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Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Am 11.06.2021 wurde eines der letzten großen Gesetzesvorhaben der Legislaturperiode im Bundestag verabschiedet: das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG).
Für PhysiotherapeutInnen sind folgende Absätze relevant:
a) Modellstudiengänge verlängert bis 2024
Die akademische Ausbildung in den Therapieberufen wird bereits seit mehreren Jahren erprobt. Die Entscheidung, ob dies die regelhafte Ausbildungsform wird, wurde bereits mehrfach verschoben. Nun war im Referentenentwurf des Gesetzes eine Ausdehnung der Erprobungsphase auf das Jahr 2026 vorgesehen (siehe auch unser Bericht vom 03.11.2020).
Dem vehementen Druck von Interessensgruppen ist zu verdanken, dass die Frist nun auf das Jahr 2024 verkürzt wurde.
b) Blanko-VO wird auf 30.09.2021 verschoben
Die maßgeblichen Verbände befinden sich mit dem GKV-Spitzenverband in Verhandlungen zur Ausgestaltung der Blanko-Verordnung. Ursprünglich sollte eine Einigung bereits am 15.03.2021 vorliegen. Nun wurde die Frist im Gesetz auf den 30.09.2021 verschoben. Auch hier gilt wieder: Sollte bis zur Frist keine Einigung erzielt sein, wird die Schiedsstelle angerufen, um eine Einigung herbeizuführen.
c) Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten wird Kassenleistung Und auch das könnte für PhysiotherapeutInnen relevant werden: Im Gesetzesbeschluss ist festgehalten, dass die Krankenkassen wieder erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn sonstige ambulante Maßnahmen nicht ausreichen.
Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG)
Ein weiteres Gesetz mit relevanten Inhalten für PhysiotherapeutInnen ist das DVPMG. Darin finden sich weitere wichtige Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, die auch die Heilmittelerbringer betreffen. Über die nächsten Schritte im Digitalisierungsplan hatte physio.de bereits im Januar berichtet. Nun ergeben sich aber aus dem aktuellen Gesetzesbeschluss noch folgende Änderungen:
Telemedizinische Versorgung wird in die Regelleistung überführt
Wie bereits pandemiebedingt erprobt, soll die telemedizinische Versorgung nun regelhaft werden. Dazu sollen GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände eine Erweiterung der Rahmenverträge verhandeln.
Grundlegend muss geklärt werden, welche Leistungen telemedizinisch erbracht werden können, welche technischen Voraussetzungen dazu notwendig sind und wie diese im Einzelnen vergütet werden. Im Gesetzestext ist explizit notiert, dass keine neuen Leistungen entstehen dürfen. Bis zum 31.12.2021 soll dazu eine Einigung zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband erlangt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird erneut die Schiedsstelle angerufen. Weiterhin bedarf es einer Anpassung der Heilmittel-Richtlinie, welche für Sommer 2022 vorgesehen ist.
Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und E-Rezept
Momentan ist die Anbindung an die TI lt. Gesetz freiwillig zwar möglich. Hierbei darf aber getrost von einer "Pro-Forma-Bestimmung" gesprochen werden. "Pro-Forma-Bestimmung" aus folgenden Gründen:
Die Bestimmungen der Kostenerstattung sind abschließend noch nicht geregelt.
Es stehen dem angeschlossenen Praxisinhaber noch keine sinnvollen Funktionalitäten der TI zur Verfügung.
Um die TI nutzen zu können, braucht jeder Therapeut einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA). Dieser soll vom Elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, welches sich derzeit aber noch im Aufbau befindet.
Eine Erstattung der Kosten soll für Physiotherapien bereits ab 2021/22 erfolgen. Die Verhandlungen dazu laufen bereits. Für alle anderen Heilmittelerbringer erfolgt eine Erstattung der Anschluss- und Betriebskosten erst ab dem 01.01.2024.
Für 2026 ist die grundlegende Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (E-Rezept) geplant.
