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Bewegung ist deine Leidenschaft?
Wir suchen Physiotherapeut:innen
(m/w/d), die mehr wollen als
Routine.
Ob ab sofort oder später, in
Teilzeit (30 Stunden) oder im
Minijob – wenn du Freude daran
hast, Menschen in Bewegung zu
bringen und moderne Therapieformen
aktiv mitzugestalten, bist du bei
uns genau richtig.
Deine Mission bei uns:
• Du begleitest Patient:innen mit
orthopädischen und neurologischen
Erkrankungen individuell und
intensiv – mit 55 M...
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Wir wollten wissen, ob er die Zuzahlung zu Heilmitteln ähnlich skeptisch sieht und ob die verschiedenen Initiativen zur Abschaffung der Zuzahlung mit seiner künftigen Unterstützung rechnen dürfen.
In Zeiten der medialen Raufhändel und Framingvorwürfe entschieden wir uns, Ihnen unsere Anfrage und die entsprechende Antwort der GKV-SVs ungeschminkt zur Verfügung zu stellen – urteilen Sie also selbst:
Unsere Anfrage an den GKV-SV
der Online-Informationsdienst physio.de ist seit jeher dafür bekannt, Entwicklungen in der Heilmittelbranche kritisch und aufmerksam zu begleiten. Dazu zählen selbstverständlich auch Vertragsverhandlungen, Vergütungsfragen, Schiedsverfahren und viele weitere Entwicklungen in der Physiotherapie.
Im Tagesspiegel vom 1.9. haben Sie sich zur Praxisgebühr bei Ärzten geäußert und diese als „Luftnummer“ bezeichnet. Dürfen wir in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass Sie auch die gesetzliche Zuzahlungsregelung im Bereich der Heilmittelerbringer als sehr skeptisch erachten? Es gab bereits zahlreiche Positionspapiere und Initiativen verschiedener Berufsverbände (u.a. Verband Physikalische Therapie e.V., Logo Deutschland e.V., Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V.), diese Regelung abzuschaffen. Können diese Initiativen zukünftig mit Ihrer Unterstützung rechnen?
Wenn nicht, worin unterscheiden Sie in diesem Falle zwischen den Ärzten und den Leistungserbringern? Besonders im Zuge der neuen Versorgungsform „Blankoverordnung“ nach §125a SGB V steigen diese Zuzahlungen immens und führen in vermehrten Fällen dazu, dass Klient:innen/Patient:innen aus Angst vor Kosten notwendige Therapien meiden - das ist gesundheits- und sozialpolitisch problematisch. Der bürokratische Aufwand sowie der verbundene Ärger mit den PatientInnen/KlientInnen mit dem Eintreiben der Zahlungen ist ebenfalls bekannt.
Wir danken bereits vorab für Ihren Aufwand und verbleiben,
mit freundlichen Grüßen
physio.de
Die Antwort des GKV-SV
- Vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Beantwortung wir als Pressestelle gern übernehmen.
Lesen Sie hierzu einen Kommentar von unserem Chefredakteur Friedrich Merz.Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass Zuzahlungen für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung gesetzlich geregelt sind und die Entscheidung für oder gegen eine Zuzahlung zunächst aus gesamtgesellschaftlicher Sicht immer eine politische Entscheidung für das im Sozialgesetzbuch formulierte Spannungsfeld von Solidarität und Eigenverantwortung darstellt.
Eine Gleichsetzung von Zuzahlungsregelungen und Praxisgebühr sehen wir auf Grund der dazu politisch geführten Debatten nicht. Beide Instrumente unterscheiden sich durchaus in ihrer gesundheitspolitischen Zielsetzung. Die Praxisgebühr wurde mit dem Ziel einer gewollten Steuerungswirkung eingeführt. Vorrangig, um medizinisch unnötige und nicht notwendige Behandlungen oder Arztkontakte zu vermeiden, insbesondere weil Deutschland im internationalen Vergleich damals wie heute auch noch überdurchschnittlich viele Patientenkontakte aufweist. Eine Steuerungswirkung konnte jedoch nie eindeutig nachgewiesen werden, was hauptsächlich als Argument für die Abschaffung der Praxisgebühr angeführt wurde.
Die Kostenbeteiligung an bestimmten Leistungen verfolgt demgegenüber primär den Ansatz, dass Versicherte direkt und sozialverträglich einen Teil der Behandlungskosten tragen. Zuzahlungen bei Heilmitteln und den anderen Leistungsbereichen sind damit ein finanzpolitisches Instrument, das nicht vorrangig auf Verhaltenssteuerung abzielt. Die Kostenbeteiligung wird sozial abgefedert (z. B. Härtefallregelung und Zuzahlungsbefreiungen), um finanzielle Überforderungen im Einzelfall zu verhindern. Diese Form der Zuzahlung leistet einen Beitrag zur Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung, ohne die Versorgung zu gefährden.
