Karlsruhe hat gesprochen. Kein Weg führt mehr daran vorbei – am 18. September werden wir einen neuen Bundestag wählen. Die gesundheitspolitischen Absichten der Parteien haben wir hier vorgestellt. Über die Heilmittelzukunft steht nichts in den Parteiprogrammen, was nicht weiter verwundert, ist dieser Bereich doch mit einem GKV-Ausgabenanteil von gerade einmal knapp über zwei Prozent nicht im Fokus der Politstrategen. Wir haben deshalb den Heilmittelrichtlinien-Jahrestag am 1. Juli zum Anlass genommen, Politiker jeglicher Couleur nach ihren Einschätzungen zur Richtlinienpraxis zu fragen. Und wir wollten wissen, wie sie aussieht, die Zukunft der Physiotherapeuten, Masseure, Ergotherapeuten und Logopäden.
Noch haben nicht alle geantwortet, Bundespolitiker sind vielbeschäftigte Leute in diesen Tagen. Einige Stellungnahmen erreichten uns jedoch inzwischen. In den nächsten Tagen werden wir sie hier veröffentlichen. Das erste Wort geben wir heute dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS). Sehr angetan ist das Ministerium von den Leistungen der Heilmittelerbringer, ihre Arbeit sei unverzichtbar und notwendig. Doch lesen Sie selbst unsere Fragen und die Antworten des BMGS:
physio.de: Haben die Heilmittelrichtlinien ihr Ziel erreicht - Kostensenkung bei gleichzeitig ausreichender Versorgung der Versicherten mit medizinisch notwendigen Behandlungen?
BMGS: Die Heilmittelversorgung ist ein notwendiger und unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung. Gerade die Heilmittelversorgung bietet Raum für das Engagement freiberuflich tätiger Heilberufe. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung würdigt das hohe Engagement der in diesem Bereich tätigen Gesundheitsberufe und ihren wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung ausdrücklich.
Eine Bewertung der neuen Heilmittelrichtlinien kann nicht in erster Linie nur daran festgemacht werden, ob die Kosten für die Heilmittelversorgung sinken. Ziele der Neuregelung sind sowohl die bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte Versorgung, als auch die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Dabei versteht sich von selbst, dass die Wirtschaftlichkeit nicht gleichbedeutend mit der Entwicklung der Ausgaben ist. Wirtschaftlichkeit ist vielmehr eine Frage des angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses.
Die neuen Heilmittelrichtlinien sind nunmehr seit einem Jahr in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung verfolgt die Auswirkung der Neuregelung fortlaufend und steht hierbei im Kontakt mit den Organisationen der Selbstverwaltung, den Verbänden der Heilmittelerbringer und den Patientenvertretungen. Darüber hinaus hat das Ministerium jedoch keinem der Beteiligten eine formale Berichtspflicht auferlegt. Dies erscheint auch nicht angebracht.
Dem Ministerium ist sehr wohl bekannt, dass verschiedene Heilmittel-Erbringer nach dem Inkrafttreten der Richtlinien sich besorgt über Auslastungsrückgänge geäußert haben, dass es Irritationen gab bezüglich des Ausfüllens von Verordnungsblättern, dass die Informationsgestaltung von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegenüber den Versicherten diskutiert wurde, dass es auch Fragen der Genehmigungspraxis seitens der Krankenkassen gab.
Insgesamt kann nach einem Jahr Wirksamkeit der neuen Richtlinien jedoch festgestellt werden, dass die Neuregelung der Heilmittelrichtlinien in der Regel eine Patientenversorgung auf hohem Niveau im Regelfall gewährleistet. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hält es auch für angebracht, daran zu erinnern, dass es einen Konsens der Beteiligten, einschließlich der Leistungserbringer, hinsichtlich der Grundkonzeption der Richtlinien gibt. Die bezieht sich insbesondere darauf, dass die Richtlinien klare Vorgaben für eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln enthalten. Kern dabei ist, dass die Indikationen, bei denen eine Verordnung angezeigt ist, benannt sowie die hierzu geeigneten Therapieverfahren zugeordnet werden. Richtig war auch, längerfristige Verordnungen zu ermöglichen und die Voraussetzungen hierfür zu regeln.
