Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Alle Fortbildungskurse, die ab 1. Juni beginnen werden, müssen nach diesen Kriterien strukturiert sein. Nur dann ist eine Zulassung gewährleistet.
Zulassungen, die bisher schon ohne Einschränkung erteilt wurden, genießen Bestandsschutz. Wurden Zulassungen nur mit Einschränkungen erteilt, müssen Ergänzungskurse belegt werden, um z.B. die erforderliche Stundenzahl zu erreichen.
Und so sehen die Regelungen aus:
Eingangsvoraussetzung: Staatliche Anerkennung als Physiotherapeut.
Stundenzahl: 40 Unterrichtseinheiten, jeweils 45 Minuten
Anerkennung von anderen Fort- oder Weiterbildungen: Erfolgreich absolvierte Kurse in den Bereichen Medizinisches Aufbautraining (MAT), Medizinische Trainingstherapie (MTT) oder Muskelfunktionstraining als Teil der Ausbildung zur Manuellen Therapie, Sportphysiotherapie mit "Geräte-Fortbildung“.
Lehrqualifikationen: Physiotherapeut, KGG-Fortbildung mit Nachweis von 3 Assistenz-Kursen oder MAT/MTT- Lehrer.
Teilnehmerzahl: Maximal 20 Teilnehmer/Lehrer
Die Ausbildungsinhalte werden noch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmt.
Es ist keine Prüfung vorgesehen.
Mit dem Zertifikat müssen die Veranstalter der Kurse in einer "Anerkenntniserklärung“ darauf hinweisen, dass sie gegenüber dem Bundesverband der Innungskrankenkassen als Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen erklären, der Kurs sei auf der Grundlage der festgelegten Regelungen erfolgt.
Peter Appuhn
physio.de
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