Bald verschwindet 2004 in den Archiven und ein neues Jahr beginnt. Der Zauber des Anfangs wird traditionell mit einer Fülle von neuen Regelungen und Gesetzen überschüttet. Das ist auch dieses Mal so. Hier informieren wir Sie über die entscheidenden Veränderungen zum 1. Januar 2005.
Zuzahlung
Alle gesetzlich Krankenversicherten müssen wieder bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zuzahlen – zwei Prozent des Einkommens, ein Prozent bei chronisch Kranken. Ein erneuter Nachweis einer chronischen Erkrankung ist nicht nötig. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Denn: „Wer nur ein Bein hat, wird nie mehr ein zweites bekommen“, so der Ausschussvorsitzende Rainer Hess. Die Klarstellung der Chroniker-Richtlinie soll Bürokratie vermeiden.
Einzelheiten zum Thema Zuzahlungen werden auf unserer Seite zuzahlung.de ausführlich erklärt.
Die Krankenkassen bieten inzwischen an, den Zuzahlungsbetrag für ein Jahr im Voraus zu leisten. Wer sich dafür entscheidet, bekommt zum Jahresbeginn eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt.
Zuzahlungsbefreiung für Heimbewohner
Wer als Heimbewohner Sozialhilfe bezieht, wird ganzjährig befreit. Die Sozialämter strecken die Beträge vor.
Meldung vom 02.12.04 mit weiteren Informationen
Heilmittelverordnungen: Ergänzungen nur durch den Arzt
Änderungen des Indikationsschlüssels und die Angabe der Behandlungsfrequenz dürfen jetzt nur noch vom Arzt vorgenommen werden. Die Übergangsfrist endet am 31.12.04
Festzuschüsse für Zahnersatz
Unabhängig von der Wahl der Brücken und Prothesen, die Krankenkassen bezahlen nun immer den gleichen Betrag. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nur noch nach dem Befund. Die Art der Behandlung spielt keine Rolle. Den Differenzbetrag zu den vom Zahnarzt in Rechnung gestellten Kosten muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Der Festzuschuss deckt rund 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab.
Festbeträge für Arzneimittel
Auch für einige patentgeschützte Arzneimittel gibt es jetzt maximale Erstattungsbeträge. Für Protonenpumpenhemmer (bei Magenbeschwerden), Statine (zur Cholesterinsenkung), Sartane (zur Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne) hat der G-BA bereits Festbeträge beschlossen, weitere Stoffgruppen werden folgen. Verschreibt der Arzt ein Medikament, dessen Preis über den festgelegten Sätzen liegt, muss der Patient den Differenzbetrag bezahlen.
Bundesweit einheitliche Festbeträge für Hilfsmittel
Die bisher länderabhängig geregelten Erstattungssätze für Hilfsmittel, wie Hörgeräte, Einlagen, Kompressionsstrümpfe und Inkontinenz- oder Stomaartikel werden vereinheitlicht. Auch für diese Produkte müssen höhere Kosten von den Versicherten getragen werden.
Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Die bisherige Trennung in Angestellten- und Arbeiterrentenversicherungen wird aufgehoben. Aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) wird die „Deutsche Rentenversicherung Bund“. Die Bundesknappschaft, das Bahnversicherungsamt und die Seekasse schließen sich zusammen zur „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“.
Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen höheren Beitrag
Um 0,25 Prozent steigen die Beiträge für über 23-Jährige ohne Kinder. Statt bisher 0,85 Prozent müssen sie dann 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens bezahlen. Der Arbeitgeberanteil bleibt mit 0,85 Prozent unverändert.
Neue Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bundeseinheitlich wird die Einkommensgrenze auf 46.800 Euro jährlich angehoben (2004: 46.350 Euro). Angestellte, die mehr verdienen, können sich privat versichern.
Neue Beitragbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bis zu diesen Einkommensbeträgen werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben:
Rentenversicherung
Westen – 5.200 Euro im Monat (62.400 Euro im Jahr). Osten – 4.400 Euro im Monat (52.800 Euro im Jahr)
Kranken- und Pflegeversicherung
Westen und Osten – 3.525 Euro im Monat (42.300 Euro im Jahr).
