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Zuschuss
Ein Zuschuss ist eine finanzielle Hilfe. Es ist also kein Kredit o.ä. der zurück gezahlt werden muss! Ein Zuschuss ist eine geldwerte Zahlung, um die nächste Zeit finanziell zu überstehen.
Name:
Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Angehörige der Freien Berufe
Umfang:
- • Für Unternehmen bis zu 5 Vollzeit-Arbeitnehmer (39 Std./Woche): Einmalzahlung bis zu insgesamt 9.000 € für 3 Monate.
Voraussetzungen:• Für Unternehmen bis 10 Vollzeit-Arbeitnehmer: Einmalzahlung bis zu insgesamt 15.000 € für 3 Monate
Antragsteller müssen nachweisen, dass sie erst seit dem 11. März 2020 auf Grund der Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind (Existenzbedrohung, Liquiditätsengpass usw.).
Vorteil:
Dieser Zuschuss wird zusätzlich zu eventuellen Hilfszahlungen des jeweiligen Bundeslandes gezahlt. (Siehe unten)
Ansprechpartner:
Ausgereicht werden soll diese Soforthilfe über die Bundesländer. Konkretere Ansprechpartner standen bei Redaktionsschluss noch nicht fest. Das Finanzministerium verspricht aber alle Details zu diesem Sofortprogramm auf seiner laufend aktualisierten Homepage nachzuliefern.
Kredite
Noch lieber als Zuschüsse gewähren Behörden Kredite. Hierfür bieten sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Therapeuten zwei verschiedene Kreditprogramme an:
- für Unternehmen älter als 5 Jahre: den KfW-Unternehmerkredit
- für Unternehmen jünger als 5 Jahren: den ERP-Gründerkredit – Universell
Verwendungszweck:- • laufende Kosten, wie z.B. Miete oder Personalkosten
Vorteil:• Investitionen
Für diese Kredite wurden die Mindestanforderungen an die Kreditwürdigkeit des Unternehmens deutlich gesenkt und die KfW übernimmt gegenüber der Hausbank größtenteils das Kreditausfallsrisiko.
Des Weiteren erfolgt die Risikobewertung bis zu einer Kreditsumme von 3 Mio. Euro ausschließlich durch die Hausbank, was zu einer zügigeren Auszahlung der Mittel führt.
Insolvenzregeln
Für den Fall, dass all die Zuschüsse und Kredite nicht helfen sollten und ein Unternehmen auf Grund von Corona doch in Zahlungsschwierigkeiten gerät, wurden die Insolvenzregeln gelockert.
Das Bundesfinanzministerium wörtlich: „Wer aufgrund von Corona in den nächsten Monaten in Zahlungsschwierigkeiten gerät, muss vorerst keine Insolvenz anmelden.“
Grundsicherung
Für den einen ein schrecklicher, für den anderen ein tröstlicher Gedanke: Falls alle Stricke reißen, gibt es in Deutschland die Grundsicherung (besser bekannt unter Hartz 4).
Für in Not geratene Selbstständige wird der Zugang hierzu erleichtert.
Das heißt konkret, dass in den nächsten Monaten weder die Vermögensverhältnisse offengelegt werden müssen, noch das Vermögen angetastet werden muss und der Verbleib in der eigenen Wohnung gesichert ist.
Die Bedürftigkeitsprüfung erfolgt erst im Nachhinein, sodass die Leistungen schnell ausgezahlt werden können.
Diese Ausnahmeregelungen gelten für sechs Monate.
Sofortprogramme der Bundesländer
Seitens etlicher Bundesländer gibt es ebenfalls eigene Zuschussprogramme.
Eine Übersicht über selbige finden Sie hier.
Bleiben Sie gesund und hoffnungsvoll!
Friedrich Merz / physio.de
Hier finden Sie die anderen Teile aus unserer Reihe "Unterstützung in schweren Zeiten":
Teil I: Corona - Kurzarbeitergeld für Praxen
Teil II: Corona - Erleichterungen bei der Abrechnung
Teil IV: Corona - finanzielle Zuschüsse für Selbstständige auf Länderebene
Teil V: Corona - Ab heute Zuschuss aus dem Rettungsschirm für Therapeuten
CoronaHilfeZuschüsse
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M83Axel schrieb:
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M83Axel schrieb:
Guten Morgen... nur eine kurze Frage, weil es ja noch nicht sicher durchgesetzt ist: wieso Unterstützung in schweren Zeiten Teil 3? Gab es schon Teil 1 und 2? Hab ich die verpasst?
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Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte der Gesetzgeber den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer verpflichtet, die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung mit Wirkung
zum 1. Juli 2020 zu schließen. Die aufgetretene durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Pandemie führt unter anderem dazu, dass die laufenden Verhandlungen über die Heilmittelverträge ausgesetzt wurden und sich dadurch der Abschluss der Verhandlungen verzögern wird. Hinzu kommt, dass die mit Beschluss vom 19. September 2019 geänderte Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erst zum 1. Oktober 2020 in Kraft tritt. Um den Verhandlungspartnern der Heilmittelverträge den notwendigen zeitlichen Verhandlungsspielraum zu geben, und um ein Auseinanderfallen des Inkrafttretens der Heilmittelverträge und der Heilmittel-Richtlinie zu vermeiden, sollen die Heilmittelverträge mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2020 geschlossen werden.
Zu Nummer 5 (§ 125a)
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte der Gesetzgeber den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die maßgebliche Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer verpflichtet, die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (sogenannte „Blankoverordnung“) mit Wirkung zum 15. November 2020 zu schließen. Die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 aufgetretene Pandemie führt unter anderem dazu, dass sich die laufenden Verhandlungen über die bundesweiten Heilmittelverträge nach § 125 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch verzögern werden. Dies hat zur Folge, dass sich auch die zeitlich nachgelagerten Verhandlungen über die Verträge zur Blankoverordnung verschieben werden. Um den Verhandlungspartnern den notwendigen zeitlichen Spielraum zu geben, sind die Verträge zur Blankoverordnung erst bis zum 15. März 2021 zu schließen.
Krankenhausentlastungsgesetz:
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tom1350 schrieb:
Zu Nummer 4 (§ 125)
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte der Gesetzgeber den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer verpflichtet, die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung mit Wirkung
zum 1. Juli 2020 zu schließen. Die aufgetretene durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Pandemie führt unter anderem dazu, dass die laufenden Verhandlungen über die Heilmittelverträge ausgesetzt wurden und sich dadurch der Abschluss der Verhandlungen verzögern wird. Hinzu kommt, dass die mit Beschluss vom 19. September 2019 geänderte Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses erst zum 1. Oktober 2020 in Kraft tritt. Um den Verhandlungspartnern der Heilmittelverträge den notwendigen zeitlichen Verhandlungsspielraum zu geben, und um ein Auseinanderfallen des Inkrafttretens der Heilmittelverträge und der Heilmittel-Richtlinie zu vermeiden, sollen die Heilmittelverträge mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2020 geschlossen werden.
