Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
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Volker Brünger: Wir haben drei Vorschläge eingebracht:
- Maximal 10 Euro Zuzahlung pro Rezept
Wir schlagen eine Harmonisierung der Zuzahlungsregelung analog zu Hilfs- oder Arzneimitteln vor. Dort zahlen Sie pro Rezept momentan ja auch nur einen fixen - und am Rande erwähnt: deutlichen niedrigeren – Betrag pro Rezept. Unser Vorschlag lautet daher: 10 Euro pro Rezept auch bei den Heilmittelerbringern!
- Schnellere Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Es ist nicht einzusehen, weshalb jemand mit einem ausländischen Masterabschluss, z. B. in der Ergotherapie, hier bei uns in Deutschland noch eine quälend lange (zu lange) Anerkennungsprozedur durchlaufen muss ... und dies bei allseits bekannten, eklatantem Fachkräftemangel.
- Änderung des § 51 SGB I
In besagtem Paragraphen steht, dass die Krankenkassen „Ansprüche auf Geldleistungen […] mit Ansprüchen gegen den Berechtigten aufrechnen“ dürfen.
Wo haben Sie diese Forderungen eingebracht?Die aktuelle Regelung von 10 Euro plus prozentualer Beteiligung belastet PatientInnen über Gebühr. Und wissenschaftliche Auswertungen haben gezeigt, dass hohe Zuzahlungen keinerlei Lenkungswirkung entfalten, sondern lediglich die Versorgung von PatientInnen gefährden.
Dies führt in der Praxis zu folgendem Szenario: Eine Krankenkasse kann selbst bei unberechtigte Absetzungen den Betrag mit einer der nächsten Abrechnungen ohne Zustimmung der Leistungserbringenden einfach einbehalten. Die betroffene Praxis kann dann zwar (auch unter Verrechnung der 40 Europauschale) dagegen vorgehen und im Extremfall auch Klage erheben. Doch die Erfahrung zeigt, dass v. a. kleinere Praxen davor zurückscheuen. Und wir können uns nicht ganz des Eindruckes erwehren, dass die Kassen dies wissen und gezielt darauf bauen.
Unser Vorschlag wäre daher, die automatisierte Aufrechnung zu unterbinden und nur mit Zustimmung der Leistungserbringenden zu erlauben. Unberechtigte Absetzungen würden so seltener „durchrutschen“ und Absetzungen nicht mehr aus heiterem Himmel umsatzwirksam.
Das Justizministerium hat sich die Entbürokratisierung auf die Fahnen geschrieben und wandte sich deshalb proaktiv an alle möglichen Interessensverbände in Deutschland mit der Bitte um Vorschläge. Und dieser Bitte sind wir nachgekommen. (lächelt)
Wie kamen Sie auf diese Forderungen?
Die Forderungen sind das Kondensat aus unserer täglichen Verbandsarbeit mit unseren Mitgliedern.
Ist es das erste Mal, dass der BED solche Vorschläge einbringt?
In dieser Form „Ja“; es war ja das erste Mal, dass das Justizministerium eine solche Initiative gestartet hat. Aber ansonsten sind diese Forderungen immer Gegenstand unserer Gespräche mit Gesundheitspolitikern; welche im Übrigen den Forderungen im Großen und Ganzen sehr positiv gegenüberstehen.
Wie geht es jetzt weiter?
Das statistische Bundesamt wurde vom Ministerium beauftragt, die Vorschläge zu ordnen. Daher teilte es all die hunderte von Vorschlägen in verschiedene Kategorien ein.
Unsere Vorschläge zur Rezeptgebühr und Anerkennung ausländischer Abschlüsse befinden sich in der Kategorie 1. In dieser sind alle Vorschläge, welche den Beamten als schnell und einfach gesetzlich umsetzbar erschienen.
Vorschlag Nummer 3 ist in der Kategorie zwei. Hier befinden sich die Anliegen, für die geprüft werden soll, ob eine gesetzliche oder untergesetzliche Maßnahme für Verbesserungen geeignet ist.
Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Justiz die Vorschläge an die federführenden Ministerien weitergeleitet.
Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten ein?
Eigentlich sind wir ganz optimistisch. Da die Initiative ja vom Ministerium selbst ausging, wäre es schon ein gewaltiger Gesichtsverlust, wenn jetzt nichts weiter geschehen würde.
Haben auch andere Berufsverbände aus den Therapieberufen Vorschläge eingebracht?
Ob Vorschläge eingereicht wurden, kann ich nicht sagen. In der Zusammenfassung des Statistischen Bundesamtes waren keine weiteren für den Heilmittelbereich verzeichnet.
Herr Brünger wir danken für das Gespräch und möchten mit der Frage schließen: „Was dürfen wir Ihnen wünschen?“
Oh! Dann sach ich mal: Gesundheit.
