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Die "heißesten" Gerüchte der letzten Tage werden nun Gewissheit:
Heilmittel-Richtlinie
Die für 1. Oktober geplante neue Heilmittel-Richtlinie inklusive der Einführung des neuen Rezept-Vordruckes werden auf 1. Januar 2021 verschoben.
Hintergrund des Ganzen soll sein, dass bis dato erst gut die Hälfte der rund 60 Anbieter von Ärztesoftware eine Zertifizierung beantragt/erhalten hätten.
Der geneigte Beobachter fragt sich ob der Tatsache, dass der neue Vordruck und die Richtlinie schon seit Jahresanfang bekannt sind, ob diese Heilmittel-Richtlinie wirklich so ein Hexenwerk ist. Und wenn sie wirklich unter die Kategorie "Rocket Science" fallen sollte, warum dann von Therapeuten die Handhabung dieser hochkomplexen Materie bisher "für lau" abverlangt wurde?
Diesem Gedankengang scheinen sich die Beteiligten nicht ganz verschlossen zu haben und vereinbarten - aus schlechtem Gewissen oder good will - Folgendes:
- • Die Bundeshöchstpreise werden zum 1. Oktober 2020 linear um 3,5 Prozent erhöht.*
bundesweit einheitliche Rahmenverträge• Die Genehmigungspflicht für Verordnungen außerhalb des Regelfalls soll ab dem 1. Oktober 2020 ausgesetzt und mit dem Inkrafttreten der neuen Heilmittel-Richtlinie gänzlich abgeschafft werden.
Ebenfalls auf den 1. Januar 2021 verschoben wird das Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Rahmenvertrages.
Was inhaltlich zwar gut zur Verschiebung der Heilmittel-Richtlinie passt, aber dann doch die Frage aufwirft: "Reichen die beschlossenen 3,5 Prozent, um die Therapeuten für die entgangenen Vergütungssteigerungen zu entschädigen?"
Und es würde niemanden wundern, wenn diese Frage von der eigens eingerichteten Schiedsstelle geklärt werden muss.
Lesen Sie hierzu auch den Kommentar von Olav Gerlach.
* Als offizielle Begründung für die 3,5 prozentige Erhöhung gaben die Verantwortlichen an, dass es sich um eine Entschädigung der Therapeuten für die entgangenen Vereinfachungen durch die neue Heilmittel-Richtlinie und den daraus resultierenden weiterhin bestehenden hohen Bürokratieaufwand handele.
HeilmittelrichtlinieRezeptBMGRahmenvertragSchiedsverfahrenVergütung
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sioux schrieb:
Absolut lächerlich!!!
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Alexander Lack schrieb:
Ohne Worte
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Philipp Morlock schrieb:
Die 50% vom WAT Gutachten letzter Woche sind da aber exklusiv, hoffe ich mal.
WAT Gutachten meint 63% mehr im Vergleich zu 2018.
Jetzt sind es 3,5 %! Ich finde die Zahlen decken sich. In der Schule hab ich aufgepasst und empfinde dies als völlig gleichwertig.
Ich danke allen für diese enorme Erhöhung. Wohin nur mit diesem ganzen Geld. Ich hab immer noch Weihnachtsgeld von 1985 auf meinem Konto. Ich überlege ertnsthaft mir ein Yacht zu kaufen oder die AIR FORCE ONE und sie dem Bundesausschuss zu spenden, weil die armen Politiker eine Diätenerhöhung für 3 MOnate zurückgestellt haben.
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Andreas Bock schrieb:
Ich hab heute morgen erst den Bericht des IFK´s gelesen und nun den Artikel.
WAT Gutachten meint 63% mehr im Vergleich zu 2018.
Jetzt sind es 3,5 %! Ich finde die Zahlen decken sich. In der Schule hab ich aufgepasst und empfinde dies als völlig gleichwertig.
Ich danke allen für diese enorme Erhöhung. Wohin nur mit diesem ganzen Geld. Ich hab immer noch Weihnachtsgeld von 1985 auf meinem Konto. Ich überlege ertnsthaft mir ein Yacht zu kaufen oder die AIR FORCE ONE und sie dem Bundesausschuss zu spenden, weil die armen Politiker eine Diätenerhöhung für 3 MOnate zurückgestellt haben.
