Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Die Länderkammer folgte damit einem Antrag des Landes Niedersachsen. Wer den vorgegebenen Schulabschluss erreicht hat, muss nach den bisherigen Regelungen damit rechnen, ein ganzes Jahr bis zum Beginn der Ausbildung warten zu müssen, da viele Ausbildungsstätten nur einmal im Jahr mit neuen Lehrgängen beginnen. „Das Wartejahr müssen diese Personen durch andere Maßnahmen überbrücken“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzesantrag. Dies würde dem bildungspolitischen Grundsatz widersprechen, Ausbildungen ohne Verzögerung zu beginnen. Zudem hätte der Bundesgesetzgeber schon 2003 im Alten- und Krankenpflegegesetz auf die Altersvorgabe verzichtet, da man voraussetzt, dass die Schulen „bei der praktischen Ausbildung Alter und Reife der Schüler berücksichtigen“.
In fünf Bundesgesetzen ist das Mindestalter für die Gesundheitsberufe geregelt: Masseur- und Physiotherapeutengesetz (Masseur: 16 Jahre, Physiotherapeut: 17 Jahre), Logopädengesetz (18 Jahre), Hebammengesetz (17 Jahre), Rettungsassistentengesetz (18 Jahre). Einzig für Rettungsassistenten soll nach den Vorstellungen des Bundesrates die Altersgrenze bestehen bleiben, da für diese Ausbildung der Besitz eines Führerscheins erforderlich ist. Im Ergotherapeutengesetz ist kein Mindestalter festgelegt.
Sechs Wochen hat die Bundesregierung nun Zeit, eine Stellungnahme zu erarbeiten und den Antrag an den Bundestag weiterzuleiten. Vor der Abstimmung im Parlament werden sich noch die Abgeordneten Im Gesundheitsausschuss mit der Vorlage beschäftigen. Es dauert also noch ein wenig bis wir wissen, ob der Bundesrat mit seinem Vorstoß Erfolg haben wird.
Peter Appuhn
physio.de
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