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FrankfurtRheinMain

Physiotherapeut/in (m/w/d)

Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.

Deine Aufgaben:

Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Corona Bayern schließt Physiopraxen - Öffnung nur in Ausnahmefällen?

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Neues Thema
Bayern schließt Physiopraxen - Öffnung nur in Ausnahmefällen?
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Anonymer Teilnehmer
20.03.2020 13:24
Wisst ihr was mit Ausnahmefällen genau gemeint ist? Greift bei uns dann das Infektionsschutzgesetz?
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Wisst ihr was mit Ausnahmefällen genau gemeint ist? Greift bei uns dann das Infektionsschutzgesetz?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Wisst ihr was mit Ausnahmefällen genau gemeint ist? Greift bei uns dann das Infektionsschutzgesetz?

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Körnchen
20.03.2020 13:30
Wo steht das?
Richtig ist, dass Bayern eine Ausgangssperre verhängt hat.
Das Haus darf man nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkaufen, Gang zur Apotheke) verlassen.
Der Gang zur Therapie m.E. ist ein trifiger Grund!

LG A. Korn

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Wo steht das? Richtig ist, dass Bayern eine Ausgangssperre verhängt hat. Das Haus darf man nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkaufen, Gang zur Apotheke) verlassen. Der Gang zur Therapie m.E. ist ein trifiger Grund! LG A. Korn
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idefix-
20.03.2020 14:57
Hallo Körnchen.

Der Betrieb von Physiopraxen ist ab Mitternacht eingestellt, nur in Notfällen darf der Therapeut an den Mann, würde sagen bei akuten Bandscheiben Op`s oder sowas.
Wir haben jetzt erstmal den Osterurlaub vorgezogen und öffnen nun am Dienstag nach Ostern, außer der Virus erwischt mich vorher.

Schöne Zeit und bleib gesund

Habe mir gerade nochmal die Pressekonferenz von unserem Miniprä angehört. Logos und Ergos sind definitiv geschlossen! viel Spaß und bleibt gesund.
Physios können/dürfen nur in Notfällen arbeiten! Das sind für mich frische OP´s und die die schon so in der Praxis waren. Keine Neuros, keine Kinder, keine Meniskusop die schon drei Wochen alt ist.
Wir werden morgen alle unseren Pat´s per Telefon informieren.

Also Körnchen, fahr runter, dreh den Schlüssel um und genieß die Zeit zu Hause. Es werden wieder andere und bessere Zeiten kommen.
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• ella426
Hallo Körnchen. Der Betrieb von Physiopraxen ist ab Mitternacht eingestellt, nur in Notfällen darf der Therapeut an den Mann, würde sagen bei akuten Bandscheiben Op`s oder sowas. Wir haben jetzt erstmal den Osterurlaub vorgezogen und öffnen nun am Dienstag nach Ostern, außer der Virus erwischt mich vorher. Schöne Zeit und bleib gesund Habe mir gerade nochmal die Pressekonferenz von unserem Miniprä angehört. Logos und Ergos sind definitiv geschlossen! viel Spaß und bleibt gesund. Physios können/dürfen nur in Notfällen arbeiten! Das sind für mich frische OP´s und die die schon so in der Praxis waren. Keine Neuros, keine Kinder, keine Meniskusop die schon drei Wochen alt ist. Wir werden morgen alle unseren Pat´s per Telefon informieren. Also Körnchen, fahr runter, dreh den Schlüssel um und genieß die Zeit zu Hause. Es werden wieder andere und bessere Zeiten kommen.
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idefix- schrieb:

Hallo Körnchen.

Der Betrieb von Physiopraxen ist ab Mitternacht eingestellt, nur in Notfällen darf der Therapeut an den Mann, würde sagen bei akuten Bandscheiben Op`s oder sowas.
Wir haben jetzt erstmal den Osterurlaub vorgezogen und öffnen nun am Dienstag nach Ostern, außer der Virus erwischt mich vorher.

