Seit Jahren wurden die massiven Rücklagen der Gesetzlichen Krankenversicherung(GKV) stark kritisiert. Dieses Problem wollte das Bundesgesundheitsministerium lösen und führte eine Rückzahlungsklausel ein. Mit mehr „Erfolg“ als gedacht. Dies zeigen die vorläufigen Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2024.
Alles wird teurer
Die vorläufigen Finanzergebnisse für das Jahr 2024 zeigen, dass die Ausgaben für Versorgungsleistungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich (um 8,1 Prozent) gestiegen sind. Am stärksten schlagen Pflege (+12,7 Prozent), Schutzimpfungen (+10,9 Prozent), Vorsorge- und Rehabilitation (+10,7 Prozent) und Heilmittel (+10,4 Prozent) zu Buche.
Ohne die Altersrückstellungen zu berücksichtigen, stiegen die Verwaltungsausgaben um 5,3 Prozent.
Unterm Strich stehen 312 Milliarden Euro auf dem Zettel. Ein Anstieg von 23,4 Milliarden im Vergleich zum Vorjahr. Bezieht man die Rückzahlung in den Gesundheitsfonds und die Verwaltungskosten mit ein, wurden 326,9 Milliarden Euro ausgegeben. Demgegenüber standen Einnahmen in Höhe von 320,6 Milliarden, was zum Jahresende ein dickes Minus von 6,3 Milliarden Euro ergibt. Damit sind die Rücklagen der Kassen deutlich unter die gesetzliche Mindestvorgabe gerutscht. Alle GKVen zusammen hatten zum Jahresende Finanzreserven von 2,1 Milliarden Euro beziehungsweise 0,08 Monatsausgabe. Die gesetzliche Mindestreserve beträgt 0,2 Monatsausgaben.
Die Liquidität des Gesundheitsfonds ist ebenfalls deutlich zusammengeschrumpft. Zum 15. Januar 2025 belief sie sich auf rund 5,7 Milliarden Euro.
Defizite seit Jahrzehnten aufgebaut
Ähnlich wie die verschlafene Energiewende, die maroden Straßen und Brücken sowie der runtergewirtschaftete öffentliche Nahverkehr wurden die Grundsteine für die heutigen Schwächen des Sozialsystems in den letzten Jahrzehnten gelegt.
Allein in Krankenhäusern liegt ein Investitionsstau von rund 50 Milliarden Euro vor. Während die Personalkosten – zu Recht – immer weiter steigen, fallen die Gebäude gleichzeitig auseinander. „Allein im Krankenhausbereich beträgt der Ausgabenanstieg im Jahr 2024 fast 9 Prozent bzw. mehr als 8 Mrd. Euro“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach.
Diese – durch Aufschieberitis der vorherigen vier Legislaturperioden entstandenen – Defizite in einer weltpolitischen Zeit der Inflation mit hohen Zinsen wieder auszugleichen ist deutlich schwerer, als wenn man sie damals direkt angegangen wäre.
Für Versicherte bedeutet dies, dass die bereits im Herbst letzten Jahres angedrohten Anhebungen der Zusatzbeiträge bittere Realität werden.
Schlimmeres abgewendet
Trotz der bedrohlich klingenden Lage, haben die eingebrachten Gesetzesreformen der (noch) aktuellen Regierung ihre Wirkung gezeigt und womöglich schlimmeres verhindert.
So zeigt sich beispielsweise das Gesetz zur Ambulantisierung und die Krankenhausreform bereits eine starke Verlagerung der Versorgung. So rechneten Krankenhäuser deutlich mehr ambulante und weniger stationäre Operationen ab. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Fallpauschale in eine Bettenpauschale umstrukturiert wurde. Dadurch sind Krankenhäuser nicht mehr gezwungen ihre Betten zwingend zu belegen, um zu überleben (wir berichteten). Dadurch konnten Ausgaben eingespart werden.
