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Blankoverordnung jetzt auch für Beihilfepatienten
Aber, gilt sie für alle Beihilfeversicherte? Und was sind die Unterschiede zur Blankoverordnung gesetzlich Versicherter?
14.11.2024 • 12 Kommentare
Lizenz: CC-BY •
Die Blankoverordnung für gesetzlich Versicherte gibt es für Physiotherapeuten seit Anfang des Monats (wir berichteten). Nun ziehen auch die Beihilfe-Patienten nach. Alle Beilhilfe-Patienten? Nein, denn das wäre ja zu einfach.

Patientenkreis
Wie das Bundesinnenministerium informiert, gilt dies zunächst einmal nur für die beilhilfefähigen Bundesbeamten (z. B. Bundesrichter, Beamte des Bundeskriminalamtes, Beamte der Bundesagentur für Arbeit). Inwieweit und ob überhaupt die Länder (oder einzelne Länder) nachziehen werden, lässt sich heute noch nicht sagen.

Was muss auf dem Rezept stehen?
Auf dem Rezept müssen lediglich die Patientenstammdaten und eine Diagnose stehen, die eine physiotherapeutische Behandlung rechtfertigt. Evtl. kann noch ein Gültigkeitszeitraum auf dem Rezept vermerkt sein. Das reicht.

Für welche Diagnosen
Anders als bei GKV-Versicherten gilt die Blankoverordnung bei beihilfefähigen Bundesbeamten für alle Diagnosen. Allerdings kann es passieren, dass es hier im Zuge der nächsten Überarbeitung der Bundesbeihilfeverordnung wieder zu Einschränkungen kommt.

Was darf ich alles abrechnen?
Diagnostik
Im Geiste der Blankoverordnung führen Sie erst einmal eine Physiotherapeutische Diagnostik (PD) durch. Hier liegt der max. Erstattungsbetrag durch die Beilhilfe für Ihre Patienten bei 34,40 Euro.

Heilmittel
Danach legen Sie die notwendigen Heilmittel und die Dauer der Therapie in Absprache mit Ihrem Patienten fest. Hier dürfen alle, bisher auch erstattungsfähigen Heilmittel zum Einsatz kommen und ergo auch abgerechnet werden.

Bedarfsdiagnostik
Ebenfalls erstattungsfähig ist analog zur GKV einmal pro Blankoverordnung die Bedarfsdiagnostik (BD) – max. Erstattungsbetrag: 25,80 Euro

Versorgungsbezogene Pauschale
Deutlich besser als in der GKV wird die sog. „Versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung“ dem Patienten erstattet. Der beihilfefähige Höchstbetrag liegt hier bei 91,38 Euro (im Vergleich zur GKV: 55 Euro). Dies haben wir uns vom Bundesverwaltungsamt schriftlich bestätigen lassen.

Das Bundesverwaltungsamt weist ferner noch einmal darauf hin: „Zu beachten wäre, dass es sich bei der Beihilfe um ein Erstattungssystem handelt, das sich auf tatsächlich entstandene und in Rechnung gestellte Aufwendungen beschränkt. Es erfolgt somit keine automatische Vergütung einer versorgungsbezogenen Pauschale in Höhe von 91,38 Euro; vielmehr orientiert sich der Erstattungsbetrag an den tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten.“ Aber das kennen Sie ja.

Alles zu schön, um wahr zu sein
Ganz wohl scheint den Verantwortlichen bei dieser Neuregelung anscheinend nicht zu sein. Sie weisen explizit darauf hin, dass diese Einführung der Blankoverordnung erst einmal testweise geschieht. Sollte sich an all diesen Regeln wieder etwas ändern, werden wir Sie informieren.

Und: Vergessen Sie nicht, mit dem Patienten eine Honorarvereinbarung zu schließen!

Weiterführende Informationen
Hier haben wir für Sie noch einige lohnende Links zum Thema zusammengestellt:
  • • Ein paar grundsätzliche Informationen zur Beihilfe
    • Beihilfesätze sind nicht kostendeckend
    • Merkblatt des Bundesverwaltungsamtes in Sachen Beihilfe
    • Die Preisliste für die Beihilfepreise
Friedrich Merz / physio.de

Mehr Lesen über

BlankoverordnungBeihilfeAbrechnung


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ali
14.11.2024 06:46
Hamburg hat schon nachgezogen, Herr Merz....In übrigen herzlichen Dank für die schöne Zusammenfassung.
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• Lars van Ravenzwaaij
• Angie D
• Friedrich Merz
• kb39
• die neue
• mimikri
• Halbtitan
Hamburg hat schon nachgezogen, Herr Merz....In übrigen herzlichen Dank für die schöne Zusammenfassung.
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JürgenK
14.11.2024 08:40
...auch hier wieder, Herr Merz , vielen Dank auch für die zusätzlichen Hinweise...denn sowas wird von vielen Praxisinhabern gern überlesen
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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• Friedrich Merz
...auch hier wieder, Herr Merz , vielen Dank auch für die zusätzlichen Hinweise...denn sowas wird von vielen Praxisinhabern gern überlesen Mit freundlichen Grüßen JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

