Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
Rössle Reha ist ein renommiertes
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Zuschuss
Ein Zuschuss ist eine finanzielle Hilfe. Es ist also kein Kredit o.ä. der zurück gezahlt werden muss! Ein Zuschuss ist eine geldwerte Zahlung, um die nächste Zeit finanziell zu überstehen.
Name:
Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe
Umfang:
- • Für Unternehmen bis zu 5 Vollzeit-Arbeitnehmer (39 Std./Woche): Einmalzahlung bis zu insgesamt 9.000 € für 3 Monate.
Voraussetzungen:• Für Unternehmen bis 10 Vollzeit-Arbeitnehmer: Einmalzahlung bis zu insgesamt 15.000 € für 3 Monate
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie erst seit dem 11. März 2020 auf Grund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind (Existenzbedrohung, Liquiditätsengpass usw.).
Vorteil:
Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu eventuellen Hilfszahlungen des jeweiligen Bundeslandes gezahlt. (Siehe unten)
Ansprechpartner:
Ausgereicht werden soll diese Soforthilfe über die Bundesländer. Konkretere Ansprechpartner standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Das Finanzministerium verspricht aber alle Details zu diesem Sofortprogramm auf seiner laufend aktualisierten Homepage nachzuliefern.
Kredite
Noch lieber als Zuschüsse gewähren Behörden Kredite. Hierfür bieten sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Therapeuten zwei verschiedene Kreditprogramme an:
- für Unternehmen älter als 5 Jahre: den KfW-Unternehmerkredit
- für Unternehmen jünger als 5 Jahren: den ERP-Gründerkredit – Universell
Verwendungszweck:- • laufende Kosten, wie z.B. Miete oder Personalkosten
Vorteil:• Investitionen
Für diese Kredite wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit des Unternehmens deutlich gesenkt und die KfW übernimmt gegenüber der Hausbank größtenteils das Kreditausfallsrisiko.
Des Weiteren erfolgt die Risikobewertung bis zu einer Kreditsumme von 3 Mio. Euro ausschließlich durch die Hausbank, was zu einer zügigeren Auszahlung der Mittel führt.
Insolvenzregeln
Für den Fall, dass all die Zuschüsse und Kredite nicht helfen sollten und ein Unternehmen auf Grund von Corona doch in Zahlungsschwierigkeiten gerät, wurden die Insolvenzregeln gelockert.
Das Bundesfinanzministerium wörtlich: „Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.“
Grundsicherung
Für den einen ein schrecklicher, für den anderen ein tröstlicher Gedanke: Falls alle Stricke reißen, gibt es in Deutschland die Grundsicherung (besser bekannt unter Hartz 4).
Für in Not geratene Selbstständige wird der Zugang hierzu erleichtert.
Das heißt konkret, dass in den nächsten Monaten weder die Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, noch das Vermögen angetastet werden muss und der Verbleib in der eigenen Wohnung gesichert ist.
Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst im Nachhinein, sodass die Leistungen schnell ausgezahlt werden können.
Diese Ausnahmeregelungen gelten für sechs Monate.
Sofortprogramme der Bundesländer
Seitens etlicher Bundesländer gibt es ebenfalls eigene Zuschussprogramme.
Eine Übersicht über selbige finden Sie hier.
Bleiben Sie gesund und hoffnungsvoll!
Friedrich Merz / physio.de
Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaHilfeZuschüsse
9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise
haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen."
NRW-Soforthilfe 2020 | Das Landesportal Wir in NRW
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tom1350 schrieb:
erledigt
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tom1350 schrieb:
erledigt
NRW-Soforthilfe 2020 | WIRTSCHAFT.NRW
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tom1350 schrieb:
OK. Hier alle Infos mit Muster Antrag.
NRW-Soforthilfe 2020 | WIRTSCHAFT.NRW
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Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
„Kleinunternehmen, Angehörige der Freien Berufe, Gründern und Solo-Selbstständigen wird folgende Unterstützung zur Vermeidung von finanziellen Engpässen in den folgenden drei Monaten gewährt:
9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise
haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,
oder die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (beispielsweise Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten), oder der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen."