Zu Nummer 5 (§ 125a)
Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz hatte der Gesetzgeber den Spitzenverband Bund der Krankenkassen und die maßgebliche Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer verpflichtet, die bundesweiten Verträge zur Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (sogenannte „Blankoverordnung“) mit Wirkung zum 15. November 2020 zu schließen. Die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 aufgetretene Pandemie führt unter anderem dazu, dass sich die laufenden Verhandlungen über die bundesweiten Heilmittelverträge nach § 125 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch verzögern werden. Dies hat zur Folge, dass sich auch die zeitlich nachgelagerten Verhandlungen über die Verträge zur Blankoverordnung verschieben werden. Um den Verhandlungspartnern den notwendigen zeitlichen Spielraum zu geben, sind die Verträge zur Blankoverordnung erst bis zum 15. März 2021 zu schließen.
Krankenhausentlastungsgesetz:
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tom1350 schrieb:
Wir werden in eine tiefe Rezession fallen. Es ist jetzt schon klar, dass der bundeseinheitliche Rahmenvertrag ganz anders aussehen muss als bisher, damit zukünftig flächendeckend noch Therapie angeboten wird.
kann mir jemand sagen, an welche Kammer
wir als Physiotherapeuten den Antrag zu Soforthilfe beziehungsweise zur Prüfung für die L-Bank senden müssen?
Können ja nicht die Verbände dafür zuständig sein !?
Bleibt Gesund!!
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Die Verbände bekommen es bis dato noch nicht einmal auf die Reihe, einen professionellen Lagebericht über Physios in etablierten Medien/Presse zu etablieren, wo auf fehlende Schutzausrüstung und Infektionsgefahr in der Physiotherapie hingewiesen werden muß.
Wenn wir Corona überlebt haben, muss/wird es in dieser Hinsicht eine knallharte Abrechnung geben. Danke an physio.de für alle wertvollen Infos und die Arbeit.
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ella426 schrieb:
"Können ja nicht die Verbände dafür zuständig sein !?"
Die Verbände bekommen es bis dato noch nicht einmal auf die Reihe, einen professionellen Lagebericht über Physios in etablierten Medien/Presse zu etablieren, wo auf fehlende Schutzausrüstung und Infektionsgefahr in der Physiotherapie hingewiesen werden muß.
Wenn wir Corona überlebt haben, muss/wird es in dieser Hinsicht eine knallharte Abrechnung geben. Danke an physio.de für alle wertvollen Infos und die Arbeit.
23.03.2020
Soforthilfe Corona – Förderprogramm der Landesregierung auch für Physiotherapiepraxen
Terminabsagen, Personalausfälle und Umsatzeinbrüche – für die Physiotherapiepraxen stellt das Coronavirus auch wirtschaftlich eine Ausnahmesituation dar, die zum Teil ihre Existenz bedroht. Hierauf reagiert das baden-württembergische Wirtschaftsministerium jetzt mit finanziellen Soforthilfen. Ab Mittwoch, 25. März 2020, können Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
Für wen ist die Soforthilfe Corona?
Laut Wirtschaftsministerium können gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Was ist die Soforthilfe Corona?
Die Soforthilfe Corona ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die oben genannten Betroffenen, deren Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Coronavirus-Krise bedroht sind. Die Gelder können zum Beispiel für die Miete, Kredite oder Kosten für Betriebsräume verwendet werden.
Ab wann kann die Soforthilfe beantragt werden?
Die Soforthilfen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe können ab Mittwoch, 25. März 2020 beantragt werden.
Wie und wo kann ich die Soforthilfe beantragen?
Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium herunterladen: Ab Mittwoch, 25. März 2020 sind die Antragsformulare mit Erklärungen auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu finden.
Antrag bei der Kammer einreichen: Dann den Antrag bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer einreichen. Für Physiotherapiepraxen ist die örtliche/regionale Industrie- und Handelskammer zuständig. Nach der Vorprüfung geben die Kammern die Anträge an die L-Bank weiter.
Überweisung der Finanzhilfe durch die L-Bank: Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers
Wie hoch ist die Förderung?
Wird der Antrag bewilligt, so erfolgt die Förderung vorerst einmalig für drei Monate insgesamt bis zu folgenden Beträgen:
9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
30.000 Euro Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Details und Bedingungen zu Antragsstellung sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums.
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mbone schrieb:
Physio Deutschland
23.03.2020
Soforthilfe Corona – Förderprogramm der Landesregierung auch für Physiotherapiepraxen
Terminabsagen, Personalausfälle und Umsatzeinbrüche – für die Physiotherapiepraxen stellt das Coronavirus auch wirtschaftlich eine Ausnahmesituation dar, die zum Teil ihre Existenz bedroht. Hierauf reagiert das baden-württembergische Wirtschaftsministerium jetzt mit finanziellen Soforthilfen. Ab Mittwoch, 25. März 2020, können Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt sind, einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragen.
Für wen ist die Soforthilfe Corona?
Laut Wirtschaftsministerium können gewerbliche und Sozialunternehmen, Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben, einen Antrag auf Soforthilfe stellen.
Was ist die Soforthilfe Corona?
Die Soforthilfe Corona ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die oben genannten Betroffenen, deren Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Coronavirus-Krise bedroht sind. Die Gelder können zum Beispiel für die Miete, Kredite oder Kosten für Betriebsräume verwendet werden.
Ab wann kann die Soforthilfe beantragt werden?
Die Soforthilfen für Soloselbstständige, Kleinst- und kleine Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe können ab Mittwoch, 25. März 2020 beantragt werden.
Wie und wo kann ich die Soforthilfe beantragen?
Antragsformulare beim Wirtschaftsministerium herunterladen: Ab Mittwoch, 25. März 2020 sind die Antragsformulare mit Erklärungen auf der Homepage des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums zu finden.
Antrag bei der Kammer einreichen: Dann den Antrag bei der sachlich und örtlich zuständigen Kammer einreichen. Für Physiotherapiepraxen ist die örtliche/regionale Industrie- und Handelskammer zuständig. Nach der Vorprüfung geben die Kammern die Anträge an die L-Bank weiter.
Überweisung der Finanzhilfe durch die L-Bank: Die Überweisung erfolgt direkt auf das Konto der Antragstellerin oder des Antragstellers
Wie hoch ist die Förderung?
Wird der Antrag bewilligt, so erfolgt die Förderung vorerst einmalig für drei Monate insgesamt bis zu folgenden Beträgen:
9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten
15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
30.000 Euro Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wo finde ich weitere Informationen?
Weitere Details und Bedingungen zu Antragsstellung sowie allgemeine Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Internetseite des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
hier mal ein Antrag auf Soforthilfe aus BAyern
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Voraussichtlich werden das bayerische und das bundesdeutsche Soforthilfe-Programm, die unterschiedliche Voraussetzungen beinhalten, für Firmen bis zu maximal zehn Beschäftigte aufeinander angerechnet, d.h. wenn Sie bayerische Soforthilfe erhalten haben und diejenige des Bundes wäre höher, erhalten Sie den Differenzbetrag. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Details politisch abgestimmt sind.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ääh, dass war jetzt oben die bayrische Soforthilfe. Die Soforthilfe des Bundes sieht etwas anders aus.
