Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
schlechte Nachrichten in der Logopädie
Noch immer tauchen in Physiotherapiepraxen Patienten mit alten Vordrucken von BG-Verordnungen auf. Ursprünglich galt eine Übergangsregelung bis 31.10.2023, bis dahin können Ärzte diese alten Formulare aufbrauchen. Diese Frist wurde für Ärzte nun explizit bis zum 31.12.2023 verlängert.
Für Leistungserbringer gilt in diesem Zusammenhang Vertrauensschutz. Das heißt, dass entgegen noch geltender Bekanntmachungen Rechnungen durch die abrechnenden BGs nicht gekürzt werden dürfen – "auch nicht bei Vorlage alter Verordnungen über den 01.01.2024 hinaus, da sich diese Regelung ausschließlich an die D-Ärzte und D-Ärztinnen richtet", so die BG gegenüber unserer Redaktion.
Informationen über die Berufsverbände sowie eine Aktualisierung des Fragen-Antworten-Katalogs folgen zeitnah.
GKV-SV: Keine Neuverhandlung mit Logos
Der durch die Berufsverbände dbl, dbs und Logo Deutschland gekündigte Rahmenvertrag der Logopädie (wir berichteten) wird vorerst nicht neu verhandelt. Hintergrund ist die Ansicht des GKV‑Spitzenverbandes, dass diese Kündigung nicht rechtens sei, da nicht alle vier Berufsverbände den Vertrag gekündigt hätten. Der dba hatte diese Kündigung nämlich in der Tat nicht mitgetragen.
dbl, dbs und Logo Deutschland sind der Meinung, dass der dba aufgrund der geringen Anzahl an selbstständigen Mitgliedern keine maßgebliche Spitzenorganisation sei und somit für eine Kündigungserklärung entbehrlich sei. Nun muss sich die Schiedsstelle mit der Frage befassen, die bereits angerufen wurde. Bis zu einer Klärung gelten sowohl der Rahmenvertrag als auch die Vergütungsvereinbarung weiter.
O.G. / physio.de
Anmerkung:
In einer älteren Version des Artikels war von einer Verlängerung bei der BG bis 31.12.24 die Rede. Wir bitten das Versehen zu entschuldigen und danken an dieser Stelle unserem aufmerksamen Leser Lars van Ravenzwaaij.
BerufsgenossenschaftLogopädieRezeptkurz notiert
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe Der Vertrag ist von 4 Verbände unterschrieben (kannst ja selbst nachlesen). Das sind die maßgebliche Verbände. Gibt es überhaupt andere?
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Problem beschreiben
Wintermöwe schrieb:
Welcher Physio-Verband ist maßgeblich und aus welchem Grund?
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