NRW-Soforthilfe 2020 | Das Landesportal Wir in NRW
bezüglich der Soforthilfe in NRW steht folgendes:
"Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn
sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro"
Heißt das man kriegt eine finanzielle Hilfe, auch wenn die Existenz nicht bedroht ist und man noch Rücklagen hat?
Also anders wie bei der Soforthilfe vom Bund?
Danke!
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LG und bleib gesund.
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kasi12 schrieb:
Ja, wenn du unter diese 50% im Monat März 2020 , im vergleich dem Durchschitt der ersten 3 Monate des Vorhajres 2019 hast und diesen im Eidesstaat erklärst bekommst du die Unterstüzung, dafür kommt am Freitag ein Online Vertrag den du selber ausfüllen und wegschicken kannst. Bis zum 30 April hast du dazu Zeit . Wer in seiner Rechnung mehr als 50% hat geht leer aus da er ja Zahlungskräftig ist. Es geht da um das erste quartal 2019, diesen Gesamtumsatz geteilt durch drei. = der Errechnete Umsatz, ergibt die 100% , dieses minus deines Umsatzes März 2019 ergibt deine errechnete Summe.
LG und bleib gesund.
:thumbsup:,
bleibt alle gesund!
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Sonam schrieb:
kasi12 vielen Dank für deine Antwort
:thumbsup:,
bleibt alle gesund!
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kasi12 schrieb:
Wenn du allerdings noch Rücklagen hast sagen wir mal 30.000 auf der hohen Kante. Dann bist du allerdings Zahlungsfähig. Beantragen ja oder nein sollte man sich da überlegen. Nur wenn wir in einen lehren Praxis Plan schauen weil die Patienten Angst haben zu kommen dann sollte man dieses auch nehmen denn die kommenden Monate werden hart. Wenn ich diese bekommen sollte ich rechne noch am Wochenende es genauer aus. Dann werde ich es mir Beantragen auch wenn ich Rücklagen habe. Die sind ja auch in den letzten Jahren durch viel Entbehrungen zusammengekommen.
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Sonam schrieb:
Soweit ich das verstanden habe gibt der Bund nur Hilfe wenn du zahlungsunfähig bist und deine Existenz bedroht ist, aber das Land NRW auch wenn, wie du das auch schön erklärt hast,dein Einkommen unter 50% ist. Egalob du Rücklagen hast.Stimmt das so?
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Sonam schrieb:
und die nächsten Monaten werden auch schwer...
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kasi12 schrieb:
Gerade in der Tolk Runde auf Pro 7 ist noch drann, sagt Herr Schulz unberührt auf Sicht der Vermögensrücklagen. So hat er es gesagt.
dito mit der Grundsicherung, bekommt man ohne JETZIGE Prüfung, am Ende wird aber geguckt ob es wirklich notwendig war, wenn nicht - zurückzahlen ... steht in der SZ
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vdv schrieb:
eine Prüfung erfolgt nachdem alles wieder ruhiger ist, ich denke, wenn man jetzt noch liquide ist, sollte man erst da ran, und nicht schon mal die $$$ in den Augen haben, das könnte dann auch nach hinten los gehen ...
dito mit der Grundsicherung, bekommt man ohne JETZIGE Prüfung, am Ende wird aber geguckt ob es wirklich notwendig war, wenn nicht - zurückzahlen ... steht in der SZ
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kasi12 schrieb:
Herr Schulz hat das anders gesagt . War ja eben auf Pro 7 zu hören da gab es ganau so eine Farge zu dem Vermögen und der einamigen Hilfe des Saates, Mediatek Pro 7 noch mal anschauen. Und wenn du es zurück zahlen musst ist es ja nicht so sehr schlimm, bedenke die kommenden 4 Monate stehen noch an .
