WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Offizielle Zahlen über die Höhe der Retaxierungen durch die gesetzlichen Krankenkassen gibt es nicht. Die Kampagne #druckaufGKV hat nun aufgrund vieler Zuschriften ungefähre Summen errechnet. Der Initiator der Kampagne, Physiotherapeut Christian Thieme aus Chemnitz, hat in diesem Zusammenhang nur die Rückforderungen bzw. den Einbehalt wegen Formfehlern ausgewertet und Durchschnittswerte veröffentlicht. Diese sind jedoch ausdrücklich ohne Gewähr.
Alleine für den Bereich der Physiotherapie kommt er dabei auf eine Summe von 130 Millionen Euro, die die Krankenkassen lediglich wegen Formfehlern einbehalten haben. Thieme bricht diese Summe runter auf ungefähr 300 Euro pro Praxis und Monat. Die vom Arzt verordneten Leistungen haben die Patienten jedoch selbstverständlich erhalten.
Für alle Heilmittelbereiche zusammen und ergänzt um die Apotheken kommt #druckaufGKV auf eine Summe von insgesamt 362,5 Millionen Euro Retaxierungen pro Jahr auf Grund von Formfehlern. Natürlich können einige Absetzungen nachträglich geheilt werden, der bürokratische Aufwand hierfür ist jedoch teilweise immens und wird deshalb nicht von jeder Praxis betrieben.
Mittlerweile folgen nach eigenen Angaben ca. 8.700 Menschen dem Hashtag #druckaufGKV in den unterschiedlichen Netzwerken.
O.G. / physio.de
AbsetzungenAktionGKV-SpitzenverbandAbrechnung
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Norbert Meyer Ich habe dein Satz jetzt 10mal vor- und rückwärts gelesen. Verstehen tue ich ihm immer noch nicht. 🤔 Kannst du das nochmal neu im verständlicheren Deutsch formulieren?
der Fehler sitzt 40 cm vor dem Bildschirm
und das vor allem in den Arztpraxen 😉
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Ahn schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wahrscheinlich meint Norbert Meyer den „Error 40“:
der Fehler sitzt 40 cm vor dem Bildschirm
und das vor allem in den Arztpraxen 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Ahn Error 40, den kannte ich noch nicht. 🤣🤣🤣🤣
Die Pat. erfüllt alle Diagnoseschlüssel durchweg und nur ein ICD 10 Code " Sturzneigung" kommt zur Anwendung.
Bin immer davon ausgegangen, das die ärztliche Software Schuld hat. Demzufolge hat die Fr. Richter ( BARMER) den Ehegatten angewiesen nicht eher die Praxis zu verlassen bis er eine Verordnung über Doppelbehandlung 24 x KG im Hausbesuch in der Hand hält.
Nach energischen Widerstand seitens der Rezeptionskraft gab diese dann endlich nach!!!!! Ehemann hat bei der Kasse ein PERSÖNLICHES " Post -fach" ERSTANDEN!
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Norbert Meyer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja gerne ,
Die Pat. erfüllt alle Diagnoseschlüssel durchweg und nur ein ICD 10 Code " Sturzneigung" kommt zur Anwendung.
Bin immer davon ausgegangen, das die ärztliche Software Schuld hat. Demzufolge hat die Fr. Richter ( BARMER) den Ehegatten angewiesen nicht eher die Praxis zu verlassen bis er eine Verordnung über Doppelbehandlung 24 x KG im Hausbesuch in der Hand hält.
Nach energischen Widerstand seitens der Rezeptionskraft gab diese dann endlich nach!!!!! Ehemann hat bei der Kasse ein PERSÖNLICHES " Post -fach" ERSTANDEN!
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Norbert Meyer schrieb:
Trotz zertifizierter Software Mediziner + Physiotherapie wird dringend benötigt die willige ZERTIFIZIERTE Praxisangestellte in der Arztpraxis um entsprechend der sich ständig ändernde juristischen Auslegungen seitens der Abrechnungsstellen zu gewinnen!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@timo daub Die Pflicht zur Prüfung hat uns das Bundessozialgericht aufs Auge gedrückt. Du kannst gerne eine Verfassungsbeschwerde dagegen versuchen oder eine Änderung des SGB V bei deinem Abgeordneter anregen, aber ansonsten kommen wir aus dem Nummer nicht mehr raus. 🥴
z.B. nach US -Amputation im HB wurde die erste Verordnung nicht bezahlt , es fehlt ein zweiter Diagnoseschlüssel!!!!
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Norbert Meyer schrieb:
Ja und somit waren und sind wir wieder die "Stille Reserve" der GKV und öffnet sich Tor und Tür für Willkürmaßnahmengrin
z.B. nach US -Amputation im HB wurde die erste Verordnung nicht bezahlt , es fehlt ein zweiter Diagnoseschlüssel!!!!
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timo daub schrieb:
Das Problem liegt halt in unserer Pflicht die Verordnungen zu prüfen. Diesen Sch.... haben wir unterschrieben. Diese Pflicht sollte aus dem RV raus. So lange das bei uns liegt, werden Verordnungen abgesetzt. Und das noch mit System. Die Kassen geben den Dienstleistern Davaso und Co Anweisungen und Ziele vor, Absetzungen zu erzielen. Traurig aber wahr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Dosca Das ist doch mittlerweile eindeutig geklärt? Die Kasse hat recht, siehe FAK Frage 24. Das ist ähnlich wie beim Jahreswechsel.
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Dosca schrieb:
Ich hatte letzten eine interessante Rückforderung/ Kürzung. Begründung: die Patientin ist im Behandlungszeitraum 18 geworden und somit Zuzahlungspflichtig. 9,46 € oder sowas müsse die Patientin selber tragen. Nun ist es ja s, dass die Verordnung und die Zuzahlungsrechnungen zu Beginn der Behandlung ausgestellt werden und nicht zum Schluss. Alles gute zum Geburtstag! see_no_evil
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Brausebier schrieb:
Ich fände es prima, wenn die Patienten erst mal jede Verordnung im Vorfeld von der Krankenkasse prüfen und genehmigen lassen würden. Da die Kassen die Prüfung ohnehin durchführen, könnte diese das genau so gut im Vorfeld denn im Nachgang einer Behandlung machen. Der Auswand ist der selbe. Bei den Rehasportkostenübernahmeanträgen (Muster 56) klappt das ja auch. Fraglich ist jedoch, ob die Kasse hierzu überhaupt in der Lage wäre, bis die Verordnung vom Datum her abläuft ;-)
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