...auch hier wieder, Herr Merz , vielen Dank auch für die zusätzlichen Hinweise...denn sowas wird von vielen Praxisinhabern gern überlesen
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)

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GüSta
14.11.2024 12:26
zum aktuellen Stand siehe auch:
Blankoverordnung in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Bereich der Bundesbeihilfe erstattungsfähig | IFK
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• ali
• sabine963
zum aktuellen Stand siehe auch: www.ifk.de/artikel/blankoverordnung-hamburg-rheinland-pfalz-und-sachsen-anhalt-im-bereich-der-bundesbeihilfe
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GüSta schrieb:

zum aktuellen Stand siehe auch:
Blankoverordnung in Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt im Bereich der Bundesbeihilfe erstattungsfähig | IFK

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ali schrieb:

Hamburg hat schon nachgezogen, Herr Merz....In übrigen herzlichen Dank für die schöne Zusammenfassung.

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Shia
14.11.2024 08:54
Danke für die Info.

Bei uns zahlen Beihilfe Patienten mehr als 27,80€ für die KG.
Will man da den Kleinen Physio an die Beihilfe Höchstgrenzen nageln?
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• Michael Woelky
Danke für die Info. Bei uns zahlen Beihilfe Patienten mehr als 27,80€ für die KG. Will man da den Kleinen Physio an die Beihilfe Höchstgrenzen nageln?
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JürgenK
14.11.2024 09:00
Hi Shia,
die Preise der GKV waren doch schon immer höher als die BH Sätze...und "wir" haben doch auch schon immer mehr genommen....es hat sich also nix geändert
MfG
JürgenK ;)
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• Lars van Ravenzwaaij
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Hi Shia, die Preise der GKV waren doch schon immer höher als die BH Sätze...und "wir" haben doch auch schon immer mehr genommen....es hat sich also nix geändert MfG JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

Hi Shia,
die Preise der GKV waren doch schon immer höher als die BH Sätze...und "wir" haben doch auch schon immer mehr genommen....es hat sich also nix geändert
MfG
JürgenK ;)

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Lars van Ravenzwaaij
14.11.2024 09:29
@Shia Verstehe ich nicht. Die Erstattung mit den Höchstsätze ist doch nur maßgeblich zwischen Dienstherr und Beamte? Welches Honorar du mit dem Patienten vereinbart hast, ist unabhängig davon von. Das ist doch nicht anders als bisher auch?
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• JürgenK
• Seelchen
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[mention]Shia[/mention] Verstehe ich nicht. Die Erstattung mit den Höchstsätze ist doch nur maßgeblich zwischen Dienstherr und Beamte? Welches Honorar du mit dem Patienten vereinbart hast, ist unabhängig davon von. Das ist doch nicht anders als bisher auch?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Shia Verstehe ich nicht. Die Erstattung mit den Höchstsätze ist doch nur maßgeblich zwischen Dienstherr und Beamte? Welches Honorar du mit dem Patienten vereinbart hast, ist unabhängig davon von. Das ist doch nicht anders als bisher auch?

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Shia
14.11.2024 14:05
@Lars van Ravenzwaaij ah, okay, dann kann mit der BlankoVO auch zu Privatpreisen abgerechnet werden?
Dann wäre es ja okay
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] ah, okay, dann kann mit der BlankoVO auch zu Privatpreisen abgerechnet werden? Dann wäre es ja okay
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Shia schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij ah, okay, dann kann mit der BlankoVO auch zu Privatpreisen abgerechnet werden?
Dann wäre es ja okay

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Lars Wilhelmsen
Vor 6 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij
Genau! Der /die versicherte Beamte(in) weiss ja selbst, welche Sätze die die Beihilfe bezüglich des Gesamtwertes einer Behandlung rechnet. Welcher Prozentsatz dann über eine "private" Zusatzversicherung versichert werden muss, ist dann ja individuell bekannt.
Und nein: Privatpreise, die in der Praxis aushängen müssen, sind nicht maßgeblich für eine Abrechnung mit Beihilfeversicherten.
Eine Honorarvereinbarung ist dann nötig, oder, wenn man diese Patienten halten will, eine Recherche hinsichtlich der jeweiligen Landesvergütung (Landesbeamte der jeweiligen Bundesland-Exekutive) oder der Bundesvergütung (nur Bundesbeamte).