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kasi12 schrieb:
Noch eines ,wir zalen ja alle 3 Monate eine Steuervorauszahlung , wenn jetzt vorraussichtlich die Patienten ausbleiben , sagen wir mal 3 Monate , das ist der blanke Horror. dann sollte man mit dem Steuerberater reden das er mit dem Amt eine senkung erreichen kann das deine Vorrauszahlungen gesenkt werden. Das hab eich schon veranlasst. Ende des Jahres kann es dann eine evt Nachzahlung oder eine Ersattung dann rauskommen. Erst einmal benötigen wir alle erst mal Luft zur Zahlung.
Ihr müsst also auf eure Abrechnungen gucken.
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tom1350 schrieb:
In dem Monat der Antragstellung muss der Umsatz um mindestens 50% eingebrochen sein. Der Antrag kann aber nur bis 30.04. gestellt werden. Also in den Monaten März und/oder April weniger.
Ihr müsst also auf eure Abrechnungen gucken.
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Horatio72 schrieb:
Macht eigentlich keinen Sinn weil ich im März die Gelder aus Januar und Februar bekomme. Dann dürfte ich den Antraf erst im Mai stellen.
- man hat dieses Jahr 1-2 Mitarbeiter weniger, also ist der Umsatz auch viel weniger dieses Jahr aber nicht nur wegen der Epidemie. Oder das gegentei,l man hat mehr Mitarbeiter also auch höheren Umsatz.
- man macht monatlich die Abrechnung oder jede 2 oder jede 3. Dann gibt es Monate mit ganz hohem Umsatz und Monate mit sehr niedrigem.
- man macht im März keine Abrechnung und hat im April weniger Umsatz.
Also denke ich es dass es schwer ist anhand des Umsatzes zu sehen ob tatsächlich weniger als 50% Arbeit ist.
Was denkt ihr darüber?
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Sonam schrieb:
Der monatliche Umsatz kann bei uns doch kein Maßstab sein. z.B.
- man hat dieses Jahr 1-2 Mitarbeiter weniger, also ist der Umsatz auch viel weniger dieses Jahr aber nicht nur wegen der Epidemie. Oder das gegentei,l man hat mehr Mitarbeiter also auch höheren Umsatz.
- man macht monatlich die Abrechnung oder jede 2 oder jede 3. Dann gibt es Monate mit ganz hohem Umsatz und Monate mit sehr niedrigem.
- man macht im März keine Abrechnung und hat im April weniger Umsatz.
Also denke ich es dass es schwer ist anhand des Umsatzes zu sehen ob tatsächlich weniger als 50% Arbeit ist.
Was denkt ihr darüber?
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kasi12 schrieb:
Zugrunde gelegt der Umsatz des der ersten drei Monate 2019 diese durch 3 geteilt, ergibt den Umsatzschnitt. Sagen wir mal zb: 7000 € / das im Vergleich zu dem Umsatz der im ganzen März auf herauskommt. Sagen wir mal der beträgt 5000 € somit ergibt sich eine Einbuße von ca.40 %. Und der Ertrag März fallt auf ca. 60%, somit bekommen wir in dieser Praxis nichts. Da wir weniger als 50% haben sollten für die Förderung von 9000€, Es sieht ja auch so aus das fast alle Patienten verständlicher Weise Angst haben zu kommen und fallen meist weg. Auch wird es in dem kommenden 3 Monaten sehr Mau werden. Somit fällt es schwer weiter zu sehen und wissen nicht wie wir es meistern sollen unser Kosten zu bezahlen. Der der seine mühsam erwirtschafteten Rücklagen hat bekommt ja von der oben genannten Regelung auch nichts. Die Steuervorauszahlung ist ja schon abgebucht werden.usw.
Aber kann es, die von mir oben beschriebene Fälle, nicht geben? Somit kann man aufgrund des Umsatzen in März oder April 2020 nicht sehen wie tatsächlich der aktuelle Umsatzverlust gegenüber dem Durchschnitt der ersten drei 2019 Monate wegen der Coronakrise ist.
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Sonam schrieb:
Das stimmt alles was du schreibst und das habe ich auch verstanden, danke.
