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Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
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1997 hatte ein Physiotherapeut erfolglos versucht, gegen diese Zuordnung zu klagen.
Eine weitere Physiotherapeutin begab sich Ende der neunziger Jahre auf den langen Weg zum Bundessozialgericht nach Kassel. Sie klagte erfolglos vor dem Sozialgericht in Kiel, ging vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein in Revision um schließlich nach langen Jahren beim BSG anzukommen. Sie gehöre als Heilmittelerbringerin nicht zum Kreis der versicherungspflichtigen Pflegepersonen, argumentierte sie. Im jetzt ergangenen Urteil entschied das Gericht wie auch schon 1997: „Selbstständige Physiotherapeuten, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, (sind) jedenfalls dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie wie die Klägerin überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln“.
Die jetzt bestätigte höchstrichterliche Rechtssprechung macht deutlich, dass die Versicherungspflicht wohl auf unabsehbare Zeit festgeklopft ist. Wer ohne Mitarbeiter selbstständig tätig ist, hat keine Chance, der Versicherungspflicht zu entkommen. Die Möglichkeit der Befreiung ist allerdings auch dann möglich, wenn zwei Minijobber, die zusammen über 400 Euro verdienen, beschäftigt werden.
Aktenzeichen Bundessozialgericht: B 12 RA 2/03
Peter Appuhn
physio.de
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