Die Voraussetzung für einen Abruf des E-Rezeptes ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, welche ab 01.01.2026 für Praxen Pflicht sein wird. Ab 01.07.2026 werden die vertragsärztlichen Verordnungen ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Die dafür nötigen Vorgaben und Verfahren wird die gematik bis zum 01.07.2024 erarbeiten.
Vom Gesetzgeber wurde ebenso festgelegt, dass PatientInnen, die keine digitalen Verfahren nutzen können oder wollen, nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. So soll beispielsweise eine papierbasierte Vorlage bei der Krankenkasse zur Einholung von Bewilligungen entwickelt werden. Auch wenn im Einzelfall eine elektronische Ausstellung, Übermittlung oder Abruf der Verordnung nicht möglich sein sollte, kann auf ein papierbasiertes Verfahren zurückgegriffen werden.
Zusammenfassender Zeitplan der wichtigsten Digitalisierungsschritte
• 01.07.2021: Anbindung an die TI für Physios möglich
Der Anschluss an die TI ist für PhysiotherapeutInnen seit 01.07.2021 pro forma möglich.
• 31.12.2021: Rahmenbedingungen Videotherapie werden festgelegt
PatientInnen bekommen ein Anrecht auf telemedizinische Versorgung mit Heilmitteln. Die Rahmenbedingungen, sowie Vergütungen sind bis zum 31.12.2021 von dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden auszuhandeln.
• 01.01.2024: Erarbeitung von Vorgaben in Sachen "bewilligungsbedürftige Verordnung" durch die gematik
Die gematik soll bis zu diesem Datum ein Verfahren erarbeiten, in dem geklärt wird, wie die bewilligungsbedürftigen Verordnungen elektronisch bei den Krankenkassen eingereicht werden können.
• 01.01.2024: Erstattung der Pauschalen für Anschluss und Betrieb an die TI
Bis zum 01.01.2024 sollen die Krankenkassen eine Finanzierungsvereinbarung für Investitions- und laufende Kosten der Anbindung an die TI für alle Heilmittelbereiche beschlossen haben und somit eine Erstattung ermöglicht sein. Die aktuelle Finanzierungsvereinbarung finden Sie hier.
• 01.07.2024: Erarbeitung von Vorgaben in Sachen "E-Rezept" durch die gematik
Da ab 2026 das E-Rezept verpflichtend eingeführt werden soll, hat die gematik bis 01.07.2024 alle hierfür nötigen Vorgaben und Verfahren zu erarbeiten.
• 01.01.2026: Anschluss an die TI wird für Physios zur Pflicht
Ab dem 01.01.2026 müssen alle TherapeutInnen an die TI angeschlossen sein.
• 01.07.2026: Physiotherapeutisches E-Rezept wird Standard
Ab 1. Juli 2026 soll für PhysiotherapeutInnen das E-Rezept der Normalfall sein. Sprich: die vertragsärztliche Verordnungsausstellung und -übermittlung erfolgt - abgesehen von Sonderfällen - ausschließlich elektronisch.
Claudia Czernik / physio.de
PS: Hier ein kleines Lexikon zu allen relevanten Begriffen und Abkürzungen rund um die Digitalisierung des Gesundheitswesens
viel spannender ist die Frage wie gut so ein System gegen schwarze Bildschirme und den Zwang sich mit Kryptonite zu beschäftigen, abgesichert ist........?
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• Evemarie Kaiser
• Susulo
Im Prinzip kein Problem
viel spannender ist die Frage wie gut so ein System gegen schwarze Bildschirme und den Zwang sich mit Kryptonite zu beschäftigen, abgesichert ist........?
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mbone schrieb:
Im Prinzip kein Problem
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Wir alle sollen noch transparenter werden - basta.
