Wir suchen motivierte Menschen, die
Teil unseres Teams werden möchten
und uns dabei unterstützen, dass
unsere Patienten die bestmögliche
Behandlung erhalten.
Aufgabenbereiche:
Wir suchen eine(n) engagierte(n)
Masseur*in mit der
Zusatzqualifikation
Lympdrainage/Ödemtherapie, die
unsere Patienten als Partner in der
Betreuung von verschiedensten
Krankheitsbildern professionell
betreut, begleitet und in der
Therapie unterstützt. Starte jetzt
deine Karriere in unserem Team.
Qualifikatione...
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Die Länderkammer folgte damit einem Antrag des Landes Niedersachsen. Wer den vorgegebenen Schulabschluss erreicht hat, muss nach den bisherigen Regelungen damit rechnen, ein ganzes Jahr bis zum Beginn der Ausbildung warten zu müssen, da viele Ausbildungsstätten nur einmal im Jahr mit neuen Lehrgängen beginnen. „Das Wartejahr müssen diese Personen durch andere Maßnahmen überbrücken“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzesantrag. Dies würde dem bildungspolitischen Grundsatz widersprechen, Ausbildungen ohne Verzögerung zu beginnen. Zudem hätte der Bundesgesetzgeber schon 2003 im Alten- und Krankenpflegegesetz auf die Altersvorgabe verzichtet, da man voraussetzt, dass die Schulen „bei der praktischen Ausbildung Alter und Reife der Schüler berücksichtigen“.
In fünf Bundesgesetzen ist das Mindestalter für die Gesundheitsberufe geregelt: Masseur- und Physiotherapeutengesetz (Masseur: 16 Jahre, Physiotherapeut: 17 Jahre), Logopädengesetz (18 Jahre), Hebammengesetz (17 Jahre), Rettungsassistentengesetz (18 Jahre). Einzig für Rettungsassistenten soll nach den Vorstellungen des Bundesrates die Altersgrenze bestehen bleiben, da für diese Ausbildung der Besitz eines Führerscheins erforderlich ist. Im Ergotherapeutengesetz ist kein Mindestalter festgelegt.
Sechs Wochen hat die Bundesregierung nun Zeit, eine Stellungnahme zu erarbeiten und den Antrag an den Bundestag weiterzuleiten. Vor der Abstimmung im Parlament werden sich noch die Abgeordneten Im Gesundheitsausschuss mit der Vorlage beschäftigen. Es dauert also noch ein wenig bis wir wissen, ob der Bundesrat mit seinem Vorstoß Erfolg haben wird.
Peter Appuhn
physio.de
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