Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
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• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
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Du bringst mit:
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Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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Hier der Versuch ein wenig Ordnung und Übersicht in die Diskussion zu bringen:
1) Der "volle" DA
- Der Patient entscheidet frei, ob er zunächst zu einem Arzt oder direkt zu einem Therapeuten gehen möchte.
- Der Therapeut "screent" den Patienten, d. h. er überprüft ihn hinsichtlich der sog. Red Flags. Hierauf entscheidet er, ob er ihn behandelt oder zu einem Arzt schickt.
- Alle diese Leistungen werden sowohl von der öffentlichen als auch von der privaten Gesundheitsvorsorge angemessen vergütet.
- Die Haftung und die Budgetverantwortung liegen sinnigerweise beim Therapeuten.
- Diese Form existiert bereits in 19 Ländern weltweit.
- In manchen Ländern besitzt der Physiotherpaut sogar die Möglichkeit, ein Röntgenbild, eine Laboruntersuchung etc. zu veranlassen oder Medikamente zu verschreiben (z. B. in Großbritannien)
2) Der "abgespeckte" DA
- Der Patient hat ebenfalls die Möglichkeit, direkt einen Therapeuten aufzusuchen.
- Dieser entscheidet dann nach eingehendem Befund, ob er diesen behandelt oder zu einem Arzt schickt.
- Die private Gesundheitsvorsorge erstattet angemessen die erbrachte Leistung - die öffentliche Gesundheitsvorsorge dagegen nicht.
- Haftung und Budgetverantwortung liegen ebenfalls bei den Therapeuten.
- Weltweit wird dies in 31 Ländern in dieser Form gehandhabt.
- Ob der Therapeut konsilarische Leistungen (Röntgen, Labor etc.) veranlassen darf, ist wieder von Land zu Land verschieden.
Einen weltweiten Überblick zum Thema Direct Access finden Sie hier.
3) Der DA in Form des sektoralen Heilpraktikers
- Der Therapeut hat die Möglichkeit, alle Inhalte seiner Ausbildung ohne vorherigen Arztkontakt an Selbstzahler und manche Privatpatienten abzugeben.
- Die Frage der Budgetverantwortung stellt sich hier nicht.
- Die Haftung liegt wie bei jedem Heilpraktiker beim Therapeuten.
- Diese Form erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Laut Selbstauskunft des IFK, haben 40 % seiner Mitglieder die Zulassung zum sektoralen Heilpraktiker.
4) Die Blanko-Verordnung
- Hier holt sich der Patient zunächst vom Arzt ein Rezept. Darauf hat der Arzt die Diagnose und die Indikation für Physiotherapie vermerkt.
- Der Therapeut bestimmt dann, welches Heilmittel er einsetzen und wann, in welcher Frequenz und wie lange (Behandlungseinheiten insgesamt) er dies abgeben möchte.
- Diese Möglichkeit gibt es bisher nur in Form von Modellversuchen im Rahmen des Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) und wurde bis dato noch nicht wirklich durchgeführt (Eine Ausnahme stellt annähernd der Modellversuch des VPT dar. Wir berichteten.)
- Die Budgetverantwortung ist im Rahmen der Modellversuche für Ärzte und Therapeuten aufgehoben.
5) Modellversuche für mehr Autonomie nach § 63 Abs. 3b des SGB V
- Diese Möglichkeit wurde vom Gesetzgeber bereits im Jahre 2008 geschaffen
- Als einziger - streng nach den Vorschriften des Gesetzes - hat bisher der IFK einen solchen durchgeführt.
- Hierbei holt sich der Patient ein Rezept mit Diagnose und Indikation vom Arzt.
- Der Therapeut ist in seiner Behandlung relativ frei. "Relativ", da er sich immer noch an die Vorgaben des Heilmittelkataloges zu halten hat.
- Dies wird gelegentlich auch als "Modellversuch für mehr Autonomie in Form des Delegationsverfahrens" von manchen Kassenvertretern bezeichnet.
6) Modellversuch für mehr Autonomie für Physiotherapeuten im Substitutionsverfahren
- Hier kann der Patient ohne Umweg über den Arzt direkt zum Therapeuten.
- Weitere Einzelheiten stehen zu diesem Modell noch gar nicht fest, da es bisher hierfür keine rechtlichen Grundlagen gibt. Verschiedenste Krankenkassen (so zum Beispiel die BIG direkt gesund) fordern den Gesetzgeber nun dazu auf, genau diese zu schaffen.
