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Hamburg Eimsbüttel

Wir suchen ab sofort oder später
eine motivierte, kompetente
Verstärkung in Teil- oder
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Kurz über uns:
Unsere Praxis liegt im schönen
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Station Lutterothstrasse. Wir haben
fünf Behandlungsräume und einen
KGG-Raum. Unser Team ist jung und
sehr beständig, worüber wir sehr
dankbar sind. Ein Platz im Team ist
noch frei und wir würden uns über
einen aufgeschlossenen, engagierten
Kollegen/-in freuen.

Unser Therapieschwerpunkt liegt in
der Behan...
0
+ + + E I L M E L D U N G + + +
GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände gehen in Revision
Dies kann auch finanzielle Auswirkungen auf Physiotherapiepraxen haben.
12.06.2024 • 15 Kommentare

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die vier maßgeblichen Berufsverbände gehen gegen das "Historische Urteil" des Landgerichtes Berlin-Brandenburg vom 19.4.2024 in Revision. Der GKV-Spitzenverband bittet jedoch um Verständnis dafür, dass er sich zum jetzigen Zeitpunkt zu den genauen Gründen nicht äußert. Aus gut informierten Kreisen war zu erfahren, dass für die Berufsverbände der Physiotherapie "die Entscheidung des GKV-SVs nicht handlungsleitend" war.

Unter Juristen ist aktuell noch umstritten, ob eine eingelegte Revision eine sog. "hemmende Wirkung" hat. Das heißt: Es ist noch nicht klar, ob es dadurch zu einer verzögerten Auszahlung der neuberechnteten Zahlbeträge kommen wird.

Über die Beweggründe der Berufsverbände und weitere Antworten auf die noch offenen Fragen lesen Sie hier.

Friedrich Merz / physio.de

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KlageSchiedsverfahrenBerufsverbändeGKV-SpitzenverbandUrteil


Es gibt 15 Beiträge
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Lars van Ravenzwaaij
12.06.2024 14:05
Nun ja, es war im Grunde damit zu rechnen weil beide Parteien nicht wirklich "gewonnen" hatten.

Ich würde mal sagen, dass wir dan frühestens 2025 oder gar 2026 mit einem Urteil des BSG rechnen können. Und dann geht das Ganze ggf. wieder zurück zum LSG, also 2027.
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Nun ja, es war im Grunde damit zu rechnen weil beide Parteien nicht wirklich "gewonnen" hatten. Ich würde mal sagen, dass wir dan frühestens 2025 oder gar 2026 mit einem Urteil des BSG rechnen können. Und dann geht das Ganze ggf. wieder zurück zum LSG, also 2027.
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Horatio72
12.06.2024 16:19
Was passiert eigentlich wenn man in der Zwischenzeit in Pension geht oder noch schlimmer, verstirbt ? Das erinnert mich an das Gebaren der Kassen alle Hilfsmittel in den Rehas und Co erstmal abzulehnen und die Zeit für dich spielen zu lassen.
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Was passiert eigentlich wenn man in der Zwischenzeit in Pension geht oder noch schlimmer, verstirbt ? Das erinnert mich an das Gebaren der Kassen alle Hilfsmittel in den Rehas und Co erstmal abzulehnen und die Zeit für dich spielen zu lassen.
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Horatio72 schrieb:

Was passiert eigentlich wenn man in der Zwischenzeit in Pension geht oder noch schlimmer, verstirbt ? Das erinnert mich an das Gebaren der Kassen alle Hilfsmittel in den Rehas und Co erstmal abzulehnen und die Zeit für dich spielen zu lassen.

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Lars van Ravenzwaaij
12.06.2024 16:20
@Horatio72 Was soll da großartig passieren?
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[mention]Horatio72[/mention] Was soll da großartig passieren?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Horatio72 Was soll da großartig passieren?

