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Versicherer zu wählen. Unabhängig davon ist eine Kündigung der Kasse beim Wechsel des Arbeitgebers oder bei einer Beitragserhöhung erlaubt. Freiwillig Versicherte - also solche, deren monatliches Bruttoeinkommen im Osten 5325
Mark und im Westen 6450 Mark übersteigt und die damit über der so genannten Beitragsbemessungsgrenze liegen - haben das ganze Jahr über eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende. Die Beitragsbemessungsgrenze Ost wird zum 1.
Januar 2001 generell an das Westniveau angeglichen.
Das Verfahren für den Wechsel innerhalb der gesetzlichen Kassen ist unproblematisch: Bis zum Stichtag muss der Versicherte eine schriftliche, formlose Kündigung bei seiner Krankenkasse einreichen und seinem neuen
Versicherer den Wechsel mitteilen. Die ausgewählte Kasse darf den Kunden weder aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes noch wegen seines Alters
ablehnen, sondern muss sofort eine Mitgliederbescheinigung ausstellen. Diese wird dann dem Arbeitgeber, der Hochschule oder dem Arbeitsamt vorgelegt, die dann alles weitere erledigen.
Durch den Wechsel der Krankenkasse können Versicherte im günstigsten Fall mehr als hundert Mark im Monat sparen, wie die Stiftung Warentest in der September-Ausgabe der Zeitschrift "Finanztest" ermittelte. Neben bundesweit
agierenden Kassen gibt es auch eine Anzahl regionaler Versicherer. Beim Vergleich von 189 Anbietern schnitten die Betriebskrankenkassen (BKK) überdurchschnittlich gut ab. Bei den bundesweit geöffneten Kassen reicht die
Spanne der Beitragssätze demnach derzeit von 11,8 Prozent des Bruttolohns von Pflichtversicherten (Esso BKK) bis 14,7 Prozent bei der IKK Hamburg. Bei regionalen Kassen liegen die günstigsten Angebote demnach sogar bei 11,2
Prozent, etwa bei der BKK Mann + Hummel, die es in fünf Bundesländern gibt.
Zugleich weisen die Experten darauf hin, dass nach wie vor bei einigen Kassen unterschiedliche Tarife für Ost und West gelten, die allerdings ab 2001 angeglichen werden. Generell muss der Versicherte immer auf Beitragserhöhungen gefasst sein.
Bei der Wahl der Krankenkassen sollten Verbraucher allerdings nicht nur auf die Beiträge schauen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Thüringen sind zwar rund 95 Prozent der Leistungen bei allen gesetzlichen Kassen gleich.
Unterschiede gibt es aber zum Beispiel bei Sonderleistungen wie der Kostenübernahme von Kuren, der Bewilligung von Haushaltshilfen, bei Modellversuchen etwa zu Naturheilverfahren oder bei der Prävention von Schlaganfällen. Darüber hinaus verfügen vor allem die großen Ersatzkassen und AOKs über ein dichtes Netz an Beratungsstellen.
In jedem Fall sollten sich Verbraucher den Experten zufolge den Schritt in die Privatversicherung gut überlegen. Sie sei für Jüngere zwar günstiger als die gesetzliche, für ältere Menschen und Familien könne sie aber teuer werden.
Und der Weg zurück in die gesetzliche Kasse ist kaum möglich.
Hilfe beim Kassenwechsel bietet die Stiftung Warentest monatlich mit einem Faxabruf mit Beitragssätzen der gesetzlichen Kassen. Auch Verbraucherzentralen
erstellen gegen ein Entgeld ein individuelles Angebot.
Quelle: AFP
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