Niedrigere Steuersätze
Der Eingangssteuersatz sinkt auf 15 Prozent (2004: 16 Prozent) und der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent (2004: 45 Prozent).
Arbeitslosengeld II oder Hartz IV
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zur „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, dem Arbeitslosengeld II, zusammengeführt. Die Beratung der Betroffenen findet in „Job-Centern“ oder durch einen der 69 bundesweit zugelassenen kommunalen Träger statt. Nicht Erwerbstätige erhalten Sozialgeld. Wer etwas hinzuverdient, darf von den ersten 400 Euro 15 Prozent behalten. Bei 400,01 bis 900 Euro Verdienst verbleiben dem Arbeitslosengeld-II-Bezieher 30 Prozent. 15 Prozent darf er für sich abzweigen, wenn er zwischen 900,01 und 1.500 Euro hinzuverdient. Ab 1.500 Euro Zusatzverdienst wird ihm jeder drüber hinaus erhaltene Euro in voller Höhe von der Förderung abgezogen. Jede angebotene Arbeit muss angenommen werden. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss für drei Monate eine Kürzung der Unterstützung um jeweils 100 Euro hinnehmen.
Ich-AG
Wer diese Form der Existenzgründungsförderung nutzen will, braucht einen Businessplan. Jetzt muss zudem eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens prüfen. Als fachkundig gelten Unternehmensberater, Steuerberater, Handels- Handwerks- und berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Elektronische Lohnsteueranmeldung
Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnungen maschinell erstellen, müssen die Daten für 2004 auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. Bis zum 31.03.05 lässt das Bundesfinanzministerium allerdings eine Ausnahmeregelung zu. Bis dahin können die Bescheinigungen auch in der bisherigen Form, etwa per Fax, geschickt werden.
Kompaktbrief billiger
Um 5 Cent senkt die Deutsche Post Briefe bis 50 Gramm Gewicht, die so genannten Kompaktbriefe. Sie kosten dann 95 Cent. Alle übrigen Preise bleiben unverändert.
Peter Appuhn
physio.de
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Zuzahlung
Alle gesetzlich Krankenversicherten müssen wieder bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze zuzahlen – zwei Prozent des Einkommens, ein Prozent bei chronisch Kranken. Ein erneuter Nachweis einer chronischen Erkrankung ist nicht nötig. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Denn: „Wer nur ein Bein hat, wird nie mehr ein zweites bekommen“, so der Ausschussvorsitzende Rainer Hess. Die Klarstellung der Chroniker-Richtlinie soll Bürokratie vermeiden.
Einzelheiten zum Thema Zuzahlungen werden auf unserer Seite zuzahlung.de ausführlich erklärt.
Die Krankenkassen bieten inzwischen an, den Zuzahlungsbetrag für ein Jahr im Voraus zu leisten. Wer sich dafür entscheidet, bekommt zum Jahresbeginn eine Befreiungsbescheinigung ausgestellt.
Zuzahlungsbefreiung für Heimbewohner
Wer als Heimbewohner Sozialhilfe bezieht, wird ganzjährig befreit. Die Sozialämter strecken die Beträge vor.
Meldung vom 02.12.04 mit weiteren Informationen
Heilmittelverordnungen: Ergänzungen nur durch den Arzt
Änderungen des Indikationsschlüssels und die Angabe der Behandlungsfrequenz dürfen jetzt nur noch vom Arzt vorgenommen werden. Die Übergangsfrist endet am 31.12.04
Festzuschüsse für Zahnersatz
Unabhängig von der Wahl der Brücken und Prothesen, die Krankenkassen bezahlen nun immer den gleichen Betrag. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nur noch nach dem Befund. Die Art der Behandlung spielt keine Rolle. Den Differenzbetrag zu den vom Zahnarzt in Rechnung gestellten Kosten muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Der Festzuschuss deckt rund 50 Prozent der Durchschnittskosten für die Regelversorgung ab.
Festbeträge für Arzneimittel
Auch für einige patentgeschützte Arzneimittel gibt es jetzt maximale Erstattungsbeträge. Für Protonenpumpenhemmer (bei Magenbeschwerden), Statine (zur Cholesterinsenkung), Sartane (zur Blutdrucksenkung) und Triptane (gegen Migräne) hat der G-BA bereits Festbeträge beschlossen, weitere Stoffgruppen werden folgen. Verschreibt der Arzt ein Medikament, dessen Preis über den festgelegten Sätzen liegt, muss der Patient den Differenzbetrag bezahlen.
