Neue Richtgrößen für Arzneimittel haben sie schon, die Berliner Kassenärzte. Nun stehen Verhandlungen über die festgelegten Maximalsätze für Heilmittel an. Die Kinderärzte fordern deshalb schon mal vorsorglich eine Anhebung der Heilmittelrichtgrößen. Sorgen bereitet den Pädiatern, dass ein Ausgleich zwischen Heil- und Arzneimittelbudgets nicht mehr möglich sein soll, das hat die Vertreterversammlung des Kassenärztlichen Vereinigung (KV) gerade beschlossen. Die Kinder- und Jugendärzte konnten bisher für 37,25 Euro pro Patient und Quartal Medikamente verordnen, aber nur für 7,89 Euro Heilmittel. Ärzte, die ihr Arznei-Soll nicht ausnutzten, durften in der Vergangenheit mit dem Pillen-Budget höhere Ausgaben für den Heilmittelbereich kompensieren. Damit soll nun Schluss sein.
Was sind Richtgrößen? Die Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren mit den Krankenkassen für jede Facharztgruppe individuelle Budgets für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln. Verordnet der Arzt mehr als 15 Prozent über der vereinbarten Summe, muss er sich einer Prüfung stellen. Übersteigt er die Marke von 25 Prozent, wird er in Regress genommen, was darüber liegt wird ihm von seinem Honorar abgezogen. Hat der Arzt eine plausible Begründung für sein Verordnungsverhalten („Praxisbesonderheit“) kann er den drohenden Regress abwenden. Überdurchschnittlich viele chronisch kranke Patienten beispielsweise können eine „Praxisbesonderheit“ sein.
Die Richtgrößen für Arzneimittel im KV Bezirk Berlin wurden gerade um knapp 16 Prozent erhöht. So können die Kinderärzte jetzt Medikamente für 43,17 Euro verordnen. Kaum ein Pädiater nutzt diesen Betrag aus. Da ein Ausgleich zwischen Heilmitteln und Arzneimitteln nicht mehr möglich ist, müssten die Zahlen für Heilmittel „jetzt dringend neu verhandelt und aufgestockt werden“, so die Kinderärztin Brigitte Ehnert. Über 60 Prozent ihrer Kollegen lägen weit über dem vereinbarten Heilmittel-Soll. Ehnert befürchtet, „wenn sich nichts ändert, kommen durch Verordnungen von Logopädie, Ergotherapie und physikalischer Therapie auf 60 bis 70 Prozent der Kinderärzte Regressforderungen zu“. Die KV Berlin unterstützt das Anliegen der Kinderärzte.
Die Interessen der Heilmittelerbringer, sie können so abweichend nicht sein, ob da wohl ein Berliner Berufsverband den Pädiatern ein wenig Solidarität übermittelt hat?
Peter Appuhn
physio.de
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Was sind Richtgrößen? Die Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren mit den Krankenkassen für jede Facharztgruppe individuelle Budgets für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln. Verordnet der Arzt mehr als 15 Prozent über der vereinbarten Summe, muss er sich einer Prüfung stellen. Übersteigt er die Marke von 25 Prozent, wird er in Regress genommen, was darüber liegt wird ihm von seinem Honorar abgezogen. Hat der Arzt eine plausible Begründung für sein Verordnungsverhalten („Praxisbesonderheit“) kann er den drohenden Regress abwenden. Überdurchschnittlich viele chronisch kranke Patienten beispielsweise können eine „Praxisbesonderheit“ sein.
Die Richtgrößen für Arzneimittel im KV Bezirk Berlin wurden gerade um knapp 16 Prozent erhöht. So können die Kinderärzte jetzt Medikamente für 43,17 Euro verordnen. Kaum ein Pädiater nutzt diesen Betrag aus. Da ein Ausgleich zwischen Heilmitteln und Arzneimitteln nicht mehr möglich ist, müssten die Zahlen für Heilmittel „jetzt dringend neu verhandelt und aufgestockt werden“, so die Kinderärztin Brigitte Ehnert. Über 60 Prozent ihrer Kollegen lägen weit über dem vereinbarten Heilmittel-Soll. Ehnert befürchtet, „wenn sich nichts ändert, kommen durch Verordnungen von Logopädie, Ergotherapie und physikalischer Therapie auf 60 bis 70 Prozent der Kinderärzte Regressforderungen zu“. Die KV Berlin unterstützt das Anliegen der Kinderärzte.
Die Interessen der Heilmittelerbringer, sie können so abweichend nicht sein, ob da wohl ein Berliner Berufsverband den Pädiatern ein wenig Solidarität übermittelt hat?
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