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Unser gutes Recht
Deutsche Rheuma-Liga präsentiert überarbeiteten Sozialratgeber.
22.02.2016 • 0 Kommentare

Wie die Präsidentin der Deutschen Rheuma-Liga Prof. Dr. med. Erika Gromnica-Ihle ganz richtig feststellt, es gibt nicht nur Rechte für Rheuma-Kranke, man muss sie auch einfordern. Um die Betroffenen dabei zu unterstützen, hat der Verband einen neuen Ratgeber "Ihre Rechte im Sozialsystem" auf den Weg gebracht.

Die 44-seitige Broschüre erläutert Gesetze und Hilfsangebote für Rheumabetroffene in allen Lebenslagen. Das Informationsblatt weist unter anderem darauf hin, dass der Arzt bei entzündlich-rheumatischen Erkrankungen keine Bedenken haben muss, Heilmittel zu verordnen, da diese als Praxisbesonderheit gelten. Auch über die Verordnung außerhalb des Regelfalls wird aufgeklärt.

Von A wie die freie Arztwahl bis Z wie Zuzahlung handelt der Leitfaden die Themenbereiche ab und verlinkt die Schwerpunktthemen. Der Patient findet nicht nur die gesetzliche Grundlage, auf die Betroffene sich berufen können, sondern auch konkrete Ansprechpartner. "Von Fall zu Fall kann es nötig sein, dass man das Recht als Patient, als Arbeitnehmer oder einfach als Bürger erkämpfen muss", so Gromnica-Ihle.

Eine große Hilfe bietet der Ratgeber auch im "Umgang mit Ämtern" und informiert praxisnah und aktuell, was dem Patienten zusteht, wo er sich Rat holen kann und welche Schritten er einleiten muss. Und da das Meiste nicht nur für Rheumaerkrankte gilt, ist dieser Wegweiser für viele andere Betroffene sowie Therapeuten eine gute Möglichkeit sich zu informieren. Kostenlos und auch als Download erhältlich.


Ul.Ma / physio.de


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