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Horatio72
13.06.2024 06:55
@Lars van Ravenzwaaij naja, es ist ja jetzt z.b. noch Geld rückständig laut dem letzten Urteil (nicht viel aber immerhin) . Wenn ich die Praxis jetzt schliesse, bekomm ich das trotzdem irgendwann?
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] naja, es ist ja jetzt z.b. noch Geld rückständig laut dem letzten Urteil (nicht viel aber immerhin) . Wenn ich die Praxis jetzt schliesse, bekomm ich das trotzdem irgendwann?
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Horatio72 schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij naja, es ist ja jetzt z.b. noch Geld rückständig laut dem letzten Urteil (nicht viel aber immerhin) . Wenn ich die Praxis jetzt schliesse, bekomm ich das trotzdem irgendwann?

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Lars van Ravenzwaaij
13.06.2024 09:00
@Horatio72 rechne eher nicht damit.
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[mention]Horatio72[/mention] rechne eher nicht damit.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Horatio72 rechne eher nicht damit.

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Nun ja, es war im Grunde damit zu rechnen weil beide Parteien nicht wirklich "gewonnen" hatten.

Ich würde mal sagen, dass wir dan frühestens 2025 oder gar 2026 mit einem Urteil des BSG rechnen können. Und dann geht das Ganze ggf. wieder zurück zum LSG, also 2027.

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helmingas
12.06.2024 15:13
Wer da noch glaubt , es gänge hier ums Patientenwohl...
Wir sind einfach das letzte Rad am Wagen.
Funktionäre an die Behandlungsbänke, und wir haben schnellstens bessere Zustände.

Trotzdem ein prima Beruf.

Grüße von der Saar
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• saarländer
Wer da noch glaubt , es gänge hier ums Patientenwohl... Wir sind einfach das letzte Rad am Wagen. Funktionäre an die Behandlungsbänke, und wir haben schnellstens bessere Zustände. Trotzdem ein prima Beruf. Grüße von der Saar
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Shia
12.06.2024 15:24
Ähnlich wie Politiker auf die Schulbank und die Schulen sähen anders aus
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Ähnlich wie Politiker auf die Schulbank und die Schulen sähen anders aus
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Shia schrieb:

Ähnlich wie Politiker auf die Schulbank und die Schulen sähen anders aus

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helmingas schrieb:

Wer da noch glaubt , es gänge hier ums Patientenwohl...
Wir sind einfach das letzte Rad am Wagen.
Funktionäre an die Behandlungsbänke, und wir haben schnellstens bessere Zustände.

Trotzdem ein prima Beruf.

Grüße von der Saar

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Luiselou
12.06.2024 17:37
Über die Gründe der Verbände braucht man nicht zu spekulieren. Die Kosten der Verfahren am Ende wird spannend.
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Über die Gründe der Verbände braucht man nicht zu spekulieren. Die Kosten der Verfahren am Ende wird spannend.
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GüSta
12.06.2024 19:32
Lieber Tom, über zumindest einige wesentliche Gründe der Verbände braucht man wirklich nicht zu spekulieren. ZVK und IFK haben sie in einer gleichlautenden Stellungnahme auf ihren Websites veröffentlicht.
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Horatio72
Lieber Tom, über zumindest einige wesentliche Gründe der Verbände braucht man wirklich nicht zu spekulieren. ZVK und IFK haben sie in einer gleichlautenden Stellungnahme auf ihren Websites veröffentlicht.
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GüSta schrieb:

Lieber Tom, über zumindest einige wesentliche Gründe der Verbände braucht man wirklich nicht zu spekulieren. ZVK und IFK haben sie in einer gleichlautenden Stellungnahme auf ihren Websites veröffentlicht.

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Luiselou
12.06.2024 20:46
Die Gerichte brauchen nicht zur Wirtschaftlichkeit der Preise urteilen. Das hat die Schiedsstelle bereits rechtskonform getan.