Voraussichtlich werden das bayerische und das bundesdeutsche Soforthilfe-Programm, die unterschiedliche Voraussetzungen beinhalten, für Firmen bis zu maximal zehn Beschäftigte aufeinander angerechnet, d.h. wenn Sie bayerische Soforthilfe erhalten haben und diejenige des Bundes wäre höher, erhalten Sie den Differenzbetrag. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald die Details politisch abgestimmt sind.
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Horatio72 schrieb:
Ok. Das höst sich ja schon mal gut an. Kurze Frage weil ich entweder zu blöd bin das zu finden oder ich Dank der letzten Tage einfach nichts mehr aufnehmen kann. Ich bin vollzeit, habe 3 20 Std. Verträge und 6 minijobber. Wie fällt das da rein? Gibts da ne Erklärung oder hab ich jetzt einfach Saupech gehabt und bekäme gar nichts. Grad meine Minijobber würd ich gern weiterbezahlen.. ;(
Man sollte auch nicht blauäugig diese Hilfen , mit Hinblick auf Umsatzeinbußen,beantragen.Jegliche private und geschäftliche Vermögen müssen vorher aufgebraucht werden. Alles andere wäre Subventionsbetrug. Seid vorsichtig!
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Marek Zünd schrieb:
Es wird verrechnet.Kann ich bestätigen.
Man sollte auch nicht blauäugig diese Hilfen , mit Hinblick auf Umsatzeinbußen,beantragen.Jegliche private und geschäftliche Vermögen müssen vorher aufgebraucht werden. Alles andere wäre Subventionsbetrug. Seid vorsichtig!
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peter841 schrieb:
Das stimmt so nicht!
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Marek Zünd schrieb:
Dann kläre uns bitte auf.
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andreas.b schrieb:
Hallo,
kann mir jemand sagen, an welche Kammer
wir als Physiotherapeuten den Antrag zu Soforthilfe beziehungsweise zur Prüfung für die L-Bank senden müssen?
Können ja nicht die Verbände dafür zuständig sein !?
Bleibt Gesund!!
Und mich durch Kredite noch mehr verschulden? Tolle Idee.
Naja 2-3 Monate halte ich durch.
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Die Soforthifemaßnahmen sins doch gestaffelt nach Betriebsgröße.
Bis 5 AN. Bis 10 AN.Bis 50 AN.
Die Zahl der Angestellten wird durch einen Stundenschlüßel, zumindest in Bayern, ermittelt.
Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
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JBB schrieb:
Wieso fällst du da raus.
Die Soforthifemaßnahmen sins doch gestaffelt nach Betriebsgröße.
Bis 5 AN. Bis 10 AN.Bis 50 AN.
Die Zahl der Angestellten wird durch einen Stundenschlüßel, zumindest in Bayern, ermittelt.
Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
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Problem beschreiben
Stefan Arnold schrieb:
Tja mit 13 Angestellten fall ich da raus, bravo.
Und mich durch Kredite noch mehr verschulden? Tolle Idee.
Naja 2-3 Monate halte ich durch.
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Problem beschreiben
Ingo Friedrich schrieb:
Beim Bayerischen Soforthilfeantrag rechnet man die Stunden auf Vollzeitstellen um.
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Diejenigen die einige Rücklagen haben sollten sich halbwegs glücklich schätzen.
Die ohne Rücklagen werden mit oder ohne Soforthilfe die ersten sein die größere Probleme bekommen ihren
Bertrieb zu halten. Und es gibt genügend Gründe warum manche keine Rücklagen haben.
Das erst den Schwächeren geholfen wird ist halt unser Solidarprinzip. Das ist auch gut so.
Ohne könnten wir ja auch darüber nachdenken die Alten und Kranken zu opfern damit die Wirtschaft wieder läuft, so wie das gerade in den USA thematisiert wird. Grausam.
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JBB schrieb:
Bestraft wird hier niemand.
Diejenigen die einige Rücklagen haben sollten sich halbwegs glücklich schätzen.
Die ohne Rücklagen werden mit oder ohne Soforthilfe die ersten sein die größere Probleme bekommen ihren
Bertrieb zu halten. Und es gibt genügend Gründe warum manche keine Rücklagen haben.
Das erst den Schwächeren geholfen wird ist halt unser Solidarprinzip. Das ist auch gut so.
Ohne könnten wir ja auch darüber nachdenken die Alten und Kranken zu opfern damit die Wirtschaft wieder läuft, so wie das gerade in den USA thematisiert wird. Grausam.
Das sind wir. Umsatzeinbrüche von bis zu 90% ... wenn das keine Bedrohung ist.
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steupel schrieb:
Die Soforthilfe bekommt jeder der in seiner beruflichen! Existenz bedroht ist.
Das sind wir. Umsatzeinbrüche von bis zu 90% ... wenn das keine Bedrohung ist.
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birgit205 schrieb:
Ja aber als Alleinunternehmer stehe ich mit meinem Privatvermögen gerade. Und da ich in 2 Jahren in Rente wollte, ich noch eine größere Steuer vor mir habe ,habe ich mir ein Polster geschaffen. Und genau darum geht es mir. Ich halte viel von Solidarität und habe einiges, wo ich regelmäßig spende. Aber jetzt alles an privaten in die Praxen stecken ....ohne Hilfe....was passiert wenn das alle ist. Bekomme ich dann auch noch Hilfe
Kalkulierten Ruhestandseintritt habe ich von 62 auf 72 hochgerechnet, je nach dem wie lange das jetzt so läuft. Die eingebrochenen Aktienkurse mit eingerechnet, nicht nur die leere Praxis momentan.
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chris217 schrieb:
Ich kann mit dir fühlen, geht mir genau so.
Kalkulierten Ruhestandseintritt habe ich von 62 auf 72 hochgerechnet, je nach dem wie lange das jetzt so läuft. Die eingebrochenen Aktienkurse mit eingerechnet, nicht nur die leere Praxis momentan.
An deiner Stelle vielleicht gleich in Rente gehen oder dann halt erst in 3 oder 4 Jahren.
Wie hart es wird weiß halt keiner.
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JBB schrieb:
Wie lange der Staat helfen kann, weiß doch auch keiner.
An deiner Stelle vielleicht gleich in Rente gehen oder dann halt erst in 3 oder 4 Jahren.
Wie hart es wird weiß halt keiner.
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peter841 schrieb:
Nein, nein, die Rücklagen musst Du nicht antasten! Du kannst das ja plausibel erklären wofür die sind. Das ist unternehmerische Freiheit, da kann Dir keiner was! Sei clever und stell den Antrag, keine Angst!
Werte Mandanten,
aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals deutlich machen, dass die Soforthilfe für die Unternehmen gedacht ist, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden.
Bei dieser Betrachtung ist auch Privatvermögen mit einzubeziehen. Sämtliche liquide Mittel sind vor Beantragung der Soforthilfe aufzubrauchen !!
Sonst liegt Subventionsbetrug vor!!!