Dies gilt auch für touristisch aktive Beamte: Die jeweilige Landesvergütung, wo diese Person im Beamtenverhältnis steht, zählt!
-Zumindest für die bedienstete Person! Und diese Personen müssen in Vorkasse treten! Das schmerzt gerne und besonders Lehrer... *frechguck*
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Genau! Der /die versicherte Beamte(in) weiss ja selbst, welche Sätze die die Beihilfe bezüglich des Gesamtwertes einer Behandlung rechnet. Welcher Prozentsatz dann über eine "private" Zusatzversicherung versichert werden muss, ist dann ja individuell bekannt. Und nein: Privatpreise, die in der Praxis aushängen müssen, sind nicht maßgeblich für eine Abrechnung mit Beihilfeversicherten. Eine Honorarvereinbarung ist dann nötig, oder, wenn man diese Patienten halten will, eine Recherche hinsichtlich der jeweiligen Landesvergütung (Landesbeamte der jeweiligen Bundesland-Exekutive) oder der Bundesvergütung (nur Bundesbeamte). Dies gilt auch für touristisch aktive Beamte: Die jeweilige Landesvergütung, wo diese Person im Beamtenverhältnis steht, zählt! -Zumindest für die bedienstete Person! Und diese Personen müssen in Vorkasse treten! Das schmerzt gerne und besonders Lehrer... *frechguck*
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Lars Wilhelmsen schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Genau! Der /die versicherte Beamte(in) weiss ja selbst, welche Sätze die die Beihilfe bezüglich des Gesamtwertes einer Behandlung rechnet. Welcher Prozentsatz dann über eine "private" Zusatzversicherung versichert werden muss, ist dann ja individuell bekannt.
Und nein: Privatpreise, die in der Praxis aushängen müssen, sind nicht maßgeblich für eine Abrechnung mit Beihilfeversicherten.
Eine Honorarvereinbarung ist dann nötig, oder, wenn man diese Patienten halten will, eine Recherche hinsichtlich der jeweiligen Landesvergütung (Landesbeamte der jeweiligen Bundesland-Exekutive) oder der Bundesvergütung (nur Bundesbeamte).

Dies gilt auch für touristisch aktive Beamte: Die jeweilige Landesvergütung, wo diese Person im Beamtenverhältnis steht, zählt!
-Zumindest für die bedienstete Person! Und diese Personen müssen in Vorkasse treten! Das schmerzt gerne und besonders Lehrer... *frechguck*

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Shia schrieb:

Danke für die Info.

Bei uns zahlen Beihilfe Patienten mehr als 27,80€ für die KG.
Will man da den Kleinen Physio an die Beihilfe Höchstgrenzen nageln?

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Stefan Arnold
14.11.2024 12:23
Wie soll man eine Honorarvereinbarung machen wenn man nicht weiß was und wieviel man letztendlich behandelt.

Preisliste unterschreiben lassen und nen Dreizeiler dazu zur Blankoverordnung?
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Wie soll man eine Honorarvereinbarung machen wenn man nicht weiß was und wieviel man letztendlich behandelt. Preisliste unterschreiben lassen und nen Dreizeiler dazu zur Blankoverordnung?
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Horatio72
14.11.2024 18:09
Genau das Problem sehe ich dann auch. Da wird es wieder endlose Diskussionen geben. Anstatt nur um den Betrag (der feststeht) wird dann auch noch darüber diskutiert ob die Anzahl so nötig war.
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• Shia
• soleta
Genau das Problem sehe ich dann auch. Da wird es wieder endlose Diskussionen geben. Anstatt nur um den Betrag (der feststeht) wird dann auch noch darüber diskutiert ob die Anzahl so nötig war.
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Horatio72 schrieb:

Genau das Problem sehe ich dann auch. Da wird es wieder endlose Diskussionen geben. Anstatt nur um den Betrag (der feststeht) wird dann auch noch darüber diskutiert ob die Anzahl so nötig war.

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Stefan Arnold schrieb:

Wie soll man eine Honorarvereinbarung machen wenn man nicht weiß was und wieviel man letztendlich behandelt.

Preisliste unterschreiben lassen und nen Dreizeiler dazu zur Blankoverordnung?

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marius123
14.11.2024 23:04
So ein Blödsinn bei Beihilfepatienten die Blankoverordnung einzuführen.
Wir hatten gestern schon den ersten reinen Privatpatienten mit Blankoverordnung in der Praxis:D
Das Chaos ist dann bald perfekt...
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So ein Blödsinn bei Beihilfepatienten die Blankoverordnung einzuführen. Wir hatten gestern schon den ersten reinen Privatpatienten mit Blankoverordnung in der Praxis:D Das Chaos ist dann bald perfekt...
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marius123 schrieb:

So ein Blödsinn bei Beihilfepatienten die Blankoverordnung einzuführen.
Wir hatten gestern schon den ersten reinen Privatpatienten mit Blankoverordnung in der Praxis:D
Das Chaos ist dann bald perfekt...

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Shia
15.11.2024 08:37
Je länger ich darüber nach denke, desto bekloppter die BlankoVO für Beihilfe.
Denke auch, da wird es viel Diskutiererei geben.
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Je länger ich darüber nach denke, desto bekloppter die BlankoVO für Beihilfe. Denke auch, da wird es viel Diskutiererei geben.
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Shia schrieb:

Je länger ich darüber nach denke, desto bekloppter die BlankoVO für Beihilfe.
Denke auch, da wird es viel Diskutiererei geben.



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