PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Sie haben es geschafft, die Kassenärzte, und eine Revision der Gesundheitsreform in einem Punkt durchsetzen können. Das Inkassorisiko für nicht bezahlte Praxisgebühren müssen sie nun doch nicht tragen. Das Bundesschiedsamt hat am gestrigen Montag im Sinne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden. Nun gilt auch für die Ärzteschaft, wie für Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer, das Risiko säumiger Patienten liegt allein bei den Krankenkassen. Einmal muss gemahnt werden, zahlt der Patient nicht, ist es Sache der Kasse ob sie das Geld eintreibt, der Arzt jedenfalls muss den Verlust nicht tragen.
Zäh hat sie gekämpft, die KBV, die Kassen stellten sich in langen Verhandlungsrunden stur, und auch von Ministerin Schmidt erhielten die Ärzte keine Unterstützung. Mitte November wurden die Verhandlungen ergebnislos abgebrochen und das Bundesschiedsamt angerufen (wir berichteten), das nun zugunsten der Ärzte entschieden hat. Nicht durchsetzen konnte sich die KBV allerdings mit ihrer Forderung nach einer Vergütung für den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Praxisgebühr. Auch andere Leistungserbringer würden dafür nichts erhalten, begründete die Schiedsstelle ihre Ablehnung.
Peter Appuhn
physio.de
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