Positiv herauszuheben ist auch, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen ein neues Heilmittel-Informationssystem eingerichtet haben, dass erstmals Transparenz über die Entwicklung der Versorgung schafft.
physio.de: Denken Sie, dass es notwendig ist, die Heilmittelrichtlinien zu novellieren und haben Sie dazu konkrete Vorstellungen?
BMGS: Der Gemeinsame Bundesausschuss arbeitet fortlaufend und mit großem Engagement an der Fortschreibung der Heilmittelrichtlinien. Dabei werden auch neue Verfahren geprüft. Für das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung besteht daher insoweit kein Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
physio.de: Sollte die Heilmittel-Verordnungstätigkeit der Kassenärzte weiter eingeschränkt werden, um die Ausgaben zu senken?
BMGS: Derartige Überlegungen gibt es derzeit nicht, weil keine Anhaltspunkte für Fehlentwicklungen bei Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bestehen.
physio.de: Halten Sie es für angebracht, die Auswirkungen der Heilmittelrichtlinien auf die Versorgung chronisch kranker Patienten zu untersuchen? Wissen Sie, ob es schon entsprechende Pläne gibt?
BMGS: Weder aus der Fachpresse, noch aus Eingaben an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ist bekannt, dass aufgrund der neuen Heilmittelrichtlinien grundsätzlich Probleme bei der Versorgung chronisch Kranker entstanden sind. Im Übrigen steht das Ministerium in ständigem Kontakt mit den Verbänden der Selbstverwaltung, den Patientenvertretungen und den Verbänden der Leistungserbringer.
physio.de: Liegen Ihnen bereits Erkenntnisse vor, wie sich die Heilmittelrichtlinien auf die Versorgung der Patienten ausgewirkt haben?
BMGS: Insgesamt kann nach einem Jahr Wirksamkeit der neuen Richtlinien jedoch festgestellt werden, dass die Neuregelung der Heilmittelrichtlinien in der Regel eine Patientenversorgung auf hohem Niveau im Regelfall gewährleistet.
physio.de: Sollten Physiotherapie, Massage, Ergotherapie und Logopädie auch in Zukunft Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, oder gibt es dazu alternative Vorstellungen?
BMGS: Solche Änderungen sind derzeit nicht beabsichtigt.
Am Montag lesen Sie hier die Antworten von Wolfgang Zöller, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dort zuständig für die Aufgabenbereiche Gesundheit und Soziale Sicherung.
Peter Appuhn
physio.de
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Noch haben nicht alle geantwortet, Bundespolitiker sind vielbeschäftigte Leute in diesen Tagen. Einige Stellungnahmen erreichten uns jedoch inzwischen. In den nächsten Tagen werden wir sie hier veröffentlichen. Das erste Wort geben wir heute dem Bundesgesundheitsministerium (BMGS). Sehr angetan ist das Ministerium von den Leistungen der Heilmittelerbringer, ihre Arbeit sei unverzichtbar und notwendig. Doch lesen Sie selbst unsere Fragen und die Antworten des BMGS:
physio.de: Haben die Heilmittelrichtlinien ihr Ziel erreicht - Kostensenkung bei gleichzeitig ausreichender Versorgung der Versicherten mit medizinisch notwendigen Behandlungen?
BMGS: Die Heilmittelversorgung ist ein notwendiger und unverzichtbarer Teil der Gesundheitsversorgung. Gerade die Heilmittelversorgung bietet Raum für das Engagement freiberuflich tätiger Heilberufe. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung würdigt das hohe Engagement der in diesem Bereich tätigen Gesundheitsberufe und ihren wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung ausdrücklich.
Eine Bewertung der neuen Heilmittelrichtlinien kann nicht in erster Linie nur daran festgemacht werden, ob die Kosten für die Heilmittelversorgung sinken. Ziele der Neuregelung sind sowohl die bedarfsgerechte, qualitätsgesicherte Versorgung, als auch die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Dabei versteht sich von selbst, dass die Wirtschaftlichkeit nicht gleichbedeutend mit der Entwicklung der Ausgaben ist. Wirtschaftlichkeit ist vielmehr eine Frage des angemessenen Preis-Leistungsverhältnisses.