Der wichtigste Punkt der Preisfindung war und wird auch zukünftig die gezahlten Gehälter sein. Etwas was wir selbst zu unseren Gunsten gestalten können.

Die Wahrheit ist, dass nach dem vernichtenden Urteil des LSG einige Verantwortliche der Verbände persönliche Konsequenzen hätten ziehen müssen. Mit der Revision haben sie sich auf Kosten der Mitglieder Zeit erkauft. Altes Spiel.
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Die Gerichte brauchen nicht zur Wirtschaftlichkeit der Preise urteilen. Das hat die Schiedsstelle bereits rechtskonform getan. Der wichtigste Punkt der Preisfindung war und wird auch zukünftig die gezahlten Gehälter sein. Etwas was wir selbst zu unseren Gunsten gestalten können. Die Wahrheit ist, dass nach dem vernichtenden Urteil des LSG einige Verantwortliche der Verbände persönliche Konsequenzen hätten ziehen müssen. Mit der Revision haben sie sich auf Kosten der Mitglieder Zeit erkauft. Altes Spiel.
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Luiselou schrieb:

Die Gerichte brauchen nicht zur Wirtschaftlichkeit der Preise urteilen. Das hat die Schiedsstelle bereits rechtskonform getan.

Der wichtigste Punkt der Preisfindung war und wird auch zukünftig die gezahlten Gehälter sein. Etwas was wir selbst zu unseren Gunsten gestalten können.

Die Wahrheit ist, dass nach dem vernichtenden Urteil des LSG einige Verantwortliche der Verbände persönliche Konsequenzen hätten ziehen müssen. Mit der Revision haben sie sich auf Kosten der Mitglieder Zeit erkauft. Altes Spiel.

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PhysioGirly
12.06.2024 22:46
Es geht vor allem um die Faktoren die von der Schiedsstelle zur Kalkulation herangezogen wurden und die damit weit voneinander abweichenden Ergebnisse. Was nützt es uns, wenn wir die Gehälter selbst kalkulieren (können), wenn für ambulante Praxen mehr Arbeitszeit als tatsächlich geleistet und TVÖD herangezogen wird? Das wäre als würde man Milchpreise von den Löhnen der IG Metall abhängig machen, denn erstmal hat es nix miteinander zu tun. Ich finde es gut, dass Revision eingelegt wurde, denn das bisherige Ergebnis ist unzureichend, ich warte lieber noch was ab und lasse im Zweifel von oberster Instanz entscheiden, dass alles sauber gelaufen ist (oder eben nicht).
Wir machen 4% der GKV Gesamtausgaben aus, die Verwaltung der GKV liegt drüber. Die Kassenmitarbeiter bekommen gute Gehälter und Altersvorsorge, warum sollte dies nicht für uns auch leidtbar sein?
Ich möchte auch, dass die Kosten und das Risiko angemessen honoriert werden, wir sind immerhin selbstständig und tragen Verantwortung. Da hängt so viel dran und letztendlich ist es eine Chance die so nicht wieder kommen wird...
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Es geht vor allem um die Faktoren die von der Schiedsstelle zur Kalkulation herangezogen wurden und die damit weit voneinander abweichenden Ergebnisse. Was nützt es uns, wenn wir die Gehälter selbst kalkulieren (können), wenn für ambulante Praxen mehr Arbeitszeit als tatsächlich geleistet und TVÖD herangezogen wird? Das wäre als würde man Milchpreise von den Löhnen der IG Metall abhängig machen, denn erstmal hat es nix miteinander zu tun. Ich finde es gut, dass Revision eingelegt wurde, denn das bisherige Ergebnis ist unzureichend, ich warte lieber noch was ab und lasse im Zweifel von oberster Instanz entscheiden, dass alles sauber gelaufen ist (oder eben nicht). Wir machen 4% der GKV Gesamtausgaben aus, die Verwaltung der GKV liegt drüber. Die Kassenmitarbeiter bekommen gute Gehälter und Altersvorsorge, warum sollte dies nicht für uns auch leidtbar sein? Ich möchte auch, dass die Kosten und das Risiko angemessen honoriert werden, wir sind immerhin selbstständig und tragen Verantwortung. Da hängt so viel dran und letztendlich ist es eine Chance die so nicht wieder kommen wird...
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PhysioGirly schrieb:

