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Heilmittel verordnen ohne Regressangst
Rezepte werden sofort von Verordnungssumme abgezogen.
16.12.2014 • 12 Kommentare

Ganze sieben Seiten umfasst die Liste mit Praxisbesonderheiten, die Kassenärzten ein budgetfreies Verordnen von Heilmitteln beschert. Doch die seit Januar 2013 geltende Regelung konnte einen Rest von Unsicherheit nicht aus der Welt schaffen. Verordnungen mit Besonderheiten-Diagnosen wurden nur im Laufe einer Wirtschaftlichkeitsprüfung beachtet. Erst der Abschluss des Prüfverfahrens brachte Sicherheit und Entspannung für den geprüften Arzt.

Jetzt aber ist es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gelungen, den Geist der Regelung Realität werden zu lassen. Heilmittelverordnungen auf der Grundlage von Praxisbesonderheiten müssen von nun an bereits vor Beginn eventueller Prüfaktivitäten von der Gesamtverordnungssumme jedes Kassenarztes abgezogen werden. Lästige Anfragen und zeitraubende Stellungnahmen der "verdächtigen" Ärzte entfallen künftig. Der GKV-Spitzenverband sah zunächst keine Veranlassung seinen restriktiven Kurs zu ändern. Erst der Spruch des Bundesschiedsamts motivierte die Kassenvertreter zum Abschluss der Vereinbarung.

"Die getroffenen Regelungen entsprechen unseren Forderungen und auch der Intention des Gesetzgebers, der durch die Einführung bundesweit geltender Praxisbesonderheiten und des langfristigen Heilmittelbedarfs die Vertragsärzte entlasten wollte", kommentierte Regina Feldmann, stellvertretende KBV-Vorsitzende, den längst überfälligen Vertragsschluss.


Peter Appuhn
physio.de

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Reiner Baltes
17.12.2014 08:58
Wo genau kann man das nachlesen? Wäre ja mal wichtig für die Ärzte, denn viele haben das ja in der tat bei all dem Wust nicht so auf dem Schirm!
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• Daniela Bauer
Wo genau kann man das nachlesen? Wäre ja mal wichtig für die Ärzte, denn viele haben das ja in der tat bei all dem Wust nicht so auf dem Schirm!
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Reiner Baltes schrieb:

Wo genau kann man das nachlesen? Wäre ja mal wichtig für die Ärzte, denn viele haben das ja in der tat bei all dem Wust nicht so auf dem Schirm!

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Xela
17.12.2014 09:08
KBV - Prüfverfahren erst nach Abzug aller Praxisbesonderheiten

Das ist alles so krank. Es bedarf einer Vermittlung, damit die GKV den Geist des Gesetzes erkennt. Nun endlich sind Kranke nicht nur dann "ausserhalb des Regelfalls" krank, wenn die Krankheit länger dauert. Jetzt sind bestimmte Kranke auch prüfungstechnisch eine Praxisbesonderheit.

Wer um alles in der Welt, denkt sich so einen Irrsinn aus?
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http://www.kbv.de/html/newsletter/1150_12960.php Das ist alles so krank. Es bedarf einer Vermittlung, damit die GKV den Geist des Gesetzes erkennt. Nun endlich sind Kranke nicht nur dann "ausserhalb des Regelfalls" krank, wenn die Krankheit länger dauert. Jetzt sind bestimmte Kranke auch prüfungstechnisch eine Praxisbesonderheit. Wer um alles in der Welt, denkt sich so einen Irrsinn aus?
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Reiner Baltes
17.12.2014 13:40
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Reiner Baltes schrieb:

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KG-Praxis Neißer
09.01.2015 17:43
Den Link hätte ich auch gerne!
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KG-Praxis Neißer schrieb:

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Xela schrieb:

KBV - Prüfverfahren erst nach Abzug aller Praxisbesonderheiten

Das ist alles so krank. Es bedarf einer Vermittlung, damit die GKV den Geist des Gesetzes erkennt. Nun endlich sind Kranke nicht nur dann "ausserhalb des Regelfalls" krank, wenn die Krankheit länger dauert. Jetzt sind bestimmte Kranke auch prüfungstechnisch eine Praxisbesonderheit.

Wer um alles in der Welt, denkt sich so einen Irrsinn aus?