Schöne Zeit und bleib gesund

Habe mir gerade nochmal die Pressekonferenz von unserem Miniprä angehört. Logos und Ergos sind definitiv geschlossen! viel Spaß und bleibt gesund.
Physios können/dürfen nur in Notfällen arbeiten! Das sind für mich frische OP´s und die die schon so in der Praxis waren. Keine Neuros, keine Kinder, keine Meniskusop die schon drei Wochen alt ist.
Wir werden morgen alle unseren Pat´s per Telefon informieren.

Also Körnchen, fahr runter, dreh den Schlüssel um und genieß die Zeit zu Hause. Es werden wieder andere und bessere Zeiten kommen.

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volker991
20.03.2020 18:34
Es ist keine Ausgangssperre sondern eine Ausgangsbeschränkung.
Die Begriffe sollten geordnet bleiben ...
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• Susulo
• Jeverland
Es ist keine Ausgangssperre sondern eine Ausgangsbeschränkung. Die Begriffe sollten geordnet bleiben ...
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volker991 schrieb:

Es ist keine Ausgangssperre sondern eine Ausgangsbeschränkung.
Die Begriffe sollten geordnet bleiben ...

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Körnchen schrieb:

Wo steht das?
Richtig ist, dass Bayern eine Ausgangssperre verhängt hat.
Das Haus darf man nur aus triftigen Gründen (Arztbesuch, Einkaufen, Gang zur Apotheke) verlassen.
Der Gang zur Therapie m.E. ist ein trifiger Grund!

LG A. Korn

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Antje Recker
20.03.2020 13:32
Hallo,
hier ist der entsprechende Link:
Coronavirus: Söder verkündet drastische Einschnitte - das sind die neuen Maßnahmen | Bayern

Ist noch ganz neu...

LG Antje
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Hallo, hier ist der entsprechende Link: https://www.ovb-online.de/weltspiegel/bayern/coronavirus-ausgangssperre-bayern-13607379.html Ist noch ganz neu... LG Antje
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Antje Recker schrieb:

Hallo,
hier ist der entsprechende Link:
Coronavirus: Söder verkündet drastische Einschnitte - das sind die neuen Maßnahmen | Bayern

Ist noch ganz neu...

LG Antje

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Horatio72
20.03.2020 13:34
Falsche Aussage. Physio Praxen bleiben bei einer Ausgangssperre geöffnet.! Jetzt kommt aber meine Fragen: Muss ich das dokumentieren, sprich den Pat. einen offiziellen Zettel geben das sie Termin haben? Was ist mit Selbstzahler Leistungen die Angeboten werden? Fallen diese raus sprich nur Pat. mit Rezept? Hab dazu nichts gefunden und wär für eine evtl. Planung wichtig, z.b. Kurzarbeitsgeld. Vielen Dank schon mal für Antworten.
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• Ilona E. Bischoff
Falsche Aussage. Physio Praxen bleiben bei einer Ausgangssperre geöffnet.! Jetzt kommt aber meine Fragen: Muss ich das dokumentieren, sprich den Pat. einen offiziellen Zettel geben das sie Termin haben? Was ist mit Selbstzahler Leistungen die Angeboten werden? Fallen diese raus sprich nur Pat. mit Rezept? Hab dazu nichts gefunden und wär für eine evtl. Planung wichtig, z.b. Kurzarbeitsgeld. Vielen Dank schon mal für Antworten.
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Horatio72 schrieb:

Falsche Aussage. Physio Praxen bleiben bei einer Ausgangssperre geöffnet.! Jetzt kommt aber meine Fragen: Muss ich das dokumentieren, sprich den Pat. einen offiziellen Zettel geben das sie Termin haben? Was ist mit Selbstzahler Leistungen die Angeboten werden? Fallen diese raus sprich nur Pat. mit Rezept? Hab dazu nichts gefunden und wär für eine evtl. Planung wichtig, z.b. Kurzarbeitsgeld. Vielen Dank schon mal für Antworten.