Vor der Handwerkskammer Suhl haben wir heute dazu folgenden Hinweis zur Beurteilung der Hilfebedürftigkeit erhalten:
"Ein Einzelunternehmen haftet mit vollem Geschäfts- und Privatvermögen. Daher muss die Notsituation beides berücksichtigen. Sollten Sie über ausreichendes Kapital in einer häuslichen Kasse verfügen, so müssten Sie sich guten Gewissens fragen, ob Sie sich wirklich in einer Notsituation befinden? Wir appellieren an Ihre Solidarität für alle die in notleidender Situation sich befinden."
Bitte beachten Sie, dass zu Unrecht gestellte Soforthilfen mit Zinsen zurück zu zahlen sind und ein Strafverfahren wegen Betrug droht.
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Marek Zünd schrieb:
Peter mal für dich etwas von einem Steuerfachsnwalt von ETL. Die wissen es sicher besser als du.
Werte Mandanten,
aus aktuellem Anlass möchten wir nochmals deutlich machen, dass die Soforthilfe für die Unternehmen gedacht ist, die sich in einer akuten finanziellen Notlage befinden.
Bei dieser Betrachtung ist auch Privatvermögen mit einzubeziehen. Sämtliche liquide Mittel sind vor Beantragung der Soforthilfe aufzubrauchen !!
Sonst liegt Subventionsbetrug vor!!!
Vor der Handwerkskammer Suhl haben wir heute dazu folgenden Hinweis zur Beurteilung der Hilfebedürftigkeit erhalten:
"Ein Einzelunternehmen haftet mit vollem Geschäfts- und Privatvermögen. Daher muss die Notsituation beides berücksichtigen. Sollten Sie über ausreichendes Kapital in einer häuslichen Kasse verfügen, so müssten Sie sich guten Gewissens fragen, ob Sie sich wirklich in einer Notsituation befinden? Wir appellieren an Ihre Solidarität für alle die in notleidender Situation sich befinden."
Bitte beachten Sie, dass zu Unrecht gestellte Soforthilfen mit Zinsen zurück zu zahlen sind und ein Strafverfahren wegen Betrug droht.
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Marek Zünd schrieb:
Die Aufbaubank Thüringen sagt übrigens das Gleiche.Und beim bayerischen Wirtschaftsministerium steht das auch im Kleingedruckten .Hör auf Menschen für eine Straftat zu begeistern. Wir würden dahingehend die Berufserlaubnis aufs Spiel setzen.
Ich versuche nur zu helfen, deswegen bin ich auch in diesem Beruf.
Was Ihr daraus macht ist Euch überlassen.
Trotzdem ist das eine große Grauzone, man muss Dir doch erst mal Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachweisen.
Ein Unternehmen ist dazu da, Gewinne zu machen. Um wirtschaftlich solide und nachhaltig zu arbeiten, muss man Rücklagen bilden, erst recht, wenn man Mitarbeiter hat.
Eigentlich hat man dann sogar die Pflicht dazu, man hat ja auch die Verantwortung für ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Was ist denn eine Notsituation? Wenn Deine Praxis weg ist und Deine Mitarbeiter arbeitslos?
Dann ist die Not auch weg, dann biste eventuell in Hartz 4 und kostest den Staat noch mehr und bringst keine Steuern mehr!
Was glaubst Du, warum es die Nothilfen gibt? Was glaubts Du, warum das Insolvenzrecht auch gelockert wurde?
Das die natürlich versuchen erst an Dein Privatgeld zu kommen oder Dich ganz zu sparen, liegt doch in der Natur der Sache!
Du musst an Dich, Deine Familie und Deine Praxis und Deine Mitarbeiter denken.
Liquide Mittel ist Definitionssache. Sollen die nur für einen Monat sein? Für 2 oder was?
Du könntest doch für Anschaffungen Rücklagen gebildet haben oder für sonst was, für neue Mitarbieter, wer will Dir das widerlegen?
Wenn Du schlüssig argumentierst, kann es höchstens sein, dass Du mit Zinsen zurück zahlen musst.
Aber das ist auch für die nicht so einfach.
Quatsch mir nicht daher ich würde zur Straftat aufrufen, Blödsinn.
Das ist kaufmännisches Wirtschaften, Mann. Lass Du Deine Kollegen nicht pleite gehen!
Weisst Du was Alles im BGB und sonstwo drinsteht? Wenn das so eindeutig immer wäre, wozu bräuchten wir dann die vielen Gerichte, Anwälte, Staatsanwälte und Richter?
Berufserlaubnis aufs Spiel setzen? Weil er seine Praxis retten will? Mann...
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peter841 schrieb:
Lieber Marek, ich weiss, dass man hier gerne schnell der Besserwisserei bezichtigt wird.
Ich versuche nur zu helfen, deswegen bin ich auch in diesem Beruf.
Was Ihr daraus macht ist Euch überlassen.
Trotzdem ist das eine große Grauzone, man muss Dir doch erst mal Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz nachweisen.
Ein Unternehmen ist dazu da, Gewinne zu machen. Um wirtschaftlich solide und nachhaltig zu arbeiten, muss man Rücklagen bilden, erst recht, wenn man Mitarbeiter hat.
Eigentlich hat man dann sogar die Pflicht dazu, man hat ja auch die Verantwortung für ihre Arbeitsplätze zu erhalten. Was ist denn eine Notsituation? Wenn Deine Praxis weg ist und Deine Mitarbeiter arbeitslos?
Dann ist die Not auch weg, dann biste eventuell in Hartz 4 und kostest den Staat noch mehr und bringst keine Steuern mehr!
Was glaubst Du, warum es die Nothilfen gibt? Was glaubts Du, warum das Insolvenzrecht auch gelockert wurde?
Das die natürlich versuchen erst an Dein Privatgeld zu kommen oder Dich ganz zu sparen, liegt doch in der Natur der Sache!
Du musst an Dich, Deine Familie und Deine Praxis und Deine Mitarbeiter denken.
Liquide Mittel ist Definitionssache. Sollen die nur für einen Monat sein? Für 2 oder was?
Du könntest doch für Anschaffungen Rücklagen gebildet haben oder für sonst was, für neue Mitarbieter, wer will Dir das widerlegen?
Wenn Du schlüssig argumentierst, kann es höchstens sein, dass Du mit Zinsen zurück zahlen musst.
Aber das ist auch für die nicht so einfach.
Quatsch mir nicht daher ich würde zur Straftat aufrufen, Blödsinn.
Das ist kaufmännisches Wirtschaften, Mann. Lass Du Deine Kollegen nicht pleite gehen!
Weisst Du was Alles im BGB und sonstwo drinsteht? Wenn das so eindeutig immer wäre, wozu bräuchten wir dann die vielen Gerichte, Anwälte, Staatsanwälte und Richter?
Berufserlaubnis aufs Spiel setzen? Weil er seine Praxis retten will? Mann...