Das Gespräch mit Volker Brünger führte Friedrich Merz von physio.de am Rande der Fachmesse therapie LEIPZIG.
Zur Person:
Volker Brünger
Volker Brünger war über 20 Jahre als Physiotherapeut tätig und ist seit 2016 Gesundheitsökonom (B.A.) mit den Interessenschwerpunkten: Versorgungsforschung und gesundheitsökonomische Evaluierung von Heilmittelleistungen.
Für das Aktionsbündnis „Therapeuten am Limit“ koordinierte er die politische und inhaltliche Arbeit.
Beim Bundesverband für Ergotherapeut:innen (BED) fungiert er seit 2021 als Vorstandsreferent und ist als Vertreter des BED Mitglied der Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB V für den Bereich der Ergotherapie
update vom 15. Januar 2024:
Leider finden sich in dem vom Justizminister Buschmann vorgestellten Referentenentwurf keine der angeregten Maßnahmen wieder. Wir halten dies für eine vertane Chance.
InterviewBEDAuslandZuzahlungKrankenkassenErgotherapieBürokratieabbau
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Kommen uns hier manchmal vor wie in der Wechselstube
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Shia schrieb:
Ja, das wäre schön mal wünschenswert.
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Stefan Arnold schrieb:
10€ pro Rezept, das wäre mal was... Von ganz abschaffen will man ja nicht mal träumen aber mit pauschal 10€ wäre schon vieles erleichtert.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Man kann an dieser Stelle gut sehen, welche Einflussmöglichkeiten es gibt, wenn man etwas auf Zack ist...
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Inche schrieb:
Nö Rezeptgebühr von den KK einziehen lassen wäre sinnvoll
„Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels."
Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Und ich dachte schon, Du wolltest den cleveren Vorstoß des BED loben...
„Bei Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Massagen wird künftig eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten des Heilmittels und zehn Euro je Verordnung fällig. Beispiel: Auf einem Rezept wird zehnmal Krankengymnastik verordnet. Der Patient zahlt zehn Euro für die Verordnung und zusätzlich zehn Prozent der Kosten pro Krankengymnastikanwendung. Ursprünglich sollten die Versicherten eine zehnprozentige Zuzahlung je Anwendung zahlen, wobei die Zuzahlung mindestens fünf, höchstens zehn Euro betragen hätte. Wegen der vehementen Kritik vieler Heilmittelverbände, die eine 100- bis 200-prozentige Erhöhung der Kosten prophezeiten, hat die Regierung von dieser Regelung Abstand genommen."
Zuzahlungen: Vieles wird teurer (Folge 9))
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Okal schrieb:
Doch finde ich super. Verspätete Erkenntnis?
„Bei Heilmitteln wie Krankengymnastik oder Massagen wird künftig eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten des Heilmittels und zehn Euro je Verordnung fällig. Beispiel: Auf einem Rezept wird zehnmal Krankengymnastik verordnet. Der Patient zahlt zehn Euro für die Verordnung und zusätzlich zehn Prozent der Kosten pro Krankengymnastikanwendung. Ursprünglich sollten die Versicherten eine zehnprozentige Zuzahlung je Anwendung zahlen, wobei die Zuzahlung mindestens fünf, höchstens zehn Euro betragen hätte. Wegen der vehementen Kritik vieler Heilmittelverbände, die eine 100- bis 200-prozentige Erhöhung der Kosten prophezeiten, hat die Regierung von dieser Regelung Abstand genommen."
Zuzahlungen: Vieles wird teurer (Folge 9))
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Okal schrieb:
Bezüglich der Arneimittelrezepte hat Herr Brünger nicht so ganz Recht.
„Versicherte zahlen für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel pro Packung zehn Prozent des Verkaufspreises dazu, höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro. Die Zuzahlung beträgt jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels."
Zuzahlung und Erstattung von Arzneimitteln | BMG.
Ob Vorschläge eingereicht wurden, kann ich nicht sagen. In der Zusammenfassung des Statistischen Bundesamtes waren keine weiteren für den Heilmittelbereich verzeichnet."
kein weitere Kommentar nötig, oder, liebe Physio-Kollegen?
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mathias3834 schrieb:
Das wäre wirklich traurig wenn sich sonst kein Verband dazu geäußert hätte. Ich sehe da aktuell den größten Handlungsbedarf!
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WinnieE schrieb:
"Haben auch andere Berufsverbände aus den Therapieberufen Vorschläge eingebracht?
Ob Vorschläge eingereicht wurden, kann ich nicht sagen. In der Zusammenfassung des Statistischen Bundesamtes waren keine weiteren für den Heilmittelbereich verzeichnet."
kein weitere Kommentar nötig, oder, liebe Physio-Kollegen?
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