Aber kann es, die von mir oben beschriebene Fälle, nicht geben? Somit kann man aufgrund des Umsatzen in März oder April 2020 nicht sehen wie tatsächlich der aktuelle Umsatzverlust gegenüber dem Durchschnitt der ersten drei 2019 Monate wegen der Coronakrise ist.
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind
oder
sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden (bei Gründungen) gilt der Vergleich mit dem Vormonat.
Es ist der März zugrunde gelegt. Allerdings auch ist genannt der Monat in der der Antrag gestellt wird. Somit bis
du den Antrag im April stellst wohl der April. Wohl der April gemeint. Denn da haben wir alle Einbußen denn das 2 Quartal wird sehr rar werden für uns mit Behandlungen.
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kasi12 schrieb:
Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn
mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind
oder
sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro. Kann der Referenzmonat nicht herangezogen werden (bei Gründungen) gilt der Vergleich mit dem Vormonat.
Es ist der März zugrunde gelegt. Allerdings auch ist genannt der Monat in der der Antrag gestellt wird. Somit bis
du den Antrag im April stellst wohl der April. Wohl der April gemeint. Denn da haben wir alle Einbußen denn das 2 Quartal wird sehr rar werden für uns mit Behandlungen.
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Sonam schrieb:
Hallo zusammen,
bezüglich der Soforthilfe in NRW steht folgendes:
"Voraussetzung: erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn
sich für den Monat, in dem der Antrag gestellt wird, ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent verglichen mit dem durchschnittlichen monatlichen Umsatz (bezogen auf den aktuellen und die zwei vorangegangenen Monate) im Vorjahr ergibt. Rechenbeispiel: Durchschnittlicher Umsatz Januar bis März 2019: 10.000 Euro, aktueller Umsatz März 2020: 5.000 Euro"
Heißt das man kriegt eine finanzielle Hilfe, auch wenn die Existenz nicht bedroht ist und man noch Rücklagen hat?
Also anders wie bei der Soforthilfe vom Bund?
Danke!
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vdv schrieb:
wenn du das geld nicht brauchst, dann nimm es nicht!
Kopf hoch, Brust raus und weiter ...
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vdv schrieb:
wir werden das alle überleben, wir werden alle Abstriche machen und es wird uns allen wieder gut gehen .... habt doch nicht so einen schiß, verdammt nochmal!
Kopf hoch, Brust raus und weiter ...
Leider ist die elektronische Antragstellung wegen Überlastung zur Zeit nicht möglich ,ich denke das wird sich auch so schnell nicht ändern.Ich wünsche allen das wir das einigermassen überstehen Gesundheitlich wie auch finaziell .
Lg
Mastine
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"Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privat-/Geschäftsvermogen einzusetzen."
Dazu habe ich einen Screenshot von einem Bekannten bekommen. D.h. erstmals al dein Erspartes verbraten und wenn Du dann alles geopfert hast, bekommst Du vielleicht dein Almosen?
Wenn das wirklich der Fall ist, mache ich dicht und buche ein Flug auf den malediven (wenn es wieder möglich ist) und verbrate dort mein Erspartes.
Eine entsprechende Anfrage habe ich schon den Verband geschickt.
Bleibt allen gesund!
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DutchMan schrieb:
Und wenn Du es dan geschafft hast, steht irgendwo mittendrin der Text:
"Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privat-/Geschäftsvermogen einzusetzen."
Dazu habe ich einen Screenshot von einem Bekannten bekommen. D.h. erstmals al dein Erspartes verbraten und wenn Du dann alles geopfert hast, bekommst Du vielleicht dein Almosen?
Wenn das wirklich der Fall ist, mache ich dicht und buche ein Flug auf den malediven (wenn es wieder möglich ist) und verbrate dort mein Erspartes.
Eine entsprechende Anfrage habe ich schon den Verband geschickt.
Bleibt allen gesund!
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Gert Winsa schrieb:
Du hast Geld um auf die Malediven zu fliegen und willst Nothilfe beantragen.....
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Gert Winsa schrieb:
Das ist doch bei einem Selbstständigen total klar.
