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Bundestag beschließt Reform des Kündigungsschutzes
Kündigungsmöglichkeiten vereinfacht. Existenzgründer können ohne Angabe von Gründen in den ersten vier Jahren befristete Arbeitsverträge vereinbaren.
Nicht nur die Reformgesetze zur Gesundheit hat der Bundestag am Freitag verabschiedet. Mit weit weniger Geräusch sprachen sich die Koalitionsabgeordneten für einen Gesetzentwurf zu Reformen am Arbeitsmarkt aus. Hier die Einzelheiten:
- Lockerung des Kündigungsschutzes. Bisher gelten die Schutzregelungen nur für Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeiten. Ab 01.01.04 können Kleinbetriebe zusätzlich fünf weitere Arbeitnehmer befristet einstellen, ohne unter die Regelung des Kündigungsschutzes zu fallen.
- Sozialauswahl: Ein Arbeitgeber, der eine Kündigung ausspricht, muss soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters berücksichtigen. Jetzt brauchen dabei nur noch vier Kriterien beachtet zu werden, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten des Angestellten oder eine Schwerbehinderung. "Leistungsträger" müssen bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt werden.
- Befristete Arbeitsverträge: Existenzgründer dürfen in den ersten vier Jahren nach Eröffnung des Betriebes befristete Arbeitsverträge ohne einen besonderen Grund abschließen. Die Befristung darf den Zeitraum von vier Jahren allerdings nicht überschreiten.
- Arbeitslosenversicherung: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur noch für 12 Monate. Über 55-Jährige können maximal 18 Monate mit einer Unterstützung rechnen.
Die CDU hat dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Praktisch hat dies aber keine Bedeutung, die Gesetze sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Peter Appuhn physio.de
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Nicht nur die Reformgesetze zur Gesundheit hat der Bundestag am Freitag verabschiedet. Mit weit weniger Geräusch sprachen sich die Koalitionsabgeordneten für einen Gesetzentwurf zu Reformen am Arbeitsmarkt aus.
Hier die Einzelheiten:
- Lockerung des Kündigungsschutzes. Bisher gelten die Schutzregelungen nur für Betriebe mit mehr als fünf Mitarbeiten. Ab 01.01.04 können Kleinbetriebe zusätzlich fünf weitere Arbeitnehmer befristet einstellen, ohne unter die Regelung des Kündigungsschutzes zu fallen.
- Sozialauswahl: Ein Arbeitgeber, der eine Kündigung ausspricht, muss soziale Gesichtspunkte bei der Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters berücksichtigen. Jetzt brauchen dabei nur noch vier Kriterien beachtet zu werden, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, Unterhaltspflichten des Angestellten oder eine Schwerbehinderung. "Leistungsträger" müssen bei der Sozialauswahl nicht berücksichtigt werden.
- Befristete Arbeitsverträge: Existenzgründer dürfen in den ersten vier Jahren nach Eröffnung des Betriebes befristete Arbeitsverträge ohne einen besonderen Grund abschließen. Die Befristung darf den Zeitraum von vier Jahren allerdings nicht überschreiten.
- Arbeitslosenversicherung: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht nur noch für 12 Monate. Über 55-Jährige können maximal 18 Monate mit einer Unterstützung rechnen.
Die CDU hat dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt. Praktisch hat dies aber keine Bedeutung, die Gesetze sind im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Peter Appuhn
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