Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Mit einer Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch soll der Gesetzgeber einen Kriterienkatalog beschließen, der den Status des Freien Mitarbeiters künftig unmöglich macht. Entgegen der üblichen verklausulierten Juristenprosa, die Tür und Tor für Interpretationen fördert, präsentiert sich das vorliegende Gesetzeswerk klar, deutlich, unmissverständlich.
Zwei Kernsätze umreißen die Problematik:
1. "Handelt es sich bei den aufgrund eines Vertrages zugesagten Leistungen um Arbeitsleistungen, liegt ein Arbeitsvertrag vor. Arbeitsleistungen erbringt, wer Dienste erbringt und dabei in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt. Wenn der Vertrag und seine tatsächliche Durchführung einander widersprechen, ist für die rechtliche Einordnung des Vertrages die tatsächliche Durchführung maßgebend."
2. Ob jemand tatsächlich in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert ist und Weisungen unterliegt, zeigt eine "wertende Gesamtbetrachtung". Ein einfaches Prüfverfahren bringt die Eingliederung an den Tag.
Arbeitnehmer ist, wer
- nicht frei darin ist, seine Arbeitszeit oder die geschuldete Leistung zu gestalten oder seinen Arbeitsort zu bestimmen,
- die geschuldete Leistung überwiegend in Räumen eines anderen erbringt,
- zur Erbringung der geschuldeten Leistung regelmäßig Mittel eines anderen nutzt,
- die geschuldete Leistung in Zusammenarbeit mit Personen erbringt, die von einem anderen eingesetzt oder beauftragt sind,
- ausschließlich oder überwiegend für einen anderen tätig ist,
- keine eigene betriebliche Organisation unterhält, um die geschuldete Leistung zu
erbringen,
- Leistungen erbringt, die nicht auf die Herstellung oder Erreichung eines bestimmten Arbeitsergebnisses oder eines bestimmten Arbeitserfolges gerichtet sind,
- für das Ergebnis seiner Tätigkeit keine Gewähr leistet.
Da es sich bei dem Regelwerk um ein künftiges Gesetz handelt, müssen Gerichte und Prüfer von Behörden, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zum Beispiel, den Kriterienkatalog nach Verabschiedung zur Entscheidungsfindung nutzen.
Auf den Gesetzentwurf wartet jetzt das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren: Erste Lesung im Bundestag, zweite und dritte Lesung, Bundesrat. Entscheidende Änderungen sind kaum zu erwarten, ein Inkrafttreten zum Jahresbeginn 2017 nicht unwahrscheinlich.
Peter Appuhn
physio.de
Freie Mitarbeit
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franz-josef633 schrieb:
Das ist eine grosse Ungerechtigkeit.Ich arbeite selbstständig als freier Mitarbeiter für eine Kollegin die meine Kassenrezepte abrechnet.Wenn das wegfällt, muss Ich mir ernsthaft Gedanken machen,wie es weitergeht.Von den Privatpatienten kann Ich mehr Schlecht als Recht leben.Durch diese Änderung ist meine berufliche Existenz stark gefährdet.Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein.
Ich arbeite selbstständig als freier Mitarbeiter für eine Kollegin die meine Kassenrezepte abrechnet.
Das ist nach unseren Rahmenverträgen gar nicht möglich und ist jetzt schon illegal.
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Tempelritter schrieb:
franz-josef633 schrieb am 24.11.15 10:58:
Ich arbeite selbstständig als freier Mitarbeiter für eine Kollegin die meine Kassenrezepte abrechnet.
Das ist nach unseren Rahmenverträgen gar nicht möglich und ist jetzt schon illegal.
DRV, koordiniert beide Euer Auftragsverhältnis entsprechend der Anforderungen (hier überall zu finden) und macht ein
Statusfeststellungsverfahren. Vergiss nicht Deine eigene Rentenversicherungspflicht!
Das endgültige Aus für den FM im Bereich Heilmittelerbringer kommt (oder kommt nicht) durch das zu erwartende Urteil des BSG
bzgl. der nicht vorhandenen Kassenzulassung eines FM.
Das sicherste Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis hat der PI, wenn der beauftragte FM ausschließlich HB´ macht, und
A L L E S selbst koordiniert, und nur einmal pro Monat in der Praxis erscheint, um die abgearbeiteten Rezepte abzuliefern.
Vielleicht ist das ein möglicher Weg für Dich.
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ich würde an deiner Stelle nicht solche unsachgemäßen Aussagen treffen. Dem FM geschieht nicht es ist der Arbeitgeber bzw der Praxisbesitzer der die Zeche zahlt. Denn der Praxisbesitzer zahlt die Sozialabgaben an die Rentenvewrsicherung nicht der FM.