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Problem beschreiben
Mastine schrieb:
Hallo ,also für Niedersachsen ist laut meiner recherche die NBank für die Antragstellung auf Soforthilfe Corona zuständig .
Leider ist die elektronische Antragstellung wegen Überlastung zur Zeit nicht möglich ,ich denke das wird sich auch so schnell nicht ändern.Ich wünsche allen das wir das einigermassen überstehen Gesundheitlich wie auch finaziell .
Lg
Mastine
Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert.
Nur so zur Nebeninfo...
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kasi12 schrieb:
Natürlich denn wenn du sie ja beantragst , soll diese ja für deine Kosten die du hast genommen werden. Wenn du sie dadurch Nutzt für deine Kosten zu begeleichen wird der Zuschuß gesenkt, vom dem was du noch über hast wird als bertrieblicher zu Versteuernde Einnahme gesen und Versteuert.
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Stefan Arnold schrieb:
In Deutschland kriegst du nichts geschenkt. Es gibt immer einen Haken.
Da gibts gar nix!
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peter841 schrieb:
Stefan, was meinst Du wie es woanders aussieht?
Da gibts gar nix!
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Nicole Zachariä schrieb:
War als zusatzinfo gedacht. Das sollte man im Hinterkopf behalten...
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Nicole Zachariä schrieb:
Muss der Zuschuss versteuert werden?
Der Zuschuss wird als Betriebseinnahme versteuert.
Nur so zur Nebeninfo...
Sollte es mit diesen 50% in Bayern wirklich so kommen und wir müssen rechnen ob wir reinfallen oder nicht, finde ich es folgenden Gründen nicht aussagekräftig.
- mehr Mitarbeiter 2020
- Urlaubsanträge 2019 von Mitarbeitern, dieses Jahr noch nicht
- Preiserhöhungen von GKV und Beihilfe
- zudem fing die ganze Situation erst Mitte März an
Finde es schwierig alles aus diesen Gründen zu vergleichen und sich nur darauf zu beziehen.
Wir werden sehen...
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Sonam schrieb:
Genau das meinte ich auch in meinem vorherigen Beitrag. Man kann aufgrund des Umsatzes im März oder April nicht sehen/beweisen dass man weniger als 50% Einnahmen/Arbeit hat. Faktoren die dabei eine Rolle spielen sind z.B. Urlaub, weniger oder mehr Angestellte, Krankschreibung der Mitarbeiter, Preiserhöhungen gegenüber 2019, Zeitpunkt der Abrechnung d.h. monatlich jede 2 oder jede 3...
Du solltest auch mal überlegen, du hast doch Januar , Febuar keine Einbußen gehabt oder nur wenig davon, und dann sind ja rücklagen vdavon da vorhanden die dir den evt. Cora Verlust ausgleich können. Das wird bestimmt so sein. Dann solltest du wenn noch Urlaub für dich jetzt angestanden hat den du ja Abgeagt hast. Auch noch Geld über sein. Somit bist du nur bedingt in eine Zahlungsunfähigkeit . Wenn jetzt so wie in Stassburg die Katastophe hier ausbricht werden schon gar keine Patienten mehr kommen. Das Geld wird meist bei vielen nicht reichen. Somit dann den Antrag stellen. Ich gehe jetzt hier in der gedachten Rechnung nur von Einahmen 2020 aus . Der Rückgang begann ja erst bei der ersten März Woche.
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kasi12 schrieb:
Das stimmt schon, allerdings wird der Umasatz des März gesehen 2020 im bezug des Moants März 2019,
Du solltest auch mal überlegen, du hast doch Januar , Febuar keine Einbußen gehabt oder nur wenig davon, und dann sind ja rücklagen vdavon da vorhanden die dir den evt. Cora Verlust ausgleich können. Das wird bestimmt so sein. Dann solltest du wenn noch Urlaub für dich jetzt angestanden hat den du ja Abgeagt hast. Auch noch Geld über sein. Somit bist du nur bedingt in eine Zahlungsunfähigkeit . Wenn jetzt so wie in Stassburg die Katastophe hier ausbricht werden schon gar keine Patienten mehr kommen. Das Geld wird meist bei vielen nicht reichen. Somit dann den Antrag stellen. Ich gehe jetzt hier in der gedachten Rechnung nur von Einahmen 2020 aus . Der Rückgang begann ja erst bei der ersten März Woche.