All diese Modelle gilt es streng zu unterscheiden, wenn über mehr Autonomie für Physiotherapeuten gesprochen wird, wie zum Beispiel auf der Pressekonferenz des IFK Anfang der Woche in Berlin.
Mehr zur Pressekonferenz des IFK bzgl. seines Modellversuches nach § 63 Abs. 3b SGB V (siehe 5.) und die vorgestellten Ergebnisse lesen Sie hier.
Friedrich Merz / physio.de
BlankoverordnungDirektzugangIFKBegriffsklärung
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ali schrieb:
Liebe Redaktion,wo ist jetzt der Unterschied zwischen 1& 2? Bei beiden dürfen in einigen Ländern konsiliarische Leistungen veranlasst werden....
Lohnt sich der Aufwand, wenn der Umsatz gleich oder weniger zu dem klassischen Verordnungsweg ist? Fachkräftemangel und Wartelisten schreien nicht gerade nach einer weiteren Möglichkeit, womit Patienten Verordnungen bzw. Therapie bekommen.
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tom1350 schrieb:
Rechtliche Verantwortung vs. Budgetverantwortung.
Lohnt sich der Aufwand, wenn der Umsatz gleich oder weniger zu dem klassischen Verordnungsweg ist? Fachkräftemangel und Wartelisten schreien nicht gerade nach einer weiteren Möglichkeit, womit Patienten Verordnungen bzw. Therapie bekommen.
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tom1350 schrieb:
Ein weiterer vom IFK ignorierter Punkt ist, dass wir auf Leistungen, die keiner ärztlichen Verordnung vorraus gehen oder im Rahmen einer HP-Behandlung stattfinden, Mehrwertsteuer bezahlen müssen.
Ich glaube aber, dass es sich bei dieser Studie um eine Blankoverordnung handelt, wie bei der VPT/IKK Studie, allerdings mit einem ganz anderem Ergebnis, was hinterfragt werden sollte.
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tom1350 schrieb:
Sollte der Modellversuch des IFK/big direkt ein wahrer Direktzugang gewesen sein, ist diese Studie eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung, da § 63 Abs. 3b des SGB V nicht von einer Steuerpflicht explizit befreit. Dann sollte Frau Reepschläger die Studie schnell unterm Tisch verschwinden lassen, bevor morgen die Finanzbehörden klingeln.
Ich glaube aber, dass es sich bei dieser Studie um eine Blankoverordnung handelt, wie bei der VPT/IKK Studie, allerdings mit einem ganz anderem Ergebnis, was hinterfragt werden sollte.
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tom1350 schrieb:
Wenn man sich dann fragt, warum die beiden Studien im Ergebnis so unterschiedlich sind, liegt die Antwort auf der Hand, dass das Ergebnis der IFK/big direkt Studie im Vorfeld gewünscht war und entsprechend Einfluss auf die Teilnehmer ausgeübt wurde. Damit wäre die Studie nicht die Tinte wert, mit der sie gedruckt wurde.
HP Behandlungen sind nach §4 14a steuerfrei!
Bei DA 1&2 müsste erst mal das HeilprG geändert werden.
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tom1350 schrieb:
Haha. Das nenne ich mal aus dem Zusammenhang gerissen...
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Bernie schrieb:
" im Rahmen einer HP-Behandlung stattfinden, Mehrwertsteuer bezahlen müssen."
HP Behandlungen sind nach §4 14a steuerfrei!
Bei DA 1&2 müsste erst mal das HeilprG geändert werden.
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walter46 schrieb:
Bei der Diskussion um mehr Therapieautonomie,geht es doch in eigentlichen nicht darum,ob Physiotherapeuten fähig sind ,aus einer Diagnose eine Therapie abzuleiten(dies geschieht heute schon in jeder guten Praxis)Es geht doch darum,dass die Fünktionäre im Ärztesegment sich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren Hoheiten abzugeben.Wenn man bei diesen abstrusen Untersuchungen,ob ein Physiotherapeut fähig ist seinen Job zu machen,die niedergelassenen Haus.-und Fachärzte befragen würde,könnte man festsellen,dass die meisen davon der Therapeautonomie für Physiotherapeuten zustimmen.In einem derart überregulierten Gesundheitssystem geht es aber wieder einmal mehr darum,das auch der letzte Verwaltungsbeamte befriedigt wird.
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