Der Antragsteller versichert im Formular, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat. Falsche Angaben, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme der Leistung führen, sind Subventionsbetrug. Die Leistung muss dann nicht nur zurückgeführt werden, es kann dann zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Der Antragsteller ist gehalten, den Zuschuss in seiner Steuererklärung für 2020 aufzunehmen. Da dem Antrag die Steuernummer bzw. die Steuer-ID beizufügen ist, hat das Finanzamt die Möglichkeit, die Plausibilität der Inanspruchnahme im Nachhinein zu überprüfen.
Der Zuschuss wird als sogenannte Billigkeitsleistung ausgezahlt. Auch im Falle einer Überkompensation (z.B. durch Versicherungsleistungen oder andere Fördermaßnahmen) muss die erhaltene Soforthilfe zurückgezahlt werden. Stellt sich am Ende der Bezugszeit von drei Monaten heraus, dass der Antragsberechtigte mehr erhalten hat, als sein Schaden war, ist er gehalten, das überschüssige Geld zurück zu zahlen. Hierauf wird noch einmal seperat im Bescheid hingewiesen.
Kann jemand anders den Antrag für mich ausfüllen (z.B. mein Steuerberater)?
Eine Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars durch einen Dritten, etwa einen Steuerberater, ist selbstverständlich erlaubt. Wichtig ist nur, das der Antragsberechtigte selbst den Antrag elektronisch absendet, denn er trägt die Verantwortung für das korrekte Ausfüllen des Formulars.
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kasi12 schrieb:
Wird geprüft, ob dem Antragsteller die Hilfe auch wirklich zugestanden hat und wenn nein, muss die Hilfe dann ggfls. zurückgezahlt werden?
Der Antragsteller versichert im Formular, dass er alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht hat. Falsche Angaben, die zu einer unberechtigten Inanspruchnahme der Leistung führen, sind Subventionsbetrug. Die Leistung muss dann nicht nur zurückgeführt werden, es kann dann zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommen. Der Antragsteller ist gehalten, den Zuschuss in seiner Steuererklärung für 2020 aufzunehmen. Da dem Antrag die Steuernummer bzw. die Steuer-ID beizufügen ist, hat das Finanzamt die Möglichkeit, die Plausibilität der Inanspruchnahme im Nachhinein zu überprüfen.
Der Zuschuss wird als sogenannte Billigkeitsleistung ausgezahlt. Auch im Falle einer Überkompensation (z.B. durch Versicherungsleistungen oder andere Fördermaßnahmen) muss die erhaltene Soforthilfe zurückgezahlt werden. Stellt sich am Ende der Bezugszeit von drei Monaten heraus, dass der Antragsberechtigte mehr erhalten hat, als sein Schaden war, ist er gehalten, das überschüssige Geld zurück zu zahlen. Hierauf wird noch einmal seperat im Bescheid hingewiesen.
Kann jemand anders den Antrag für mich ausfüllen (z.B. mein Steuerberater)?
Eine Unterstützung beim Ausfüllen des Formulars durch einen Dritten, etwa einen Steuerberater, ist selbstverständlich erlaubt. Wichtig ist nur, das der Antragsberechtigte selbst den Antrag elektronisch absendet, denn er trägt die Verantwortung für das korrekte Ausfüllen des Formulars.
Man beachte das Kleingedruckete!!!
Alles andere ist Betrug und das wird im Nachhinein überprüft!!!
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nadine82 schrieb:
Die Rücklagen müssen sehr wohl aufgebraucht werden und man muss dann auch noch eine eidesstattliches Erklärung unterschreiben. Das ist wirklich nur dem zu raten, der ansonsten in die Insolvenz gerät.
Man beachte das Kleingedruckete!!!
Alles andere ist Betrug und das wird im Nachhinein überprüft!!!
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kasi12 schrieb:
Mir ist bekannt, dass es sich bei den Angaben zu Ziffer 1., 2., 4. und 6. um subventionserhebliche Tatsachen i. S. d. § 264 des Strafgesetzbuches i. V. m. § 2 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBI I S. 2037) und Art. 1 des Landessubventionsgesetzes (GV. NW. 1977 S. 136) handelt. Mit ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.
:smile: Schnell und unbürokratisch wie es versprochen wurde.
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Horatio72 schrieb:
Das heisst ich beantrage das weil ich nicht weiss wie die nächsten 2 Monate laufen und wenn ich gut zu tun hab geh ich in den Knast.
:smile: Schnell und unbürokratisch wie es versprochen wurde.
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kasi12 schrieb:
es geht nicht um die Nächsten 2/3 MOnate es geht um diesen Monat , dann um den nächsten. Es wurde verlängert vom 20.4 auf den 30.5 dieses jahres wo wir den Antrag stellen können. Es scheint so zu sein das wenn du in den ersten drei Monaten genug Rücklage hast bekommst du nichts , wenn der kommende zu wenig hat und so wird es bei den meisten sein kannst du den Antrag stellen. Denn im April werden wir sehr wenig zu tun bekommen. Dann Kommt der Mai, bedenke im Juni kommt die 2 Steuervoraszahlung , und deine laufenden Kosten , somit wurde die Antragsstellung bis zum 30. Mai verlägert . Die Regelungen werden sich laufend ändern und angepasst.
Ganz bestimmt nicht...
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peter841 schrieb:
Die Rücklagen für eventuelle Steuerzahlungen zum Beispiel?
Ganz bestimmt nicht...
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birgit205 schrieb:
Nach 23 Jahren selbst und zwei Praxen ,habe ich ein kleines Polster angespart. Also werde ich dafür jetzt bestraft und muss erst Kontostand 0 haben,ehe ich Förderung beziehen kann? Und wenn nach 2 bis 3 Monaten das verbraucht ist, gibt es dann noch Hilfe? Möchte gern alle Mitarbeiter weiter Vollzeit bezahlen. Doch bei den Einnahmen wird das nicht lange reichen.
Wenn du in diesem Jahr wesentlich weniger Einnahmen hast als in den letzten Jahren liegt die Bedrohung doch auf der Hand. Fast keine Einnahmen und die Ausgaben laufen weiter... das führt früher oder später in die Existenzbedrohung. Hat meines Erachtens nichts mit deinem Privatvermögen zu tun.
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steupel schrieb:
Freiberufler stehen immer mit ihrem Privatvermögen gerade. Wir sind ja keine GmbH, KG, AG etc..
Wenn du in diesem Jahr wesentlich weniger Einnahmen hast als in den letzten Jahren liegt die Bedrohung doch auf der Hand. Fast keine Einnahmen und die Ausgaben laufen weiter... das führt früher oder später in die Existenzbedrohung. Hat meines Erachtens nichts mit deinem Privatvermögen zu tun.
Ich muss mal als Alleinunternehmer in der Physiotherapie und Naturheilkunde mal was los werden. Zum Thema der Staatlich Unterstützung als einmalige Zuwendung vom Staate wegen des COROS.
