Unsere Physiotherapie Praxis
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
unseres familiären Teams verfügen
Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
Fortbildungen ...
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
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Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
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Kostenloser Pre-Check
In der Schweiz ist für die Anerkennung des ausländischen Abschlusses das Schweizerische Rote Kreuz zuständig. Es ist die Anlaufstelle für alle Einwanderer, die in der Schweiz als Physiotherapeut tätig werden möchten und erkennt ausländische Abschlüsse an, damit der Weg in eine Beschäftigung frei ist. Dazu bietet des Schweizerische Rote Kreuz einen kostenlosen Pre-Check an. Der Antragsteller benötigt hierfür Diplome und Zeugnisse aus der Grundausbildung, Weiterbildungszeugnisse und -zertifikate sowie Arbeitszeugnisse. Nach maximal vier Wochen Bearbeitungszeit erhält der Antragsteller eine Rückmeldung, ob sein Abschluss anerkannt wird oder nicht.
Anerkennungsverfahren
Es können Ausgleichsmaßnahmen nötig sein, wenn die Ausbildungsdauer von den in der Schweiz standardmäßig vier Jahren Bachelorstudium abweicht oder die Fächer der eigenen Ausbildung nicht die geforderten abdecken. Dann können Lehrgänge, Zusatzausbildungen oder Eignungsprüfungen erforderlich sein. Welche das sind, wird nach Eingang des Anerkennungsgesuchs innerhalb von vier Monaten entschieden. Falls Ausgleichsmaßnahmen nötig sind, dauert das Anerkennungsverfahren entsprechend länger bis alle Anforderungen erfüllt sind und entsprechende Nachweise vorliegen. Die Kosten eines Anerkennungsverfahrens belaufen sich auf 550 bis über 1.000 Schweizer Franken. Zusätzlich können die Kosten für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen/Fortbildungen entstehen.
Neben den oben genannten Unterlagen wird beim Anerkennungsgesuch auch ein sogenanntes „Certificate of Current Professional Status/ Letter of good Standing“ verlangt. Dieses kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden und bescheinigt, dass die antragstellende Person berechtigt ist, den Beruf ohne Einschränkungen auszuüben.
dh / physio.de
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