Es geht vor allem um die Faktoren die von der Schiedsstelle zur Kalkulation herangezogen wurden und die damit weit voneinander abweichenden Ergebnisse. Was nützt es uns, wenn wir die Gehälter selbst kalkulieren (können), wenn für ambulante Praxen mehr Arbeitszeit als tatsächlich geleistet und TVÖD herangezogen wird? Das wäre als würde man Milchpreise von den Löhnen der IG Metall abhängig machen, denn erstmal hat es nix miteinander zu tun. Ich finde es gut, dass Revision eingelegt wurde, denn das bisherige Ergebnis ist unzureichend, ich warte lieber noch was ab und lasse im Zweifel von oberster Instanz entscheiden, dass alles sauber gelaufen ist (oder eben nicht).
Wir machen 4% der GKV Gesamtausgaben aus, die Verwaltung der GKV liegt drüber. Die Kassenmitarbeiter bekommen gute Gehälter und Altersvorsorge, warum sollte dies nicht für uns auch leidtbar sein?
Ich möchte auch, dass die Kosten und das Risiko angemessen honoriert werden, wir sind immerhin selbstständig und tragen Verantwortung. Da hängt so viel dran und letztendlich ist es eine Chance die so nicht wieder kommen wird...

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Luiselou schrieb:

Über die Gründe der Verbände braucht man nicht zu spekulieren. Die Kosten der Verfahren am Ende wird spannend.

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Gelabinchen
14.06.2024 07:49
Schon wieder wird auf Zeit gespielt um Therapeuten aus dem Beruf in besser bezahlte Berufe anderer Branchen zu drängen. Den Berufsverbänden tut das nicht weh, werden an deren Ausbildungsstätten einfach neue ausgebildet auf Kosten der Steuerzahler durch das Land. Schulgeldfreiheut war ein richtiger Schritt in die richtige Richtung aber es fehlt an Berufsattraktivität im Beruf.
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• Luiselou
Schon wieder wird auf Zeit gespielt um Therapeuten aus dem Beruf in besser bezahlte Berufe anderer Branchen zu drängen. Den Berufsverbänden tut das nicht weh, werden an deren Ausbildungsstätten einfach neue ausgebildet auf Kosten der Steuerzahler durch das Land. Schulgeldfreiheut war ein richtiger Schritt in die richtige Richtung aber es fehlt an Berufsattraktivität im Beruf.
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Gelabinchen schrieb:

Schon wieder wird auf Zeit gespielt um Therapeuten aus dem Beruf in besser bezahlte Berufe anderer Branchen zu drängen. Den Berufsverbänden tut das nicht weh, werden an deren Ausbildungsstätten einfach neue ausgebildet auf Kosten der Steuerzahler durch das Land. Schulgeldfreiheut war ein richtiger Schritt in die richtige Richtung aber es fehlt an Berufsattraktivität im Beruf.

