Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
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Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Die bislang bundesweit geltenden Richtgrößenprüfungen fallen weg. Gleichwohl wird auch künftig die Wirtschaftlichkeit ärztlicher Verordnungen überprüft. Dies aber soll regional geschehen, was bedeutet, dass in jedem KV-Bezirk unterschiedliche Verfahren angewandt werden können. Auch Richtgrößenprüfungen sind dann wieder vorstellbar. Der Grundsatz "Beratung vor Regress" soll wirksam bleiben. Festgelegt werden die Regeln, wie auch heute, von den Krankenkassen und den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen. Frei von Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollen auch weiterhin Verordnungen für Patienten mit langfristigem Behandlungsbedarf bleiben.
Rezeptprüfung
Klare Regeln in den Rahmenempfehlungen der Kassen und den "für die Wahrnehmung der Interessen der Heilmittelerbringer maßgeblichen Spitzenorganisationen" und entsprechende Software für die Kassenärzte sollen verhindern, dass sich "formale Fehler" bei der Ausstellung von Heilmittelverordnungen einschleichen. Rechnungskürzungen werden "nur noch in berechtigten Fällen erfolgen" und "Nullretaxationen ohne Korrekturmöglichkeiten unterbunden".
Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderungen
Sie "muss weiter verbessert" werden, sagt das Gesetz. Entsprechend den Sozialpädiatrischen Zentren werden "Medizinische Behandlungszentren zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen" geschaffen. Die Leistungen in diesen Einrichtungen sollen interdisziplinär, "aus einem Guss" erbracht werden.
Genehmigungsverfahren und langfristiger Heilmittelbedarf
Entbürokratisierung heißt hier die Devise. Das Genehmigungsverfahren soll einheitlich geregelt oder auch ganz abgeschafft werden. Einzelheiten wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vereinbaren. Dort aber nimmt man sich des Kasus mit gebremsten Elan an. Die monatliche Vollversammlung des G-BA entscheidet heute erst einmal über "die Einleitung eines entsprechenden Beratungsverfahrens."
Am 1. Januar 2017 treten die Änderungen in Kraft.
Peter Appuhn
physio.de
GesetzReformHeilmittelHeilmittelrichtlinieLHMBWirtschaftlichkeitsprüfungRegress
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Irene schrieb:
Warum erst 2017??? Hoffe, das war ein Schreibfehler!
Mal das ganze Gesetz genau durchlesen!
Bei den Passagen, die uns betreffen, steht immer nur "soll" und das besagt nicht, dass es auch so kommen wird.
Jetzt haben wir noch ein gutes Jahr Zeit, uns entweder damit abzufinden oder auch dagegen Sturm zu laufen !!!
... also, packen wir's an, bevor es zu spät ist!
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
... das war mit Sicherheit kein Schreibfehler, was aber auch egal ist, es bringt für uns sowieso überhaupt keinerlei Vorteile - im Gegenteil!
Mal das ganze Gesetz genau durchlesen!
Bei den Passagen, die uns betreffen, steht immer nur "soll" und das besagt nicht, dass es auch so kommen wird.
Jetzt haben wir noch ein gutes Jahr Zeit, uns entweder damit abzufinden oder auch dagegen Sturm zu laufen !!!
... also, packen wir's an, bevor es zu spät ist!
Gruß Evi
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