Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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Die Kommunen ächzen unter der Last ihrer Ausgaben. Sie brauchen viel mehr Geld, um Straßen zu bauen, Kindergärten, Schulen und Kultureinrichtungen finanzieren zu können. Der Finanzbedarf von Städten und Gemeinden wird zu einem großen Teil aus Gewerbesteuer-Einnahmen bestritten. Jeder Gewerbetrieb mit einem Gewinn von über 24.500 Euro muss diese Steuer abführen.
Gestern hat der Bundestag mit der Mehrheit von SPD und Grünen die Regierung aufgefordert, ein Gesetz über die Neuordnung der Gemeindefinanzen vorzubereiten. Grundlage dazu sollen die gerade von einer Expertenkommission in einjähriger Arbeit ausgearbeiteten Vorschläge sein. Bundesfinanzminister Hans Eichel hat die Vorstellungen der Mehrheit der Kommissionäre aufgegriffen und kündigt an, auch Freiberufler, z.B. selbstständige Physiotherapeuten, müssten ab 1. Januar 2004 Gewerbesteuer leisten.
Die scheinbare Brisanz dieser Pläne relativiert sich schnell, schaut man sich die Gewerbesteuerregelungen etwas genauer an. 24.500 Euro Gewinn bleiben steuerfrei, die darüber liegenden Beträge, die dann gewerbesteuerpflichtig würden, können mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Bei einem durchschnittlichen „Hebesatz" - das ist der Multiplikator, der Grundlage der etwas komplizierten Berechnung der Gewerbesteuer ist - kommt es nur zu einer Verschiebung der Steuerlast, der Betrag ändert sich nicht. Der Hebesatz wird von den Kommunen in eigener Regie festgelegt. In einigen wenigen „teuren" Gemeinden könnte es zu einer geringfügigen Steuerbelastung kommen. Da die Gewerbesteuerzahlungen aber auch als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuer angesetzt werden können, fällt die effektive Zahlung noch kleiner aus.
Dies ist die aktuelle Gesetzeslage. Noch gibt es kein neues Gesetz; es ist aber zu vermuten, dass die Verrechnungsmöglichkeiten nicht verschärft werden. Die Regierung muss ihr Gesetz durch den Bundesrat bringen und dort hat die Opposition das Sagen. Eine stärkere Belastung der Freiberufler ist demnach kaum zu erwarten.
Physiotherapeuten können den kommenden Entwicklungen wohl eher gelassen entgegen sehen. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sieht allerdings eine Pleitewelle bei Arztpraxen, sollte es zur Gewerbesteuerpflicht von Freiberuflern kommen. Auch wegen grundsätzlicher Bedenken lehnt er die Steuerpflicht für niedergelassene Ärzte ab: „Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe, er ist seiner Natur nach ein freier Beruf", erklärte der Ärztepräsident.
Peter Appuhn
physio.de
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