Da ich recht gut den Jahren 2018/2019 verdient habe und ich vor hatte mir eigentlich ein neues Auto kaufen wollte, kam ja Dez/ Jan 19/20 das Coro-Virus auf. was mich irgendwie beunruhigte. Meine Praxis läuft gut und ich habe allerdings im Jahre 2017 nur 2 Wochen Urlaub gemacht . Dann das Jahr 2018 gar keinen Urlaub um Geld zu sparen, so bin ich mal zum Jahreswechsel 18/19 für 2 Wochen Vereist. Ebenso habe ich 2019 keinen Urlaub gemacht um Geld zu sparen da ich ja ein neues Auto kaufen wollte. Soweit bis jetzt. Nun habe ich das Geld erarbeitet und mit sehr vielen Entbehrungen. Der Kauf kommt somit sehr nahe.
Jetzt sieht es so aus das der Coro in Januar und Februar mir noch nicht wesentlich weniger im Plan ausmachte. Der März allerdings war enorm und macht mir bereits 50% weniger bemerkbar. Die kommende Woche, wir haben jetzt den 24.3.2020 sieht es so aus das Absagen über Absagen kommen weis die Patienten und Menschen Angst vor den Coro haben. Ich habe das nicht Verschuldet das ist Staatlicher Notstand. Kommende Woche sind noch 10 Behandlungen gelistet und keine kommen nach. Somit ist meine Praxis auf fast 0 % Auslastung unten angekommen. Und es kommt kein Geld rein.
So sieht es auch der Staat, weil es unverschuldet ist Alleinunternehmer helfen will die Zeit zu überstehen. Und Bietet ein Hilfsprogramm an. Für die die nicht Zahlungsfähig sind weil sie nicht wie ich die letzten Jahre gespart und entbehrt haben die sich schon ein neues Auto gekauft haben, die 2 x im Jahr in Urlaub waren, die sonst das Leben genossen haben und dafür Geld ausgegeben haben.
Die haben jetzt ein Engpass im der Geldbörse und bekommen Unterstützung vom Statte weil sie ja nicht mehr genug haben.
Und ich gehe Leer aus, weil ich mir es vom Munde abgespart habe.
Ja für die Solidarität. Ich denke dafür habe ich zig Tausende € an Steuern jedes Jahr nachweislich dem Staate gegeben. Für die Solidaritätsgemeinschaft. Da scheint was nicht mehr in Ihrem Sythem zu stimmen.
Die Soforthilfe Corona ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die oben genannten Betroffenen, deren Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Coronavirus-Krise bedroht sind. Die Gelder können zum Beispiel für die Miete, Kredite oder Kosten für Betriebsräume verwendet werden.
Ich bekomme da wohl nichts von nur die die nicht Wirtschaften konnten. Ist nicht in Ordnung was diese Regelung anbetrifft.
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birgit205 schrieb:
Ich danke dir für deine Worte...genau so.....ich habe für dieses Jahr kein Urlaub geplant ,Auto schon bestellt auf Kredit.....dachte schon,bin die Einzigste ,die so denkt. Hart gespart und nun vll in 3 Monaten alles weg.Und da kommt als Antwort ,froh sein das man noch Liquide ist und Solidarität zeigen....ich spende jeden Monat ,nur mal so
Solltest du dann Pleite gehen hast du wenigstens ein Auto.
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JBB schrieb:
Dann Kauf dir doch das Auto. In der Autoindustrie stehen bereits die Bänder still. Die sind auch auf Kunden angewiesen.
Solltest du dann Pleite gehen hast du wenigstens ein Auto.
ja ich kann dich gut verstehen, wie lange ist du selbständig? Erst 4-5 Jahre, dann ist es normal das man spart und keinen Urlaub macht.
Als wir angefangen haben vor 34 Jahren, hatten wir eine 60 Stundenwoche am Patienten, mal zwei und dann ca. 25-30 Stunden für Praxisputzen, Wohnung machen, Wäschewaschen. Wir haben von 8.oo Uhr früh bis 20.oo Uhr am Patienten gearbeitet, dann Praxis geputzt, am Wochenende Haus, Hof und Büro. 8 Jahre keinen freien Tag. nach 8 Jahren dann Eine Woche Urlaub im Jahr gehabt, die ersten zwei Wochen haben wir nach 25 Jahren gemacht!!. Seit vier Jahren haben wir nun 4 Wochen im Jahr. Die 60 Stunden Arbeitszeit haben wir vor 8 Jahren auf 48 runtergekürzt.
Seit Januar wollte ich auf 40 runter, ging aber nicht , da so viel Arbeit anlag.
Wir haben viel Steuern bezahlt und viel Schulden abgebaut.
Ja inzwischen können wir uns was leisten aber zahlen auch 5 stellige Steuersummen im Jahr an den Staat. Momentan habe ich die Konten für das Finanzamt gesperrt. Brauche das Ersparte um den Betreib zu retten. Wollte in zwei Jahren spätestens in Rente gehen. Wir wohl jetzt länger dauern. Urlaub für Heuer haben wir gestrichen, wenn es wieder geht werden wir ganz schön klotzen dürfen um den Ausfall wieder rein zu bekommen.
Und deshalb habe ich auch Soforthilfe beantragt und meine MA´s in KUG geschickt. Habe lange genug auch abgegeben, jetzt gibt es etwas Unterstützung
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idefix- schrieb:
@ kasi12
ja ich kann dich gut verstehen, wie lange ist du selbständig? Erst 4-5 Jahre, dann ist es normal das man spart und keinen Urlaub macht.
Als wir angefangen haben vor 34 Jahren, hatten wir eine 60 Stundenwoche am Patienten, mal zwei und dann ca. 25-30 Stunden für Praxisputzen, Wohnung machen, Wäschewaschen. Wir haben von 8.oo Uhr früh bis 20.oo Uhr am Patienten gearbeitet, dann Praxis geputzt, am Wochenende Haus, Hof und Büro. 8 Jahre keinen freien Tag. nach 8 Jahren dann Eine Woche Urlaub im Jahr gehabt, die ersten zwei Wochen haben wir nach 25 Jahren gemacht!!. Seit vier Jahren haben wir nun 4 Wochen im Jahr. Die 60 Stunden Arbeitszeit haben wir vor 8 Jahren auf 48 runtergekürzt.
Seit Januar wollte ich auf 40 runter, ging aber nicht , da so viel Arbeit anlag.
Wir haben viel Steuern bezahlt und viel Schulden abgebaut.
Ja inzwischen können wir uns was leisten aber zahlen auch 5 stellige Steuersummen im Jahr an den Staat. Momentan habe ich die Konten für das Finanzamt gesperrt. Brauche das Ersparte um den Betreib zu retten. Wollte in zwei Jahren spätestens in Rente gehen. Wir wohl jetzt länger dauern. Urlaub für Heuer haben wir gestrichen, wenn es wieder geht werden wir ganz schön klotzen dürfen um den Ausfall wieder rein zu bekommen.
Und deshalb habe ich auch Soforthilfe beantragt und meine MA´s in KUG geschickt. Habe lange genug auch abgegeben, jetzt gibt es etwas Unterstützung
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kasi12 schrieb:
Wo hast du die Soforthilfe beantragt
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peter841 schrieb:
Mach doch ein Geschäftsauto daraus.Sei kreativ. Du hast unternehmerische Freiheit, du kannst alles erklären, was Du mit dem Geld vorhattest. Das sind also "Rücklagen"! Rücklagen sind für die Zukunft Deines Geschäftes verplant, kein Privatluxus. Also, stell den Antrag, Kollege und viel glück!