Die Aussage von Herrn Blatt, die Sie zitieren, bezieht sich auf die Wirkung der Praxisgebühr in der damaligen Ausgestaltung und Umsetzung vor dem Hintergrund der politisch intendierten Zielsetzung. Eine pauschale Verallgemeinerung ist daraus nicht abzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Widmaier
Stabsbereich Kommunikation
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin
OG / physio.de
ZuzahlungGKV-Spitzenverband
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FoetorExOre schrieb:
ich verstehe bis heute nicht warum man sich dageegen nicht einfach mit einem stempel wehrt. "konnte nicht eingezogen werden" machen sie bitte ihre arbeit.
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ali schrieb:
@FoetorExOre Da brauchts keinen Stempel, sondern in der Software den Haken "pat zahlt nicht" und die Zahlungsaufforderung beigelegt. Feddisch.
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FoetorExOre schrieb:
@ali noch besser. hab nix damit zu tun.
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Horatio72 schrieb:
Schade, Hätte mich gefreut wenn er was zu dazu gesagt hätte (oder hätte sagen lassen) mit welcher Begründung wir als Physios heut noch die Arbeit der Kassen machen müssen. Die Gebühr per se find ich nicht so schlimm, das wir dafür herhalten müssen allerdings schon. Und mit der Blankoverordnung hat das "Gemecker" zumindest in meiner Praxis noch mal neue Blüten getrieben.
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Dorsovolar schrieb:
Danke Joop/Tom, dass hier Ihrerseits ein Fachgespräch unter Kollegen anberaumt wird, so kann unsere Branche mal live dabei sein...
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Joop schrieb:
Spannend ist doch, dass die Gesamthöhe der Zuzahlungen nicht offiziell genannt wird. Allein bei Medikamenten wird es jährlich auf 2,5 Mrd. € geschätzt. Zahnersatz und IGEL Leistungen kommen zum regulären Beitrag ebenfalls dazu. Die GKV ist unterm Strich eine Teilkaskoversicherung.
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Joop schrieb:
Danke Frau Widmaier für die Erklärung. Da, wie Sie schreiben, diese Form der Zuzahlung einen Beitrag zur Bezahlbarkeit der Gesundheitsversorgung leistet, ohne die Versorgung zu gefährden, frage ich mich ob zukünftig die Zuzahlungen und Beiträge weiter steigen oder es zu Leistungskürzungen kommt?
Von mir aus muss die Zuzahlung nicht abgeschafft werden, aber die KK soll doch bitte ihr Briefchen selbst an ihre Kunden schicken. Ist doch beim Krankenhausaufenthalt, Reha oder Krankenwagen auch so, warum nicht hier? Lässt sich doch bestimmt ganz einfach automatisieren mit der Abrechnung des Rezeptes.
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massu schrieb:
@Stefan Arnold ich war jetzt 3 Tage im KHS und habe eine Rechnung für die 30€ vom KHS (nicht von der Kasse!) bekommen.
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Stefan Arnold schrieb:
Ah ok
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Stefan Arnold schrieb:
Naja 16 Wochen eine Blankoverordnung mit vielen MT und einigen Ultraschall Behandlungen da ist man ganz schnell über 100€ Zuzahlung. Und da die erst ganz am Ende fällig wird und man vorher nur so ungefähr vorwarnen kann wird aus der Freude vor vielen Behandlungen dann schon mal ein langes Gesicht.
Von mir aus muss die Zuzahlung nicht abgeschafft werden, aber die KK soll doch bitte ihr Briefchen selbst an ihre Kunden schicken. Ist doch beim Krankenhausaufenthalt, Reha oder Krankenwagen auch so, warum nicht hier? Lässt sich doch bestimmt ganz einfach automatisieren mit der Abrechnung des Rezeptes.
Bedeutet: Ob eine Zuzahlungsgebühr auf eine runde, kleinere Pauschale reduziert wird oder gar ausnahmslos wegfällt, hat am Ende der Gesetzgeber durch eine entsprechende Gesetzesänderung in der Hand. Ansprechpartner bleibt in dem Fall die Politik.
§ 61 SGB 5 - Einzelnorm
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logofox schrieb:
Im Grunde genommen ist der GKV-SV beim Thema "Zuzahlung" hier immer fein raus, braucht er sich doch lediglich nur auf das SGB V zu berufen.
Bedeutet: Ob eine Zuzahlungsgebühr auf eine runde, kleinere Pauschale reduziert wird oder gar ausnahmslos wegfällt, hat am Ende der Gesetzgeber durch eine entsprechende Gesetzesänderung in der Hand. Ansprechpartner bleibt in dem Fall die Politik.
§ 61 SGB 5 - Einzelnorm
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Katrin Götz schrieb:
Man sollte der Kasse mal eine Inkassogeühr in Recchnung stellen...
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