Deshalb bin ich der Meinung sollte die Menge der vollständigen Verordnungen im Monat ausschlaggebend sein, von mir aus auch die Menge der abgegebenen Behandlungen ergo damit der Umsatz.
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tom1350 schrieb:
Wann entsteht der Umsatz? Bei Rechnungsstellung oder Geldeingang? Nein, nach dem Realisationsprinzip bei Abgabe der Leistung oder Übergabe der Ware. Schwierig wird es bei Teilleistungen. Aber auch hier kann man nach dem Realisationsprinzip sagen, nach Abgabe der vollständigen Leistung. Alles was danach kommt, Rechnung und Zahlung, ist für den Zeitpunkt des entstandenen Umsatzes nicht mehr entscheidend.
Deshalb bin ich der Meinung sollte die Menge der vollständigen Verordnungen im Monat ausschlaggebend sein, von mir aus auch die Menge der abgegebenen Behandlungen ergo damit der Umsatz.
Vergiss bitte nicht Preiserhöhungen!!!
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M83Axel schrieb:
Der Rückgang begann bei uns ab dem 16.3.! Wir waren zu fünft tätig mit vielen Überstunden. Seit 16.3. kamen Absagen. Ab 23.3. nur Notfälle. Der Umsatz ist definitiv nicht unter 50%.
Vergiss bitte nicht Preiserhöhungen!!!
Wenn noch offene Rechnungen da liegen sagen wir mal 8000 € die noch nicht auf dein Konto eingegengen sind, ist das noch nicht berücksichtigt und fällt nicht mit in den Einbruch. Wenn die Pat. die Rechnungen auch noch nicht bis Juni oder August Zahlen , Die Leistung ist zwar schon erbracht nur noch nicht auf dem Konto eingeangen .
Du wirst ja auch nur im Jahresumsatz Verteuert was Ende des Jahres dort im Konto zu ersehn ist.
Beispiel -- Wenn jetzt der ganze Erlös NOV und Dez im Folgejahr bezahlt wird somit fällt es ja noch gar nicht in den Umsatz der im Vorjahr versteuert wird, somit nur das Geld was auf deinem Konto erscheint ist dein Umsatz.
Zu dem in der uns aller kommenden Prognose wie lange dieser Zustand von keone bis nur enigen Patienten anhält gehe ich bis Juni davon aus . In dieser sehr mauen Zeit weden wir alle diesen Antrag stelen . allerdings erst DANN
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kasi12 schrieb:
Leute , wir werden jedes Jahr nach dem Umsat besteuert der auf dem Konto eingeht . Somit das was auf dem Konto ist. Somit ist davon auszugehen das was dieses Jahr auf dem Konto geht der Umsatz ist.
Wenn noch offene Rechnungen da liegen sagen wir mal 8000 € die noch nicht auf dein Konto eingegengen sind, ist das noch nicht berücksichtigt und fällt nicht mit in den Einbruch. Wenn die Pat. die Rechnungen auch noch nicht bis Juni oder August Zahlen , Die Leistung ist zwar schon erbracht nur noch nicht auf dem Konto eingeangen .
Du wirst ja auch nur im Jahresumsatz Verteuert was Ende des Jahres dort im Konto zu ersehn ist.
Beispiel -- Wenn jetzt der ganze Erlös NOV und Dez im Folgejahr bezahlt wird somit fällt es ja noch gar nicht in den Umsatz der im Vorjahr versteuert wird, somit nur das Geld was auf deinem Konto erscheint ist dein Umsatz.
Zu dem in der uns aller kommenden Prognose wie lange dieser Zustand von keone bis nur enigen Patienten anhält gehe ich bis Juni davon aus . In dieser sehr mauen Zeit weden wir alle diesen Antrag stelen . allerdings erst DANN
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kasi12 schrieb:
...