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ACW
15.06.2024 12:01
Nein, Schulgeldfreiheit ist bullshit, das wird wie bei öffentlichen Schulen zu einer Qualitätsminderung langfristig führen. Am Ende wird man sagen "ihr braucht nicht mehr Geld denn wir der Staat haben ja bereits eure Ausbildung bezahlt und deshalb bestimmen wir auch eurer Einkommen". Abhängigkeit hat noch niemals jemanden unabhängig gemacht. Allein schon wenn das Wort ",Freiheit" in einem Gesetz steht seien Sie sich sicher das es ihrer Unfreiheit dient.
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Nein, Schulgeldfreiheit ist bullshit, das wird wie bei öffentlichen Schulen zu einer Qualitätsminderung langfristig führen. Am Ende wird man sagen "ihr braucht nicht mehr Geld denn wir der Staat haben ja bereits eure Ausbildung bezahlt und deshalb bestimmen wir auch eurer Einkommen". Abhängigkeit hat noch niemals jemanden unabhängig gemacht. Allein schon wenn das Wort ",Freiheit" in einem Gesetz steht seien Sie sich sicher das es ihrer Unfreiheit dient.
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JürgenK
15.06.2024 15:36
Na ja...schon 1962 gab es in meiner Staatlichen KGschule Schulgeldfreiheit (es gab zu dieser Zeit auch nur 15 KG Schulen in der BRD) wenn man in diesem BL wohnte und lebte...und das hatte u.a. nix mit Qualitätsminderung und Freiheit zu tun...es war dann die erste KG Schule das auch 5 männliche KG Schüler ausbildete und einer davon war ich ...ich hatte mich bei vielen KG Schulen beworben und es war entsetzen "ein Mann" nein das geht nicht u.ähnliche Ausreden...
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)
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• menopau
Na ja...schon 1962 gab es in meiner Staatlichen KGschule Schulgeldfreiheit (es gab zu dieser Zeit auch nur 15 KG Schulen in der BRD) wenn man in diesem BL wohnte und lebte...und das hatte u.a. nix mit Qualitätsminderung und Freiheit zu tun...es war dann die erste KG Schule das auch 5 männliche KG Schüler ausbildete und einer davon war ich ...ich hatte mich bei vielen KG Schulen beworben und es war entsetzen "ein Mann" nein das geht nicht u.ähnliche Ausreden... Mit freundlichen Grüßen JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:

Na ja...schon 1962 gab es in meiner Staatlichen KGschule Schulgeldfreiheit (es gab zu dieser Zeit auch nur 15 KG Schulen in der BRD) wenn man in diesem BL wohnte und lebte...und das hatte u.a. nix mit Qualitätsminderung und Freiheit zu tun...es war dann die erste KG Schule das auch 5 männliche KG Schüler ausbildete und einer davon war ich ...ich hatte mich bei vielen KG Schulen beworben und es war entsetzen "ein Mann" nein das geht nicht u.ähnliche Ausreden...
Mit freundlichen Grüßen
JürgenK ;)

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menopau
17.06.2024 22:15
Was ist bei dir denn falsch?Bezahlen um ausgebildet zu werden ist wahrlich nicht aktueller Stand um Interessenten für ein Berufsangebot zu interessieren.Zum Rest des Beitrags möchte ich nichts sagen ,weil mich gedankliche Prozesse dieser Qualität eher erschrecken .
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Was ist bei dir denn falsch?Bezahlen um ausgebildet zu werden ist wahrlich nicht aktueller Stand um Interessenten für ein Berufsangebot zu interessieren.Zum Rest des Beitrags möchte ich nichts sagen ,weil mich gedankliche Prozesse dieser Qualität eher erschrecken .
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menopau schrieb:

Was ist bei dir denn falsch?Bezahlen um ausgebildet zu werden ist wahrlich nicht aktueller Stand um Interessenten für ein Berufsangebot zu interessieren.Zum Rest des Beitrags möchte ich nichts sagen ,weil mich gedankliche Prozesse dieser Qualität eher erschrecken .

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ACW schrieb:

Nein, Schulgeldfreiheit ist bullshit, das wird wie bei öffentlichen Schulen zu einer Qualitätsminderung langfristig führen. Am Ende wird man sagen "ihr braucht nicht mehr Geld denn wir der Staat haben ja bereits eure Ausbildung bezahlt und deshalb bestimmen wir auch eurer Einkommen". Abhängigkeit hat noch niemals jemanden unabhängig gemacht. Allein schon wenn das Wort ",Freiheit" in einem Gesetz steht seien Sie sich sicher das es ihrer Unfreiheit dient.



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