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Bundesrat beschließt Patientenrechtegesetz
Krankenkassen müssen Leistungsanträge nach drei Wochen entscheiden.
02.02.2013 • 4 Kommentare

Zähneknirschend gaben die Bundesländer gestern ihre Zustimmung zum im vergangenen November im Bundestag verabschiedeten Patientenrechtegesetz (wir berichteten). Mehr Selbstbestimmung und erweiterte Rechte für die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss hätte sich der Bundesrat gewünscht, dazu einen Entschädigungsfonds für durch Behandlungsfehler zu Schaden gekommene Patienten. Gleichwohl wollten die Ländervertreter auf die Einberufung des Vermittlungsausschusses verzichten, um ein Inkrafttreten noch in dieser Legislaturperiode zu ermöglichen. Am Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt wird das Patientenrechtegesetz wirksam.

"Transparent, rechtssicher und ausgewogen" sollen die Rechte für Patienten sein. Doch bis dahin ist noch ein weiter Weg. Manch eine Regelung ist bislang nicht mehr als eine Absichtserklärung. Entsprechende Gesetze müssen erst noch geschaffen werden. Das Paket "Behandlungsvertrag" etwa, das im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden soll und dann die Vertragsbeziehungen zwischen Patienten und den Heilberufen, auch den Physiotherapeuten, regeln wird.

Gestärkt sehen die Gesetzesautoren die Nutzer der Gesundheitsversorgung nicht nur gegenüber denen, die Leistungen erbringen, auch Krankenkassen gegenüber könnten sie sich künftig besser behaupten. So wird die Wartezeit auf beantragte Leistungen deutlich beschränkt. Spätestens nach drei Wochen müssen Anträge entschieden sein. Das bedeutet auch für das therapeutische Verschreibungswesen Erleichterungen, bei Langfristverordnungen beispielsweise. Nur wenn der Medizinische Dienst (MDK) eingeschaltet wurde, verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Leistungsanträge, die in der vorgegebenen Frist nicht entschieden wurden, sind automatisch genehmigt.

"Wir schaffen mit dem Gesetz ein gutes Fundament: Die Rechte der Patientinnen und Patienten werden gestärkt. Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt wird damit weiter ausgebaut. Unser Leitbild ist der mündige Patient, der informiert und aufgeklärt wird", erklärte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr zur Zustimmung des Bundesrats. Das Ziel sei "die bestmögliche medizinische Versorgung der Patienten".



Peter Appuhn
physio.de

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Patientenrechtegesetz


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V.u.M. Metzen
08.02.2013 18:28
das ist mal ein kleiner Weg in die richtige Richtung. Aber kann man der Verordnungswut von bestimmten Bürokraten nicht mal Einhalt gebieten.
All die neuen Regelungen sind doch nur Schikane der Kassen usw.Die sind alle etwas :verwirrt:
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das ist mal ein kleiner Weg in die richtige Richtung. Aber kann man der Verordnungswut von bestimmten Bürokraten nicht mal Einhalt gebieten. All die neuen Regelungen sind doch nur Schikane der Kassen usw.Die sind alle etwas :verwirrt:
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V.u.M. Metzen schrieb:

das ist mal ein kleiner Weg in die richtige Richtung. Aber kann man der Verordnungswut von bestimmten Bürokraten nicht mal Einhalt gebieten.
All die neuen Regelungen sind doch nur Schikane der Kassen usw.Die sind alle etwas :verwirrt:

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Lara1
09.02.2013 10:29
hmmm ,Bezugnehmend auf die Eigenverantwortung des Patienten, welche jetzt gestärkt wird? ja und was soll dann jetzt wieder bei "zu guter Letzt" ( letzter Physie.de rundbrief) der anhang, daß gesetzl. versicherte nicht mal selbst entscheiden dürfen, ob sie die bezahlte Behandlungszeit der Kassen durch eigenanteil verlängern???
Am besten, alles den Patienten zahlen lassen und damit zur Kasse gehen. Dann merkt der Patient welche Kasse an ihn und seine Entscheidungsmöglichkeit glaubt ,einen guten Therapeuten zu finden.
Mir ist schon klar, daß dieser Kommentar jetzt eigentlich eine Themaverfehlung ist, aber mein Abschluß ist ja auch schon über 30 Jahre her( schawan) und den hab ich ganz alleine gemacht.
liebe Grüße an alle Lara
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hmmm ,Bezugnehmend auf die Eigenverantwortung des Patienten, welche jetzt gestärkt wird? ja und was soll dann jetzt wieder bei "zu guter Letzt" ( letzter Physie.de rundbrief) der anhang, daß gesetzl. versicherte nicht mal selbst entscheiden dürfen, ob sie die bezahlte Behandlungszeit der Kassen durch eigenanteil verlängern??? Am besten, alles den Patienten zahlen lassen und damit zur Kasse gehen. Dann merkt der Patient welche Kasse an ihn und seine Entscheidungsmöglichkeit glaubt ,einen guten Therapeuten zu finden. Mir ist schon klar, daß dieser Kommentar jetzt eigentlich eine Themaverfehlung ist, aber mein Abschluß ist ja auch schon über 30 Jahre her( schawan) und den hab ich ganz alleine gemacht. liebe Grüße an alle Lara
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Lara1 schrieb:

hmmm ,Bezugnehmend auf die Eigenverantwortung des Patienten, welche jetzt gestärkt wird? ja und was soll dann jetzt wieder bei "zu guter Letzt" ( letzter Physie.de rundbrief) der anhang, daß gesetzl. versicherte nicht mal selbst entscheiden dürfen, ob sie die bezahlte Behandlungszeit der Kassen durch eigenanteil verlängern???
Am besten, alles den Patienten zahlen lassen und damit zur Kasse gehen. Dann merkt der Patient welche Kasse an ihn und seine Entscheidungsmöglichkeit glaubt ,einen guten Therapeuten zu finden.
Mir ist schon klar, daß dieser Kommentar jetzt eigentlich eine Themaverfehlung ist, aber mein Abschluß ist ja auch schon über 30 Jahre her( schawan) und den hab ich ganz alleine gemacht.
liebe Grüße an alle Lara

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Gnulda
13.02.2013 11:17
Leider finde ich das Patientengesetz nicht. Kann mir jemand mit der Quellen-Angabe helfen?
Danke Gnulda
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Leider finde ich das Patientengesetz nicht. Kann mir jemand mit der Quellen-Angabe helfen? Danke Gnulda
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mikkey
13.02.2013 13:17
Link

für den Fall, dass der Link nicht funtioniert:


guck unter wikipedia, dann unten unter "Einzelnachweise", Punkt 1. Da geht es direkt zur Bundesratsdrucksache.

mikkey
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http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/Laufende_Verfahren/P/Patientenrechte/130201_Patientenrechtegesetz_im_BR-Drs_007-13.pdf für den Fall, dass der Link nicht funtioniert: guck unter wikipedia, dann unten unter "Einzelnachweise", Punkt 1. Da geht es direkt zur Bundesratsdrucksache. mikkey
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mikkey schrieb:

Link

für den Fall, dass der Link nicht funtioniert:


guck unter wikipedia, dann unten unter "Einzelnachweise", Punkt 1. Da geht es direkt zur Bundesratsdrucksache.

mikkey

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Gnulda schrieb:

Leider finde ich das Patientengesetz nicht. Kann mir jemand mit der Quellen-Angabe helfen?
Danke Gnulda



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