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Anonymer Teilnehmer
20.03.2020 13:40
Schaut im oben genannten Link nach. Hier heißt es, dass Physiotherapeuten nur noch in Notfällen arbeiten, Logo und Ergotherapie bleiben geschlossen. Die Pressekonfetenz war um 13.30uhr. Daher die Frage was mit Notfällen genau gemeint ist?
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• gabriele639
Schaut im oben genannten Link nach. Hier heißt es, dass Physiotherapeuten nur noch in Notfällen arbeiten, Logo und Ergotherapie bleiben geschlossen. Die Pressekonfetenz war um 13.30uhr. Daher die Frage was mit Notfällen genau gemeint ist?
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Horatio72
20.03.2020 13:47
Ok. Das war mir neu. Ist ja auch sehr schwammig. Ich hab zig Notfälle bei mir. Für den einen ist es ein Notfall wenn er den Kopf nicht drehen kann, für den anderern erst wenn das Bein ab ist. Ich würde mir eine Bundesweit Einheitliche Lösung wünschen. Egal wie die nun aussieht, aber das hier ist Müll.
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Ok. Das war mir neu. Ist ja auch sehr schwammig. Ich hab zig Notfälle bei mir. Für den einen ist es ein Notfall wenn er den Kopf nicht drehen kann, für den anderern erst wenn das Bein ab ist. Ich würde mir eine Bundesweit Einheitliche Lösung wünschen. Egal wie die nun aussieht, aber das hier ist Müll.
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Horatio72 schrieb:

Ok. Das war mir neu. Ist ja auch sehr schwammig. Ich hab zig Notfälle bei mir. Für den einen ist es ein Notfall wenn er den Kopf nicht drehen kann, für den anderern erst wenn das Bein ab ist. Ich würde mir eine Bundesweit Einheitliche Lösung wünschen. Egal wie die nun aussieht, aber das hier ist Müll.

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physiox100
20.03.2020 13:51
Vor allem steht bei dem Link einen Satz drüber:
Jeder soll und kann zur Arbeit gehen.


Ja was denn nun? Also gehen die Therapeuten arbeiten, behandeln aber nur noch Notfälle und nutzen den Rest der Zeit für was anderes oder Kurzarbeit?
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Vor allem steht bei dem Link einen Satz drüber: [b]Jeder soll und kann zur Arbeit gehen.[/b] [b] [/b] Ja was denn nun? Also gehen die Therapeuten arbeiten, behandeln aber nur noch Notfälle und nutzen den Rest der Zeit für was anderes oder Kurzarbeit?
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physiox100 schrieb:

Vor allem steht bei dem Link einen Satz drüber:
Jeder soll und kann zur Arbeit gehen.


Ja was denn nun? Also gehen die Therapeuten arbeiten, behandeln aber nur noch Notfälle und nutzen den Rest der Zeit für was anderes oder Kurzarbeit?

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Schaut im oben genannten Link nach. Hier heißt es, dass Physiotherapeuten nur noch in Notfällen arbeiten, Logo und Ergotherapie bleiben geschlossen. Die Pressekonfetenz war um 13.30uhr. Daher die Frage was mit Notfällen genau gemeint ist?

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profilbild
Günther Klein
20.03.2020 13:49
Notfälle bedeutet, wenn bei Behandlungsunterlassung Folgeschäden drohen
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• interpedis
• Katerchen
Notfälle bedeutet, wenn bei Behandlungsunterlassung Folgeschäden drohen
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nele69
20.03.2020 14:06
Bei wem? Bei uns und unseren Mitarbeitern oder bei den Patienten?

Dieser Passus verhindert schlicht, dass Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz gezahlt werden muss. Die Praxen sind mithin nicht geschlossen und zur Leistungsabgabe verpflichtet.