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Norbert Meyer
17.12.2014 17:08
in der Ärztezeitung von gestern sind ausführliche Erklärungen nachlesbar. Trotz alledem das Gesäusel hängt einem zum Halse raus, wer das glaubt wird seelig
Die berufsorientierte Ruhe zum führen einer freiberuflichen Praxis ist doch dahin :-oo

Mit
Regress belegte Ärzte sind gekennzeichnet für das weitere Berufsleben Zweck durch Ziel erreicht.
Zum 1000 Mal der Patient und wir zählen überhaupt gar nicht. Hinterforzzige scheinheilige Lippenbekenntnis ohne Wert.
Sachgerechte Hinweise persönliche Einsätze für den Patienten sind zunehmend nach 24 Jahren Luftnummern geworden, leider

:verwirrt:
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in der Ärztezeitung von gestern sind ausführliche Erklärungen nachlesbar. Trotz alledem das Gesäusel hängt einem zum Halse raus, wer das glaubt wird seelig Die berufsorientierte Ruhe zum führen einer freiberuflichen Praxis ist doch dahin :-oo Mit Regress belegte Ärzte sind gekennzeichnet für das weitere Berufsleben Zweck durch Ziel erreicht. Zum 1000 Mal der Patient und wir zählen überhaupt gar nicht. Hinterforzzige scheinheilige Lippenbekenntnis ohne Wert. Sachgerechte Hinweise persönliche Einsätze für den Patienten sind zunehmend nach 24 Jahren Luftnummern geworden, leider :verwirrt:
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Norbert Meyer schrieb:

in der Ärztezeitung von gestern sind ausführliche Erklärungen nachlesbar. Trotz alledem das Gesäusel hängt einem zum Halse raus, wer das glaubt wird seelig
Die berufsorientierte Ruhe zum führen einer freiberuflichen Praxis ist doch dahin :-oo

Mit
Regress belegte Ärzte sind gekennzeichnet für das weitere Berufsleben Zweck durch Ziel erreicht.
Zum 1000 Mal der Patient und wir zählen überhaupt gar nicht. Hinterforzzige scheinheilige Lippenbekenntnis ohne Wert.
Sachgerechte Hinweise persönliche Einsätze für den Patienten sind zunehmend nach 24 Jahren Luftnummern geworden, leider

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PTLMH
29.12.2014 11:06
Die Praxisbesonderheit Z98.8 gilt aber nur mit Zusatz (Z89.- M75.1 etc?)?

Ich habe einen Patienten mit Z98.8 bei operativ versorgtem BSV in der LWS. Kann auch er von der Praxisbesonderheit profitieren?




Vielen Dank für Hinweise!
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Die Praxisbesonderheit Z98.8 gilt aber nur mit Zusatz (Z89.- M75.1 etc?)? Ich habe einen Patienten mit Z98.8 bei operativ versorgtem BSV in der LWS. Kann auch er von der Praxisbesonderheit profitieren? Vielen Dank für Hinweise!
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stefan 302
29.12.2014 11:21
Wenn Kraftgrad bei Teillähmung < = 3 ist, dann ja...

stefan 302
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Wenn Kraftgrad bei Teillähmung < = 3 ist, dann ja... stefan 302
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stefan 302 schrieb:

Wenn Kraftgrad bei Teillähmung < = 3 ist, dann ja...

stefan 302

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PTLMH
30.12.2014 19:48
Und dann nicht wegen Z98.8.
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Und dann nicht wegen Z98.8.
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PTLMH schrieb:

Und dann nicht wegen Z98.8.

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PTLMH schrieb:

Die Praxisbesonderheit Z98.8 gilt aber nur mit Zusatz (Z89.- M75.1 etc?)?

Ich habe einen Patienten mit Z98.8 bei operativ versorgtem BSV in der LWS. Kann auch er von der Praxisbesonderheit profitieren?




Vielen Dank für Hinweise!

