Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
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Physiotherapeuten (m/w/d).
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Am 17.11.2000 wird sich die Formularkommission des Bundesausschusses treffen, um den vorliegenden Entwurf zu diskutieren. Wesentliche Änderungen sind nicht zu erwarten. Inhaltlich wird sich nichts ändern, da dies bereits durch die neuen Heilmittelrichtlinien vorgegeben ist (Erster Teil Nr. 6 und Erster Teil Nr. 7).
Zu diskutieren wird sein, ob das Format DIN A 4 wirklich praktikabel ist. Zum Beispiel die zweite Seite: Wofür man bisher eine DIN A 6 Seite benötigte (die Rückseite des bisherigen Rezepts), soll jetzt eine ganzen DIN A 4 Seite ausfüllen. Und wenn man sich den Indikationskatalog anschaut, so sind vorgesehene Verordnungen mit 40 Behandlungen sehr selten... Trotzdem ist keine Stelle vorgesehen, wo eingetragen werden kann, warum evtl. eine Behandlung nicht innerhalb der Frist begonnen werden konnte oder unterbrochen werden musste. So wird es weiterhin zusätzliche, eigene Zettelchen geben (auch mit Kopie an den Arzt?). In den Richtlinien zur maschinenlesbaren Abrechnung nach §302 gibt es jedenfalls ein genau für diesen Zweck bestimmtes Feld.
Darüber hinaus stellt sich das Problem, wo denn die erste Seite hingeschickt werden soll: Sie muss einerseits mit der zweiten Seite zur Kasse oder Abrechnungsstelle zur Abrechnung übersandt werden, andererseits mit der dritten Seite zum Arzt. Weder Kasse noch Arzt können sonst wissen, um welche Verordnung es geht. Derzeit ist eine Lösung mit Durchschlägen vorgesehen, aber ob dies zeitgemäß ist und überhaupt von der EDV der Ärzte und der Heilmittelerbringer zu verarbeiten ist, darf bezweifelt werden.
Auch könnte man darüber reden, ob es sinnvoll ist, dass auf der ersten Seite kein Platz für die Positionsnummern, oder den Einzelpreis, oder die Zuzahlung der einzelnen Positionen oder eine evtl. Anzahl von gefahrenen Kilometern vorgesehen ist: Dies sind alles Angaben, die auf der Abrechnung erscheinen müssen. Wenn diese Angaben aber nicht auf der ersten Seite erscheinen sollen, brauchen auch der Bruttopreis und die Zuzahlungssumme nicht aufgeführt zu werden. Aber das Eine ohne das Andere: ständige Nachfragen und Verwirrungen sind bereits jetzt vorhersehbar.
Der Bereich, wo die Bruttosumme des Rezeptes und andere Angaben eingetragen werden soll, ist so weit unten am Rand des Blattes, dass dies wohl so nicht mit EDV-Druckern bedruckt werden kann.
Auch wäre es sehr weitsichtig gewesen, eine Währungsangabe vorzusehen, denn die derzeitige Währung wird es nur noch ein Jahr geben, und wenigstens in der Zeit Umstellung ist das Durcheinander ohne Währungsangabe vorhersehbar.
Verwirrend ist auf der zweiten Seite auch das Feld "Genehmigung der Krankenkasse". Dies könnte dahingehend missverstanden werden, dass eine Verordnung genehmigt werden müsste. Es ist nicht ganz klar, warum es dieses Feld überhaupt gibt, denn für "Physikalische Therapie" ist nicht vorgesehen, dass die Krankenkasse etwas genehmigt. Dafür ist doch der Indikationskatalog überhaupt erstellt worden.
Wir werden wie gewohnt auf jeden Fall über das Ergebnis am 17.11. berichten.
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