Wir bieten
• Ein motiviertes und
kooperatives Team
• Abwechslungsreiche und
verantwortungsvolle
therapeutische Aufgaben
• Unterstützung durch
eine halbtags besetzte
Anmeldung
•. Regelmäßige interne
sowie Förderung
externer Fortbildungen
• Faire Vergütung und
Urlaubsregelungen
• Flexible Arbeitszeiten
Wir wünschen uns
• Empathie und Offenheit
für all unsere
Patien...
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Die Länderkammer folgte damit einem Antrag des Landes Niedersachsen. Wer den vorgegebenen Schulabschluss erreicht hat, muss nach den bisherigen Regelungen damit rechnen, ein ganzes Jahr bis zum Beginn der Ausbildung warten zu müssen, da viele Ausbildungsstätten nur einmal im Jahr mit neuen Lehrgängen beginnen. „Das Wartejahr müssen diese Personen durch andere Maßnahmen überbrücken“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzesantrag. Dies würde dem bildungspolitischen Grundsatz widersprechen, Ausbildungen ohne Verzögerung zu beginnen. Zudem hätte der Bundesgesetzgeber schon 2003 im Alten- und Krankenpflegegesetz auf die Altersvorgabe verzichtet, da man voraussetzt, dass die Schulen „bei der praktischen Ausbildung Alter und Reife der Schüler berücksichtigen“.
In fünf Bundesgesetzen ist das Mindestalter für die Gesundheitsberufe geregelt: Masseur- und Physiotherapeutengesetz (Masseur: 16 Jahre, Physiotherapeut: 17 Jahre), Logopädengesetz (18 Jahre), Hebammengesetz (17 Jahre), Rettungsassistentengesetz (18 Jahre). Einzig für Rettungsassistenten soll nach den Vorstellungen des Bundesrates die Altersgrenze bestehen bleiben, da für diese Ausbildung der Besitz eines Führerscheins erforderlich ist. Im Ergotherapeutengesetz ist kein Mindestalter festgelegt.
Sechs Wochen hat die Bundesregierung nun Zeit, eine Stellungnahme zu erarbeiten und den Antrag an den Bundestag weiterzuleiten. Vor der Abstimmung im Parlament werden sich noch die Abgeordneten Im Gesundheitsausschuss mit der Vorlage beschäftigen. Es dauert also noch ein wenig bis wir wissen, ob der Bundesrat mit seinem Vorstoß Erfolg haben wird.
Peter Appuhn
physio.de
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