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Fersensporn
Neue Kassenleistung: Stoßwellentherapie
Stoßwellentherapie soll künftig bei Fasciitis plantaris von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
04.05.2018 • 1 Kommentar

Die bisherige Selbstzahlerleistung der extrakorporalen Stoßwelle (ESWT) soll in den GKV-Leistungskatalog integriert werden. Der Gemeinsame Bundesausschluss (GBA) in Berlin hat dies beschlossen und wartet nun auf die Genehmigung durch das Bundesgesundheitsministerium. Was aber in den allermeisten Fällen eine reine Formsache darstellt. Nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird dann innerhalb von sechs Monaten eine Abrechnungsziffer für die Behandlungsmethode bei Fasciitis plantaris erstellt.

Einige Einschränkungen soll es aber geben: Je betroffenen Fuß dürfen maximal drei Sitzungen von entsprechenden Fachärzten (Orthopädie, Unfallchirurgie, Physikalische und Rehabilitative Medizin) durchgeführt werden, wenn der Patient seit mindestens sechs Monaten unter seinen Beschwerden leidet. Physiotherapie, Schonung, Dehnübungen, Medikamente oder Einlagen müssen als Therapie vorausgegangen sein und dürfen zu keiner Besserung geführt haben. Dies tritt bei circa zehn Prozent der Patienten auf.

Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied im GBA, kommentiert: "Erfreulich ist, dass betroffenen Patientinnen und Patienten nunmehr eine zusätzliche Möglichkeit zur Behandlung des Fersenschmerzes zur Verfügung steht." Durch die Stoß- und Druckwellen der ESWT in das Gewebe wird die Heilung angeregt. Der Einsatz einer operativen Methode soll durch diese weitere konservative Maßnahme vermieden werden.

Grund für diese Entscheidung und die damit verbundene Neubewertung der ESWT ist die aktuelle Studienlage. Die Nutzenbewertung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes (MDS) hatte bisher mehrmals keine ausreichende Evidenz feststellen können, die Stoßwellentherapie bei Fersenschmerz 2014 aber als "tendenziell positiv" eingestuft.
Nachdem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) Mitte 2017 die Wirksamkeit in einem Abschlussbericht festgestellt hat, erscheint es allerdings nun angezeigt, die Therapiemethode in die Regelversorgung aufzunehmen.

IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) war die Therapie bereits bisher, die Krankenkassen rieten aber generell davon ab. Methoden mit zu wenig wissenschaftlichen Nachweisen seien nicht empfehlenswert.
Eine Aussage, die kritisiert wird, denn andere Leistungen, deren Evidenz ebenfalls gering ist, wie z.B. Homöopathie, werden teilweise bezahlt. Wissenschaft stehe demnach offenbar hinter Marketing zurück, so die Kritik.

Eine fragliche Einschätzung, denn auch Methoden, deren Evidenz noch nicht einwandfrei nachgewiesen werden konnte, können in Einzelfällen effektiv sein und nach Jahren der Forschung als nützlich eingestuft werden - wie etwa die Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris.

Daniela Pfleger / physio.de

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MikeL
05.05.2018 14:30
Ich bin schon jetzt neugierig, wie die Vergütung für die ESWT aussehen wird. Bei uns im Main-Taunus-Kreis reicht die Spanne, die für diese Methode als IGeL-Leistung berechnet wird, von 25,00 Euro bis über 300,00 Euro.
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Ich bin schon jetzt neugierig, wie die Vergütung für die ESWT aussehen wird. Bei uns im Main-Taunus-Kreis reicht die Spanne, die für diese Methode als IGeL-Leistung berechnet wird, von 25,00 Euro bis über 300,00 Euro.
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MikeL schrieb:

Ich bin schon jetzt neugierig, wie die Vergütung für die ESWT aussehen wird. Bei uns im Main-Taunus-Kreis reicht die Spanne, die für diese Methode als IGeL-Leistung berechnet wird, von 25,00 Euro bis über 300,00 Euro.



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