Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Sie haben es geschafft, die Kassenärzte, und eine Revision der Gesundheitsreform in einem Punkt durchsetzen können. Das Inkassorisiko für nicht bezahlte Praxisgebühren müssen sie nun doch nicht tragen. Das Bundesschiedsamt hat am gestrigen Montag im Sinne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entschieden. Nun gilt auch für die Ärzteschaft, wie für Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer, das Risiko säumiger Patienten liegt allein bei den Krankenkassen. Einmal muss gemahnt werden, zahlt der Patient nicht, ist es Sache der Kasse ob sie das Geld eintreibt, der Arzt jedenfalls muss den Verlust nicht tragen.
Zäh hat sie gekämpft, die KBV, die Kassen stellten sich in langen Verhandlungsrunden stur, und auch von Ministerin Schmidt erhielten die Ärzte keine Unterstützung. Mitte November wurden die Verhandlungen ergebnislos abgebrochen und das Bundesschiedsamt angerufen (wir berichteten), das nun zugunsten der Ärzte entschieden hat. Nicht durchsetzen konnte sich die KBV allerdings mit ihrer Forderung nach einer Vergütung für den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit der Praxisgebühr. Auch andere Leistungserbringer würden dafür nichts erhalten, begründete die Schiedsstelle ihre Ablehnung.
Peter Appuhn
physio.de
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