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Horatio72 schrieb:
OK, jetzt hab ichs gelesen und auch kapiert. Sry, auf nüchternem Magen ist sowas erstmal etwas schwer zu verdauen. :wink: Dafür bin ich jetzt richtig wach.
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Horatio72 schrieb:
Bitte Bitte sagt mir das einfach ein Komma da reingerutscht ist. Sind die Verhandlungen ohne die Verbände gelaufen oder wie sieht das aus? Ich dachte es geht vor ein Schiedsgericht wenn keine Einigung erzielt wurde?? Oder ist es so das diese Erhöhung nur bis zum inkrafttreten des neuen HMK gilt und dann nochmal erhöht wird?
Und die Software konnte man ja nicht pünktlich schaffen....
3,5 Prozent plus Hygiene Pauschale und wir wissen wie viel wir dem System wer sind .
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Horatio72 schrieb:
Ich hoffe es..Stand am Anfang auch auf dem Schlauch
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Olav schrieb:
... von einer Verlängerung der Hygienepauschale über den 30.09.2020 hinaus war bislang nirgends die Rede...
Für solche, wo kurz davor angefangen werden, kriegt man nichts, nicht einmal für die Tage vor dem 30.09.20.
Ob eine Teilabrechnung bis dahin noch geht, weiss ich nicht, denke aber mal ja.
Aber für 1,50 € so ein Theater mit Kopie und dokumentatuion der zwischenabrechnung?
Nein Danke.....
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KGSchuller schrieb:
Die ist sowieso befristet bis 30.09.20 und auch nur für bis dahin abgerechnete VO´s.
Für solche, wo kurz davor angefangen werden, kriegt man nichts, nicht einmal für die Tage vor dem 30.09.20.
Ob eine Teilabrechnung bis dahin noch geht, weiss ich nicht, denke aber mal ja.
Aber für 1,50 € so ein Theater mit Kopie und dokumentatuion der zwischenabrechnung?
Nein Danke.....
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Olav schrieb:
Da aber Kosten für Hygiene gesondert in den Vergütungsverhandlung mit eingepreist werden sollen, diese aber nun nicht vor dem 1.1.21 kommen werden, entsteht auch hier eine Lücke von 3 Monaten... und wenn Du jetzt den GKVen deutlich machst, daß Du die 1,50€ nicht nötig hast, ist das kein gutes Argument für unsere verhandelnden Verbände.
Besser wäre es, die Pauschale für alle bis zum 30.09.20 AUSGESTELLTEN VO´s zu bekommen, egal wann die dann fertig sind. Ferner auch für die Anzahl der Behandlungen und nicht pauschal pro VO. Aber das hatten wir ja schon breit ausdiskutiert.
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KGSchuller schrieb:
Nötig haben wir die Pauschale sicherlich, nur ist diese im hinblick auf das Theater mit der Zwischenabrechnung von VO´s (Kopie erstellen, die Kopie einsenden, dann Original mit Kopie zum 2. mal einsenden samt Dokumentation der Zwischenabrechnung...) schlichweg für nicht der Sache würdig für Verordnungen, die über den 30.09.20 hinaus laufen. Für die voher normal fertigen und abrechenbaren VO´s passt es ja.
Besser wäre es, die Pauschale für alle bis zum 30.09.20 AUSGESTELLTEN VO´s zu bekommen, egal wann die dann fertig sind. Ferner auch für die Anzahl der Behandlungen und nicht pauschal pro VO. Aber das hatten wir ja schon breit ausdiskutiert.
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a schubart schrieb:
Habe ich es falsch verstanden die 3,5 Prozent sind für die Verschiebung bis 1.1 . 21 und nicht das Ergebnis der Verhandlungen für die Preise oder ? Ansonsten muss sich keiner mehr wundern wenn Therapeuten keinen Bock mehr haben .
Und die Software konnte man ja nicht pünktlich schaffen....
3,5 Prozent plus Hygiene Pauschale und wir wissen wie viel wir dem System wer sind .