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kasi12 schrieb:
Guten Tag Alle miteinander,
Ich muss mal als Alleinunternehmer in der Physiotherapie und Naturheilkunde mal was los werden. Zum Thema der Staatlich Unterstützung als einmalige Zuwendung vom Staate wegen des COROS.
Da ich recht gut den Jahren 2018/2019 verdient habe und ich vor hatte mir eigentlich ein neues Auto kaufen wollte, kam ja Dez/ Jan 19/20 das Coro-Virus auf. was mich irgendwie beunruhigte. Meine Praxis läuft gut und ich habe allerdings im Jahre 2017 nur 2 Wochen Urlaub gemacht . Dann das Jahr 2018 gar keinen Urlaub um Geld zu sparen, so bin ich mal zum Jahreswechsel 18/19 für 2 Wochen Vereist. Ebenso habe ich 2019 keinen Urlaub gemacht um Geld zu sparen da ich ja ein neues Auto kaufen wollte. Soweit bis jetzt. Nun habe ich das Geld erarbeitet und mit sehr vielen Entbehrungen. Der Kauf kommt somit sehr nahe.
Jetzt sieht es so aus das der Coro in Januar und Februar mir noch nicht wesentlich weniger im Plan ausmachte. Der März allerdings war enorm und macht mir bereits 50% weniger bemerkbar. Die kommende Woche, wir haben jetzt den 24.3.2020 sieht es so aus das Absagen über Absagen kommen weis die Patienten und Menschen Angst vor den Coro haben. Ich habe das nicht Verschuldet das ist Staatlicher Notstand. Kommende Woche sind noch 10 Behandlungen gelistet und keine kommen nach. Somit ist meine Praxis auf fast 0 % Auslastung unten angekommen. Und es kommt kein Geld rein.
So sieht es auch der Staat, weil es unverschuldet ist Alleinunternehmer helfen will die Zeit zu überstehen. Und Bietet ein Hilfsprogramm an. Für die die nicht Zahlungsfähig sind weil sie nicht wie ich die letzten Jahre gespart und entbehrt haben die sich schon ein neues Auto gekauft haben, die 2 x im Jahr in Urlaub waren, die sonst das Leben genossen haben und dafür Geld ausgegeben haben.
Die haben jetzt ein Engpass im der Geldbörse und bekommen Unterstützung vom Statte weil sie ja nicht mehr genug haben.
Und ich gehe Leer aus, weil ich mir es vom Munde abgespart habe.
Ja für die Solidarität. Ich denke dafür habe ich zig Tausende € an Steuern jedes Jahr nachweislich dem Staate gegeben. Für die Solidaritätsgemeinschaft. Da scheint was nicht mehr in Ihrem Sythem zu stimmen.
Die Soforthilfe Corona ist ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für die oben genannten Betroffenen, deren Zahlungsfähigkeit und wirtschaftliche Existenz durch die Coronavirus-Krise bedroht sind. Die Gelder können zum Beispiel für die Miete, Kredite oder Kosten für Betriebsräume verwendet werden.
Ich bekomme da wohl nichts von nur die die nicht Wirtschaften konnten. Ist nicht in Ordnung was diese Regelung anbetrifft.
Ist beim H4 so, ist später wenn du ins Pflegeheim musst auch so.
Deswegen ist es auch unklug sich alles vom Munde abzusparen.
Da hat man sich abgeschuftet und darf dann später noch seine Ersparnisse aufbrauchen.
Ich mache das, genau aus dem Grund nicht mehr. Die Waage muss stimmen. Wenn ich viel arbeite dann darf ich auch mal gut in Urlaub fahren, mir schöne Kleidung und Möbel kaufen und ein vernünftiges schönes Auto haben, sonst hat man immer das Gefühl betuppt worden zu sein.
Sparen fürs Alter ist mit Vernunft zu betrachten. Was braucht und will man im Alter wirklich. Gleiches gilt für das normale Alltagsleben. Weniger ist mehr und dann reicht auch vielleicht ein bisschen weniger Geld.
Sparen ist noch nie sonderlich belohnt worden. Auto leasen oder abstottern geht doch heute zum Beispiel auch ganz gut. Und man kann es noch über die Kostenschine laufen lassen.
Ich sage nicht dass man sein GANZES Geld verprassen soll und später der Allgemeinheit zur Last fallen, aber man sollte auch schon bisschen gut leben dürfen. Warum sonst selbständig machen. Da braucht es schon einen gewissen Risikosausgleich damit das ganze nicht unter Märrtyrertum läuft.
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kroetzi schrieb:
Das ist leider immer der Fall wenn man spart. Man muß es aufbrauchen bis zu einem gewissen Grad und bekommt dann erst Hilfen.
Ist beim H4 so, ist später wenn du ins Pflegeheim musst auch so.
Deswegen ist es auch unklug sich alles vom Munde abzusparen.
Da hat man sich abgeschuftet und darf dann später noch seine Ersparnisse aufbrauchen.
Ich mache das, genau aus dem Grund nicht mehr. Die Waage muss stimmen. Wenn ich viel arbeite dann darf ich auch mal gut in Urlaub fahren, mir schöne Kleidung und Möbel kaufen und ein vernünftiges schönes Auto haben, sonst hat man immer das Gefühl betuppt worden zu sein.
Sparen fürs Alter ist mit Vernunft zu betrachten. Was braucht und will man im Alter wirklich. Gleiches gilt für das normale Alltagsleben. Weniger ist mehr und dann reicht auch vielleicht ein bisschen weniger Geld.
Sparen ist noch nie sonderlich belohnt worden. Auto leasen oder abstottern geht doch heute zum Beispiel auch ganz gut. Und man kann es noch über die Kostenschine laufen lassen.
Ich sage nicht dass man sein GANZES Geld verprassen soll und später der Allgemeinheit zur Last fallen, aber man sollte auch schon bisschen gut leben dürfen. Warum sonst selbständig machen. Da braucht es schon einen gewissen Risikosausgleich damit das ganze nicht unter Märrtyrertum läuft.
Vielleicht sollte der/die eine oder andere sich mal mit er Thematik auseinandersetzen oder seinen Berater fragen.
So das wars und ich bin dann mal wieder weg ... Wünsche euch gutes Durchhalten und alles Gute vor allem Gesundheit ...
PS: Auch als Kapitalgesellschaft kann ich die staatliche Unterstützung z.B. für Miete, Leasing (Auto, Liegen, usw.) beantragen und für die Angestellten bekomme ich KuG ... also hier ist auch alles möglich....
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Nicole Zachariä schrieb:
Ich habe lange gespart, damit ich meine Praxis in eine kleine GmbH umwandeln kann. Dieses Jahr wäre es soweit gewesen. Das Geld ist nun futsch...
die kleine GmbH - Unternehmergesellschaft genannt - kann man mit sehr kleinem Geld gründen, es reichen ca. € 500,- an Stammkapital ,damit sind die Gründungskosten schon mal komplett abgedeckt ... Ich merke immer mehr, dass viele Selbständige sehr schlecht beraten sind ... das ist eigentlich das 1x1 der Steuer- bzw. Unternehmerberatung ...