Der Chaos Computer Club hat das ABSOLUT SICHERE Telematik-Netzwerk schon mehrfach getestet. Jedes Mal wurden die darin gespeicherten medizinischen Information innerhalb weniger Stunden gehackt. Aber das geht unseren Politikern am ........ vorbei. Die digitale Patientenakte muss kommen.
Wen es interessiert: CCC | CCC diagnostiziert Schwachstellen im deutschen Gesundheitsnetzwerk
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Wir alle sollen noch transparenter werden - basta.
Der Chaos Computer Club hat das ABSOLUT SICHERE Telematik-Netzwerk schon mehrfach getestet. Jedes Mal wurden die darin gespeicherten medizinischen Information innerhalb weniger Stunden gehackt. Aber das geht unseren Politikern am ........ vorbei. Die digitale Patientenakte muss kommen.
Wen es interessiert: https://www.ccc.de/de/updates/2019/neue-schwachstellen-gesundheitsnetzwerk
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Zacharopoulos Michael schrieb:
Wir alle sollen noch transparenter werden - basta.
Der Chaos Computer Club hat das ABSOLUT SICHERE Telematik-Netzwerk schon mehrfach getestet. Jedes Mal wurden die darin gespeicherten medizinischen Information innerhalb weniger Stunden gehackt. Aber das geht unseren Politikern am ........ vorbei. Die digitale Patientenakte muss kommen.
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Meiner Erfahrung nach:
wie immer erste Jahr wird mi dem Chaos, Absetzungen, (Absicht)-Fehlinformation zw. Kassen und Ärzten mit natürlichen Konsequenzen für uns: Stress und Geldverlust.
Seit 7 Monaten existiert neue Verordnungssystem.
Gestern habe dem Neurologen geklärt (BVB, mehr als 6x KG).
Die haben nicht gewusst.....
20min Gespräch...
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postri-77 schrieb:
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Seit 7 Monaten existiert neue Verordnungssystem.
Gestern habe dem Neurologen geklärt (BVB, mehr als 6x KG).
Die haben nicht gewusst.....
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Am 11.06.2021 wurde eines der letzten großen Gesetzesvorhaben der Legislaturperiode im Bundestag verabschiedet: das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG).
Für PhysiotherapeutInnen sind folgende Absätze relevant:
a) Modellstudiengänge verlängert bis 2024
Die akademische Ausbildung in den Therapieberufen wird bereits seit mehreren Jahren erprobt. Die Entscheidung, ob dies die regelhafte Ausbildungsform wird, wurde bereits mehrfach verschoben. Nun war im Referentenentwurf des Gesetzes eine Ausdehnung der Erprobungsphase auf das Jahr 2026 vorgesehen (siehe auch unser Bericht vom 03.11.2020).
Dem vehementen Druck von Interessensgruppen ist zu verdanken, dass die Frist nun auf das Jahr 2024 verkürzt wurde.
b) Blanko-VO wird auf 30.09.2021 verschoben
Die maßgeblichen Verbände befinden sich mit dem GKV-Spitzenverband in Verhandlungen zur Ausgestaltung der Blanko-Verordnung. Ursprünglich sollte eine Einigung bereits am 15.03.2021 vorliegen. Nun wurde die Frist im Gesetz auf den 30.09.2021 verschoben. Auch hier gilt wieder: Sollte bis zur Frist keine Einigung erzielt sein, wird die Schiedsstelle angerufen, um eine Einigung herbeizuführen.
c) Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten wird Kassenleistung
Und auch das könnte für PhysiotherapeutInnen relevant werden: Im Gesetzesbeschluss ist festgehalten, dass die Krankenkassen wieder erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen, wenn sonstige ambulante Maßnahmen nicht ausreichen.
Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG)
Ein weiteres Gesetz mit relevanten Inhalten für PhysiotherapeutInnen ist das DVPMG. Darin finden sich weitere wichtige Schritte zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, die auch die Heilmittelerbringer betreffen. Über die nächsten Schritte im Digitalisierungsplan hatte physio.de bereits im Januar berichtet. Nun ergeben sich aber aus dem aktuellen Gesetzesbeschluss noch folgende Änderungen:
Telemedizinische Versorgung wird in die Regelleistung überführt
Wie bereits pandemiebedingt erprobt, soll die telemedizinische Versorgung nun regelhaft werden. Dazu sollen GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Heilmittelverbände eine Erweiterung der Rahmenverträge verhandeln.
Grundlegend muss geklärt werden, welche Leistungen telemedizinisch erbracht werden können, welche technischen Voraussetzungen dazu notwendig sind und wie diese im Einzelnen vergütet werden. Im Gesetzestext ist explizit notiert, dass keine neuen Leistungen entstehen dürfen. Bis zum 31.12.2021 soll dazu eine Einigung zwischen den maßgeblichen Verbänden und dem GKV-Spitzenverband erlangt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird erneut die Schiedsstelle angerufen. Weiterhin bedarf es einer Anpassung der Heilmittel-Richtlinie, welche für Sommer 2022 vorgesehen ist.
Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) und E-Rezept
Momentan ist die Anbindung an die TI lt. Gesetz freiwillig zwar möglich. Hierbei darf aber getrost von einer "Pro-Forma-Bestimmung" gesprochen werden. "Pro-Forma-Bestimmung" aus folgenden Gründen:
- Die Bestimmungen der Kostenerstattung sind abschließend noch nicht geregelt.
- Es stehen dem angeschlossenen Praxisinhaber noch keine sinnvollen Funktionalitäten der TI zur Verfügung.
- Um die TI nutzen zu können, braucht jeder Therapeut einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA). Dieser soll vom Elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) herausgegeben werden, welches sich derzeit aber noch im Aufbau befindet.
Eine Erstattung der Kosten soll für Physiotherapien bereits ab 2021/22 erfolgen. Die Verhandlungen dazu laufen bereits. Für alle anderen Heilmittelerbringer erfolgt eine Erstattung der Anschluss- und Betriebskosten erst ab dem 01.01.2024.Für 2026 ist die grundlegende Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (E-Rezept) geplant.
Die Voraussetzung für einen Abruf des E-Rezeptes ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur, welche ab 01.01.2026 für Praxen Pflicht sein wird. Ab 01.07.2026 werden die vertragsärztlichen Verordnungen ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Die dafür nötigen Vorgaben und Verfahren wird die gematik bis zum 01.07.2024 erarbeiten.
Vom Gesetzgeber wurde ebenso festgelegt, dass PatientInnen, die keine digitalen Verfahren nutzen können oder wollen, nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. So soll beispielsweise eine papierbasierte Vorlage bei der Krankenkasse zur Einholung von Bewilligungen entwickelt werden. Auch wenn im Einzelfall eine elektronische Ausstellung, Übermittlung oder Abruf der Verordnung nicht möglich sein sollte, kann auf ein papierbasiertes Verfahren zurückgegriffen werden.
Zusammenfassender Zeitplan der wichtigsten Digitalisierungsschritte
• 01.07.2021: Anbindung an die TI für Physios möglich
Der Anschluss an die TI ist für PhysiotherapeutInnen seit 01.07.2021 pro forma möglich.
• 31.12.2021: Rahmenbedingungen Videotherapie werden festgelegt
PatientInnen bekommen ein Anrecht auf telemedizinische Versorgung mit Heilmitteln. Die Rahmenbedingungen, sowie Vergütungen sind bis zum 31.12.2021 von dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden auszuhandeln.
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Die gematik soll bis zu diesem Datum ein Verfahren erarbeiten, in dem geklärt wird, wie die bewilligungsbedürftigen Verordnungen elektronisch bei den Krankenkassen eingereicht werden können.
• 01.01.2024: Erstattung der Pauschalen für Anschluss und Betrieb an die TI
Bis zum 01.01.2024 sollen die Krankenkassen eine Finanzierungsvereinbarung für Investitions- und laufende Kosten der Anbindung an die TI für alle Heilmittelbereiche beschlossen haben und somit eine Erstattung ermöglicht sein. Die aktuelle Finanzierungsvereinbarung finden Sie hier.