Diese Konsequenz muss jedem Unternehmer klar sein - es gibt Systeme wie Selbständig aber nicht alleine die hier helfen oder die PhysioWG oder in Heidelberg das THERALOG Therapiezentrum.
Dieses Systeme basieren auf richtiger Selbständigkeit und nicht auf irgendwelchen FM die keine sind und nie welche waren.
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friedbert603 schrieb:
Liebe Kollegin
ich würde an deiner Stelle nicht solche unsachgemäßen Aussagen treffen. Dem FM geschieht nicht es ist der Arbeitgeber bzw der Praxisbesitzer der die Zeche zahlt. Denn der Praxisbesitzer zahlt die Sozialabgaben an die Rentenvewrsicherung nicht der FM.
Diese Konsequenz muss jedem Unternehmer klar sein - es gibt Systeme wie Selbständig aber nicht alleine die hier helfen oder die PhysioWG oder in Heidelberg das THERALOG Therapiezentrum.
Dieses Systeme basieren auf richtiger Selbständigkeit und nicht auf irgendwelchen FM die keine sind und nie welche waren.
Liebe Kollegin
ich würde an deiner Stelle nicht solche unsachgemäßen Aussagen treffen. Dem FM geschieht nicht es ist der Arbeitgeber bzw der Praxisbesitzer der die Zeche zahlt. Denn der Praxisbesitzer zahlt die Sozialabgaben an die Rentenvewrsicherung nicht der FM.
Diese Konsequenz muss jedem Unternehmer klar sein - es gibt Systeme wie Selbständig aber nicht alleine die hier helfen oder die PhysioWG oder in Heidelberg das THERALOG Therapiezentrum.
Dieses Systeme basieren auf richtiger Selbständigkeit und nicht auf irgendwelchen FM die keine sind und nie welche waren.
Danke für die Information, dass muss ich mir in Heidelberg mal genauer anschauen. Ich bin (selbständiger) FM und möchte es auch bleiben. Ich habe bereits zu Beginn meiner Selbständigkeit eine Statusfeststellung gemacht und habe es Schwarz auf Weiß. Wenn dieses Gesetz durchgebracht wird, dann werde ich am besten nochmal einen Statusfeststellung machen, damit meine Auftraggeber kein Risiko tragen. Sonst fällt mir nur noch auswandern ein.
LG Bernd
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Bernd Bittel schrieb:
Friedbert Krieger schrieb am 28.11.15 21:16:
Liebe Kollegin
ich würde an deiner Stelle nicht solche unsachgemäßen Aussagen treffen. Dem FM geschieht nicht es ist der Arbeitgeber bzw der Praxisbesitzer der die Zeche zahlt. Denn der Praxisbesitzer zahlt die Sozialabgaben an die Rentenvewrsicherung nicht der FM.
Diese Konsequenz muss jedem Unternehmer klar sein - es gibt Systeme wie Selbständig aber nicht alleine die hier helfen oder die PhysioWG oder in Heidelberg das THERALOG Therapiezentrum.
Dieses Systeme basieren auf richtiger Selbständigkeit und nicht auf irgendwelchen FM die keine sind und nie welche waren.
Danke für die Information, dass muss ich mir in Heidelberg mal genauer anschauen. Ich bin (selbständiger) FM und möchte es auch bleiben. Ich habe bereits zu Beginn meiner Selbständigkeit eine Statusfeststellung gemacht und habe es Schwarz auf Weiß. Wenn dieses Gesetz durchgebracht wird, dann werde ich am besten nochmal einen Statusfeststellung machen, damit meine Auftraggeber kein Risiko tragen. Sonst fällt mir nur noch auswandern ein.
LG Bernd
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hermi schrieb:
Hallo franz-joseph633, beib´ locker, bespreche mit Deinem Auftraggeber die möglichen Konsequenzen einer Prüfung durch die
DRV, koordiniert beide Euer Auftragsverhältnis entsprechend der Anforderungen (hier überall zu finden) und macht ein
Statusfeststellungsverfahren. Vergiss nicht Deine eigene Rentenversicherungspflicht!
Das endgültige Aus für den FM im Bereich Heilmittelerbringer kommt (oder kommt nicht) durch das zu erwartende Urteil des BSG
bzgl. der nicht vorhandenen Kassenzulassung eines FM.
Das sicherste Auftraggeber-Auftragnehmer-Verhältnis hat der PI, wenn der beauftragte FM ausschließlich HB´ macht, und
A L L E S selbst koordiniert, und nur einmal pro Monat in der Praxis erscheint, um die abgearbeiteten Rezepte abzuliefern.
Vielleicht ist das ein möglicher Weg für Dich.
Wenn wir mal unter uns argumentieren und nicht gegen den Betriebsprüfer der Rentenversicherung, dann ist doch JEDER FM in die Praxisorganisation eingebunden. Es handelt sich also fast in allen Fällen um eine Scheinselbständigkeit, die die Risiken in unzulässiger Weise verteilt.
