland
Zuschusshöhe:
- • 0 bis 1 Mitarbeiter: bis zu 3.000 €
Mitarbeiterberechnung:• bis zu 5 Mitarbeiter: bis zu 6.000 €
• bis zu 10 Mitarbeiter: bis zu 10.000 €
- • bis zu 20 Stunden/Woche: Faktor 0,5
Einschränkung:• bis zu 30 Stunden/Woche: Faktor 0,75
• über 30 Stunden/Woche: Faktor 1
• Mitarbeiter auf 450€-Basis: Faktor 0,3
- • Der Zuschuss kann zu bestehenden Bundeshilfen als Landeshilfe hinzugezogen werden, allerdings nur bis zur maximalen Zuschusshöhe der Landesregierung.
Voraussetzungen:- • Es muss durch Corona eine existenzgefährdende Wirtschaftslage bzw. ein Liquiditätsengpass entstanden sein.
Antragstellung hier• Anträge auf Steuerstunden müssen bereits gestellt sein.
• Im Falle von angestellten Mitarbeitern muss für diese Kurzarbeitergeld beantragt sein.
• Zudem müssen zur Behebung der wirtschaftlichen Not bereits erfolglose Gespräche mit einer Bank stattgefunden haben.
Sachsen.
Dieses Bundesland bietet keine Zuschüsse an, nur Darlehen.
Zur zuständigen Stelle gelangen Sie hier.
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt einen nichtrückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von 1.000 EUR für haupterwerblich Tätige in allen Branchen mit Sitz in Dresden. (update vom 7.4.20: die Mittel für dieses Programm sind mittlerweile ausgeschöpft - Anträge werden daher nicht mehr angenommen.)
Sachsen-Anhalt
Zuschusshöhe:
- • bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro
Weitere Informationen: voraussichtlich ab 30. März hier.• 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro
• 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro
• 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro
Schleswig-Holstein.
Zuschusshöhe:
- • 2.500 Euro für Solo-Selbstständige
Voraussetzungen:• 5.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Mitarbeiter
• 10.000 Euro bei bis zu 10 Mitarbeitern
- • Antragsteller ist Kleinstunternehmer oder Solo-Selbstständiger in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für ihn in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen.
Antragstellung hierThüringen.
Zuschusshöhe:
- • 1 bis 5 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 5.000 EUR
Voraussetzungen:• 6 bis 10 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 10.000 EUR
• 11 bis 25 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 20.000 EUR
• 26 bis 50 Beschäftigte (einschließlich Inhaber): 30.000 EUR
- • Antragsteller ist im Haupterwerb tätiger gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) oder Unternehmer der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen)
Antragstellung hier• Betriebstätte befindet sich in Thüringen.
• Antragsteller hat max. 49 Angestellte
Viel Glück und bleiben Sie gesund!
Friedrich Merz / physio.de
Update: Der Zuschuss für Kleinstunternehmen in Dresden sowie die Darlehensregelungen in Rheinland-Pfalz wurden hinzugefügt.
update vom 23.4.2020: Einen schönen Navigator durch all die staatlichen Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie auch hier.
Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil III: Corona - finanzielle Hilfen für Selbstständige durch den Bund
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaFinanzenZuschüsseBundesländer
Ich hab alle Mitarbeiter und mich in VZ berechnen müssen. Das geht nach Punkten: vz= 1, tz= 0,5.... ich kam so auf 4 und bekomme 9000 Euro zuschuß. Ich werde genau abrechnen mithilfe meines Steuerberaters und den Überschuss zurückzahlen. Will ja nicht beschei..., sondern nur Hilfe.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ja, ist einiges klarer geworden - danke
Ich sitze in MV und habe vor 2 Wochen beantragt, bis heute nichts gehört...auf Mail keine Antworten, nur automatische ,
Telefonisch nimmt keiner ab.
Langsam wirds eng...
Gruss
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sandra132 schrieb:
Hallo, Sag mal, hast Du da einen Bescheid bekommen?
Ich sitze in MV und habe vor 2 Wochen beantragt, bis heute nichts gehört...auf Mail keine Antworten, nur automatische ,
Telefonisch nimmt keiner ab.
Langsam wirds eng...
Gruss
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Problem beschreiben
Nicole Zachariä schrieb:
Sooo, ich sitze in NRW und hab die Soforthilfe beantragt und sofort genehmigt bekommen. Ich habe kleine, private Rücklagen, die ich nicht angreifen muss. Ich muss nachweisen, das mein Verlust mehr als 50 % vom Vergleichsmonat 2019 beträgt. Ich darf das Geld nur verwenden für Zahlungen von Rechnungen ab dem 01.03., die die Praxis betreffen, Miete, Nebenkosten, etc. Das Geld ist für 3 Monate gedacht. Ich muss meine Ausgaben nun listen (steuerberater macht bwa für märz/april/mai). Sollte ich den kompletten Betrag nicht verwerten, muss ich den Rest zurückzahlen. Da ich diesen Monat meine Praxis für 2 Wochen geschlossen hab (Schutzausrüstung nicht mehr ausreichend vorhanden, Masseurin muss ab April in KUG und Kollege krank) und mir immer noch viele Patienten absagen, komme ich mindestens auf die 50 Prozent. Ich hab Rücksprache mit dem Jobcenter gehalten und denen die Lage erklärt (jetzt entsteht Schaden= Abrechnung wird noch schlecht). Dort hat man mir dazu geraten, die soforthilfe zu beantragen. Was ich verwerte gilt als Betriebseinnahme, was ich zurückzahle wird nicht steuerlich geltend gemacht. Ich hoffe, ich konnte helfen und etwas Klarheit schaffen.
Ich hab alle Mitarbeiter und mich in VZ berechnen müssen. Das geht nach Punkten: vz= 1, tz= 0,5.... ich kam so auf 4 und bekomme 9000 Euro zuschuß. Ich werde genau abrechnen mithilfe meines Steuerberaters und den Überschuss zurückzahlen. Will ja nicht beschei..., sondern nur Hilfe.
Hab Praxis neu eingerichtet vor 3 Monaten
Rücklagen weg,
Pat 70% WENIGER.
Eine finanz Hilfe konnte ich gut gebrauchen
Ab spätenstens Mai droht Kurzarbeit.....
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Problem beschreiben
Eddi schrieb:
Hat schon jemand die Hilfe beantragt?Wenn ja ist das durch?
Hab Praxis neu eingerichtet vor 3 Monaten
Rücklagen weg,
Pat 70% WENIGER.
Eine finanz Hilfe konnte ich gut gebrauchen
Ab spätenstens Mai droht Kurzarbeit.....
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Eddi schrieb:
Hab Antrag zurückbekommen,
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Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Wir haben letzte Woche die 15000€ zuschuss beantragt und runter gerechnet auf Praxis Größe diese Woche 12000€ zuschuss überwiesen bekommen. War recht unkompliziert.
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Problem beschreiben
Arlett Göthel schrieb:
Kann mir mal jemand sagen, was ihr als laufende Betriebskosten anrechnet?
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