Putzen gehen funktioniert auch nicht, denn wir müssen die Praxen besetzt halten.

Wer von euch kann davon leben?

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• matthias489
Bei wem? Bei uns und unseren Mitarbeitern oder bei den Patienten? Dieser Passus verhindert schlicht, dass Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz gezahlt werden muss. Die Praxen sind mithin nicht geschlossen und zur Leistungsabgabe verpflichtet. Putzen gehen funktioniert auch nicht, denn wir müssen die Praxen besetzt halten. Wer von euch kann davon leben?
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nele69 schrieb:

Bei wem? Bei uns und unseren Mitarbeitern oder bei den Patienten?

Dieser Passus verhindert schlicht, dass Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz gezahlt werden muss. Die Praxen sind mithin nicht geschlossen und zur Leistungsabgabe verpflichtet.

Putzen gehen funktioniert auch nicht, denn wir müssen die Praxen besetzt halten.

Wer von euch kann davon leben?

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Günther Klein schrieb:

Notfälle bedeutet, wenn bei Behandlungsunterlassung Folgeschäden drohen

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M83Axel
20.03.2020 14:07
Behandlungsschäden könnten immer entstehen!!!

Wie funktioniert das dann mit der Bezahlung?
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Behandlungsschäden könnten immer entstehen!!! Wie funktioniert das dann mit der Bezahlung?
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M83Axel schrieb:

Behandlungsschäden könnten immer entstehen!!!

Wie funktioniert das dann mit der Bezahlung?

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Anonymer Teilnehmer
20.03.2020 14:07
Es geht auch wir weiter verfahren. Die Praxen jetzt komplett schließen, da ich eigentlich die wenigsten Patienten als absolute Notfälle sehe, oder doch etwas aussortieren. Hatte schon Anrufe wie es nächste Woche mit den Terminen aussieht.
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Es geht auch wir weiter verfahren. Die Praxen jetzt komplett schließen, da ich eigentlich die wenigsten Patienten als absolute Notfälle sehe, oder doch etwas aussortieren. Hatte schon Anrufe wie es nächste Woche mit den Terminen aussieht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Es geht auch wir weiter verfahren. Die Praxen jetzt komplett schließen, da ich eigentlich die wenigsten Patienten als absolute Notfälle sehe, oder doch etwas aussortieren. Hatte schon Anrufe wie es nächste Woche mit den Terminen aussieht.

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Nora Weber
20.03.2020 14:08
Es gibt mittlerweile die schriftliche - und damit verbindliche - Form der Allgemeinverfügung (unter: Link).

Ich zitiere daraus in Auszügen:
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten) [...]


Es gibt also keinen Hinweis auf "Notfallbehandlungen", sondern auf eine medizinische Dringlichkeit. Ist dies bei ärztlichen Verordnungen juristisch anzweifelbar?

Gruß, Nora
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• ali
• Horatio72
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Es gibt mittlerweile die schriftliche - und damit verbindliche - Form der Allgemeinverfügung (unter: https://www.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20-03-20-ausgangsbeschraenkung-bayern-.pdf). Ich zitiere daraus in Auszügen: [zitat]4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. 5. Triftige Gründe sind insbesondere: a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten) [...][/zitat] Es gibt also keinen Hinweis auf "Notfallbehandlungen", sondern auf eine medizinische Dringlichkeit. Ist dies bei ärztlichen Verordnungen juristisch anzweifelbar? Gruß, Nora
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Nora Weber schrieb:

Es gibt mittlerweile die schriftliche - und damit verbindliche - Form der Allgemeinverfügung (unter: Link).

Ich zitiere daraus in Auszügen:
4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
5. Triftige Gründe sind insbesondere:
a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten) [...]


Es gibt also keinen Hinweis auf "Notfallbehandlungen", sondern auf eine medizinische Dringlichkeit. Ist dies bei ärztlichen Verordnungen juristisch anzweifelbar?