Der "FM" trägt das gesamte Ausfallrisiko während der PI das Risiko der Rentenversicherungspflicht zu 100% trägt. Somit macht ein FM schon betriebswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn, wenn die Risiken voll einkalkuliert werden müssen.
Alternativ müsste man dann über das Modell Praxisgemeinschaft mit echten Risiken nachdenken und entsprechend kalkulieren.
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Medico schrieb:
Aber sicher ist das im Sinne des Erfinders. Welche angeblich freie Mitarbeiter ist denn tatsächlich wirklich frei?
Wenn wir mal unter uns argumentieren und nicht gegen den Betriebsprüfer der Rentenversicherung, dann ist doch JEDER FM in die Praxisorganisation eingebunden. Es handelt sich also fast in allen Fällen um eine Scheinselbständigkeit, die die Risiken in unzulässiger Weise verteilt.
Der "FM" trägt das gesamte Ausfallrisiko während der PI das Risiko der Rentenversicherungspflicht zu 100% trägt. Somit macht ein FM schon betriebswirtschaftlich überhaupt keinen Sinn, wenn die Risiken voll einkalkuliert werden müssen.
Alternativ müsste man dann über das Modell Praxisgemeinschaft mit echten Risiken nachdenken und entsprechend kalkulieren.
Wer regelmäßig alle 4 Jahre geprüft wurde hat ein deutlich höheres Risiko. Wenn nicht ist das Risiko geringer!
Wer die Vorgaben möglichst gut einhält, hat ein geringeres Risiko, als einer der nur ein "besserer" Angestellter ist!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Viele haben keine Wahl als einen FM zu nehmen. Der Fachkräftemangel bewirkt, dass immer mehr das Risiko eingehen und so risikobewust handeln müssen. Es geht also nicht wirklich um eine disskussion FM pro/kontra, sondern wie man möglichst gering das Risiko halten kann!
Wer regelmäßig alle 4 Jahre geprüft wurde hat ein deutlich höheres Risiko. Wenn nicht ist das Risiko geringer!
Wer die Vorgaben möglichst gut einhält, hat ein geringeres Risiko, als einer der nur ein "besserer" Angestellter ist!
MFG
Meitao
Und wenn denn die sogenannten Berufsverbände denn ihrem Zweck endlich mal nanchkommen würden, dann sollten sie endlich gegen die Bevormundung der Krankenkassen bei der Einrichtung von Praxen gegen angehen - gerichtlich.
Dann können die FM sich auch mit kleineren Räumen selbstständig machen und die Versorgung zumindest kurzfristig sicherstellen.
Es ist sowieso ein Unding dass eine Institution andere an der Regulären Ausübung ihres Berufes hindert und unsere BERUFSVERBÄNDE
ihre Hände in den Schoß legen und sich an den extrem teuren Fobis (teilweise mehr als bei privaten Fobiinstituten ) eine goldene Nase verdienen
aber nicht ihre reguläre Arbeit machen.
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eim schrieb:
Nun dann müssen die Praxen halt die Patienten abweisen und zu den Krankenkassen schicken .
Und wenn denn die sogenannten Berufsverbände denn ihrem Zweck endlich mal nanchkommen würden, dann sollten sie endlich gegen die Bevormundung der Krankenkassen bei der Einrichtung von Praxen gegen angehen - gerichtlich.
Dann können die FM sich auch mit kleineren Räumen selbstständig machen und die Versorgung zumindest kurzfristig sicherstellen.
Es ist sowieso ein Unding dass eine Institution andere an der Regulären Ausübung ihres Berufes hindert und unsere BERUFSVERBÄNDE
ihre Hände in den Schoß legen und sich an den extrem teuren Fobis (teilweise mehr als bei privaten Fobiinstituten ) eine goldene Nase verdienen
aber nicht ihre reguläre Arbeit machen.
Bis heute versteh ich nicht, dass meine Kassenzulassung von den Räumen der Praxis abhängig ist und nicht von meiner Ausbildung,meinen Fortbildungen,meiner Berufserfahrung.
Schade.
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Das Handtuch können der/die Auftraggeber schmeißen bei entsprechender Statusfeststellung und ohne ausreichende Liquidität.
Aber bis 2017 ist noch laaang hin.
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guest schrieb:
Wieso eigentlich? Als FM bist du fein raus, wenn du alle Beiträge brav abführst.
Das Handtuch können der/die Auftraggeber schmeißen bei entsprechender Statusfeststellung und ohne ausreichende Liquidität.
Aber bis 2017 ist noch laaang hin.
