Wir suchen für unsere Praxis in
Hattingen und Umgebung Therapeuten
(m/w/d) für Hausbesuche.
Ein Dienstwagen wird gestellt.
Dieser kann auch für den Weg zur
Arbeit und nach Hause genutzt
werden.
in der Regel mindestens 30min
Takt pro Behandlung
ausreichende ruhige Fahrtzeit
zum nächsten Patienten
30 Tage Urlaub / Jahr - können
mit Brückentagen kombiniert
werden!!!! So noch mal mehr aus den
30 Urlaubstagen machen!
Administrative Aufgaben werden
im Hintergrund überno...
Hattingen und Umgebung Therapeuten
(m/w/d) für Hausbesuche.
Ein Dienstwagen wird gestellt.
Dieser kann auch für den Weg zur
Arbeit und nach Hause genutzt
werden.
in der Regel mindestens 30min
Takt pro Behandlung
ausreichende ruhige Fahrtzeit
zum nächsten Patienten
30 Tage Urlaub / Jahr - können
mit Brückentagen kombiniert
werden!!!! So noch mal mehr aus den
30 Urlaubstagen machen!
Administrative Aufgaben werden
im Hintergrund überno...
Alle Fortbildungskurse, die ab 1. Juni beginnen werden, müssen nach diesen Kriterien strukturiert sein. Nur dann ist eine Zulassung gewährleistet.
Zulassungen, die bisher schon ohne Einschränkung erteilt wurden, genießen Bestandsschutz. Wurden Zulassungen nur mit Einschränkungen erteilt, müssen Ergänzungskurse belegt werden, um z.B. die erforderliche Stundenzahl zu erreichen.
Und so sehen die Regelungen aus:
Eingangsvoraussetzung: Staatliche Anerkennung als Physiotherapeut.
Stundenzahl: 40 Unterrichtseinheiten, jeweils 45 Minuten
Anerkennung von anderen Fort- oder Weiterbildungen: Erfolgreich absolvierte Kurse in den Bereichen Medizinisches Aufbautraining (MAT), Medizinische Trainingstherapie (MTT) oder Muskelfunktionstraining als Teil der Ausbildung zur Manuellen Therapie, Sportphysiotherapie mit "Geräte-Fortbildung“.
Lehrqualifikationen: Physiotherapeut, KGG-Fortbildung mit Nachweis von 3 Assistenz-Kursen oder MAT/MTT- Lehrer.
Teilnehmerzahl: Maximal 20 Teilnehmer/Lehrer
Die Ausbildungsinhalte werden noch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung abgestimmt.
Es ist keine Prüfung vorgesehen.
Mit dem Zertifikat müssen die Veranstalter der Kurse in einer "Anerkenntniserklärung“ darauf hinweisen, dass sie gegenüber dem Bundesverband der Innungskrankenkassen als Vertreter der Gesetzlichen Krankenkassen erklären, der Kurs sei auf der Grundlage der festgelegten Regelungen erfolgt.
Peter Appuhn
physio.de
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