Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
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Sie mahlen langsam die bürokratischen Mühlen, aber sie mahlen. Im Herbst 2001 hatte die EU-Kommission die Bundesregierung aufgefordert, die für die Niederlassung von Heilmittelerbringern vorgeschriebene berufspraktische Erfahrungszeit von 2 Jahren abzuschaffen. Diese im Sozialgesetzbuch V §124 Absatz 2 Nr.2 festgelegte Bestimmung sei nicht kompatibel mit dem EG-Vertrag, der die uneingeschränkte Niederlassungsfreiheit in allen Ländern der Europäischen Union regelt. Wir haben am 23.03.02 an dieser Stelle sehr ausführlich über die Problematik berichtet.
Schon damals war klar, die Bundesregierung würde der Aufforderung der EU-Behörden wohl nachkommen. Bei einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof hätte die Regierung mit einer Niederlage rechnen müssen.
Nach nochmaliger Mahnung aus Brüssel hat sich nun das Bundesgesundheitsministerium durchgerungen, dem Drängen der EU-Kommission nachzugeben, der §124 Absatz 2 Nr. 2 wird zum 01. Januar 2003 fallen. Eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuches hat das Ministerium erarbeitet.
Am kommenden Mittwoch wird die Gesetzesänderung im Bundestagsausschuss Gesundheit und Soziales beraten. Das Gesetz muss dann vom Bundestag verabschiedet werden und tritt rückwirkend in Kraft.
Die staatliche Anerkennung zum Physiotherapeuten ist nun die einzige persönliche Voraussetzung für eine Niederlassung.
Peter Appuhn
physio.de
Meldung vom 23.03.2002
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