Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
Die bisherige Regelung einer zweijährigen berufspraktischen Erfahrungszeit als Niederlassungskriterium für Heilmittelerbringer gibt es nicht mehr. Der entsprechende Absatz des § 124 SGB V ist am 17.Januar vom Bundestag fast einstimmig (mit den Gegenstimmen der zwei PDS-Abgeordneten) gestrichen worden.
Wie wir erfuhren, haben Krankenkassen verschiedentlich signalisiert, ab sofort bei Zulassungsanträgen auf die Erfahrungszeit zu verzichten.
Physiotherapeuten, die eine Niederlassung anstreben, und keine Berufserfahrung von zwei Jahren haben, können demnach ihren Antrag unter Hinweis auf die Verabschiedung im Bundestag jetzt schon stellen.
Um heraus zu finden, wann das Gesetz in Kraft tritt, hatten wir im Vorfeld genau recherchiert, mit Abgeordneten und dem Bundesgesundheitsministerium gesprochen. Die Recherchen ergaben, dass das Gesetz noch in diesem Monat im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird und dann am 1.Februar rechtsgültig ist. Die befragten Fachleute hatten leider nicht bedacht, dass der parlamentarische Ablauf doch etwas umständlicher ist. Das Gesetz, obwohl nicht zustimmungspflichtig, wird am 14.Februar vom Bundesrat begutachtet, der Gesundheitsministerin, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und dann erst im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird demnach frühestens am 1.März 2003 in Kraft treten können, auch ein späterer Termin ist vorstellbar.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, das Gesetz ist verabschiedet, eine berufspraktische Erfahrungszeit ist kein Kriterium mehr für eine Kassenzulassung. Das oben beschriebene parlamentarische Verfahren ist lediglich ein formaler Akt, der keinen inhaltlichen Einfluss hat.
Peter Appuhn
physio.de
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