Wie die Verantwortlichen die verstärkte ambulante Nachsorge sicherstellen wollen – daran müssen sie unter Umständen „noch ein wenig nacharbeiten“.
Alles wird teurer
Die vorläufigen Finanzergebnisse für das Jahr 2024 zeigen, dass die Ausgaben für Versorgungsleistungen im Vergleich zum Vorjahr deutlich (um 8,1 Prozent) gestiegen sind. Am stärksten schlagen Pflege (+12,7 Prozent), Schutzimpfungen (+10,9 Prozent), Vorsorge- und Rehabilitation (+10,7 Prozent) und Heilmittel (+10,4 Prozent) zu Buche.
Ohne die Altersrückstellungen zu berücksichtigen, stiegen die Verwaltungsausgaben um 5,3 Prozent.
Unterm Strich stehen 312 Milliarden Euro auf dem Zettel. Ein Anstieg von 23,4 Milliarden im Vergleich zum Vorjahr. Bezieht man die Rückzahlung in den Gesundheitsfonds und die Verwaltungskosten mit ein, wurden 326,9 Milliarden Euro ausgegeben. Demgegenüber standen Einnahmen in Höhe von 320,6 Milliarden, was zum Jahresende ein dickes Minus von 6,3 Milliarden Euro ergibt. Damit sind die Rücklagen der Kassen deutlich unter die gesetzliche Mindestvorgabe gerutscht. Alle GKVen zusammen hatten zum Jahresende Finanzreserven von 2,1 Milliarden Euro beziehungsweise 0,08 Monatsausgabe. Die gesetzliche Mindestreserve beträgt 0,2 Monatsausgaben.
Die Liquidität des Gesundheitsfonds ist ebenfalls deutlich zusammengeschrumpft. Zum 15. Januar 2025 belief sie sich auf rund 5,7 Milliarden Euro.
Defizite seit Jahrzehnten aufgebaut
Ähnlich wie die verschlafene Energiewende, die maroden Straßen und Brücken sowie der runtergewirtschaftete öffentliche Nahverkehr wurden die Grundsteine für die heutigen Schwächen des Sozialsystems in den letzten Jahrzehnten gelegt.
Allein in Krankenhäusern liegt ein Investitionsstau von rund 50 Milliarden Euro vor. Während die Personalkosten – zu Recht – immer weiter steigen, fallen die Gebäude gleichzeitig auseinander. „Allein im Krankenhausbereich beträgt der Ausgabenanstieg im Jahr 2024 fast 9 Prozent bzw. mehr als 8 Mrd. Euro“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach.
Diese – durch Aufschieberitis der vorherigen vier Legislaturperioden entstandenen – Defizite in einer weltpolitischen Zeit der Inflation mit hohen Zinsen wieder auszugleichen ist deutlich schwerer, als wenn man sie damals direkt angegangen wäre.
Für Versicherte bedeutet dies, dass die bereits im Herbst letzten Jahres angedrohten Anhebungen der Zusatzbeiträge bittere Realität werden.
Schlimmeres abgewendet
Trotz der bedrohlich klingenden Lage, haben die eingebrachten Gesetzesreformen der (noch) aktuellen Regierung ihre Wirkung gezeigt und womöglich schlimmeres verhindert.
So zeigt sich beispielsweise das Gesetz zur Ambulantisierung und die Krankenhausreform bereits eine starke Verlagerung der Versorgung. So rechneten Krankenhäuser deutlich mehr ambulante und weniger stationäre Operationen ab. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Fallpauschale in eine Bettenpauschale umstrukturiert wurde. Dadurch sind Krankenhäuser nicht mehr gezwungen ihre Betten zwingend zu belegen, um zu überleben (wir berichteten). Dadurch konnten Ausgaben eingespart werden.
Wie die Verantwortlichen die verstärkte ambulante Nachsorge sicherstellen wollen – daran müssen sie unter Umständen „noch ein wenig nacharbeiten“.
Martin Römhild B.Sc. / physio.de
FinanzentwicklungGKV2024Krankenhaus
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