Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
Um aus diesem Topf mehr Zuschüsse zu beziehen, hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Sachsen ihre Ärzte dazu aufgefordert, bei AOK Plus-Versicherten gewisse Diagnosen konkreter zu fassen. Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, in vielen Fällen zusätzliche Gelder über den RSA in die Kassen der AOK Plus zu spülen. 3.800 der 15.000 ICD-10-Codes beschreiben Diagnosen, für die eine höhere Erstattung in Frage kommt. Wie das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ herausgefunden hat, zahlt die AOK-Plus der KV Sachsen auch Geld dafür. Der Vorstandsvorsitzende der KV Sachsen, Dr. Klaus Heckermann, bezeichnet diese Zahlungen jedoch lediglich als Erstattung für die „entstehenden Verwaltungsaufwendungen“, finanziellen Vorteil ziehe man dadurch nicht.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) ist zuständig für die Überwachung dieses Systems. Durch das Wirtschaftsmagazin konfrontiert mit diesem vorliegenden Fall bestätigte das BAS, dass eine „unmittelbare oder mittelbare Einwirkung der Krankenkassen auf den Inhalt der Leistungsdaten unzulässig ist, soweit sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen ist“. Dieser aktuelle Fall werde nun geprüft. Sowohl die AOK Plus als auch die KV Sachsen sind sich sicher, rechtskonform zu handeln. Die Empfehlung betreffe nämlich nur zukünftige Diagnosestellungen und solle nicht rückwirkend angewandt werden, heißt es.
OG / physio.de
BetrugupcodingAOK PLUS
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Hähnchen schrieb:
Ein Schuft wer böses dabei denkt! Die Zeiten wandeln sich und ich finde es nur gut das sich Hr. Doktor Heckermann so sehr für seine Vergewaltungsangestellten ins Zeug legt. Drei Daumen hoch!!!
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