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01.01.2025 – Arbeite im 45min
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OTC – over the counter – nicht verschreibungspflichtige Medikamente, die sich Jedermann formularlos über den Tresen schieben lassen kann, selbst bezahlen muss man sie seit 1. Januar. Das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG) hat Ausnahmen vorgesehen. Welche das sein werden, der G-BA sollte es festlegen. Und er hat sich festgelegt am Montag. Acetylsalicylsäure bei Herzinfarkt und Apoplex, Jodid gegen Schilddrüsenerkrankungen, Johanniskraut bei Depressionen, Ginkgo gegen Demenz, Flohsamen bei Morbus Crohn, sind einige von insgesamt 36 Wirkstoffen, die jetzt in Medikamentenform von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, Patienten müssen nur die üblichen Zuzahlungen auf den Counter legen.
Gerangel im Vorfeld gab es zur Frage der Erstattungsfähigkeit von homöopathischen Präparaten. Das Bundesgesundheitsministerium (BMGS) wollte zur Erhaltung der Therapievielfalt auch diese Medikamente im Leistungskatalog enthalten sehen. Dem beugte sich der Ausschuss mit leichtem Knirschen. Nicht nach fachlichen Kriterien, „sondern vor dem Hintergrund der im Gesetz geforderten Berücksichtigung der besonderen Therapierichtungen“, habe man homöopathische Arzneimittel aufgenommen, wenn sie als „Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt“ seien, so der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess. Eine „unzulässige Begrenzung der Therapiefreiheit“ sieht der Vorsitzende des „Zentralvereins Homöopathischer Ärzte“, Karl-Wilhelm Steuernagel, und kündigte eine Klage des Verbandes vor dem Bundesverfassungsgericht an. Die Begrenzung auf 36 Wirkstoffe bei OTCs hat den Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) auf den Plan gerufen, eine „Positivliste durch die Hintertür“, sei da verabschiedet worden, so der Hauptgeschäftsführer des BPI. Und auch der Hartmannbund ist nicht zufrieden mit der Entscheidung. Die dort organisierten Ärzte befürchten ebenfalls eine Einschränkung der Therapiefreiheit.
Die Änderung der Arzneimittel-Richtlinien treten zum 1. April in Kraft.
Die Bürger sollen über den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bei bestimmten Krankheitsbildern informiert werden, das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ wird diese Aufgabe übernehmen. Auch den Nutzen von Arzneimitteln soll es bewerten. Das GMG schreibt die Einrichtung des Instituts vor, es wird eng an den G-BA angeschlossen sein. Am Montag verabschiedete der Ausschuss die Satzung für die künftigen Qualitätshüter. Für den Chef-Posten gibt es schon 35 Bewerbungen. Ausgewählt wird der künftige Chef vom Vorstand des Instituts, der aus jeweils zwei Vertretern der Ärzte und Krankenkassen und einem Beamten des BMGS besteht.
Verhalten ärgerlich hat der G-BA das weitere Verfahren für die von Ulla Schmidt beanstandete Sondennahrungsrichtlinie festgelegt. Zunächst soll eine neuerliche Experten-Anhörung anberaumt werden.
Und dann waren da noch die Heilmittelrichtlinien……..Nun ja, die Leser dieser Zeilen kennen das Ergebnis.
Peter Appuhn
physio.de
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