Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Zuzahlung für chronisch Kranke
Für jüngere Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung wird künftig der Nachweis über eine Beratung zu Krebsvorsorge verlangt. Nur dann haben sie im Falle einer späteren chronischen Erkrankung Anspruch auf die reduzierte Zuzahlungsbelastungsgrenze von ein Prozent des Einkommens. Wer sich nicht beraten lässt, muss die volle Jahreszuzahlung bezahlen. Die Regelung gilt für alle, die 2008 erstmals Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen haben – Frauen, die nach dem 1. April 1987 und Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden. Ausgenommen sind psychisch Kranke, Schwerbehinderte und Menschen in der Pflegestufe II oder III. In den kommenden Monaten wird der Gemeinsame Bundesausschuss noch eine neue Regelung für ältere chronisch Kranke beschließen.
Selbsthilfeförderung
Auch bisher schon sollten die Krankenkassen Selbsthilfegruppen unterstützen. 55 Cent von den Beitragszahlungen jedes einzelnen Versicherten ist für die Selbsthilfeförderung
vorgesehen. Nicht allzu viel davon ist bei den Gruppen tatsächlich angekommen. Das wird sich ändern. Die Gelder müssen künftig für Selbsthilfeaktivitäten ausgegeben werden. Was übrig bleibt, wandert in einen Gemeinschaftsfonds. Die Mittel stehen den Selbsthilfeorganisationen dann im Folgejahr zusätzlich zur Verfügung.
Rechengrößen in der Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung:
3.600 Euro pro Monat und 43.200 Euro im Jahr.
Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung:
4.012,50 Euro pro Monat und 48.150 im Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung:
Westländer: 5.300 Euro pro Monat und 63.600 Euro pro Jahr
Ostländer: 4.500 Euro pro Monat und 54.000 Euro pro Jahr.
Weniger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung
Der Beitragssatz sinkt von jetzt 4,2 auf dann 3,3 Prozent des Bruttogehalts.
Qualität in Krankenhäusern
Für die externe Qualitätssicherung müssen die Kliniken für 26 Leistungsbereiche alle Behandlungen dokumentieren. Zusätzlich zu den DRG-Fällen zählen dazu insbesondere alle Behandlungen im Rahmen von Disease-Management-Programmen (DMP) und der Integrierten Versorgung. Auch Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxe müssen dokumentiert werden.
Übungsleiterfreibetrag
Wer nebenberuflich "in der Pflege alter und behinderter Menschen" tätig ist, kann einen Steuerfreibetrag geltend machen. Die so genannte Übungsleiterpauschale wird von 1.848 auf 2.100 Euro jährlich erhöht (rückwirkend für 2007). Neu ist ein zusätzlicher Freibetrag für ehrenamtliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich in Höhe von 500 Euro pro Jahr.
Beitragssätze zur Krankversicherung
Den durchschnittlichen Beitragssatz hat der Schätzerkreis der Kassen um 0,33 auf 13,97 Prozent angehoben. Alle Allgemeinen Ortskrankenkassen und die meisten Ersatzkassen wollen ihre Beiträge stabil halten. Die Technikerkrankenkasse, einige Betriebs- und Innungskrankenkassen haben angekündigt ihren Beitragssatz anzuheben.
Riester-Rente
Um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, müssen jetzt vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens gespart werden. Die Staatszulage wächst gleichzeitig auf 154 Euro im Jahr für Ledige, für Verheiratete auf 308 Euro und für jedes Kind auf 185 Euro. Für Kinder, die nach dem 31.12.2007 geboren wurden, erhöht sich die Förderung auf 300 Euro jährlich.
Vergabe von Betriebsnummern
Dafür ist jetzt bundeseinheitlich nur noch eine Stelle zuständig, und zwar die Zentrale Betriebsnummernstelle der Bundesagentur für Arbeit in Saarbrücken.
Höhere Preise für Physiotherapeuten
Für die Behandlungen von Versicherten der Ersatzkassen und der Postbeamtenkrankenkasse steigen die Vergütungen um 0,5 Prozent. Mit der der neuen VdAK-Preisliste erhöhen sich auch einige Positionen der Berufsgenossenschaftsliste.
TÜV und Fahrprüfungen teurer
Um 6,5 Prozent steigen die Gebühren für die Routineuntersuchung von Kraftfahrzeugen und für die theoretische und praktische Führerscheinprüfung.
Peter Appuhn
physio.de
Jahreswechsel
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