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Aber unsere MA gehen da wohl auf die Barrikaden, weil das dann keine Therapie mehr ist und sehr stressbedingtes Arbeiten....
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KGSchuller schrieb:
Denke auch grade drüber nach.
Aber unsere MA gehen da wohl auf die Barrikaden, weil das dann keine Therapie mehr ist und sehr stressbedingtes Arbeiten....
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Seelchen schrieb:
Meine Antwort: 15min-Takt
Die Bundeshöchstpreise werden zum 1. Oktober 2020 linear um 3,5 Prozent erhöht.
Das WAT hat nix damit zu tun! Vielleicht im Januar ? Glaub ich eher nicht. Wenn, dann wird das auch wie letztesmal gestaffelt erhöht über einen Zeitraum von 3 Jahren ?
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Alexander Lack schrieb:
Jetzt entspannt euch mal - steht doch genau da:
Die Bundeshöchstpreise werden zum 1. Oktober 2020 linear um 3,5 Prozent erhöht.
Das WAT hat nix damit zu tun! Vielleicht im Januar ? Glaub ich eher nicht. Wenn, dann wird das auch wie letztesmal gestaffelt erhöht über einen Zeitraum von 3 Jahren ?
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dosenkopf schrieb:
Danke für die pointierten Zusammenfassung! Ihr seit wie immer auf der Höhe der Zeit
Die Verhandlungen zur HMR und zu Honoraren enden am 30.9.2020. Danach wird es ins Schiedsverfahren gehen so wie derzeit aussieht. Das Schiedsverfahren endet am 31.12.2020 (gesetzlich festgelegt). Am 1.1.2021 tritt dann alles in Kraft.
Zum 1.10.2020 sollte der neue HMK in Kraft treten. Das wurde verschoben, weil die Software für die Ärzte nicht rechtzeitig fertig geworden ist. Da der neue HMK Bürokratie reduzieren sollte, zahlen die KK nun eine Kompensation vom 1.10. - 31.12. i.H.v. 3,5% linear auf die Höchstpreise.
Das gibt einen Hinweis, wie hoch die Verwaltungskosten (die lt. TSVG von den KK übernommen werden müssen) eingeschätzt werden, wenn der MEHRaufwand auf 3,5% festgesetzt wird.
Unberührt davon bleiben
- faire Gehälter
- Investitionskosten
- Unternehmerhonorar
- die Verwaltungskosten (abzgl. 3,5% Mehraufwand, der ab 1.10. honoriert wird)
Es handelt sich bei den derzeitigen Verhandlungen nicht um den berühmten türkischen Basar, sondern um klar gesetzlich im TSVG verankerte Rahmenbedingungen, die verhandelt werden müssen.
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Jens Uhlhorn schrieb:
Vielleicht helfen die Fakten etwas.
Die Verhandlungen zur HMR und zu Honoraren enden am 30.9.2020. Danach wird es ins Schiedsverfahren gehen so wie derzeit aussieht. Das Schiedsverfahren endet am 31.12.2020 (gesetzlich festgelegt). Am 1.1.2021 tritt dann alles in Kraft.
Zum 1.10.2020 sollte der neue HMK in Kraft treten. Das wurde verschoben, weil die Software für die Ärzte nicht rechtzeitig fertig geworden ist. Da der neue HMK Bürokratie reduzieren sollte, zahlen die KK nun eine Kompensation vom 1.10. - 31.12. i.H.v. 3,5% linear auf die Höchstpreise.
Das gibt einen Hinweis, wie hoch die Verwaltungskosten (die lt. TSVG von den KK übernommen werden müssen) eingeschätzt werden, wenn der MEHRaufwand auf 3,5% festgesetzt wird.
Unberührt davon bleiben
- faire Gehälter
- Investitionskosten
- Unternehmerhonorar
- die Verwaltungskosten (abzgl. 3,5% Mehraufwand, der ab 1.10. honoriert wird)
Es handelt sich bei den derzeitigen Verhandlungen nicht um den berühmten türkischen Basar, sondern um klar gesetzlich im TSVG verankerte Rahmenbedingungen, die verhandelt werden müssen.
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