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Da ab 2026 das E-Rezept verpflichtend eingeführt werden soll, hat die gematik bis 01.07.2024 alle hierfür nötigen Vorgaben und Verfahren zu erarbeiten.
• 01.01.2026: Anschluss an die TI wird für Physios zur Pflicht
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• 01.07.2026: Physiotherapeutisches E-Rezept wird Standard
Ab 1. Juli 2026 soll für PhysiotherapeutInnen das E-Rezept der Normalfall sein. Sprich: die vertragsärztliche Verordnungsausstellung und -übermittlung erfolgt - abgesehen von Sonderfällen - ausschließlich elektronisch.
Claudia Czernik / physio.de
PS: Hier ein kleines Lexikon zu allen relevanten Begriffen und Abkürzungen rund um die Digitalisierung des Gesundheitswesens
DigitalisierungAkademisierungBlankoverordnungModellstudiengängeKurorteGesetzgematikTIE-RezepteGBReHBA
hatte gehofft, bis zur Rente noch papiern arbeiten zu können...disappointed_relieved
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Evemarie Kaiser schrieb:
Noch ein Grund mehr, eine Privatpraxis zu betreiben und der GKV "Tschüss" sagen!
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idefix- schrieb:
bis dahin bin ich schon 1,8 Jahre draußen grinning und erspare mir das ganze E-Zeugs
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Eva D. schrieb:
Schluck,
hatte gehofft, bis zur Rente noch papiern arbeiten zu können...disappointed_relieved
viel spannender ist die Frage wie gut so ein System gegen schwarze Bildschirme und den Zwang sich mit Kryptonite zu beschäftigen, abgesichert ist........?
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mbone schrieb:
Im Prinzip kein Problem
viel spannender ist die Frage wie gut so ein System gegen schwarze Bildschirme und den Zwang sich mit Kryptonite zu beschäftigen, abgesichert ist........?
Der Chaos Computer Club hat das ABSOLUT SICHERE Telematik-Netzwerk schon mehrfach getestet. Jedes Mal wurden die darin gespeicherten medizinischen Information innerhalb weniger Stunden gehackt. Aber das geht unseren Politikern am ........ vorbei. Die digitale Patientenakte muss kommen.
Wen es interessiert: CCC | CCC diagnostiziert Schwachstellen im deutschen Gesundheitsnetzwerk
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Zacharopoulos Michael schrieb:
Wir alle sollen noch transparenter werden - basta.
Der Chaos Computer Club hat das ABSOLUT SICHERE Telematik-Netzwerk schon mehrfach getestet. Jedes Mal wurden die darin gespeicherten medizinischen Information innerhalb weniger Stunden gehackt. Aber das geht unseren Politikern am ........ vorbei. Die digitale Patientenakte muss kommen.
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Sandalenmann schrieb:
Wie verhält sich das ganze dann mit der freien Therapeutenwahl, oder kann der Arzt das ganze dann besser steuern?
wie immer erste Jahr wird mi dem Chaos, Absetzungen, (Absicht)-Fehlinformation zw. Kassen und Ärzten mit natürlichen Konsequenzen für uns: Stress und Geldverlust.
Seit 7 Monaten existiert neue Verordnungssystem.
Gestern habe dem Neurologen geklärt (BVB, mehr als 6x KG).
Die haben nicht gewusst.....
20min Gespräch...
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postri-77 schrieb:
Meiner Erfahrung nach:
wie immer erste Jahr wird mi dem Chaos, Absetzungen, (Absicht)-Fehlinformation zw. Kassen und Ärzten mit natürlichen Konsequenzen für uns: Stress und Geldverlust.
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Gestern habe dem Neurologen geklärt (BVB, mehr als 6x KG).
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