Gruß, Nora

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Michael Ringk
20.03.2020 14:10
Notfälle heißt das Patienten deren Gesundheitszustand sich durch ein aussetzen der Therapie
verschlechtern würden z.B. Lymph Patienten , Neurologische Patienten , OP Patienten usw.
Hier muß die medizinische Versorgung erhalten bleiben Selbstzahler sind in diesem Sinne keine Notfälle.
Solange man die Infektionsschutzmaßnahmen einhält sollte und muss die medizinisch Versorgung der Patienten aufrecht erhalten werden.
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Notfälle heißt das Patienten deren Gesundheitszustand sich durch ein aussetzen der Therapie verschlechtern würden z.B. Lymph Patienten , Neurologische Patienten , OP Patienten usw. Hier muß die medizinische Versorgung erhalten bleiben Selbstzahler sind in diesem Sinne keine Notfälle. Solange man die Infektionsschutzmaßnahmen einhält sollte und muss die medizinisch Versorgung der Patienten aufrecht erhalten werden.
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Horatio72
20.03.2020 14:14
Ist das was offizielles oder nur deine Meinung.? Ich brauch was schriftliches bevor ich zu mache..
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Ist das was offizielles oder nur deine Meinung.? Ich brauch was schriftliches bevor ich zu mache..
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Horatio72 schrieb:

Ist das was offizielles oder nur deine Meinung.? Ich brauch was schriftliches bevor ich zu mache..

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Michael Ringk
20.03.2020 14:43
Offizelles gibt es leider nichts aber die Gesundheitliche Versorgung muß auch für diese Patienten aufrecht erhalten bleiben.
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Offizelles gibt es leider nichts aber die Gesundheitliche Versorgung muß auch für diese Patienten aufrecht erhalten bleiben.
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Michael Ringk schrieb:

Offizelles gibt es leider nichts aber die Gesundheitliche Versorgung muß auch für diese Patienten aufrecht erhalten bleiben.

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ali
20.03.2020 14:55
lies die Allgemeinverfügung in Nora s link...
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lies die Allgemeinverfügung in Nora s link...
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ali schrieb:

lies die Allgemeinverfügung in Nora s link...

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viento
20.03.2020 17:13
Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel- sicherheit: 09131 / 68 08 - 51 01

Anruf meinerseits, wir dürfen arbeiten, dies die Aussage.
Schutzmittel könnenwohl beim örtlichen LA, GA erfragt werden. Nächste Woche würde da aufgestockt.
Auch nix schriftlich, aber eine Aussage.
Gruss 666
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Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel- sicherheit: 09131 / 68 08 - 51 01 Anruf meinerseits, wir dürfen arbeiten, dies die Aussage. Schutzmittel könnenwohl beim örtlichen LA, GA erfragt werden. Nächste Woche würde da aufgestockt. Auch nix schriftlich, aber eine Aussage. Gruss 666
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viento schrieb:

Coronavirus-Hotline des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel- sicherheit: 09131 / 68 08 - 51 01

Anruf meinerseits, wir dürfen arbeiten, dies die Aussage.
Schutzmittel könnenwohl beim örtlichen LA, GA erfragt werden. Nächste Woche würde da aufgestockt.
Auch nix schriftlich, aber eine Aussage.
Gruss 666

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Michael Ringk schrieb:

Notfälle heißt das Patienten deren Gesundheitszustand sich durch ein aussetzen der Therapie
verschlechtern würden z.B. Lymph Patienten , Neurologische Patienten , OP Patienten usw.
Hier muß die medizinische Versorgung erhalten bleiben Selbstzahler sind in diesem Sinne keine Notfälle.
Solange man die Infektionsschutzmaßnahmen einhält sollte und muss die medizinisch Versorgung der Patienten aufrecht erhalten werden.

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