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uhu-schuhu schrieb:
Hallo,
die kleine GmbH - Unternehmergesellschaft genannt - kann man mit sehr kleinem Geld gründen, es reichen ca. € 500,- an Stammkapital ,damit sind die Gründungskosten schon mal komplett abgedeckt ... Ich merke immer mehr, dass viele Selbständige sehr schlecht beraten sind ... das ist eigentlich das 1x1 der Steuer- bzw. Unternehmerberatung ...
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Nicole Zachariä schrieb:
Hab meine Praxis schon seit 2008 und der Steuerberater war selber etwas platt wegen meiner Anfrage.
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uhu-schuhu schrieb:
... was hat er auf die Anfrage hin geraten oder unternommen ? ... oder hat es ihm die Sprache verschlagen, wie ein Mandant auf so eine böse Idee kommen kann ...
okay, natürlich hat die kleine GmbH die Vorteile der geringen Haftung, des relativ geringen Stammkapitals.
Du musst den Leuten aber auch die Nachteile aufzeigen. Vom Gewinn sind jährlich 25 % Rücklagen zu bilden ( was trotzdem nicht das Schlechteste ist, aber für Gründer vielleicht schwierig). Gerade wegen des geringen Stammkapitals sind Kredite mitunter schwerer zu kriegen und der Antragsteller muss eventuell doch mit seinem Privatvermögen haften. Kapital- und Gewerbesteuer, Doppelte Buchführung und und und sind zu leisten, was alles einen Gründer abhalten könnte, diese Unternehmensform für den Start zu wählen.
Aber auch das ist u.U. eine mögliche Variante für den ein oder Anderen.
Für Physios oder überhaupt Therapeuten ohne kaufmännische Vorbildung und/oder sehr guter Beratung, ist das aber schon recht schwer, danke trotzdem für die Anmerkungen.
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peter841 schrieb:
Morgen,
okay, natürlich hat die kleine GmbH die Vorteile der geringen Haftung, des relativ geringen Stammkapitals.
Du musst den Leuten aber auch die Nachteile aufzeigen. Vom Gewinn sind jährlich 25 % Rücklagen zu bilden ( was trotzdem nicht das Schlechteste ist, aber für Gründer vielleicht schwierig). Gerade wegen des geringen Stammkapitals sind Kredite mitunter schwerer zu kriegen und der Antragsteller muss eventuell doch mit seinem Privatvermögen haften. Kapital- und Gewerbesteuer, Doppelte Buchführung und und und sind zu leisten, was alles einen Gründer abhalten könnte, diese Unternehmensform für den Start zu wählen.
Aber auch das ist u.U. eine mögliche Variante für den ein oder Anderen.
Für Physios oder überhaupt Therapeuten ohne kaufmännische Vorbildung und/oder sehr guter Beratung, ist das aber schon recht schwer, danke trotzdem für die Anmerkungen.
Das war bislang alles, da ich die Kohle noch nicht hatte...
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Nicole Zachariä schrieb:
Er hat gemeint, er macht sich schlau für mich... beim nächsten Gespräch teilte er mir mit, was der Spass kostet und welche Vorteile, bzw. Nachteiöe ich davon hätte. Und das ich es mor überlegen soll. Er leotetcalles in die Wege, wenn ich mich dafür entscheide
Das war bislang alles, da ich die Kohle noch nicht hatte...
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Nicole Zachariä schrieb:
Da ich kein Gründer bin (PI seit 2008), muss ich 12.500 euro anlegen. Die jetzt wohl futsch sind...
... zum Kredit: Grundsätzlich verlangen die Banken mittlerweise auch von einer normalen GmbH (egal welche Branche) eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters bei Krediten für eine GmbH (UG). Somit ist das kein wirkliches Argument dagegen.
...Rücklage: Die ist nur zu bilden, wenn Gewinn anfällt. Der - und damit die GewSt und KSt - lassen sich durch eine entsprechende Gehaltshöhe des GF relativ leicht sehr niedrig halten.
...Buchführung: Die ist im Grunde bei der Bilanzierung nicht schwerer wie bei der EÜR, das macht in der Regel sowieso der StB.
... dies nur als Nachtrag ... ist keine Kritik, sind Tatsachen...
... und die UG kann man nicht nur als Gründer gründen, die kann jederfrau/mann auch einfach so ... also kein Geld futsch ...
Schönes sonniges Wochenende im Kreise der Haushaltsangehörigen
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uhu-schuhu schrieb:
kurze Anmerkung ...
... zum Kredit: Grundsätzlich verlangen die Banken mittlerweise auch von einer normalen GmbH (egal welche Branche) eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafters bei Krediten für eine GmbH (UG). Somit ist das kein wirkliches Argument dagegen.
...Rücklage: Die ist nur zu bilden, wenn Gewinn anfällt. Der - und damit die GewSt und KSt - lassen sich durch eine entsprechende Gehaltshöhe des GF relativ leicht sehr niedrig halten.
...Buchführung: Die ist im Grunde bei der Bilanzierung nicht schwerer wie bei der EÜR, das macht in der Regel sowieso der StB.
... dies nur als Nachtrag ... ist keine Kritik, sind Tatsachen...
... und die UG kann man nicht nur als Gründer gründen, die kann jederfrau/mann auch einfach so ... also kein Geld futsch ...
Schönes sonniges Wochenende im Kreise der Haushaltsangehörigen
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uhu-schuhu schrieb:
Ich bin ja nicht der, der sich groß in das Geschreibe hier einmischt ... aber das ganze ist von dem einen oder anderen ziemlich hausgemacht ... ich gehe mal von aus fast jeder hat einen Steuerberater, der kann (oder sollte) auch dahingehend beraten, in welcher Rechtsform man eine Praxis betreiben kann. Wenn man das als Einzelunternhmen führt ist es ja klar, dass ich mit meinem Privatvermögen hafte ( in guten wie in schlechten Zeiten) und somit auch an meine privaten Reserven gehen muss. Ich führe meine Praxis als Kaptalgesellschaft und zahle mir ein Gehalt - wenns in der Firma schlecht läuft, geht mir keiner ans private Eingemachte. Klar ich falle dann nicht mehr unter "freier Beruf" sondern habe einen Gewerbetrieb, aber da gibt es eine Menge Schrauben und Schräubchen um - sagen wir es mal so - seine Schäfchen ins Trockene zu bringen.
Vielleicht sollte der/die eine oder andere sich mal mit er Thematik auseinandersetzen oder seinen Berater fragen.
So das wars und ich bin dann mal wieder weg ... Wünsche euch gutes Durchhalten und alles Gute vor allem Gesundheit ...
PS: Auch als Kapitalgesellschaft kann ich die staatliche Unterstützung z.B. für Miete, Leasing (Auto, Liegen, usw.) beantragen und für die Angestellten bekomme ich KuG ... also hier ist auch alles möglich....
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