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Arzt verordnet mit Budgetverantwortung. Physiotherapeut bestimmt Therapie, Behandlungsfrequenz und -dauer.
BIG direkt gesund und IFK starten Modellversuch.
07.06.2011 • 0 Kommentare

"Seit wann sind Physiotherapeuten in der Lage, Krankheitsbilder abschließend und schlüssig zu diagnostizieren", empörte sich der Vorsitzende des Ärztenetzes Orthonet-NRW, Wolfgang Mertens. Nun ja, der Orthopäde kann es gelassener sehen, denn so richtig dürfen das auch die 40 Praxen nicht, die seit 1. Juni festlegen, welche Therapie ein Patient wie oft und wie lange erhält (wir berichteten). Ein halbes Jahr lang haben die Krankenkasse BIG direkt gesund gemeinsam mit dem Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) die Teilnehmer an ihrem Modellversuch ausgewählt und vorbereitet.

Den Erstkontakt hat der Patient wie ehedem mit seinem Arzt. Er ist es, der über die grundsätzliche Heilmitteltherapiebedürftigkeit entscheidet. Mit einer richtlinienkompatiblen Verordnung versorgt, sucht der Patient einen Therapeuten auf. Dieser legt Methode, Behandlungsfrequenz und -dauer fest. Auch der Physiotherapeut muss die Vorgaben der Heilmittelrichtlinien beachten.

Teilnehmen können nur Patienten, die unter einer Wirbelsäulenerkrankung leiden, einer Erkrankung der Extremitäten oder des Beckens. Der maximal fünf Jahre laufende Modellversuch ist demnach beschränkt auf die Indikationsschlüssel WS 1 und 2, sowie EX 1, 2, und 3. Auch eine regionale Auswahl haben die Innungskrankenkasse und der Berufsverband vereinbart. Nur Praxen in Berlin und Westfalen-Lippe machen mit.

Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. BIG und IFK wollen herausfinden, ob sich durch die "Entscheidungsfreiheit des Physiotherapeuten" die Verordnungssituation "verändert" und die Kosten sinken. Eine spannende Frage vor dem Hintergrund, dass die Budgetverantwortung beim verordnenden Arzt bleibt. Das mag auch ein Grund sein, warum Orthonet den Modellversuch rundherum ablehnt: "Wir können nicht erkennen, wo Einsparpotenziale entstehen, wenn der ausführende Physiotherapeut sein eigener Verordner ist".



Peter Appuhn
physio.de

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