Die neuen Heilmittelrichtlinien sind nunmehr seit einem Jahr in Kraft. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung verfolgt die Auswirkung der Neuregelung fortlaufend und steht hierbei im Kontakt mit den Organisationen der Selbstverwaltung, den Verbänden der Heilmittelerbringer und den Patientenvertretungen. Darüber hinaus hat das Ministerium jedoch keinem der Beteiligten eine formale Berichtspflicht auferlegt. Dies erscheint auch nicht angebracht.
Dem Ministerium ist sehr wohl bekannt, dass verschiedene Heilmittel-Erbringer nach dem Inkrafttreten der Richtlinien sich besorgt über Auslastungsrückgänge geäußert haben, dass es Irritationen gab bezüglich des Ausfüllens von Verordnungsblättern, dass die Informationsgestaltung von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gegenüber den Versicherten diskutiert wurde, dass es auch Fragen der Genehmigungspraxis seitens der Krankenkassen gab.
Insgesamt kann nach einem Jahr Wirksamkeit der neuen Richtlinien jedoch festgestellt werden, dass die Neuregelung der Heilmittelrichtlinien in der Regel eine Patientenversorgung auf hohem Niveau im Regelfall gewährleistet. Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hält es auch für angebracht, daran zu erinnern, dass es einen Konsens der Beteiligten, einschließlich der Leistungserbringer, hinsichtlich der Grundkonzeption der Richtlinien gibt. Die bezieht sich insbesondere darauf, dass die Richtlinien klare Vorgaben für eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche Versorgung mit Heilmitteln enthalten. Kern dabei ist, dass die Indikationen, bei denen eine Verordnung angezeigt ist, benannt sowie die hierzu geeigneten Therapieverfahren zugeordnet werden. Richtig war auch, längerfristige Verordnungen zu ermöglichen und die Voraussetzungen hierfür zu regeln.
Positiv herauszuheben ist auch, dass die Spitzenverbände der Krankenkassen ein neues Heilmittel-Informationssystem eingerichtet haben, dass erstmals Transparenz über die Entwicklung der Versorgung schafft.
physio.de: Denken Sie, dass es notwendig ist, die Heilmittelrichtlinien zu novellieren und haben Sie dazu konkrete Vorstellungen?
BMGS: Der Gemeinsame Bundesausschuss arbeitet fortlaufend und mit großem Engagement an der Fortschreibung der Heilmittelrichtlinien. Dabei werden auch neue Verfahren geprüft. Für das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung besteht daher insoweit kein Anlass für aufsichtsrechtliche Maßnahmen.
physio.de: Sollte die Heilmittel-Verordnungstätigkeit der Kassenärzte weiter eingeschränkt werden, um die Ausgaben zu senken?
BMGS: Derartige Überlegungen gibt es derzeit nicht, weil keine Anhaltspunkte für Fehlentwicklungen bei Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung bestehen.
physio.de: Halten Sie es für angebracht, die Auswirkungen der Heilmittelrichtlinien auf die Versorgung chronisch kranker Patienten zu untersuchen? Wissen Sie, ob es schon entsprechende Pläne gibt?
BMGS: Weder aus der Fachpresse, noch aus Eingaben an das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung ist bekannt, dass aufgrund der neuen Heilmittelrichtlinien grundsätzlich Probleme bei der Versorgung chronisch Kranker entstanden sind. Im Übrigen steht das Ministerium in ständigem Kontakt mit den Verbänden der Selbstverwaltung, den Patientenvertretungen und den Verbänden der Leistungserbringer.
physio.de: Liegen Ihnen bereits Erkenntnisse vor, wie sich die Heilmittelrichtlinien auf die Versorgung der Patienten ausgewirkt haben?
BMGS: Insgesamt kann nach einem Jahr Wirksamkeit der neuen Richtlinien jedoch festgestellt werden, dass die Neuregelung der Heilmittelrichtlinien in der Regel eine Patientenversorgung auf hohem Niveau im Regelfall gewährleistet.
physio.de: Sollten Physiotherapie, Massage, Ergotherapie und Logopädie auch in Zukunft Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, oder gibt es dazu alternative Vorstellungen?
BMGS: Solche Änderungen sind derzeit nicht beabsichtigt.
Am Montag lesen Sie hier die Antworten von Wolfgang Zöller, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dort zuständig für die Aufgabenbereiche Gesundheit und Soziale Sicherung.
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