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4 Prozent mehr ab 1. April 2025
Schiedsstelle setzte gestern neue Preise fest – technische Details werden in den nächsten Tagen geklärt. --- letzte Aktualisierung am 2.4.2025 bzgl. Splittingregel bei Blankoverordnungen ---
20.03.2025 • 105 Kommentare

Seit gestern Abend um 18.30 Uhr gibt es einen Schiedsspruch, welcher die Preise rückwirkend ab 1. Januar 2025 regelt. Dieser lautet:

Preise
Es wird ab 1. Januar 2025 in Sachen Vergütungsvereinbarung ein Anschlussvertrag festgelegt. Darin werden die Preise um 4,01 Prozent erhöht. Nachdem aber eine nachträgliche Berechnung von Behandlungen unpraktikabel ist, bestimmte die Schiedsstelle Folgendes:

  • • Die neuen Preise werden ab 1. April 2025 umgesetzt.
    • Für die „verpassten“ drei Monate Januar, Februar und März dürfen die Physiotherapeuten zu den 4,01 Prozent drei Monate lang zusätzlich noch einmal um 4,01 Prozent höhere Preise verrechnen. Ergo liegen die Preise im II. Quartal 2025 um 8,02 Prozent höher als zum Jahreswechsel.
    • Bitte nicht wundern: Zum 1. Juli 2025 werden die Preise dann folgerichtig wieder auf das „Plus-4,01-Prozent-Niveau“ absinken.
An der Tatsache einer Vergütungserhöhung lässt sich ablesen, dass die Schiedsstelle der Forderung der Krankenkassen nach einer rein retrospektiven Betrachtung der Kostenentwicklung nicht gefolgt ist. Darauf hatten die Kassen nämlich in ihrem Minusangebot abgestellt.

Diese Preisregelung wurde strenggenommen auf unbestimmte Zeit festgelegt; sie kann aber zum 31.12.2025 gekündigt werden. Und eine gut informierte Quelle versicherte uns: „Verlassen Sie sich drauf, wir werden kündigen!“

Noch unklar
Alle weiteren technischen Details wie zum Beispiel evtl. „Splittingregeln“ oder das „Zurückhalten von Abrechnungen“ werden erst die nächsten Tage geklärt werden.

Auch soll um Punkte wie Berechnungsgrundlagen für Raumkostensteigerung sehr zäh gerungen worden sein. Was die Schiedsstelle diesbezüglich aber im Endeffekt entschieden hat, wird man erst mit Sicherheit sagen können, wenn der schriftliche Schiedsspruch vorliegt.

Wir werden dies alles mit der Gelassenheit eines Naturforschers für Sie weiter beobachten und zu gegebener Zeit ggf. berichten.

Friedrich Merz / physio.de
Nachtrag vom 2. April 2025 11:55 Uhr:

Als amtlich darf - Stand jetzt - verkündet werden:

Normale Rezepte
Hier gilt die Splittingregel gemäß Behandlungstag, d.h. alle Behandlungen ab 1.4.25 werden mit erhöhten Preisen abgerechnet. Abgerechnet dürfen diese Rezepte mit den erhöhten Preise allerdings frühestens ab dem 1.5.2025, da die Kassen ihre Systeme noch umstellen müssen.

Blankoverordnungen
Hier ist leider noch nichts zu 100 Prozent fix. Es gibt zwischen Verbänden und Kassen einen Streit bzgl. der Splittingregel. Die Verbände hätten es gerne analog zu den "normalen Rezepten" gemäß dem Behandlungstag. Die Kassen fordern bei der Blankoverordnung jedoch eine Splittingregel nach dem Ausstellungstag.

Die hierzu angefragte Schiedsstelle hat sich leider bislang noch nicht geäußert. Daher raten die Berufsverbände bis zur Klärung des Sachverhaltes keine Blankoverordnungen (auf denen im April behandelt wurde) in die Abrechnung zu geben und die Zuzahlungen auch erst am Ende der Behandlung "einzuziehen". Einzelne Verbände rechnen mit eine Klärung "im Laufe der kommenden Woche".

Und ja, der GKV-Spitzenverband hat die Preislisten zur Blankoverordnung bereits veröffentlicht; hat diese aber wohlwissend in rot mit dem Hinweis versehen: "vorbehaltlich des Schiedsspruches vom 19.03.2025".

Wir meinen, er wird seine Gründe dafür haben und bleiben dran.

Herzliche Grüße aus der Redaktion
Friedrich A. Merz

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VergütungSchiedsverfahren


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Ahn
02.04.2025 12:53
Heute Morgen kam das Preisupdate von azh und danach schon 3 * Zuzahlung mit komplett neuen Preisen kassiert bzw. geänderte Zuzahlung.
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Heute Morgen kam das Preisupdate von azh und danach schon 3 * Zuzahlung mit komplett neuen Preisen kassiert bzw. geänderte Zuzahlung.
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Ahn schrieb:

Heute Morgen kam das Preisupdate von azh und danach schon 3 * Zuzahlung mit komplett neuen Preisen kassiert bzw. geänderte Zuzahlung.

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