Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Die bisherige Regelung einer zweijährigen berufspraktischen Erfahrungszeit als Niederlassungskriterium für Heilmittelerbringer gibt es nicht mehr. Der entsprechende Absatz des § 124 SGB V ist am 17.Januar vom Bundestag fast einstimmig (mit den Gegenstimmen der zwei PDS-Abgeordneten) gestrichen worden.
Wie wir erfuhren, haben Krankenkassen verschiedentlich signalisiert, ab sofort bei Zulassungsanträgen auf die Erfahrungszeit zu verzichten.
Physiotherapeuten, die eine Niederlassung anstreben, und keine Berufserfahrung von zwei Jahren haben, können demnach ihren Antrag unter Hinweis auf die Verabschiedung im Bundestag jetzt schon stellen.
Um heraus zu finden, wann das Gesetz in Kraft tritt, hatten wir im Vorfeld genau recherchiert, mit Abgeordneten und dem Bundesgesundheitsministerium gesprochen. Die Recherchen ergaben, dass das Gesetz noch in diesem Monat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und dann am 1.Februar rechtsgültig ist. Die befragten Fachleute hatten leider nicht bedacht, dass der parlamentarische Ablauf doch etwas umständlicher ist. Das Gesetz, obwohl nicht zustimmungspflichtig, wird am 14.Februar vom Bundesrat begutachtet, der Gesundheitsministerin, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und dann erst im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird demnach frühestens am 1.März 2003 in Kraft treten können, auch ein späterer Termin ist vorstellbar.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, das Gesetz ist verabschiedet, eine berufspraktische Erfahrungszeit ist kein Kriterium mehr für eine Kassenzulassung. Das oben beschriebene parlamentarische Verfahren ist lediglich ein formaler Akt, der keinen inhaltlichen Einfluss hat.
Peter Appuhn
physio.de
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