PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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Gleichzeitig forderte Isenberg die Politik auf, mit Blick auf die eingeschränkte Möglichkeit eines Krankenkassenwechsels nach einer Fusion die Verbraucherrechte weiter auszubauen. Es könne nicht sein, dass die Rechte von Versicherten hier mit Füßen getreten werden, sagte Isenberg. Bislang sei es nicht möglich , nach einer Fusion zwischen zwei Krankenkassen in eine günstigere zu wechseln. Dies gelte selbst dann nicht, wenn durch die Fusion der Beitragssatz steige.
Auch sei der Risikostrukturausgleich zur Abfederung von strukturellen Nachteilen unter den Versicherungen durchaus sinnvoll. Gerade virtuelle Krankenkassen hätten hier einen enormen Vorteil. „65-jährige chatten eben nicht so oft im Internet». Dadurch sei eine Benachteiligung der älteren, gewachsenen Krankenkassen vorprogrammiert. Auch sei es nicht immer klar, ob Betriebskrankenkassen nicht doch quer subventioniert würden. „Wettbewerb ist sinnvoll, aber er darf nicht ungerecht sein", betonte Isenberg. Um den Kostendruck ein wenig zu senken, sollten die Kassen künftig mehr von ihrem Informationsrecht Gebrauch machen. Günstige Anbieter von Zahnersatz etwa sollten den Versicherten nahegelegt werden. Ebenso gelte dies für die Versorgung mit Hörgeräten. Auch die Versicherten könnten hier Druck machen und nach Sonderanbietern fragen, betonte Isenberg.
Quelle: ddp
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