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susanne895 schrieb:
Antrag muss aber bei denen die ihn stellen können bis Ende Mai gestellt werden.
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M83Axel schrieb:
Guten Morgen...
Sollte es mit diesen 50% in Bayern wirklich so kommen und wir müssen rechnen ob wir reinfallen oder nicht, finde ich es folgenden Gründen nicht aussagekräftig.
- mehr Mitarbeiter 2020
- Urlaubsanträge 2019 von Mitarbeitern, dieses Jahr noch nicht
- Preiserhöhungen von GKV und Beihilfe
- zudem fing die ganze Situation erst Mitte März an
Finde es schwierig alles aus diesen Gründen zu vergleichen und sich nur darauf zu beziehen.
Wir werden sehen...
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MT Osteo schrieb:
Sehe das wie Sonam. Letztes Jahr keine Angestellte, andere Preise. Abrechnung schaffe ich nur alle 2-4 Monate! Wie soll man da so kurze Schwankungen, selbst wenn die Zugrundelegung dieses Jahr sei, erkennen, also rausrechnen??? Bei meiner Kleinstpraxis bekomme ich mein Geld vom März erst frühestens in 4 Monaten. Wie sollte ich denn im Juli nachweisen, dass mir erst da ein großes Loch wegen März entstünde?
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kasi12 schrieb:
Es zählt der Monat im den der Antrag gestellt wird . Wenn die Patienten erst im November zahlen kannst du ja nichts für . Der Umsatz ist der der auf dem Konto zu sehen ist nicht der der noch ansteht
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Problem beschreiben
kasi12 schrieb:
Und wen. Du keine Patienten und kein Geld hast , gehe doch Spargel stechen
ich bin seid 2011 selbstständig in einer ganz kleinen Praxis. Arbeite auch ganz alleine drinnen von früh 7:30 bis abends 19:00 Uhr und manchmal auch bis 20:00 Uhr. Ich habe auch Rücklagen gebildet, nicht unbedingt für Urlaub, aber fürs Alter. Wollte auch Soforthilfe beantragen. Aber was mann da drinnen ließt ,was du dafür ankreuzen musst, habe ich dann auch die Finger davon gelassen und versuche erst einmal irgend wie weiter zu machen.
Man kann nur hoffen das der Spuck bald vorbei ist. Und ich sage euch danach wird es auch nicht mehr so weiter gehen. Alles wird dann noch um 30% teurer werden.
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( Steuergeld ) müssen ja wieder rein.....fies wenn das eigene Bundesland die zugeteilten Gelder vom Bund über Kreditverträge zurückzockt , aber bundeseinheitlich Steuern gezahlt werden müssen.
Mehrwertsteuererhöhung gibts dann spätestens ab 21 und die zahlen wenigstens alle.
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susanne895 schrieb:
Na das ganze Kurzarbeitergeld, ausgezahlt von der Bundesagentur, Krankenkassenbeiträge, Existenzhilfen
( Steuergeld ) müssen ja wieder rein.....fies wenn das eigene Bundesland die zugeteilten Gelder vom Bund über Kreditverträge zurückzockt , aber bundeseinheitlich Steuern gezahlt werden müssen.
Mehrwertsteuererhöhung gibts dann spätestens ab 21 und die zahlen wenigstens alle.
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Karen Weller schrieb:
Hallo
ich bin seid 2011 selbstständig in einer ganz kleinen Praxis. Arbeite auch ganz alleine drinnen von früh 7:30 bis abends 19:00 Uhr und manchmal auch bis 20:00 Uhr. Ich habe auch Rücklagen gebildet, nicht unbedingt für Urlaub, aber fürs Alter. Wollte auch Soforthilfe beantragen. Aber was mann da drinnen ließt ,was du dafür ankreuzen musst, habe ich dann auch die Finger davon gelassen und versuche erst einmal irgend wie weiter zu machen.
Man kann nur hoffen das der Spuck bald vorbei ist. Und ich sage euch danach wird es auch nicht mehr so weiter gehen. Alles wird dann noch um 30% teurer werden.
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