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tom1350 schrieb:
Eine rechtssichere Klarstellung wäre wirklich mal an der Zeit. Ich habe nur das Gefühl da kommt von der Politik nur wieder Wischiwaschi und die Gerichte müssen dann wieder die Arbeit machen, wie bei Hartz 4.
möchte auch mal etwas von meinem Senf dazugeben.
Einfach mal durchrechnen, den 451,-€ Job in der Gleitzone für den FM. Dieser könnte dann alle seine Kosten dem FiAmt wie gewohnt in Rechnung stellen. Zahlt dann nur geringe Arbeitnehmerbeiträge.
Der PI ist aus allem, bis auf reduzierte Beträge raus. Nützliche Aufwendungen nach Ek StGesetz gehen auch !!!!
Einfach mal durchrechnen und individuell entscheiden.
Und, der 450,-Euronenjob bleibt noch offen.
Grüsse
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Muskelfreak schrieb:
Moin Moin,
möchte auch mal etwas von meinem Senf dazugeben.
Einfach mal durchrechnen, den 451,-€ Job in der Gleitzone für den FM. Dieser könnte dann alle seine Kosten dem FiAmt wie gewohnt in Rechnung stellen. Zahlt dann nur geringe Arbeitnehmerbeiträge.
Der PI ist aus allem, bis auf reduzierte Beträge raus. Nützliche Aufwendungen nach Ek StGesetz gehen auch !!!!
Einfach mal durchrechnen und individuell entscheiden.
Und, der 450,-Euronenjob bleibt noch offen.
Grüsse
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fey schrieb:
Auch ich werde als freie Mitarbeiterin in mehreren Praxen tätig jetztwohl das Handtuch schmeissen.
Bis heute versteh ich nicht, dass meine Kassenzulassung von den Räumen der Praxis abhängig ist und nicht von meiner Ausbildung,meinen Fortbildungen,meiner Berufserfahrung.
Schade.
Frau Nahles kann sich vieles ausdenken, was am Ende davon übrigbleibt werden wir sehen.....
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jorgebln schrieb:
Was von dem bisher vorliegenden Entwurf von Frau Nahles (SPD) am Ende übrig bleibt entscheidet sicher auch der größere Partner der Koalition, nämlich die die Unternehmer unterstützende CDU.
Frau Nahles kann sich vieles ausdenken, was am Ende davon übrigbleibt werden wir sehen.....
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Gabriele321 schrieb:
Auch als Besitzer einer Praxis ist man doch nur scheinselbständig. Die Krankenkassen schreiben z.B vor, wo wir zu arbeiten haben, nämlich in unseren Praxisräumen und nur bei VO für einen HB in entsprechenden Einrichtungen oder bei den Patienten zu Hause. Selbst wie lange wir in der Praxis sein müssen ist vorgeschrieben und vieles mehr. Wenn FM als scheinselbständig gelten, müssten das auch alle Therapeuten mit Kassenzulassung sein oder an den Verträgen müsste sich grundsätzlich etwas ändern.
Das Risiko mit FM zu arbeiten ist uns inzwischen zu groß.
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Alfred Kramer schrieb:
Wenn ein Mitarbeiter nebenher Private auf eigene Rechnung ohne meine Zustimmung behandelt, gibt's Probleme!!
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Alfred Kramer schrieb:
Mit mir!
........als eins mit Alfred.
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Eberhard schrieb:
Lieber zwei Probleme mit dem Finanzamt, der Polizei, dem Gesundheitsamt, dem WKD, der AOK ........
........als eins mit Alfred.
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Lucas schrieb:
…und er sprach schon im Plural…:-)
Tja und das ist heute definitiv ein Probllem, wenn ich mir u.a. die Stellengesuche hier so ansehe....
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Alfred Kramer schrieb:
eigentlich nur eins: neuen Mitarbeiter suchen!
Tja und das ist heute definitiv ein Probllem, wenn ich mir u.a. die Stellengesuche hier so ansehe....
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niki berger schrieb:
nur ein l bei problem
Heute inserieren zwei Kolllegen direkt in der Nachbarschaft ebenfalls Stellenangebote.
P.S. Wer dieses Mal das L findet, darf es behalten :-oo
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Alfred Kramer schrieb:
Wenn das L mein einziges Problem bei der Personalsuche wäre,.......
Heute inserieren zwei Kolllegen direkt in der Nachbarschaft ebenfalls Stellenangebote.
P.S. Wer dieses Mal das L findet, darf es behalten :-oo
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idefix- schrieb:
Lass Dich anstellen und nach Stunden zahlen. Rechne aus was Du im Monat brauchst und so viele Stunden arbeitest Du. die Privaten kannst du ja nebenher machen. Dann bist du abgesichert und Dein AG auch.
Das Risiko mit FM zu arbeiten ist uns inzwischen zu groß.
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