Bundesweit einheitliche Festbeträge für Hilfsmittel
Die bisher länderabhängig geregelten Erstattungssätze für Hilfsmittel, wie Hörgeräte, Einlagen, Kompressionsstrümpfe und Inkontinenz- oder Stomaartikel werden vereinheitlicht. Auch für diese Produkte müssen höhere Kosten von den Versicherten getragen werden.
Neuorganisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Die bisherige Trennung in Angestellten- und Arbeiterrentenversicherungen wird aufgehoben. Aus der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) wird die „Deutsche Rentenversicherung Bund“. Die Bundesknappschaft, das Bahnversicherungsamt und die Seekasse schließen sich zusammen zur „Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“.
Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen höheren Beitrag
Um 0,25 Prozent steigen die Beiträge für über 23-Jährige ohne Kinder. Statt bisher 0,85 Prozent müssen sie dann 1,1 Prozent ihres Bruttoeinkommens bezahlen. Der Arbeitgeberanteil bleibt mit 0,85 Prozent unverändert.
Neue Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bundeseinheitlich wird die Einkommensgrenze auf 46.800 Euro jährlich angehoben (2004: 46.350 Euro). Angestellte, die mehr verdienen, können sich privat versichern.
Neue Beitragbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Bis zu diesen Einkommensbeträgen werden Sozialversicherungsbeiträge erhoben:
Rentenversicherung
Westen – 5.200 Euro im Monat (62.400 Euro im Jahr). Osten – 4.400 Euro im Monat (52.800 Euro im Jahr)
Kranken- und Pflegeversicherung
Westen und Osten – 3.525 Euro im Monat (42.300 Euro im Jahr).
Niedrigere Steuersätze
Der Eingangssteuersatz sinkt auf 15 Prozent (2004: 16 Prozent) und der Spitzensteuersatz auf 42 Prozent (2004: 45 Prozent).
Arbeitslosengeld II oder Hartz IV
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe werden zur „Grundsicherung für Arbeitsuchende“, dem Arbeitslosengeld II, zusammengeführt. Die Beratung der Betroffenen findet in „Job-Centern“ oder durch einen der 69 bundesweit zugelassenen kommunalen Träger statt. Nicht Erwerbstätige erhalten Sozialgeld. Wer etwas hinzuverdient, darf von den ersten 400 Euro 15 Prozent behalten. Bei 400,01 bis 900 Euro Verdienst verbleiben dem Arbeitslosengeld-II-Bezieher 30 Prozent. 15 Prozent darf er für sich abzweigen, wenn er zwischen 900,01 und 1.500 Euro hinzuverdient. Ab 1.500 Euro Zusatzverdienst wird ihm jeder drüber hinaus erhaltene Euro in voller Höhe von der Förderung abgezogen. Jede angebotene Arbeit muss angenommen werden. Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, muss für drei Monate eine Kürzung der Unterstützung um jeweils 100 Euro hinnehmen.
Ich-AG
Wer diese Form der Existenzgründungsförderung nutzen will, braucht einen Businessplan. Jetzt muss zudem eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens prüfen. Als fachkundig gelten Unternehmensberater, Steuerberater, Handels- Handwerks- und berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Elektronische Lohnsteueranmeldung
Arbeitgeber, die ihre Lohnabrechnungen maschinell erstellen, müssen die Daten für 2004 auf elektronischem Wege an das Finanzamt übermitteln. Bis zum 31.03.05 lässt das Bundesfinanzministerium allerdings eine Ausnahmeregelung zu. Bis dahin können die Bescheinigungen auch in der bisherigen Form, etwa per Fax, geschickt werden.
Kompaktbrief billiger
Um 5 Cent senkt die Deutsche Post Briefe bis 50 Gramm Gewicht, die so genannten Kompaktbriefe. Sie kosten dann 95 Cent. Alle übrigen Preise bleiben unverändert.
Peter Appuhn
physio.de
Mein Profilbild bearbeiten