wir suchen ab sofort oder bis
spätestens 01.04.2025
Physiotherapeut, auch
Berufsanfänger
Gehalt ab € 4.000,--
orthopädisch und neurologisch
orientierte kleinere Praxis mit
sehr gutem
Betriebsklima in einem med.Center
spätere Praxisübernahme möglich
Du bist zuverlässig und hast
Freude an selbstständigem Arbeiten
- dann
bist Du bei uns richtig!
Wir freuen uns auf ein
persönliches Gespräch mit Dir
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1997 hatte ein Physiotherapeut erfolglos versucht, gegen diese Zuordnung zu klagen.
Eine weitere Physiotherapeutin begab sich Ende der neunziger Jahre auf den langen Weg zum Bundessozialgericht nach Kassel. Sie klagte erfolglos vor dem Sozialgericht in Kiel, ging vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein in Revision um schließlich nach langen Jahren beim BSG anzukommen. Sie gehöre als Heilmittelerbringerin nicht zum Kreis der versicherungspflichtigen Pflegepersonen, argumentierte sie. Im jetzt ergangenen Urteil entschied das Gericht wie auch schon 1997: „Selbstständige Physiotherapeuten, die keine Arbeitnehmer beschäftigen, (sind) jedenfalls dann rentenversicherungspflichtig, wenn sie wie die Klägerin überwiegend aufgrund ärztlicher Verordnung behandeln“.
Die jetzt bestätigte höchstrichterliche Rechtssprechung macht deutlich, dass die Versicherungspflicht wohl auf unabsehbare Zeit festgeklopft ist. Wer ohne Mitarbeiter selbstständig tätig ist, hat keine Chance, der Versicherungspflicht zu entkommen. Die Möglichkeit der Befreiung ist allerdings auch dann möglich, wenn zwei Minijobber, die zusammen über 400 Euro verdienen, beschäftigt werden.
Aktenzeichen Bundessozialgericht: B 12 RA 2/03
Peter Appuhn
physio.de
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