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Frank van Loh
09.01.2015 16:56
welchen Link?
den hätte ich auch gern! ;)
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welchen Link? den hätte ich auch gern! ;)
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JürgenK
09.01.2015 17:44
hm...ich weiß ja nicht welchen Link Du meinst..ich finde in diesem Beitrag nur diesen:

scoll mal nach oben




Xela Re: News: Heilmittel verordnen ohne Regressangst 17.12.14 09:08




KBV - Prüfverfahren erst nach Abzug aller Praxisbesonderheiten

Das ist alles so krank. Es bedarf einer Vermittlung, damit die GKV den Geist des Gesetzes erkennt. Nun endlich sind Kranke nicht nur dann "ausserhalb des Regelfalls" krank, wenn die Krankheit länger dauert. Jetzt sind bestimmte Kranke auch prüfungstechnisch eine Praxisbesonderheit.

Wer um alles in der Welt, denkt sich so einen Irrsinn aus?

---
Heute ist der Tag von dem man in 30 Jahren sagt: "die gute alte Zeit."
oder soll es der sein:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8601
MfG
JürgenK:-oo
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hm...ich weiß ja nicht welchen Link Du meinst..ich finde in diesem Beitrag nur diesen: scoll mal nach oben Xela Re: News: Heilmittel verordnen ohne Regressangst 17.12.14 09:08 [b]KBV - Prüfverfahren erst nach Abzug aller Praxisbesonderheiten[/b] Das ist alles so krank. Es bedarf einer Vermittlung, damit die GKV den Geist des Gesetzes erkennt. Nun endlich sind Kranke nicht nur dann "ausserhalb des Regelfalls" krank, wenn die Krankheit länger dauert. Jetzt sind bestimmte Kranke auch prüfungstechnisch eine Praxisbesonderheit. Wer um alles in der Welt, denkt sich so einen Irrsinn aus? --- Heute ist der Tag von dem man in 30 Jahren sagt: "die gute alte Zeit." oder soll es der sein: http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8601 MfG JürgenK:-oo
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JürgenK schrieb:

hm...ich weiß ja nicht welchen Link Du meinst..ich finde in diesem Beitrag nur diesen:

scoll mal nach oben




Xela Re: News: Heilmittel verordnen ohne Regressangst 17.12.14 09:08




KBV - Prüfverfahren erst nach Abzug aller Praxisbesonderheiten

Das ist alles so krank. Es bedarf einer Vermittlung, damit die GKV den Geist des Gesetzes erkennt. Nun endlich sind Kranke nicht nur dann "ausserhalb des Regelfalls" krank, wenn die Krankheit länger dauert. Jetzt sind bestimmte Kranke auch prüfungstechnisch eine Praxisbesonderheit.

Wer um alles in der Welt, denkt sich so einen Irrsinn aus?

---
Heute ist der Tag von dem man in 30 Jahren sagt: "die gute alte Zeit."
oder soll es der sein:
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=8601
MfG
JürgenK:-oo

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Frank van Loh
09.01.2015 19:57
ach so... ;)

dachte nach dem Kommentar
"danke für den Link"
dass es nen schönen Link gibt, wo die Praxisbesonderheiten usw genauer aufgeführt sind, dass man den netten Herren Doktoren auch mal was in die Hand drücken kann!

schönes Wochenende dann erstmal
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ach so... ;) dachte nach dem Kommentar "danke für den Link" dass es nen schönen Link gibt, wo die Praxisbesonderheiten usw genauer aufgeführt sind, dass man den netten Herren Doktoren auch mal was in die Hand drücken kann! schönes Wochenende dann erstmal
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Frank van Loh schrieb:

ach so... ;)

dachte nach dem Kommentar
"danke für den Link"
dass es nen schönen Link gibt, wo die Praxisbesonderheiten usw genauer aufgeführt sind, dass man den netten Herren Doktoren auch mal was in die Hand drücken kann!

schönes Wochenende dann erstmal

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JürgenK
10.01.2015 18:39
Hallo micha850,
hm...was ist/war an meinem Beitrag nicht hilfreich??
Ich kann es nicht nachvollziehen!
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK:-oo
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Hallo micha850, hm...was ist/war an meinem Beitrag nicht hilfreich?? Ich kann es nicht nachvollziehen! Mit freundlichen Grüßen JürgenK:-oo
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JürgenK schrieb:

Hallo micha850,
hm...was ist/war an meinem Beitrag nicht hilfreich??
Ich kann es nicht nachvollziehen!
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK:-oo

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Frank van Loh schrieb:

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