Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Keine Zuzahlung für bestimmte Arzneimittel
Zur Begrenzung der seit Jahr und Tag wacker steigenden Medikamentenkosten wurden für eine ganze Reihe von Arzneimitteln Erstattungsobergrenzen, sogenannte Festbeträge, gesetzlich verfügt. Wenn die Preise für Medikamente mindestens 30 Prozent unterhalb des Festbetrages liegen, müssen dafür keine Zuzahlungen mehr bezahlt werden. Schon zum Start des Sparinstruments bieten die Hersteller mehr als 2.000 Präparate bei 79 Wirkstoffen zu Billigpreisen an. Mittel mit weiteren 350 Stoffen sollen folgen. Verordnen Ärzte ein teures Medikament, wollen die Apotheken künftig prüfen, ob es zuzahlungsbefreite Alternativpräparate gibt, erklärte die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
Pauschalabgaben für Mini-Jobs erhöht
Statt bisher 25 Prozent müssen für geringfügige Beschäftigte bis zu einem Gehalt von 400 Euro im Monat jetzt 30 Prozent pauschal für Sozialversicherung und Lohnsteuer an die Bundesknappschaft überwiesen werden. Der Anteil für die Krankenversicherung erhöht sich auf 13 und der Rentenversicherungsbetrag auf 15 Prozent. Der Steueranteil bleibt unverändert bei zwei Prozent.
Aus für Ich-AG
Zunächst bis zum Ende 2005 befristet und dann um ein halbes Jahr verlängert, schlägt für die Ich-AG-Förderung heute die letzte Stunde. Arbeitslose Existenzgründer können noch bis zum 31. Juli einen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen. Ab 1. August dann wird es mit dem Gründungszuschuss ein neues Unterstützungsmodell für zukünftige Unternehmer geben. Bereits bewilligte Ich-AGs erhalten weiter ihre zugesagten Zahlungen für maximal drei Jahre.
Sozialversicherungsfreiheit von Gehaltszuschlägen begrenzt
Sonn- Feiertag- und Nachtzuschläge sind nur noch dann von Sozialabgaben befreit, wenn der Grundstundenlohn nicht mehr als 25 Euro beträgt.
Erhöhung der Umsatzsteuergrenze im Westen
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen in den westlichen Bundesländern, die weniger als 250.000 Euro im Jahr umsetzen, müssen die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden die Rechnungen auch tatsächlich bezahlt haben. Bisher lag die Grenze bei 125.000 Euro. Wer mehr umsetzt, muss die Steuer schon bei Rechnungslegung leisten. Im Osten bleibt die jetzt schon geltende Grenze von 500.000 Euro Jahresumsatz.
Arbeitslosengeld II im Osten steigt auf Westniveau
Für Langzeitarbeitslose im Osten der Republik erhöht sich das Arbeitslosengeld II von 331 Euro auf 345 Euro monatlich. Sie werden damit ihren Leidensgenossen im Westen gleichgestellt.
Neue Honorarregelung für Rechtsanwälte
Rechtsuchende müssen künftig mit dem Anwalt ihrer Wahl die Vergütung aushandeln. Bisher galt automatisch die gesetzliche Gebührentabelle, wenn nichts anderes vereinbart war. Rechtsanwälte dürfen allerdings in Honorarvereinbarungen vorgegebene Höchstsätze nicht überschreiten. Für die Beratung oder Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens für einen Verbraucher kann maximal 250 Euro berechnet werden und ein erstes Beratungsgespräch darf nicht mehr als 190 Euro kosten.
"Die Deutsche Bibliothek" mutiert zur "Deutschen Nationalbibliothek"
Einen gewissen Hang zur Komik kann man unseren Abgeordneten nicht absprechen. Dies Mal musste die altehrwürdige Sammelstelle aller Schrift- und Tonwerke zum Gaudium herhalten. Morgen tritt das "Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek" in Kraft. Das umbenannte Institut löst die bis Mitternacht firmierende Bundesanstalt "Die Deutsche Bibliothek" ab. Die tatsächliche Funktion solle mit der Namensänderung deutlicher zum Ausdruck gebracht werden, erläutert der Bundestag dieses bedeutende Gesetzeswerk. Gleichzeitig wird das Aufgabenfeld der Institution erweitert. Nicht nur Gedrucktes müssen die jetzt zu Nationalbibliothekaren geadelten Mitarbeiter der Frankfurter Einrichtung sammeln. Auch "digitale Veröffentlichungsformen" sollen dort in Zukunft archiviert werden.
Peter Appuhn
physio.de
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