Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
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neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
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Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Die Frage
Die Höhe der Zuzahlung für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Co. unterscheidet sich deutlich von denen für Arznei-, Hilfsmittel und Fahrtkosten. Während bei Heilmitteln neben der Rezeptgebühr von zehn Euro noch zusätzlich zehn Prozent des Rezeptwertes anfallen, ist bei Hilfsmitteln, Arznei und Fahrtkosten eine Deckelung bei den zehn Euro fix.
Nun bittet Frau Zeulner (CSU) das BMG um eine Stellungnahme.
Zum einen fragt sie, ob die „Ungleichbehandlung“ für angemessen angesehen wird – und falls ja, wie diese Sonderbehandlung der Zuzahlung im Heilmittelbereich zu rechtfertigen sei.
Sollte das aktuelle Gesundheitsministerium die Regelung dagegen (ebenfalls) für inakzeptabel halten, stehe die Frage im Raum, welche Maßnahmen zur Harmonisierung geplant sind.
BMG findet die Regelungen angemessen
Grundsätzlich ist auch das aktuelle BMG für den Fortbestand der besonderen Regelungen der Zuzahlungshöhe für Heilmittelleistungen. Vor allem im Heilmittelbereich sei diese Selbstbeteiligung ein gerechtfertigtes Mittel, um die Eigenverantwortung der PatientInnen zu stärken. Frau Dittmar (SPD) bezieht sich dabei direkt auf den ersten Paragrafen des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V), nach dem alle Versicherten einen Eigenbeitrag im zumutbaren Umfang tragen müssen.
Das BMG betont zusätzlich die jährlichen Höchstbeträge für Zuzahlung über alle Leistungsbereiche hinweg. Diese 2-Prozent-Regelung (chronisch Kranke nur 1 Prozent) des Bruttoeinkommens stelle die individuelle Belastungsgrenze dar und gleichzeitig sichere sie die Versorgung.
Martin Römhild / physio.de
Anmerkungen von Friedrich Merz / Chefredakteur von physio.de
Grundsätzlich anders sehen das der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland (BED) und LOGO Deutschland. Wie bereits berichtet fordern beide Berufsverbände eine Anpassung der Zuzahlung. In ihrem gemeinsamen Positionspapier machen sie folgende einfache Rechnung auf:
In ihren Augen ein krasses Missverhältnis und "eklatant gegen das Solidaritätsprinzip". Beide Verbände weiter: „Der daraus resultierende Verzicht auf Heilmittelleistungen geht mit hohen Folgekosten für die Solidargemeinschaft und damit der Gesetzlichen Krankenversicherung einher“.
Für Volker Brünger, Vorstandsreferent des BED, wolle das BMG die hohen Zuzahlungen „lediglich mit sachlich nicht verfangenden Argumenten für angemessen erklären“. Brünger weiter: „Die ehrliche Antwort wäre gewesen, dass man das Problem der Ungleichbehandlung tatsächlich erkannt hat, die finanzielle Beteiligung der PatientInnen aber in einer so relevanten Größe stattfindet, dass man diese Subventionierung der Gesundheitsausgaben derzeit nicht anders finanzieren kann.“ Beide Verbände würden daher nun rechtliche Schritte prüfen.
Zuzahlungkleine AnfrageZeulnerBMGPolitikBEDLogo Deutschland
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Jens Uhlhorn schrieb:
Genau an diesem Punkt fühlen sich Menschen verarscht, wenn etwas derart Offensichtliches so kommentiert wird. Ich gehöre zu denen, die das als völlig hirnverbrannte Einlassung titulieren....
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